Daten
Kommune
Krefeld
Größe
282 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 02:30
Stichworte
Inhalt der Datei
TOP
Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld
öffentlich
Nr.
4419 /17
Anlage-Nr.
FB/Geschäftszeichen: - 52/0 Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Sportausschuss
05.10.2017
Betreff
Maßnahmeplanung 2017- Verwendung der Sportpauschale
Beschlussentwurf:
Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja
Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten
X nein
Begründung
Seite 1
Finanzielle Auswirkungen
Vorlage-Nr. 4419 /17
Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt:
ja
nein
Innenauftrag:
Kostenart:
PSP-Element:
Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft:
Personalkosten
Sachkosten
Kapitalkosten
(Abschreibungen oder Zinsen)
Kosten insgesamt
abzüglich
0,00 EUR
- Erträge
- Einsparungen
0,00 EUR
Bemerkungen
Begründung
Seite 2
Aus den Sportpauschalen des Landes stehen derzeit noch nicht disponierte Mittel in folgender Höhe zur
Verfügung:
Summe (Stand 31.12.2016)
531.017,00 €
Für beschlossene, abgeschlossene oder aber sich in der Umsetzung befindlichen Maßnahmen wurden
folgende Beträge entnommen
bzw. zur Entnahme beschlossen:
Instandsetzung Hubboden Hallenbad Fischeln
60.000,00 €
Instandsetzung Naturfreibad Hüls
Behindertengerechte Ausstattung eines
Arbeitsplatzes
Sanierung Glockenspitzhalle nach Flüchtlingsbelegung
90.000,00 €
120.000,00 €
Summe
287.000,00 €
17.000,00 €
Was den Bestand aus Mitteln der Sportpauschalen anbelangt, ergibt sich aus aktueller Sicht folgendes
Bild:
nicht disponierte Mittel Stand
31.12.2016:
531.017,00 €
abzgl. disponiert wie oben:
287.000,00 €
zzgl. vereinnahmte Sportpauschale Stand
31.12.2017:
611.484,00 €
nicht disponiert für 2017:
855.501,00 €
Sollte sich bei der Abwicklung der Maßnahmen ergeben, dass die tatsächliche Verausgabung unter den
beschlossenen und zur Verfügung gestellten Mitteln bleibt, so werden diese Beträge wieder der Sportpauschale zugeführt. Dies trifft auch bei Refinanzierungen von Projekten, wie beispielsweise der BSA Horkesgath oder bei Projektzurückstellungen, zu.