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Verwaltungsvorlage (Anlage2_1.Ä FNP-Vorentwurf.pdf)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
10 MB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 02:32
Verwaltungsvorlage (Anlage2_1.Ä FNP-Vorentwurf.pdf)

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Inhalt der Datei

DARSTELLUNGEN DES WIRKSAMEN FLÄCHENNUTZUNGSPLANES DER STADT KREFELD DARSTELLUNGEN DER GEPLANTEN 1. ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES DER STADT KREFELD SOPost SOPost PLANZEICHENERKLÄRUNG PLANZEICHENERKLÄRUNG VERFAHRENSVERMERKE RECHTSGRUNDLAGEN Aufstellungsbeschluss Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit Die Aufstellung der X. Änderung des Flächennutzungsplanes ist gem. § 2 (1) BauGB am TT.MM.JJJJ durch den Ausschuss für Stadtplanung und Stadtsanierung der Stadt Krefeld beschlossen worden. Der Beschluss ist am TT.MM.JJJJ ortsüblich bekanntgemacht worden. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB wurde am TT.MM.JJJJ durchgeführt. Krefeld, den Krefeld, den Der Bürgermeister Im Auftrag Der Bürgermeister Im Auftrag Frühzeitige Beteiligung der Behörden Beteiligung der Öffentlichkeit (Offenlegung) Die Unterrichtung der Behörden, Nachbargemeinden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB wurde am TT.MM.JJJJ durchgeführt. Ihnen wurde vom TT.MM.JJJJ bis zum TT.MM.JJJJ Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Der Entwurf der Flächennutzungsplanänderung hat mit der Begründung auf Beschluss des Ausschusses für Stadtplanung und Stadtsanierung der Stadt Krefeld vom TT.MM.JJJJ bis zum TT.MM.JJJJ gem. § 3 (2) BauGB öffentlich ausgelegen. Ort und Dauer sind am TT.MM.JJJJ bekanntgemacht worden. Krefeld, den Krefeld, den Der Bürgermeister Im Auftrag Der Bürgermeister Im Auftrag Beteiligung der Behörden Abwägung und Satzungsbeschluss Der Entwurf der Flächennutzungsplanänderung mit Begründung wurde den Behörden, Nachbargemeinden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB am TT.MM.JJJJ zugesandt. Sie wurden um Abgabe einer Stellungnahme bis zum TT.MM.JJJJ gebeten. Der Rat der Stadt Krefeld hat in seiner Sitzung am TT.MM.JJJJ über die eingebrachten Stellungnahmen aus den Beteiligungsverfahren nach § 1 (7) BauGB beraten und die X. Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen. Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBI. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20. Oktober 2015 (BGBI. I S. 1722). Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Januar 1990 (BGBI. I S. 132), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes zur Stärkung der Innenentwicklung in den Städten und Gemeinden und weiteren Fortentwicklung des Städtebaurechts vom 11. Juni 2013 (BGBI. I S. 1548). Verordnung über die Ausarbeitung der Bauleitpläne und die Darstellung des Planinhalts (Planzeichenverordnung - PlanZV) vom 18. Dezember 1990 (BGBI I S. 58), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetztes zur Förderung des Klimaschutzes bei der Entwicklung in den Städten und Gemeinden vom 22. Juli 2011 (BGBI. I S. 1509). Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 2 G des Gesetzes vom 25. Juni 2015 (GV. NRW. S. 496). STADT KREFELD 1. Änderung des Flächennutzungsplanes Grenze der Änderungsbereiche Grenze der Änderungsbereiche Bisherige Darstellungen in den Änderungsbereichen gem. § 5 (2) BauGB Fläche für die Landwirtschaft (§ 5 (2) Nr. 9 a BauGB) Krefeld, den Krefeld, den Der Bürgermeister Im Auftrag Der Bürgermeister Im Auftrag Genehmigung Bekanntmachung Die X. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Krefeld ist gem. § 6 (1) BauGB mit Verfügung vom TT.MM.JJJJ genehmigt worden. Die Genehmigung der Änderung des Flächennutzungsplanes ist gem. § 6 (5) BauGB am TT.MM.JJJJ ortsüblich bekanntgemacht worden. Mit dieser Bekanntmachung wird die Änderung des Flächennutzungsplanes wirksam. Geplante Darstellungen in den Änderungsbereichen gem. § 5 (2) BauGB SO Post Sondergebiet mit der Zweckbestimmung "Frachtpostzentrum" (§ 5 (2) Nr. 1 i.V.m. § 1 (1) Nr. 4 BauNVO) Fläche für Wald (§ 5 (2) Nr. 9 b BauGB) Gasleitung (§ 5 (2) Nr. 4 BauGB) Gasleitung (§ 5 (2) Nr. 4 BauGB) Anbaufreie Zone im Bereich südlich Anrather Straße zwischen Anschlussstelle Krefeld-Forstwald und Hückelsmaystraße Planverfasser: Anbaufreie Zone Ausfertigungsdatum: Meschede, den 29.08.2016 M: 1: 5.000 M: 1: 5.000 Düsseldorf, den Krefeld, den Bezirksregierung Düsseldorf Im Auftrag Der Bürgermeister Plandatei: 404083BP3 Maßstab: 1: 5.000 Planstand: Vorentwurf Plannummer: