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Archiv (18. Sitzung ASW ö.T.pdf)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
59 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 02:36

Inhalt der Datei

Niederschrift über die 18. Sitzung des Ausschusses für Schule und Weiterbildung der Stadt Krefeld am Dienstag, 07.03.2017, 16:30 Uhr im Berufskolleg Kaufmannsschule, Neuer Weg 121, 47803 Krefeld Die Beratung der Tagesordnungspunkte 1 bis 5 erfolgte gemeinsam mit der 21. Sitzung des Ausschusses für Bauen, Wohnen und Mobilität. I. Öffentlicher Teil Anwesend waren unter dem Vorsitz von Ratsfrau Barbara Behr die stimmberechtigten Mitglieder: Halide Özkurt SPD-Fraktion Ali Citil für Martin Reyer SPD-Fraktion Hedwig Schomacher für Monika Scheelen SPD-Fraktion Karin Späth SPD-Fraktion Doris Nottebohm für Ina Spanier-Oppermann MdL SPD-Fraktion Ulrich Lohmar für Patrick Albrecht CDU-Fraktion Dr. Gero Hattstein für Timo Kühn CDU-Fraktion Ingeborg Müllers CDU-Fraktion Stefanie Neukirchner CDU-Fraktion Gregor Grosche für Britta Oellers CDU-Fraktion Ponzelar-Reuters M.A., Carola CDU-Fraktion Annelie Wulff Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Schmitz, Alexander FDP Fraktion Heidrun von der Stück Fraktion DIE LINKE Hans-Günther Schmitz die beratenden Mitglieder: Uwe Kaiser Vertreter der evangelischen Kirche Elisabeth Vratz Vertreterin der katholischen Kirche von der Verwaltung: Gregor Micus Martin Linne Annette Terhorst Jürgen Maas folgende Gäste: -1- LRSD´in Hüsing (Bezirksregierung Düsseldorf) SAD Marita Koblenz-Lüschow (Schulamt für die Stadt Krefeld) SR´in Ann-Kathrin Kamber (Schulamt für die Stadt Krefeld) Schriftführer/in: Sabine Heckershoff-Pitz -2- Um 17:00 Uhr begrüßt die Vorsitzende, Ratsfrau Behr, die Mitglieder der Ausschüsse Schule und Weiterbildung sowie für Bauen, Wohnen und Mobilität zur gemeinsamen Sitzung, eröffnet sie und stellt fest, dass die Einladung frist- und formgerecht erfolgt ist. Die Tagesordnungspunkte 1 bis 3 des nichtöffentlichen Teils werden gemeinsam mit dem Ausschuss für Bauen, Wohnen und Mobilität beraten. Die Tagesordnungspunkte 1 bis 5 des öffentlichen Teils werden gemeinsam mit dem Ausschuss für Bauen, Wohnen und Mobilität beraten. Die Beratung der restlichen Tagesordnungspunkte erfolgt in Raum C 001 des Berufskollegs Kaufmannsschule. Folgende Tagesordnung wird festgestellt. Tagesordnung: I. Öffentlicher Teil 1. Mitteilungen und Eingänge gemeinsame Sitzung 2. Gute Schule 2020 3642/17 3. Vorstellung der Planung für die Errichtung von zwei 3629/17 Klassenräumen an der KGS Königshof und Kostenfestsetzung 4. Sanierung von Turn- und Sporthallen 3673/17 E - Einbringung eines Antrages der CDU-Fraktion vom 10.01.2017 - Einbringung eines Antrages der SPD-Fraktion vom 15.02.2017 - Einbringung eines Antrages der CDU-Fraktion vom 28.02.2017 5. Anfragen gemeinsame Sitzung 6. Mitteilungen und Eingänge -3- 7. Beschulungsvereinbarung mit der Stadt Tönisvorst zum 3695/17 Schuljahr 2017/2018 8. Berichtsanfrage Stand Inklusion - Einbringung eines 3689/17 E Antrages der CDU-Fraktion 9. Anfragen /17 -4- Punkt 1: Mitteilungen und Eingänge gemeinsame Sitzung Mitteilungen und Eingänge liegen für die gemeinsame Beratung des Ausschusses für Schule und Weiterbildung und des Ausschusses für Bauen, Wohnen und Mobilität nicht vor. Punkt 2: Vorlage Nr. 3642 /17 Gute Schule 2020 Auf Nachfrage von Ratsfrau Neukirchner teilt Beigeordneter Micus mit, dass der Antrag der CDU-Fraktion zur Breitbandversorgung verspätet eingegangen sei, sich die Beantwortung eventuell aus der Vorlage Nr. 3642/17 „Gute Schule 2020“ ergebe, die auch zu dieser Thematik Aussagen enthalte. Die stellvertretende Fachbereichsleiterin Terhorst erläutert mit einer Powerpointpräsentation die Verwaltungsvorlage und weist daraufhin, dass für die Umsetzung des Programms im Fachbereich Gebäudemanagement 12 neue Stellen und im Fachbereich Schule, Pädagogischer und Psychologischer Dienst 3 neue Stellen eingerichtet werden sollen. Fachbereichsleiter Maas erläutert den Unterschied zwischen der Breitbandanbindung der Schulen von außen und der Vernetzung innerhalb der Schule. Der FB 66 kläre aktuell durch ein Gutachten den Stand der Breitbandversorgung im Stadtgebiet. Die Kosten für die Breitbandanbindungen der Schulen können aus dem Programm nur von der Grundstücksgrenze bis zum Gebäude finanziert werden. Wie und mit welchem finanziellen