Daten
Kommune
Krefeld
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16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 02:28
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Inhalt der Datei
- Anträge der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen vom 18.11.2015 und der SPD vom 28.01.2016 -
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Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld
öffentlich
Datum 11.01.2016
Nr.
2095 /15a
Anlage-Nr.
FB/Geschäftszeichen: - 21/2 Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
16.02.2016
Betreff
Verbot von Wildtieren auf städtischen Flächen / in Zirkussen
- Anträge der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen vom 18.11.2015 und der SPD vom 28.01.2016 -
Beschlussentwurf:
1. Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
2. Der Antrag der SPD-Fraktion auf Ausschluss von Zirkussen mit Wildtieren wird zum jetzigen Zeitpunkt
abgelehnt.
Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja
Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten
X nein
Begründung
Seite 1
Finanzielle Auswirkungen
Vorlage-Nr. 2095 /15a
Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt:
ja
nein
Innenauftrag:
Kostenart:
PSP-Element:
Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft:
Personalkosten
Sachkosten
Kapitalkosten
(Abschreibungen oder Zinsen)
Kosten insgesamt
abzüglich
0,00 EUR
- Erträge
- Einsparungen
0,00 EUR
Bemerkungen
Begründung
Seite 2
Dieser Vorlage liegt zum einen der Antrag der Fraktion „Bündnis 90/Die Grünen“ vom 18.11.2015 an den
Ausschuss für Verwaltung, Vergabe, Ordnung und Sicherheit zugrunde, in dem die Verwaltung gebeten
wird, dem Gremium einen Sachstandsbericht zu der o.a. Thematik vorzulegen. Mittels der Vorlage Nr.
2095/15 wurde dieser Antrag vom vg. Gremium am 15.12.2015 an den funktional zuständigen Ausschuss
für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften verwiesen. Zum anderen hat die SPD-Fraktion am
28.01.2016 einen Antrag an den Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften gestellt, in
dem ebenfalls ein Sachstandsbericht angefordert wird, darüber hinaus aber auch die Verwaltung beauftragt werden soll, die Verträge mit Zirkusbetreibern dahingehend zu ändern, dass Wildtiere zukünftig
ausgeschlossen sind.
Die Verwaltung berichtet nunmehr wie folgt:
I.
Zunächst darf darauf hingewiesen werden, dass die Annahme unzutreffend ist, dass der „Ausschuss für Landwirtschaft und Liegenschaften“ im Jahre 2012 einen Beschluss über ein Wildtierverbot
im Rahmen von Zirkusveranstaltungen in Krefeld getroffen hat. Zwar wurde seinerzeit ein Antrag mit
einer solchen Intention zur Beschlussfassung vorgelegt; in der Sitzung am 19.09.2012 wurde dieser
Antrag (auf ein generelles Wildtierverbot im Rahmen von zirzensischen Veranstaltungen) jedoch mit
7 : 6 Stimmen vom vorgenannten Gremium abgelehnt. Insofern besaß und besitzt die Verwaltung mit
vg. Gremienunterstützung auch im nachfolgenden Zeitraum das Mandat, im Rahmen vertraglicher
Nutzungsüberlassungen gewidmete städtische Veranstaltungsflächen für Zirkusveranstaltungen (mit
Wildtierdarbietungen) zur Verfügung zu stellen.
II.
Von diesem Mandat hat die Verwaltung im nachfolgenden Zeitraum in zahlenmäßig begrenztem
Umfange Gebrauch gemacht. Begrenzt insofern, weil auf dem zentralen und in der Bewirtschaftung
des städtischen Fachbereiches 21 – Zentraler Finanzservice und Liegenschaften – stehenden (gewidmeten) Sprödentalplatz ohnehin aus immissionsschutzrechtlichen Gründen heraus nur eine begrenzte Anzahl an Grossveranstaltungen (2 Kirmessen, 6 Trödelmärkte, 2 Zirkusveranstaltungen) jährlich
zugelassen ist. Insofern reduziert sich die Zahl der Zirkusveranstaltungen auf diesem Platz bereits
stark, wobei die Verwaltung bemüht ist, auch Anbieter anzusprechen, die ausschließlich auf artistische Programme ohne Tierdarbietungen setzen.
III.
