Daten
Kommune
Krefeld
Größe
17 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 02:30
Stichworte
Inhalt der Datei
Anlage 1
Die Änderungen in der Entgeltregelung sind in Fettdruck dargestellt.
Alte Fassung
Neue Fassung
II Entgeltregelung
II Entgeltregelung
1. Das Entgelt für die Überlassung einer Fahne oder eines Fahnenmastes
mit Zugseilen und Karabinerhaken
beträgt:
a) Innerhalb der vereinbarten Ausleihzeit täglich jeweils
3,07 Euro
b) Für jeden Tag über die vereinbarte
Ausleihzeit hinaus jeweils
5,12 Euro
2. Das Mindestentgelt beträgt
10,24 Euro
3. Werden Fahnen und Fahnenmasten
in größeren Mengen und für einen
längeren Zeitraum ausgeliehen kann
der Oberstadtdirektor Pauschalbeträge festsetzen. Die Pauschalsumme soll mindestens 50 % des eigentlichen Entgeltes betragen.
1. Das Entgelt für die Überlassung einer Fahne oder eines Fahnenmastes
mit Zugseilen und Karabinerhaken
beträgt:
a) Innerhalb der vereinbarten Ausleihzeit täglich jeweils
4,15 Euro
b) Für jeden Tag über die vereinbarte
Ausleihzeit hinaus jeweils
6,90 Euro
2. Das Mindestentgelt beträgt
13,80 Euro
3. Werden Fahnen und Fahnenmasten
in größeren Mengen und für einen
längeren Zeitraum ausgeliehen kann
der Oberbürgermeister Pauschalbeträge festsetzen. Die Pauschalsumme soll mindestens 50 % des eigentlichen Entgeltes betragen.
4. Anlässlich von Veranstaltungen konfessioneller und sozialer Organisatoren, städtischer Ämter sowie von
Heimat- und Schützenfesten und anlässlich von Partei-, Wahl- und Gewerkschaftsveranstaltungen wird für
das Ausleihen kein Entgelt berechnet. Dies gilt nur, wenn die Veranstaltungen örtlichen Charakter haben und der Sitz des Veranstalters
Krefeld ist.
4. Anlässlich von Veranstaltungen mit
reinem Brauchtumscharakter wird
kein Entgelt berechnet. Die Ausleihdauer soll in der Regel höchstens 1
Woche betragen und sich auf höchstens je 10 Fahnen und Fahnenmaste
beschränken.