Daten
Kommune
Krefeld
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Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 02:30
Stichworte
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Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld
öffentlich
Datum 14.08.2014
Nr.
224 /14
Anlage-Nr.
FB/Geschäftszeichen: - 10/00 Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Ausschuss für Verwaltung, Vergabe, Ordnung und Sicherheit
03.09.2014
Betreff
Leerung der Gelben Tonnen bzw. Abholung der Gelben Säcke im Stadtgebiet Krefeld
- Antrag der CDU-Fraktion vom 13.08.2014
Beschlussentwurf:
Der Antrag der CDU-Fraktion wird an den Ausschuss für Umwelt, Energie, Ver- und Entsorgung sowie
Landwirtschaft verwiesen.
Unmittelbare finanzielle Auswirkungen
ja
X nein
Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten
Begründung
Seite 1
Finanzielle Auswirkungen
Vorlage-Nr. 224 /14
Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt:
ja
nein
Innenauftrag:
Kostenart:
PSP-Element:
Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft:
Personalkosten
Sachkosten
Kapitalkosten
(Abschreibungen oder Zinsen)
Kosten insgesamt
abzüglich
0,00 EUR
- Erträge
- Einsparungen
0,00 EUR
Bemerkungen
Begründung
Seite 2
Die Aufgaben der Ausschüsse des Rates richten sich nach der Zuständigkeitsordnung der Stadt Krefeld in
ihrer jeweils gültigen Fassung.
Die aktuell gültige Zuständigkeitsordnung der Stadt Krefeld regelt in §10 die Inhalte, mit denen sich das
für Umwelt, Energie, Ver- und Entsorgung zuständige Gremium befasst. Nach Absatz 1 werden dort u.a.
Angelegenheiten der Ver- und Entsorgung behandelt, des Weiteren ist in Absatz 7 Ziffer 1 der Bereich der
Vermeidung und Entsorgung von Abfällen genannt.
Das System der Gelben Tonnen und Säcke hat seine Grundlage in der Verordnung über die Vermeidung
und Verwertung von Verpackungsabfällen (Verpackungsverordnung).
Die im Antrag aufgeworfenen Fragen stellen auf die Funktionsfähigkeit des dualen Systems in Krefeld
unter dem derzeitigen Dienstleister ab; dabei handelt es sich um eine konkrete Angelegenheit der Abfallentsorgung.
Eine Zuständigkeit des Ausschuss für Verwaltung, Vergabe, Ordnung und Sicherheit ist nicht gegeben, da
es sich weder um eine organisatorische Angelegenheit der Verwaltung handelt noch die Stadt Krefeld
Auftraggeber im Vergabeverfahren ist. Ordnungsrechtliche Aspekte sind zwar berührt, da es sich jedoch
um Sonderordnungsrecht handelt, ist der entsprechende Spezialausschuss federführend.
Der Antrag ist daher im Ausschuss für Umwelt, Energie, Ver- und Entsorgung sowie Landwirtschaft zu
behandeln.