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Verwaltungsvorlage (Verhütungsmittelfonds -Genehmigung eines Dringlichkeitsbeschlusses)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
273 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 02:31
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TOP Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld öffentlich Datum 29.05.2017 Nr. 4021 /17 Anlage-Nr. FB/Geschäftszeichen: - 21/2 Beratungsfolge: Sitzungstermin: Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Senioren 12.09.2017 Betreff Verhütungsmittelfonds -Genehmigung eines Dringlichkeitsbeschlusses Beschlussentwurf: Der folgende von Oberbürgermeister Meyer und Ratsfrau Nottebohm am 23.05.2017 gefasste Dringlichkeitsbeschluss wird genehmigt: 1. Der Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Senioren nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und stimmt der Einrichtung eines Verhütungsmittelfonds nach Maßgabe der in der Anlage dargestellten Kriterien für 2017 zu und empfiehlt der Verwaltung zur Finanzierung den Einsatz von Erträgen des "Sondervermögens der Stiftung Vorst". 2. Es wird ferner zur Kenntnis genommen, dass über das Jahr 2017 hinaus eine Finanzierung des Verhütungsmittelfonds aus Erträgen des "Sondervermögens Stiftung Vorst" stiftungsrechtlich nicht möglich ist. Unmittelbare finanzielle Auswirkungen X ja Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten nein Begründung Seite 1 Finanzielle Auswirkungen Vorlage-Nr. 4021 /17 Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt: ja X nein Innenauftrag: Kostenart: PSP-Element: Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft: Personalkosten Sachkosten 25.000,00 EUR Kapitalkosten (Abschreibungen oder Zinsen) Kosten insgesamt 25.000,00 EUR abzüglich 25.000,00 EUR - Erträge - Einsparungen 0,00 EUR Bemerkungen Die Finanzierung der Maßnahme erfolgt durch Entnahme von Mitteln aus dem Vermögen der Stiftung Vorst. Begründung Seite 2 In der 10. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Gesundheit und Senioren wurde über die Bereitstellung von Stiftungsmitteln zur Errichtung eines Verhütungsmittelfonds beraten. Es wurde darauf hingewiesen, dass eine Differenzierung des möglichen Empfängerkreises der Mittel aus dem geplanten Familienplanungsfonds noch festzulegen sei. Die Schwangerenberatungsstellen Donum vitae, Pro familia und Diakonie Krefeld beabsichtigen gemeinsam, entsprechend des an den Fachbereich Zentraler Finanzservice und Liegenschaften gestellten Antrags, Mittel aus dem Verhütungsmittelfonds an Krefelder Frauen zu vergeben, die kein oder nur ein sehr geringes Einkommen haben bzw. von niedrigem Einkommen leben. Bei der Bewilligung sollen die Einkommensgrenzen der Bundesstiftung „Mutter und Kind – Schutz des ungeborenen Lebens“ zugrunde gelegt werden (siehe dazu beigefügte Anlage), in begründeten Einzelfällen können diese bis zu 20% überschritten werden. Neben der finanziellen Notlage prüfen die zuständigen Fachkräfte der Beratungsstellen jeweils das Vorliegen einer besonderen (psycho-)sozialen Notlage und vergeben auf dieser Basis ggf. mögliche finanzielle Hilfen aus dem Verhütungsmittelfonds. Es können die tatsächlichen Kosten für die Verhütung ungewollter Schwangerschaften entsprechend der ärztlich verordneten Methode bis zu einer Höchstbewilligungssumme von 200,-€ pro Jahr und Frau übernommen werden. Ein entsprechender Antrag ist bei einer der drei Schwangerenberatungsstellen persönlich zu stellen. Es erfolgt ein Datenabgleich zwischen den Beratungsstellen (nach Schweigepflichtsentbindung), um Mehrfachanträge zu vermeiden. Nach einer möglichen Bewilligung wird sichergestellt, dass das Geld für Verhütungsmittel verwendet wird, indem eine Rechnung oder ein Quittungsbeleg vorzulegen ist und erst dann entsprechend bezahlt /erstattet wird. Aus Datenschutzgründen erfolgt eine anonymisierte Abrechnung im Verwendungsnachweis. Selbstverständlich werden mögliche Leistungen für Verhütungsmittel seitens der gesetzlichen Krankenkassen aufgrund des Alters oder medizinischer Indikationen bei der Vergabeentscheidung von Mitteln durch die Schwangerenberatungsstellen berücksichtigt. Für die beantragte Maßnahme fallen im Jahr 2017 Kosten von insgesamt 25.000,-€ an, die sich gleichmäßig auf die Beratungsstellen aufteilen. Diese Mittel würden, wie bereits in vorherigen Sitzungen des Ausschusses für Soziales, Gesundheit und Senioren empfohlen, durch die Verwaltung an die Beratungsstellen zur entsprechenden Verwendung angewiesen. Die Beschlussfassung erfolgte im Wege des Dringlichkeitsbeschlusses, da der Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Senioren erst wieder am 12.09.2017 tagt, und danach eine zweckgemäße Verwendung der Mittel des Verhütungsfonds im Jahr 2017 zeitlich nicht mehr sichergestellt werden kann.