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Verwaltungsvorlage (Weisung an den Vertreter der Stadt in der ordentlichen Gesellschafterversammlung der Hafen Krefeld Verwaltungs GmbH hier: Wirtschaftsprüfer 2015)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
267 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 02:29
Verwaltungsvorlage (Weisung an den Vertreter der Stadt in der ordentlichen Gesellschafterversammlung der Hafen Krefeld Verwaltungs GmbH hier: Wirtschaftsprüfer 2015) Verwaltungsvorlage (Weisung an den Vertreter der Stadt in der ordentlichen Gesellschafterversammlung der Hafen Krefeld Verwaltungs GmbH hier: Wirtschaftsprüfer 2015) Verwaltungsvorlage (Weisung an den Vertreter der Stadt in der ordentlichen Gesellschafterversammlung der Hafen Krefeld Verwaltungs GmbH hier: Wirtschaftsprüfer 2015)

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TOP Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld öffentlich Datum 09.09.2015 Nr. 1813 /15 Anlage-Nr. FB/Geschäftszeichen: - 200/fra Beratungsfolge: Sitzungstermin: Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften 17.09.2015 Betreff Weisung an den Vertreter der Stadt in der ordentlichen Gesellschafterversammlung der Hafen Krefeld Verwaltungs GmbH hier: Wirtschaftsprüfer 2015 Beschlussentwurf: Der Vertreter der Stadt wird angewiesen, in der Gesellschafterversammlung der Hafen Krefeld Verwaltungs GmbH folgenden Beschluss zu fassen: Die Geschäftsführung wird angewiesen, die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft RSM Verhülsdonk GmbH, Krefeld, mit der Prüfung des Jahresabschlusses für das Wirtschaftsjahr 2015 der Hafen Krefeld Verwaltungs GmbH zu beauftragen. Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja X nein Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten Begründung Seite 1 Finanzielle Auswirkungen Vorlage-Nr. 1813 /15 Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt: ja nein Innenauftrag: Kostenart: PSP-Element: Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft: Personalkosten Sachkosten Kapitalkosten (Abschreibungen oder Zinsen) Kosten insgesamt abzüglich 0,00 EUR - Erträge - Einsparungen 0,00 EUR Bemerkungen Begründung Seite 2 Zu dem Beschlussentwurf ist folgendes festzustellen: Die Gesellschafterversammlung ist gemäß § 318 (1) HGB für die Wahl des Abschlussprüfers zuständig. Die PricewaterhouseCoopers AG hat die Jahresabschlüsse 2009-2014 geprüft. Im Zuge eines turnusmäßigen Wechsels in der Durchführung der Abschlussprüfung hat die RSM Verhülsdonk GmbH, Krefeld, bei der Preisabfrage das günstigste Angebot abgegeben.