Daten
Kommune
Krefeld
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Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 02:32
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Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld
öffentlich
Datum 05.09.2016
Nr.
3116 /16
Anlage-Nr.
FB/Geschäftszeichen: - 611 Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Bezirksvertretung Fischeln
28.09.2016
Ausschuss für Stadtplanung und Stadtsanierung
25.10.2016
Betreff
Bebauungsplan Nr. 804 – Südl. Anrather Str./ Westl. Hückelsmaystr. – sowie 1. Ä. des FNP im Bereich
südl. Anrather Str. zwischen Anschlussstelle Krefeld-Forstwald und Hückelsmaystr.;
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung
Beschlussentwurf:
I.
Die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung werden zur Kenntnis genommen.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist entsprechend der vom Rat beschlossenen Richtlinien für die Beteiligung der Bürger an der Bauleitplanung in öffentlicher Veranstaltung durchzuführen.
II.
Die Bezirksvertretung Fischeln nimmt den Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 804 zustimmend zur
Kenntnis.
Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja
Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten
X nein
Begründung
Seite 1
Finanzielle Auswirkungen
Vorlage-Nr. 3116 /16
Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt:
ja
nein
Innenauftrag:
Kostenart:
PSP-Element:
Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft:
Personalkosten
Sachkosten
Kapitalkosten
(Abschreibungen oder Zinsen)
Kosten insgesamt
abzüglich
0,00 EUR
- Erträge
- Einsparungen
0,00 EUR
Bemerkungen
Begründung
Seite 2
Der Sachverhalt und die Pläne zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung werden in den beigefügten Anlagen dargestellt.