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Verwaltungsvorlage (Maßnahmeplanung 2017- Verwendung der Sportpauschale)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
282 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 02:30
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TOP Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld öffentlich Nr. 4419 /17 Anlage-Nr. FB/Geschäftszeichen: - 52/0 Beratungsfolge: Sitzungstermin: Sportausschuss 05.10.2017 Betreff Maßnahmeplanung 2017- Verwendung der Sportpauschale Beschlussentwurf: Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten X nein Begründung Seite 1 Finanzielle Auswirkungen Vorlage-Nr. 4419 /17 Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt: ja nein Innenauftrag: Kostenart: PSP-Element: Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft: Personalkosten Sachkosten Kapitalkosten (Abschreibungen oder Zinsen) Kosten insgesamt abzüglich 0,00 EUR - Erträge - Einsparungen 0,00 EUR Bemerkungen Begründung Seite 2 Aus den Sportpauschalen des Landes stehen derzeit noch nicht disponierte Mittel in folgender Höhe zur Verfügung: Summe (Stand 31.12.2016) 531.017,00 € Für beschlossene, abgeschlossene oder aber sich in der Umsetzung befindlichen Maßnahmen wurden folgende Beträge entnommen bzw. zur Entnahme beschlossen: Instandsetzung Hubboden Hallenbad Fischeln 60.000,00 € Instandsetzung Naturfreibad Hüls Behindertengerechte Ausstattung eines Arbeitsplatzes Sanierung Glockenspitzhalle nach Flüchtlingsbelegung 90.000,00 € 120.000,00 € Summe 287.000,00 € 17.000,00 € Was den Bestand aus Mitteln der Sportpauschalen anbelangt, ergibt sich aus aktueller Sicht folgendes Bild: nicht disponierte Mittel Stand 31.12.2016: 531.017,00 € abzgl. disponiert wie oben: 287.000,00 € zzgl. vereinnahmte Sportpauschale Stand 31.12.2017: 611.484,00 € nicht disponiert für 2017: 855.501,00 € Sollte sich bei der Abwicklung der Maßnahmen ergeben, dass die tatsächliche Verausgabung unter den beschlossenen und zur Verfügung gestellten Mitteln bleibt, so werden diese Beträge wieder der Sportpauschale zugeführt. Dies trifft auch bei Refinanzierungen von Projekten, wie beispielsweise der BSA Horkesgath oder bei Projektzurückstellungen, zu.