Für die Monate Dezember 2013 – Januar 2014 hat der Zirkus Probst in Krefeld aufgrund des Gremienbeschlusses zu Ziffer 1. ein vertragliches Arrangement für die Durchführung eines Weihnachtszirkusses erhalten. Im Rahmen dieses Arrangements traten in begrenztem Umfange und in
tierschutzrechtlich zulässiger Weise auch einige Wildtiere auf. Die Veranstaltungen wurden und werden vom örtlichen Veterinäramt überprüft und führten bislang zu keinerlei Beanstandungen. Nachdem – wie dargestellt - zunächst für die Jahreswende 2013/2014 der Abschluss eines Einzelvertrages
erfolgte, war das Zirkusunternehmen – aufgrund der grossen Publikumsnachfrage - an einem längerfristigen Arrangement für Krefeld interessiert. Im Rahmen der Vorgaben der Zuständigkeitsordnung
der Stadt Krefeld vom 15.03.2012 erfolgte dann ein neuer Vertragsabschluss mit neuen Konditionen
für den Zeitraum bis Ende 2018/2019 für je ein jährliches (Weihnachtszirkus-) Arrangement.
IV.
Den unter Ziffer 3. erwähnten Kontrakt über 5 Jahre hat der Rat der Stadt Krefeld am 18.06.2015
mittels der Beschlussfassung zu der Vorlage Nr. 1556/15 – Haushaltssicherungskonzept 2015 – 2020 –
sanktioniert; unter Ziffer II-05 – Weihnachtszirkus – ist dort die „vertragliche Festschreibung des
Weihnachtszirkus „Probst“ für die Jahr 2015 – 2019“ mit einem jährlichen Ertrag von 14.500 EUR
festgeschrieben. Im Übrigen gilt der Grundsatz „pacta sunt servanda“.
V.
Ein zum jetzigen Zeitpunkt erlassenes Verbot von Zirkussen mit Wildtierdarbietungen würde außerdem zu einer Ungleichbehandlung führen. Der Zirkus „Probst“ dürfte aufgrund des langfristig abgeschlossenen Vertrages weiterhin mit Wildtieren auftreten. Den Zirkussen, die sich für das jeweilige
Sommerengagement bewerben, müsste der Zugang bei gleicher Programmgestaltung allerdings verwehrt werden.
Begründung
VI.
Seite 3
Fernerhin sind die Leitlinien der Rechtsprechung über die Vergabe von öffentlich-gewidmeten
Flächen an Zirkusunternehmen (zuletzt VG Darmstadt - Beschluss vom 19.02.2013 - Az.: 3 L 89/13) zu
beachten:
„1. Will eine Gemeinde ihre Widmungspraxis bezüglich eines
Veranstaltungsplatzes verändern,
muss diese Änderung auch in die Zukunft fortwirken. Zur Verhinderung von willkürlichen Einzelfallentscheidungen sind bereits vorliegende Nutzungsanträge noch nach dem alten, durch Widmung festgelegten
Nutzungszweck zu bescheiden.
2. Mit dem Verbot, Wildtiere mitzuführen und auftreten zu lassen, greift eine
Gemeinde in die
Freiheit der Berufsausübung eines Zirkusunternehmens ein. Eine solche Einschränkung durch Beschluss einer Gemeindevertretung ist derzeit nicht durch eine einfachgesetzliche Ermächtigungsgrundlage gedeckt.
3. Auch das Selbstverwaltungsrecht der Gemeinde ist insoweit keine ausreichende Rechtsgrundlage
für den Grundrechtseingriff, denn die Gemeinde und ihre Organe haben kein allgemeinpolitisches
Mandat. Da das Problem der Wildtierhaltung in Zirkusunternehmen sich den Gebietskörperschaften
landesweit stellt, ist auch kein spezifisch örtlicher Bezug gegeben.“
VII.
Kleinere, gelegentlich am Stadtrand anzutreffende Veranstaltungen von WanderzirkusFamilienbetrieben (z.B. Zirkus Traber, Zirkus Sanlando, Zirkus Monti, Circus Zaballo) finden grundsätzlich auf nicht-städtischen Flächen statt. Vertragspartner ist hier in keinem Falle die Stadt Krefeld. Insofern obliegt hier die Zulassung dem jeweiligen privaten Grundstückseigentümer ohne kommunale
Einflussnahmemöglichkeit. Den Pächtern (landwirtschaftlicher) städtischer Flächen ist vertraglich untersagt, ihrerseits per Unterverpachtung solche Verträge abzuschließen.
VIII.
Aus den vorgenannten Gründen schlägt die Verwaltung vor, den Antrag der SPD-Fraktion hinsichtlich der Vertragsgestaltung zum jetzigen Zeitpunkt abzulehnen abzulehnen und die bisherige
Vorgehensweise bis zum Ende der Vertragslaufzeit 2018/2019 beizubehalten. Es wird seitens der
Verwaltung keine über diesen Zeitpunkt hinausgehenden Vertragsabschlüsse mit Zirkusunternehmen
geben. Die Verwaltung wird rechtzeitig vor Ablauf des Vertrages unter Berücksichtigung der dann geltenden aktuellen Rechtsprechung eine erneute Grundsatzentscheidung zum Thema „Ausschluss von
Zirkussen mit Wildtieren“ herbeiführen.