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Verwaltungsvorlage (Fahnen Vorlage Anlage 1.pdf)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
17 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 02:30
Verwaltungsvorlage (Fahnen Vorlage Anlage 1.pdf)

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Inhalt der Datei

Anlage 1 Die Änderungen in der Entgeltregelung sind in Fettdruck dargestellt. Alte Fassung Neue Fassung II Entgeltregelung II Entgeltregelung 1. Das Entgelt für die Überlassung einer Fahne oder eines Fahnenmastes mit Zugseilen und Karabinerhaken beträgt: a) Innerhalb der vereinbarten Ausleihzeit täglich jeweils 3,07 Euro b) Für jeden Tag über die vereinbarte Ausleihzeit hinaus jeweils 5,12 Euro 2. Das Mindestentgelt beträgt 10,24 Euro 3. Werden Fahnen und Fahnenmasten in größeren Mengen und für einen längeren Zeitraum ausgeliehen kann der Oberstadtdirektor Pauschalbeträge festsetzen. Die Pauschalsumme soll mindestens 50 % des eigentlichen Entgeltes betragen. 1. Das Entgelt für die Überlassung einer Fahne oder eines Fahnenmastes mit Zugseilen und Karabinerhaken beträgt: a) Innerhalb der vereinbarten Ausleihzeit täglich jeweils 4,15 Euro b) Für jeden Tag über die vereinbarte Ausleihzeit hinaus jeweils 6,90 Euro 2. Das Mindestentgelt beträgt 13,80 Euro 3. Werden Fahnen und Fahnenmasten in größeren Mengen und für einen längeren Zeitraum ausgeliehen kann der Oberbürgermeister Pauschalbeträge festsetzen. Die Pauschalsumme soll mindestens 50 % des eigentlichen Entgeltes betragen. 4. Anlässlich von Veranstaltungen konfessioneller und sozialer Organisatoren, städtischer Ämter sowie von Heimat- und Schützenfesten und anlässlich von Partei-, Wahl- und Gewerkschaftsveranstaltungen wird für das Ausleihen kein Entgelt berechnet. Dies gilt nur, wenn die Veranstaltungen örtlichen Charakter haben und der Sitz des Veranstalters Krefeld ist. 4. Anlässlich von Veranstaltungen mit reinem Brauchtumscharakter wird kein Entgelt berechnet. Die Ausleihdauer soll in der Regel höchstens 1 Woche betragen und sich auf höchstens je 10 Fahnen und Fahnenmaste beschränken.