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Verwaltungsvorlage (Verbot von Wildtieren auf städtischen Flächen / in Zirkussen)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
396 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 02:28
Verwaltungsvorlage (Verbot von Wildtieren auf städtischen Flächen / in Zirkussen) Verwaltungsvorlage (Verbot von Wildtieren auf städtischen Flächen / in Zirkussen) Verwaltungsvorlage (Verbot von Wildtieren auf städtischen Flächen / in Zirkussen) Verwaltungsvorlage (Verbot von Wildtieren auf städtischen Flächen / in Zirkussen) Verwaltungsvorlage (Verbot von Wildtieren auf städtischen Flächen / in Zirkussen)

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Inhalt der Datei

- Anträge der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen vom 18.11.2015 und der SPD vom 28.01.2016 - TOP Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld öffentlich Datum 11.01.2016 Nr. 2095 /15a Anlage-Nr. FB/Geschäftszeichen: - 21/2 Beratungsfolge: Sitzungstermin: Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften 16.02.2016 Betreff Verbot von Wildtieren auf städtischen Flächen / in Zirkussen - Anträge der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen vom 18.11.2015 und der SPD vom 28.01.2016 - Beschlussentwurf: 1. Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. 2. Der Antrag der SPD-Fraktion auf Ausschluss von Zirkussen mit Wildtieren wird zum jetzigen Zeitpunkt abgelehnt. Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten X nein Begründung Seite 1 Finanzielle Auswirkungen Vorlage-Nr. 2095 /15a Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt: ja nein Innenauftrag: Kostenart: PSP-Element: Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft: Personalkosten Sachkosten Kapitalkosten (Abschreibungen oder Zinsen) Kosten insgesamt abzüglich 0,00 EUR - Erträge - Einsparungen 0,00 EUR Bemerkungen Begründung Seite 2 Dieser Vorlage liegt zum einen der Antrag der Fraktion „Bündnis 90/Die Grünen“ vom 18.11.2015 an den Ausschuss für Verwaltung, Vergabe, Ordnung und Sicherheit zugrunde, in dem die Verwaltung gebeten wird, dem Gremium einen Sachstandsbericht zu der o.a. Thematik vorzulegen. Mittels der Vorlage Nr. 2095/15 wurde dieser Antrag vom vg. Gremium am 15.12.2015 an den funktional zuständigen Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften verwiesen. Zum anderen hat die SPD-Fraktion am 28.01.2016 einen Antrag an den Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften gestellt, in dem ebenfalls ein Sachstandsbericht angefordert wird, darüber hinaus aber auch die Verwaltung beauftragt werden soll, die Verträge mit Zirkusbetreibern dahingehend zu ändern, dass Wildtiere zukünftig ausgeschlossen sind. Die Verwaltung berichtet nunmehr wie folgt: I. Zunächst darf darauf hingewiesen werden, dass die Annahme unzutreffend ist, dass der „Ausschuss für Landwirtschaft und Liegenschaften“ im Jahre 2012 einen Beschluss über ein Wildtierverbot im Rahmen von Zirkusveranstaltungen in Krefeld getroffen hat. Zwar wurde seinerzeit ein Antrag mit einer solchen Intention zur Beschlussfassung vorgelegt; in der Sitzung am 19.09.2012 wurde dieser Antrag (auf ein generelles Wildtierverbot im Rahmen von zirzensischen Veranstaltungen) jedoch mit 7 : 6 Stimmen vom vorgenannten Gremium abgelehnt. Insofern besaß und besitzt die Verwaltung mit vg. Gremienunterstützung auch im nachfolgenden Zeitraum das Mandat, im Rahmen vertraglicher Nutzungsüberlassungen gewidmete städtische Veranstaltungsflächen für Zirkusveranstaltungen (mit Wildtierdarbietungen) zur Verfügung zu stellen. II. Von diesem Mandat hat die Verwaltung im nachfolgenden Zeitraum in zahlenmäßig begrenztem Umfange Gebrauch gemacht. Begrenzt insofern, weil auf dem zentralen und in der Bewirtschaftung des städtischen Fachbereiches 21 – Zentraler Finanzservice und Liegenschaften – stehenden (gewidmeten) Sprödentalplatz ohnehin aus immissionsschutzrechtlichen Gründen heraus nur eine begrenzte Anzahl an Grossveranstaltungen (2 Kirmessen, 6 Trödelmärkte, 2 Zirkusveranstaltungen) jährlich zugelassen ist. Insofern reduziert sich die Zahl der Zirkusveranstaltungen auf diesem Platz bereits stark, wobei die Verwaltung bemüht ist, auch Anbieter anzusprechen, die ausschließlich