Daten
Kommune
Krefeld
Größe
265 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 02:28
Stichworte
Inhalt der Datei
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Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld
öffentlich
Datum 25.11.2015
Nr.
2137 /15
Anlage-Nr.
FB/Geschäftszeichen: - 20/0bs Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Rat
10.12.2015
Betreff
Ersatzwahl eines Vertreters im Aufsichtsrat der SWK Stadtwerke Krefeld AG
Beschlussentwurf:
Der Rat der Stadt Krefeld beschließt aus dem Aufsichtsrat der SWK Stadtwerke Krefeld AG abzuberufen:
Herrn Dirk Plaßmann
und an seiner Stelle in den Aufsichtsrat zu wählen:
Ratsherrn Benedikt Winzen
Der Vertreter der Stadt in der außerordentlichen Hauptversammlung der SWK Stadtwerke Krefeld AG
wird angewiesen, die entsprechende Wahl vorzunehmen.
Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja
Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten
X nein
Begründung
Seite 1
Finanzielle Auswirkungen
Vorlage-Nr. 2137 /15
Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt:
ja
nein
Innenauftrag:
Kostenart:
PSP-Element:
Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft:
Personalkosten
Sachkosten
Kapitalkosten
(Abschreibungen oder Zinsen)
Kosten insgesamt
abzüglich
0,00 EUR
- Erträge
- Einsparungen
0,00 EUR
Bemerkungen
Begründung
Seite 2
Die SPD-Ratsfraktion hat mit Schreiben vom 26.11.2015 beantragt, den mit Beschluss des Rates vom
18.06.2015 und Beschluss der Hauptversammlung der SWK Stadtwerke Krefeld AG am 22.06.2015 gewählten Vertreter im Aufsichtsrat der SWK Stadtwerke Krefeld AG, Herrn Dirk Plaßmann, abzuberufen
und nach § 8 Abs. 6 der Satzung der SWK Stadtwerke Krefeld AG für die restliche Amtsdauer des Aufsichtsrates Ratsherrn Benedikt Winzen als Nachfolger zu wählen.
Nach § 8 Abs. 1 der Satzung der SWK Stadtwerke Krefeld AG besteht der Aufsichtsrat aus 20 Mitgliedern.
Die Stadt Krefeld hat als Aktionär das Recht ein Mitglied in den Aufsichtsrat zu entsenden. Von den weiteren 19 Mitgliedern werden 9 von der Hauptversammlung nach den Bestimmungen des Aktiengesetzes
und 10 von den Arbeitnehmern nach den Bestimmungen des Gesetzes über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer gewählt.
Die Wahl der 9 städtischen Mitglieder am 22.06.2015 erfolgte für die Zeit bis zum Ende der Hauptversammlung, die über das Geschäftsjahr 2019 beschließt.
Der Vertreter der Stadt wird angewiesen, dem Beschluss entsprechend die Wahl in einer außerordentlichen Hauptversammlung der SWK Stadtwerke Krefeld AG vorzunehmen.