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Verwaltungsvorlage (1. Änderung der Entgeltregelung für die Überlassung von Fahnen und Fahnenmasten mit Zugseilen und Karabinerhaken)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
286 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 02:30
Verwaltungsvorlage (1. Änderung der Entgeltregelung für die Überlassung von Fahnen und Fahnenmasten mit Zugseilen und Karabinerhaken) Verwaltungsvorlage (1. Änderung der Entgeltregelung für die Überlassung von Fahnen und Fahnenmasten mit Zugseilen und Karabinerhaken) Verwaltungsvorlage (1. Änderung der Entgeltregelung für die Überlassung von Fahnen und Fahnenmasten mit Zugseilen und Karabinerhaken) Verwaltungsvorlage (1. Änderung der Entgeltregelung für die Überlassung von Fahnen und Fahnenmasten mit Zugseilen und Karabinerhaken)

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Inhalt der Datei

TOP Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld öffentlich Datum 20.05.2015 Nr. 1479 /15 Anlage-Nr. FB/Geschäftszeichen: - Beratungsfolge: Sitzungstermin: Ausschuss für Bauen, Wohnen und Mobilität 02.09.2015 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften 17.09.2015 Rat 29.09.2015 Betreff 1. Änderung der Entgeltregelung für die Überlassung von Fahnen und Fahnenmasten mit Zugseilen und Karabinerhaken Beschlussentwurf: Die 1. Änderung der Benutzungsordnung und Entgeltregelung für die Überlassung von Fahnen und Fahnenmasten mit Zugseilen und Karabinerhaken wird beschlossen. Unmittelbare finanzielle Auswirkungen X ja nein Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten Begründung Seite 1 Finanzielle Auswirkungen Vorlage-Nr. 1479 /15 Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt: ja Innenauftrag: Kostenart: PSP-Element: X nein P06602020000 - Verkehrstechnik 43219100 – sonstige Entgelte Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich dauernde Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft: Personalkosten 0,00 EUR Sachkosten 0,00 EUR Kapitalkosten (Abschreibungen oder Zinsen) 0,00 EUR Kosten insgesamt 0,00 EUR abzüglich - Erträge 600,00 EUR - Einsparungen + 600,00 EUR Bemerkungen Der errechnete Mehrertrag von 600 Euro basiert auf eine Berechnung für ein Jahr, für das Haushaltsjahr 2015 sind keine nennenswerte Mehrerträge zu erwarten. Begründung Seite 2 Der Rat der Stadt Krefeld hat in seiner Sitzung am 17.12.1993 die Benutzungsordnung und Entgeltregelung für die Überlassung von Fahnen und Fahnenmasten mit Zugseilen und Karabinerhaken zum 01.01.1994 beschlossen. Aufgrund der 20 Jahre alten Entgeltregelung ist eine Preisanpassung erforderlich, die nach dem Verbraucherpreisindex erfolgen soll. Außerdem soll eine Einschränkung bei den entgeltfreien Ausleihen vorgenommen werden. Der Verbraucherpreisindex 2010 (Statistisches Bundesamt) lag bei Inkrafttreten der Entgeltregelung im Jahre 1994 bei 79,1 Punkten und im Jahr 2014 bei 106,6 Punkten. Aufgrund der Preisanpassung nach diesem Index ergibt sich von 1994 bis 2014 eine Kostensteigerung von ca. 35 %. Analog zu anderen Entgeltregelungen der Stadt Krefeld (z.B. Entgelte für Absperrmaßnahmen) sollen künftig auch die Entgelte für das Ausleihen von Fahnen und Fahnenmasten nur noch für Veranstaltungen mit reinem Brauchtumscharakter entgeltfrei erfolgen. Zu den Veranstaltungen mit reinem Brauchtumscharakter zählen insbesondere Historische Märkte (z. B. Pottbäcker Markt, Weihnachtsmärkte) Karnevalsveranstaltungen, Kirmesmärkte, Schützenfeste und St. Martinsumzüge. Bei entgeltfreien Ausleihen sollen auch die Ausleihdauer sowie die Ausleihmenge beschränkt werden, da in der Vergangenheit diese Ausleihen über das übliche Maß hinaus gegangen sind. Eine Änderung der Benutzungsordnung erfolgt nicht. Eine Synopse über die Änderungen in der Entgeltregelung ist in Anlage 1 beigefügt. 1. Änderung der Benutzungsordnung und Entgeltregelung der Stadt Krefeld für die Überlassung von Fahnen und Fahnenmasten mit Zugseilen und Karabinerhaken vom 01.01.1994 Aufgrund des § 41 Abs. 1 Buchstabe i) der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666), zuletzt geändert durch Begründung Seite 3 Gesetz vom 03.02.2015 (GV NRW S. 208) hat der Rat der Stadt Krefeld in seiner Sitzung am ______ beschlossen: A. Ziff. II Entgeltregelung der Benutzungsordnung und Entgeltregelung der Stadt Krefeld für die Überlassung von Fahnen und Fahnenmasten mit Zugseilen und Karabinerhaken vom 01.01.1994 wird wie folgt gefasst: II. Entgeltregelung 1. Das Entgelt für die Überlassung einer Fahne oder eines Fahnenmastes mit Zugseilen und Karabinerhaken beträgt: a. Innerhalb der vereinbarten Ausleihzeit täglich jeweils b. Für jeden Tag über die vereinbarte Ausleihzeit hinaus jeweils 2. Das Mindestentgelt beträgt 4,15 Euro 6,90 Euro 13,80 Euro 3. Werden Fahnen und Fahnenmasten in größeren Mengen und für einen längeren Zeitraum ausgeliehen kann der Oberbürgermeister Pauschalbeträge festsetzen. Die Pauschalsumme soll mindestens 50 % des eigentlichen Entgeltes betragen. 4. Anlässlich von Veranstaltungen mit reinem Brauchtumscharakter wird kein Entgelt berechnet. Die Ausleihdauer soll in der Regel höchstens 1 Woche betragen und sich auf höchstens je 10 Fahnen und Fahnenmasten beschränken. B. Alle übrigen Regelungen bleiben unverändert. C. Inkrafttreten Diese Änderung der Benutzungsordnung und Entgeltregelung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.