auf artistische Programme ohne Tierdarbietungen setzen. III. Für die Monate Dezember 2013 – Januar 2014 hat der Zirkus Probst in Krefeld aufgrund des Gremienbeschlusses zu Ziffer 1. ein vertragliches Arrangement für die Durchführung eines Weihnachtszirkusses erhalten. Im Rahmen dieses Arrangements traten in begrenztem Umfange und in tierschutzrechtlich zulässiger Weise auch einige Wildtiere auf. Die Veranstaltungen wurden und werden vom örtlichen Veterinäramt überprüft und führten bislang zu keinerlei Beanstandungen. Nachdem – wie dargestellt - zunächst für die Jahreswende 2013/2014 der Abschluss eines Einzelvertrages erfolgte, war das Zirkusunternehmen – aufgrund der grossen Publikumsnachfrage - an einem längerfristigen Arrangement für Krefeld interessiert. Im Rahmen der Vorgaben der Zuständigkeitsordnung der Stadt Krefeld vom 15.03.2012 erfolgte dann ein neuer Vertragsabschluss mit neuen Konditionen für den Zeitraum bis Ende 2018/2019 für je ein jährliches (Weihnachtszirkus-) Arrangement. IV. Den unter Ziffer 3. erwähnten Kontrakt über 5 Jahre hat der Rat der Stadt Krefeld am 18.06.2015 mittels der Beschlussfassung zu der Vorlage Nr. 1556/15 – Haushaltssicherungskonzept 2015 – 2020 – sanktioniert; unter Ziffer II-05 – Weihnachtszirkus – ist dort die „vertragliche Festschreibung des Weihnachtszirkus „Probst“ für die Jahr 2015 – 2019“ mit einem jährlichen Ertrag von 14.500 EUR festgeschrieben. Im Übrigen gilt der Grundsatz „pacta sunt servanda“. V. Ein zum jetzigen Zeitpunkt erlassenes Verbot von Zirkussen mit Wildtierdarbietungen würde außerdem zu einer Ungleichbehandlung führen. Der Zirkus „Probst“ dürfte aufgrund des langfristig abgeschlossenen Vertrages weiterhin mit Wildtieren auftreten. Den Zirkussen, die sich für das jeweilige Sommerengagement bewerben, müsste der Zugang bei gleicher Programmgestaltung allerdings verwehrt werden. Begründung VI. Seite 3 Fernerhin sind die Leitlinien der Rechtsprechung über die Vergabe von öffentlich-gewidmeten Flächen an Zirkusunternehmen (zuletzt VG Darmstadt - Beschluss vom 19.02.2013 - Az.: 3 L 89/13) zu beachten: „1. Will eine Gemeinde ihre Widmungspraxis bezüglich eines Veranstaltungsplatzes verändern, muss diese Änderung auch in die Zukunft fortwirken. Zur Verhinderung von willkürlichen Einzelfallentscheidungen sind bereits vorliegende Nutzungsanträge noch nach dem alten, durch Widmung festgelegten Nutzungszweck zu bescheiden. 2. Mit dem Verbot, Wildtiere mitzuführen und auftreten zu lassen, greift eine Gemeinde in die Freiheit der Berufsausübung eines Zirkusunternehmens ein. Eine solche Einschränkung durch Beschluss einer Gemeindevertretung ist derzeit nicht durch eine einfachgesetzliche Ermächtigungsgrundlage gedeckt. 3. Auch das Selbstverwaltungsrecht der Gemeinde ist insoweit keine ausreichende Rechtsgrundlage für den Grundrechtseingriff, denn die Gemeinde und ihre Organe haben kein allgemeinpolitisches Mandat. Da das Problem der Wildtierhaltung in Zirkusunternehmen sich den Gebietskörperschaften landesweit stellt, ist auch kein spezifisch örtlicher Bezug gegeben.“ VII. Kleinere, gelegentlich am Stadtrand anzutreffende Veranstaltungen von WanderzirkusFamilienbetrieben (z.B. Zirkus Traber, Zirkus Sanlando, Zirkus Monti, Circus Zaballo) finden grundsätzlich auf nicht-städtischen Flächen statt. Vertragspartner ist hier in keinem Falle die Stadt Krefeld. Insofern obliegt hier die Zulassung dem jeweiligen privaten Grundstückseigentümer ohne kommunale Einflussnahmemöglichkeit. Den Pächtern (landwirtschaftlicher) städtischer Flächen ist vertraglich untersagt, ihrerseits per Unterverpachtung solche Verträge abzuschließen. VIII. Aus den vorgenannten Gründen schlägt die Verwaltung vor, den Antrag der SPD-Fraktion hinsichtlich der Vertragsgestaltung zum jetzigen Zeitpunkt abzulehnen abzulehnen und die bisherige Vorgehensweise bis zum Ende der Vertragslaufzeit 2018/2019 beizubehalten. Es wird seitens der Verwaltung keine über diesen Zeitpunkt hinausgehenden Vertragsabschlüsse mit Zirkusunternehmen geben. Die Verwaltung wird rechtzeitig vor Ablauf des Vertrages unter Berücksichtigung der dann geltenden aktuellen Rechtsprechung eine erneute Grundsatzentscheidung zum Thema „Ausschluss von Zirkussen mit Wildtieren“ herbeiführen.