Daten
Kommune
Krefeld
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Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 02:31
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Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld
öffentlich
Datum 29.05.2017
Nr.
4021 /17
Anlage-Nr.
FB/Geschäftszeichen: - 21/2 Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Senioren
12.09.2017
Betreff
Verhütungsmittelfonds
-Genehmigung eines Dringlichkeitsbeschlusses
Beschlussentwurf:
Der folgende von Oberbürgermeister Meyer und Ratsfrau Nottebohm am 23.05.2017 gefasste Dringlichkeitsbeschluss wird genehmigt:
1. Der Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Senioren nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis
und stimmt der Einrichtung eines Verhütungsmittelfonds nach Maßgabe der in der Anlage dargestellten
Kriterien für 2017 zu und empfiehlt der Verwaltung zur Finanzierung den Einsatz von Erträgen des "Sondervermögens der Stiftung Vorst".
2. Es wird ferner zur Kenntnis genommen, dass über das Jahr 2017 hinaus eine Finanzierung des Verhütungsmittelfonds aus Erträgen des "Sondervermögens Stiftung Vorst" stiftungsrechtlich nicht möglich ist.
Unmittelbare finanzielle Auswirkungen X ja
Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten
nein
Begründung
Seite 1
Finanzielle Auswirkungen
Vorlage-Nr. 4021 /17
Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt:
ja
X nein
Innenauftrag:
Kostenart:
PSP-Element:
Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft:
Personalkosten
Sachkosten
25.000,00 EUR
Kapitalkosten
(Abschreibungen oder Zinsen)
Kosten insgesamt
25.000,00 EUR
abzüglich
25.000,00 EUR
- Erträge
- Einsparungen
0,00 EUR
Bemerkungen
Die Finanzierung der Maßnahme erfolgt durch Entnahme von Mitteln aus dem Vermögen der Stiftung
Vorst.
Begründung
Seite 2
In der 10. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Gesundheit und Senioren wurde über die Bereitstellung von Stiftungsmitteln zur Errichtung eines Verhütungsmittelfonds beraten. Es wurde darauf hingewiesen, dass eine Differenzierung des möglichen Empfängerkreises der Mittel aus dem
geplanten Familienplanungsfonds noch festzulegen sei.
Die Schwangerenberatungsstellen Donum vitae, Pro familia und Diakonie Krefeld beabsichtigen
gemeinsam, entsprechend des an den Fachbereich Zentraler Finanzservice und Liegenschaften
gestellten Antrags, Mittel aus dem Verhütungsmittelfonds an Krefelder Frauen zu vergeben, die
kein oder nur ein sehr geringes Einkommen haben bzw. von niedrigem Einkommen leben. Bei
der Bewilligung sollen die Einkommensgrenzen der Bundesstiftung „Mutter und Kind – Schutz
des ungeborenen Lebens“ zugrunde gelegt werden (siehe dazu beigefügte Anlage), in begründeten Einzelfällen können diese bis zu 20% überschritten werden. Neben der finanziellen Notlage
prüfen die zuständigen Fachkräfte der Beratungsstellen jeweils das Vorliegen einer besonderen
(psycho-)sozialen Notlage und vergeben auf dieser Basis ggf. mögliche finanzielle Hilfen aus dem
Verhütungsmittelfonds.
Es können die tatsächlichen Kosten für die Verhütung ungewollter Schwangerschaften entsprechend der ärztlich verordneten Methode bis zu einer Höchstbewilligungssumme von 200,-€ pro
Jahr und Frau übernommen werden. Ein entsprechender Antrag ist bei einer der drei Schwangerenberatungsstellen persönlich zu stellen. Es erfolgt ein Datenabgleich zwischen den Beratungsstellen (nach Schweigepflichtsentbindung), um Mehrfachanträge zu vermeiden. Nach einer möglichen Bewilligung wird sichergestellt, dass das Geld für Verhütungsmittel verwendet wird, indem eine Rechnung oder ein Quittungsbeleg vorzulegen ist und erst dann entsprechend bezahlt
/erstattet wird. Aus Datenschutzgründen erfolgt eine anonymisierte Abrechnung im Verwendungsnachweis.
Selbstverständlich werden mögliche Leistungen für Verhütungsmittel seitens der gesetzlichen
Krankenkassen aufgrund des Alters oder medizinischer Indikationen bei der Vergabeentscheidung von Mitteln durch die Schwangerenberatungsstellen berücksichtigt.
Für die beantragte Maßnahme fallen im Jahr 2017 Kosten von insgesamt 25.000,-€ an, die sich
gleichmäßig auf die Beratungsstellen aufteilen. Diese Mittel würden, wie bereits in vorherigen
Sitzungen des Ausschusses für Soziales, Gesundheit und Senioren empfohlen, durch die Verwaltung an die Beratungsstellen zur entsprechenden Verwendung angewiesen.
Die Beschlussfassung erfolgte im Wege des Dringlichkeitsbeschlusses, da der Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Senioren erst wieder am 12.09.2017 tagt, und danach eine zweckgemäße
Verwendung der Mittel des Verhütungsfonds im Jahr 2017 zeitlich nicht mehr sichergestellt
werden kann.