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Verwaltungsvorlage (KönigPalast Catering: Umbaumaßnahmen von Ausgabestellen zu kleinen "Kneipen" - Antrag von Ratsfrau Brauers vom 10.03.2015 und Verwaltungsvorlage -)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
269 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 02:31
Verwaltungsvorlage (KönigPalast Catering: Umbaumaßnahmen von Ausgabestellen zu kleinen "Kneipen" - Antrag von Ratsfrau Brauers vom 10.03.2015 und Verwaltungsvorlage -) Verwaltungsvorlage (KönigPalast Catering: Umbaumaßnahmen von Ausgabestellen zu kleinen "Kneipen" - Antrag von Ratsfrau Brauers vom 10.03.2015 und Verwaltungsvorlage -) Verwaltungsvorlage (KönigPalast Catering: Umbaumaßnahmen von Ausgabestellen zu kleinen "Kneipen" - Antrag von Ratsfrau Brauers vom 10.03.2015 und Verwaltungsvorlage -)

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Inhalt der Datei

TOP Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld öffentlich Datum 19.03.2015 Nr. 1170 /15 Anlage-Nr. FB/Geschäftszeichen: - 200/vs Beratungsfolge: Sitzungstermin: Rat 26.03.2015 Betreff KönigPalast Catering: Umbaumaßnahmen von Ausgabestellen zu kleinen "Kneipen" - Antrag von Ratsfrau Brauers vom 10.03.2015 - Beschlussentwurf: Die Ausführungen der Verwaltung werden zur Kenntnis genommen. Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja X nein Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten Begründung Seite 1 Finanzielle Auswirkungen Vorlage-Nr. 1170 /15 Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt: ja nein Innenauftrag: Kostenart: PSP-Element: Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft: Personalkosten Sachkosten Kapitalkosten (Abschreibungen oder Zinsen) Kosten insgesamt abzüglich 0,00 EUR - Erträge - Einsparungen 0,00 EUR Bemerkungen Begründung Seite 2 Das Schreiben von Ratsfrau Brauers vom 10.03.2015 wird wie folgt beantwortet: Grundlage für bauliche Änderungen am KönigPALAST ist der zwischen der Krefelder Bau GmbH und der Seidenweberhaus GmbH bestehende Pachtvertrag. Dieser regelt in § 12, dass „der Pächter berechtigt (ist), Einbauten und Umbauten durchzuführen. Hiervon ausgenommen sind Maßnahmen an Dach, Mauern, Tribünen ohne die Sitze, Vorrichtungen zur Ableitung des Regenwassers, Acryl- bzw. Betonfußboden oder Maßnahmen, die auf diese Teile des Pachtgegenstandes Auswirkungen haben, es sei denn, der Verpächter hat in diese Maßnahmen eingewilligt.“ Nach Ablauf des Pachtvertrags ist die Pächterin verpflichtet, Einbauten und Umbauten, die sie durchgeführt hat, rückgängig zu machen. Umgestaltungen und bauliche Veränderungen im Rahmen des oben Beschriebenen sind aufgrund des Pachtvertrags also grundsätzlich in Absprache zwischen Pächterin und Verpächterin möglich. Das wirtschaftliche Risiko trägt die Pächterin. Unabhängig von der rechtlichen Möglichkeit zur Durchführung von baulichen Veränderungen sollten Investitionen, in Anbetracht der angespannten wirtschaftlichen Situation, in erster Linie wirtschaftlich sein. Die Verantwortung für die wirtschaftliche Ausgestaltung des Catering liegt bei der Geschäftsführung der Seidenweberhaus GmbH. Eine Einflussnahme des Rates ist möglich über dessen Weisungsrecht für die von ihm entsandten Mitglieder des Aufsichtsrates der Seidenweberhaus GmbH. Das GmbH-Recht ermöglicht Anweisungen an den Geschäftsführer, die der Vertreter der Stadt in der Gesellschafterversammlung auf Grundlage eines Weisungsbeschlusses des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften bzw. Rates ausüben würde. Sofern die geplante Baumaßnahme als Investition zu bilanzieren ist, ist sie in den Investitionsplan der Gesellschaft aufzunehmen. Dieser ist Teil des Wirtschaftsplans, der vom Aufsichtsrat zu beraten und von der Gesellschafterversammlung zu beschließen ist. Der Vertreter in der Gesellschafterversammlung bedarf hierzu eines Weisungsbeschlusses des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften bzw. des Rates. Zuständigkeitshalber wurde der Prüfauftrag an die Geschäftsführung der Seidenweberhaus GmbH weitergeleitet.