Daten
Kommune
Krefeld
Größe
233 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 02:33
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Inhalt der Datei
Anlage C - zur Vorlage 3611/17
Zweite Satzung der Änderung der Hauptsatzung der Stadt Krefeld vom 05.03.2012
Aufgrund der §§ 7 Abs. 1, Abs. 3 in Verbindung mit 45 Abs. 2 Satz 2, Abs. 3, 46 Satz 2 der
Gemeindeordnung NRW vom 14.07.1994 (GV. NRW. 1994 S. 666), zuletzt geändert durch
Artikel 1 des Gesetzes vom 15. November 2016 (GV. NRW. S. 966) hat der Rat der Stadt
Krefeld am … mit der erforderlichen Mehrheit der gesetzlichen Mitglieder des Rates folgende Änderungen der Anlage 3 zur Hauptsatzung der Stadt Krefeld vom 05.03.2012 (Krefelder Amtsblatt Nr. 11 vom 15.03.2012, S. 147 – 151) in der Fassung der 1. Änderungssatzung vom 30.04.2014
(Krefelder Amtsblatt Nr. 20 vom 15.05.2014; S. 158-159) beschlossen:
I.
Ziffer 2.2 wird wie folgt neu gefasst:
Der Regelstundensatz für den Ersatz des Verdienstausfalls nach § 45 Absatz 7 Satz
1 Nummer 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein Westfalen beträgt
8,84 Euro.
II.
Ziffer 2.3 wird wie folgt neu gefasst:
Der Stundensatz für Haushaltsführung gem. § 45 Abs. 3 GO beträgt 8,84 Euro.
III.
Ziffer 2.4 wird wie folgt neu gefasst:
Eine höhere Entschädigung des Verdienstausfalls wird bei Vorliegen der
Voraussetzungen des § 45 Abs. 2 Satz 3 gezahlt.
IV.
Ziffer 2.5
entfällt
V.
Ziffer 4 wird wie folgt neu gefasst:
Kinderbetreuungskosten
Für die gemäß § 45 Abs. 4 GO NW zu erstattenden Kinderbetreuungskosten wird
ein Höchstbetrag von 8,84 Euro pro Stunde festgesetzt.
VI.
Alle Übrigen Regelungen bleiben unberührt
VII.
Die Änderungen treten am Tage nach der Bekanntmachung der Änderungssatzung in
Kraft.