Daten
Kommune
Krefeld
Größe
275 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 02:30
Stichworte
Inhalt der Datei
TOP
Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld
öffentlich
Datum 12.08.2014
Nr.
211 /14
Anlage-Nr.
FB/Geschäftszeichen: - 32/01 Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Ausschuss für Verwaltung, Vergabe, Ordnung und Sicherheit
03.09.2014
Betreff
Vertrag zwischen der Stadt Krefeld und dem Tierschutzverein Krefeld und Umgebung von 1877 e.V.
- Anträge der FDP-Fraktion vom 16.07.2014 und der SPD-Fraktion vom 06.08.2014
Beschlussentwurf:
Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen
Unmittelbare finanzielle Auswirkungen
ja
X nein
Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten
Begründung
Seite 1
Finanzielle Auswirkungen
Vorlage-Nr. 211 /14
Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt:
ja
nein
Innenauftrag:
Kostenart:
PSP-Element:
Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft:
Personalkosten
Sachkosten
Kapitalkosten
(Abschreibungen oder Zinsen)
Kosten insgesamt
abzüglich
0,00 EUR
- Erträge
- Einsparungen
0,00 EUR
Bemerkungen
Begründung
Seite 2
Mit dem Tierschutzverein Krefeld und Umgebung von 1877 e. V. besteht seit über 20 Jahren eine
vertragliche Regelung zur Fundtieraufnahme. Im Juni 2011 hat der Verein den Vertrag ohne Ankündigung und zunächst ohne Angabe von Gründen zum Jahresende 2014 gekündigt. In Gesprächen auf Initiative der Verwaltung wurden als Gründe für die Kündigung ausschließlich finanzielle
Aspekte und die wirtschaftliche Lage des Vereins genannt. Der Vertrag sieht vor, dass der Tierschutzverein die Fundtieraufnahme für die Stadt Krefeld übernimmt und hierfür eine jährliche
Grund- und Fallpauschale auf Basis der im Vorjahr angenommenen Tiere erhält. Für das Jahr
2013 wurden einschließlich Steuer über 100.000 Euro an den Verein überwiesen. Nach Ansicht
des Vereins seien die Existenz bzw. der Betrieb des Tierheims nur dann gesichert, wenn die Vergütungen für die Fundtierverwaltung signifikant erhöht würden.
Bedingt durch die Kündigung und zur Sicherstellung der Fundtieraufnahme als Verwaltungsaufgabe ist eine europaweite Ausschreibung erforderlich geworden. Ein neuer Vertrag bzw. der
künftige Vertragspartner, das kann auch der Tierschutzverein Krefeld sein, bleiben nunmehr dem
Ergebnis einer Ausschreibung vorbehalten, die am 16.08.2014 unter der Referenznummer
280922-2014 im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union (Abl./S) veröffentlicht wurde.
Die Stadt Krefeld ist öffentlicher Auftraggeber nach § 98 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Bei der Beauftragung zur Annahme und ggf. Abholung sowie Verwahrung und Vermittlung von
Fundtieren (Fundtierverwaltung) handelt es sich unstreitig um einen öffentlichen Auftrag im Sinne des § 99 Abs. 1 GWB. Nach § 99 Abs. 1 GWB sind öffentliche Aufträge entgeltliche Verträge
von öffentlichen Auftraggebern mit Unternehmen über die Beschaffung von Leistungen, die Liefer-, Bau- oder Dienstleistungen zum Gegenstand haben.
Ab einem Auftragswert von 207.000 Euro (sogenannter Schwellenwert) muss bei Liefer- und
Dienstleistungsaufträgen eine EU-weite Ausschreibung durchgeführt werden (§ 2 Abs. 1 und Abs.
2 Nr. 2 der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge [Vergabeverordnung - VgV]).
Bei der Schätzung des Auftragswertes ist von der geschätzten Gesamtvergütung für die vorgesehene Leistung auszugehen. Dabei sind alle Optionen oder etwaige Vertragsverlängerungen zu
berücksichtigen (§ 3 Abs. 1 VgV). Bei Verträgen mit unbestimmter Laufzeit oder mit einer Laufzeit von mehr als 48 Monaten beträgt der Gesamtauftragswert den 48-fachen Monatswert.
Die Arten der Vergabe oberhalb der Schwellenwerte ergeben sich aus § 101 GWB bzw. § 3 des
Abschnittes 2 der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen - Teil A (VOL/A-EG).
Für die Vergabe öffentlicher Aufträge im Anwendungsbereich der VOL/A-EG ist grundsätzlich ein
offenes Verfahren durchzuführen (§ 3 Abs. 1 VOL/A-EG).
Da Ausnahmeregelungen des § 3 Abs. 2 bis 4 und Abs. 7 VOL/A-EG nicht vorliegen, darf von einem offenen Verfahren nicht abgewichen werden.
Mit Zugang wurde die Kündigung der langjährigen vertraglichen Regelung zwischen dem Tierschutzverein und der Verwaltung zur Fundtieraufnahme wirksam bzw. wurde der alte Vertrag
beendet. Nach Auffassung des für Krefeld zuständigen Vergabesenats stellt die einvernehmliche
Rücknahme einer wirksamen Kündigungserklärung im Auslauf der Kündigungsfrist den Abschluss
Begründung
Seite 3
eines neuen Vertrages dar und kommt im Bereich öffentlicher Aufträge einer Neuvergabe gleich;
ein förmliches Ausschreibungsverfahren ist somit unverzichtbar.
Den Medien zufolge hat der Tierschutzverein erklärt, er habe im Vorfeld der Kündigung in mehreren Telefonaten die jeweiligen Mitarbeiter des Ordnungsamtes darauf hingewiesen, dass die
steigende Anzahl von Fundtieren und die Betreuungskosten durch die Zahlungssumme zunehmend nicht gedeckt werde.
Der Fachbereich Ordnung legt Wert auf die Feststellung, dass mit den aktuell dort tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern keine solchen Telefonate geführt wurden bzw. – wie schon dargestellt – die Gründe erst nach erfolgter Kündigung bekannt wurden.