Daten
Kommune
Krefeld
Größe
10 MB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 02:32
Stichworte
Inhalt der Datei
DARSTELLUNGEN DES WIRKSAMEN FLÄCHENNUTZUNGSPLANES
DER STADT KREFELD
DARSTELLUNGEN DER GEPLANTEN 1. ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES DER STADT KREFELD
SOPost
SOPost
PLANZEICHENERKLÄRUNG
PLANZEICHENERKLÄRUNG
VERFAHRENSVERMERKE
RECHTSGRUNDLAGEN
Aufstellungsbeschluss
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
Die Aufstellung der X. Änderung des Flächennutzungsplanes ist gem. § 2 (1) BauGB am TT.MM.JJJJ durch den
Ausschuss für Stadtplanung und Stadtsanierung der Stadt
Krefeld beschlossen worden. Der Beschluss ist am
TT.MM.JJJJ ortsüblich bekanntgemacht worden.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1)
BauGB wurde am TT.MM.JJJJ durchgeführt.
Krefeld, den
Krefeld, den
Der Bürgermeister
Im Auftrag
Der Bürgermeister
Im Auftrag
Frühzeitige Beteiligung der Behörden
Beteiligung der Öffentlichkeit (Offenlegung)
Die Unterrichtung der Behörden, Nachbargemeinden und
der sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1)
BauGB wurde am TT.MM.JJJJ durchgeführt. Ihnen wurde
vom TT.MM.JJJJ bis zum TT.MM.JJJJ Gelegenheit zur
Stellungnahme gegeben.
Der Entwurf der Flächennutzungsplanänderung hat mit
der Begründung auf Beschluss des Ausschusses für
Stadtplanung und Stadtsanierung der Stadt Krefeld
vom TT.MM.JJJJ bis zum TT.MM.JJJJ gem. § 3 (2)
BauGB öffentlich ausgelegen. Ort und Dauer sind
am TT.MM.JJJJ bekanntgemacht worden.
Krefeld, den
Krefeld, den
Der Bürgermeister
Im Auftrag
Der Bürgermeister
Im Auftrag
Beteiligung der Behörden
Abwägung und Satzungsbeschluss
Der Entwurf der Flächennutzungsplanänderung mit Begründung wurde den Behörden, Nachbargemeinden und
sonstigen Trägern öffentlicher Belange gem. § 4 (2)
BauGB am TT.MM.JJJJ zugesandt. Sie wurden um Abgabe
einer Stellungnahme bis zum TT.MM.JJJJ gebeten.
Der Rat der Stadt Krefeld hat in seiner Sitzung am
TT.MM.JJJJ über die eingebrachten Stellungnahmen aus
den Beteiligungsverfahren nach § 1 (7) BauGB beraten
und die X. Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen.
Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004
(BGBI. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20. Oktober 2015
(BGBI. I S. 1722).
Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Januar 1990 (BGBI. I S. 132),
zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes zur Stärkung der Innenentwicklung in
den Städten und Gemeinden und weiteren Fortentwicklung des Städtebaurechts vom
11. Juni 2013 (BGBI. I S. 1548).
Verordnung über die Ausarbeitung der Bauleitpläne und die Darstellung des Planinhalts (Planzeichenverordnung - PlanZV) vom 18. Dezember 1990 (BGBI I S. 58), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetztes zur Förderung des Klimaschutzes bei der
Entwicklung in den Städten und Gemeinden vom 22. Juli 2011 (BGBI. I S. 1509).
Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 2 G
des Gesetzes vom 25. Juni 2015 (GV. NRW. S. 496).
STADT KREFELD
1. Änderung des Flächennutzungsplanes
Grenze der Änderungsbereiche
Grenze der Änderungsbereiche
Bisherige Darstellungen in den Änderungsbereichen gem. § 5 (2) BauGB
Fläche für die Landwirtschaft (§ 5 (2) Nr. 9 a BauGB)
Krefeld, den
Krefeld, den
Der Bürgermeister
Im Auftrag
Der Bürgermeister
Im Auftrag
Genehmigung
Bekanntmachung
Die X. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt
Krefeld ist gem. § 6 (1) BauGB mit Verfügung vom
TT.MM.JJJJ genehmigt worden.
Die Genehmigung der Änderung des Flächennutzungsplanes ist gem. § 6 (5) BauGB am TT.MM.JJJJ ortsüblich
bekanntgemacht worden. Mit dieser Bekanntmachung
wird die Änderung des Flächennutzungsplanes wirksam.
Geplante Darstellungen in den Änderungsbereichen gem. § 5 (2) BauGB
SO Post
Sondergebiet mit der Zweckbestimmung "Frachtpostzentrum"
(§ 5 (2) Nr. 1 i.V.m. § 1 (1) Nr. 4 BauNVO)
Fläche für Wald (§ 5 (2) Nr. 9 b BauGB)
Gasleitung (§ 5 (2) Nr. 4 BauGB)
Gasleitung (§ 5 (2) Nr. 4 BauGB)
Anbaufreie Zone
im Bereich südlich Anrather Straße zwischen
Anschlussstelle Krefeld-Forstwald und Hückelsmaystraße
Planverfasser:
Anbaufreie Zone
Ausfertigungsdatum: Meschede, den 29.08.2016
M: 1: 5.000
M: 1: 5.000
Düsseldorf, den
Krefeld, den
Bezirksregierung Düsseldorf
Im Auftrag
Der Bürgermeister
Plandatei: 404083BP3
Maßstab: 1: 5.000
Planstand: Vorentwurf
Plannummer: