Daten
Kommune
Krefeld
Größe
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Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 02:35
Stichworte
Inhalt der Datei
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Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld
öffentlich
Datum 23.11.2015
Nr.
2116 /15
Anlage-Nr.
FB/Geschäftszeichen: - 20/0bs Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
01.12.2015
Rat
10.12.2015
Betreff
Eigenkapitalstruktur der SWK Stadtwerke Krefeld AG
Beschlussentwurf:
Der Rat der Stadt Krefeld weist seinen Vertreter an, in der Hauptversammlung der Stadtwerke
Krefeld AG (SWK AG) den folgenden Beschluss zu fassen:
Der Änderung des § 5 der Satzung der SWK Stadtwerke Krefeld AG mit der Erhöhung des Grundkapitals von 130 Mio. EUR um 70 Mio. EUR auf 200 Mio. EUR durch Umwandlung der Kapitalrücklage (12,27 Mio. EUR), der Freien Rücklage (52,17 Mio. EUR) und der Sonderrücklage Wasserversorgung (5,56 Mio. EUR), sowie der Umwandlung von 2.500.000 Nennbetragsaktien in
1.000.000 Stückaktien, wird zugestimmt.
Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja
Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten
X nein
Begründung
Seite 1
Finanzielle Auswirkungen
Vorlage-Nr. 2116 /15
Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt:
ja
nein
Innenauftrag:
Kostenart:
PSP-Element:
Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft:
Personalkosten
Sachkosten
Kapitalkosten
(Abschreibungen oder Zinsen)
Kosten insgesamt
abzüglich
0,00 EUR
- Erträge
- Einsparungen
0,00 EUR
Bemerkungen
Begründung
Seite 2
Der Aufsichtsrat der SWK AG hat in seiner Sitzung am 23.11.2015 mehrheitlich mit einer Gegenstimme der Hauptversammlung empfohlen das Grundkapital von 130 Mio. EUR auf 200 Mio. EUR
zu erhöhen.
Die Erhöhung des Grundkapitals erfolgt durch die Umwandlung vorhandener Rücklagen:
Grundkapital
Kapitalrücklage
Gesetzliche Rücklage
Freie Rücklage
Sonderrücklage Wasserversorgung
Eigenkapital
in Mio. EUR
Alte Struktur
130,00
12,27
16,23
63,39
5,56
227,50
in Mio. EUR
Veränderung
+70,00
-12,27
0,00
-52,17
-5,56
0,00
in Mio. EUR
Neue Struktur
200,00
0,00
16,23
11,22
0,00
227,50
Durch die Erhöhung des Grundkapitals auf 200 Mio. EUR steigt das Verhältnis von Grundkapital
zu Bilanzsumme auf ca. 25%.
Die Erhöhung des Grundkapitals zieht eine Erhöhung der gesetzlichen Rücklage nach sich. Gemäß § 150 Abs. 2 Aktiengesetz (AktG) sind mindestens 5% des Jahresüberschusses in die gesetzliche Rücklage einzustellen, bis sie gemeinsam mit der Kapitalrücklage mindestens 10% (20 Mio.
EUR) des Grundkapitals beträgt. Die SWK AG beabsichtigt die entsprechenden Mittel aus den
jährlichen, nicht an die Stadt auszuschüttenden Gewinnen zu speisen.
Als zweiten Schritt im Rahmen der Erhöhung des Grundkapitals beabsichtigt der Vorstand der
SWK AG, die bislang als Nennbetragsaktien geführten 2.500.000 Anteile der Stadt Krefeld an der
SWK AG, in 1.000.000 Stückaktien umzuwandeln.
Im Gegensatz zu Nennbetragsaktien haben Stückaktien keinen festgelegten Wert (Nennwert)
sondern orientieren sich quotal an dem Grundkapital der Gesellschaft. Die quotale Orientierung
am Grundkapital erleichtert ggf. erforderliche zukünftige Anpassungen der Eigenkapitalstruktur,
da keine Neufassung der Aktienurkunden vorgenommen werden muss.
Durch die Umstrukturierung des Eigenkapitals wird die Zugriffsmöglichkeit der Stadt auf Teile
des Eigenkapitals formal erschwert. Dies führt bei einzelnen Banken zu einer Verbesserung der
Bonität des Unternehmens.