Daten
Kommune
Krefeld
Größe
269 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 02:31
Stichworte
Inhalt der Datei
TOP
Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld
öffentlich
Datum 19.03.2015
Nr.
1170 /15
Anlage-Nr.
FB/Geschäftszeichen: - 200/vs Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Rat
26.03.2015
Betreff
KönigPalast Catering: Umbaumaßnahmen von Ausgabestellen zu kleinen "Kneipen"
- Antrag von Ratsfrau Brauers vom 10.03.2015 -
Beschlussentwurf:
Die Ausführungen der Verwaltung werden zur Kenntnis genommen.
Unmittelbare finanzielle Auswirkungen
ja
X nein
Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten
Begründung
Seite 1
Finanzielle Auswirkungen
Vorlage-Nr. 1170 /15
Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt:
ja
nein
Innenauftrag:
Kostenart:
PSP-Element:
Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft:
Personalkosten
Sachkosten
Kapitalkosten
(Abschreibungen oder Zinsen)
Kosten insgesamt
abzüglich
0,00 EUR
- Erträge
- Einsparungen
0,00 EUR
Bemerkungen
Begründung
Seite 2
Das Schreiben von Ratsfrau Brauers vom 10.03.2015 wird wie folgt beantwortet:
Grundlage für bauliche Änderungen am KönigPALAST ist der zwischen der Krefelder Bau GmbH
und der Seidenweberhaus GmbH bestehende Pachtvertrag. Dieser regelt in § 12, dass „der Pächter berechtigt (ist), Einbauten und Umbauten durchzuführen. Hiervon ausgenommen sind Maßnahmen an Dach, Mauern, Tribünen ohne die Sitze, Vorrichtungen zur Ableitung des Regenwassers, Acryl- bzw. Betonfußboden oder Maßnahmen, die auf diese Teile des Pachtgegenstandes
Auswirkungen haben, es sei denn, der Verpächter hat in diese Maßnahmen eingewilligt.“ Nach
Ablauf des Pachtvertrags ist die Pächterin verpflichtet, Einbauten und Umbauten, die sie durchgeführt hat, rückgängig zu machen.
Umgestaltungen und bauliche Veränderungen im Rahmen des oben Beschriebenen sind aufgrund des Pachtvertrags also grundsätzlich in Absprache zwischen Pächterin und Verpächterin
möglich. Das wirtschaftliche Risiko trägt die Pächterin.
Unabhängig von der rechtlichen Möglichkeit zur Durchführung von baulichen Veränderungen
sollten Investitionen, in Anbetracht der angespannten wirtschaftlichen Situation, in erster Linie
wirtschaftlich sein.
Die Verantwortung für die wirtschaftliche Ausgestaltung des Catering liegt bei der Geschäftsführung der Seidenweberhaus GmbH.
Eine Einflussnahme des Rates ist möglich über dessen Weisungsrecht für die von ihm entsandten
Mitglieder des Aufsichtsrates der Seidenweberhaus GmbH.
Das GmbH-Recht ermöglicht Anweisungen an den Geschäftsführer, die der Vertreter der Stadt in
der Gesellschafterversammlung auf Grundlage eines Weisungsbeschlusses des Ausschusses für
Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften bzw. Rates ausüben würde.
Sofern die geplante Baumaßnahme als Investition zu bilanzieren ist, ist sie in den Investitionsplan
der Gesellschaft aufzunehmen. Dieser ist Teil des Wirtschaftsplans, der vom Aufsichtsrat zu beraten und von der Gesellschafterversammlung zu beschließen ist. Der Vertreter in der Gesellschafterversammlung bedarf hierzu eines Weisungsbeschlusses des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften bzw. des Rates.
Zuständigkeitshalber wurde der Prüfauftrag an die Geschäftsführung der Seidenweberhaus
GmbH weitergeleitet.