Aufwand Breitband erst einmal bis zur Grundstücksgrenze kommt, sei derzeit noch nicht geklärt und müsse gegebenenfalls für jedes Schulgebäude, auf Basis des Gutachtens, gesondert ermittelt werden. Vielleicht können hierfür aber auch andere Programme, wie z. B. die Breitbandinitiative, in Anspruch genommen werden. Da Endgeräte nicht aus dem Projekt „Gute Schule 2020“ gezahlt werden können, sondern aus allgemeinen städtischen Mitteln zu finanzieren sind, macht er außerdem deutlich, dass diese Geräte nach einer gewissen Nutzungsdauer bzw. einer Abschreibung von 4 bis 5 Jahren zu ersetzen seien und somit dauerhafte Folgekosten verursachen. Außerdem weist er darauf hin, dass für die Breitbandanbindung von 100 Mbit je Schule monatliche Gebühren entstehen, die derzeit im Haushalt nicht eingeplant sind und auch aus dem Programm nicht finanziert werden können. Die Kosten sind derzeit nicht kalkulierbar und sind abhängig von den durch gegebenenfalls unterschiedlichen Providern zur Verfügung gestellten Tarifen. Verschiedene Fragen von Bürger A. Schmitz werden wie folgt beantwortet. -5- Beigeordneter Micus erläutert, dass die Sportanlage Horkesgath wie kaum eine andere Anlage sehr intensiv durch den Schulsport genutzt werde. Beigeordneter Linne bestätigt diese bewusst gewollte intensive Doppelnutzung durch Schulen und den ortsansässigen Sportverein. Fachbereichsleiter Maas und SAD Kamber berichten, dass die Schulen bereits lange mit der Erstellung von Medienentwicklungsplänen befasst sind. Dem Schulträger werden über das Land NRW Lehrer als Medienberater zur Verfügung gestellt, die aktuell im Medienzentrum des FB 40 gemeinsam mit kommunalem Personal konzeptionelle Vorarbeiten leisten. Beigeordneter Linne teilt mit, dass die Ergebnisse der notwendig werdenden Anpassungen bei den ersten drei Gesamtschulen Anfang April vorliegen werden. Die Ertüchtigung der Sanitäranlagen genieße eine sehr hohe Priorität, zumal in den vergangenen Jahren aufgrund der städtischen Haushaltssituation, trotz qualitativ unhaltbarer Zustände, Sanierungsarbeiten nicht in gewünschtem Ausmaß durchgeführt werden konnten. Ratsfrau Özkurt signalisiert die Zustimmung ihrer Fraktion. Für sie hat gerade die Sanierung der Sanitäranlagen höchste Priorität. Ratsherr Ertürk begrüßt, dass mit dem Förderprogramm „Gute Schule 2020“ und zusätzlichen städtischen Mitteln in den nächsten Jahren ca. 90 Mio EUR für den Schulbereich zur Verfügung stehen. In diesem Zusammenhang sei selbstverständlich zusätzliches Personal notwendig, um die Fördermittel rechtzeitig abrufen zu können. Dem stimmt Ratsfrau Neukirchner zu und ergänzt, dass mit diesem Volumen hohe Erwartungen geweckt werden, die leider nicht alle erfüllt werden können. Sie schlägt vor, auch die Ausgaben für die 4. und 5. Gesamtschule in die Ausgabenübersicht für Schulen aufzunehmen. Die Verwaltungsvorlage ist für sie zunächst nur ein Auftakt, der aus zeitlichen Gründen noch keine Details enthalten könne. Ratsherr John begrüßt die Landesunterstützung und macht auf die Planungen von Bund und Ländern zu einem weiteren KInvFöG-Förderprogramm in Höhe von 20 Mio EUR und einer Initiative zur Digitalisierung und Breitbandanbindung in Höhe von 20 bis 30 Mio EUR allein für Krefeld aufmerksam. Gegebenenfalls bestehe die Möglichkeit von Kombinationen der Förderprogramme für verschiedene Maßnahmen. Vielleicht sei bereits in der nächsten Sitzung des AFBL eine Konkretisierung möglich. Ratsherr Hoffmann bemängelt das Fehlen einer Gesamtschau über alle Schulen, auch im Hinblick auf notwendige energetische Sanierungen. -6- Fachbereichsleiter Maas teilt mit, dass alle Schulleitungen über die Schulformsprecher von der Möglichkeit der Bedarfsanmeldung in Kenntnis gesetzt wurden. Die Verwaltungsvorlage enthalte lediglich eine Ersteinschätzung der wesentlichen Projekte. Beigeordneter Linne erinnert an die in der Vergangenheit auf Basis der bislang bekannten Bedarfe geführten intensiven Diskussionen zur Verwendung der allgemeinen städtischen Haushaltsmittel in Höhe von 58 Mio EUR für Maßnahmen an Schulen. Mit dem Förderprogramm „Gute Schule 2020“ können diese nun aufgeweitet werden. Wichtig sei, die Fördergelder schnellstmöglich abzurufen, da diese jeweils nur einmalig in das Folgejahr übertragen werden können. Der Vorsitzende, Ratsherr Wettingfeld, kritisiert die mitunter kleinteiligen Diskussionen und appelliert an die Ausschussmitglieder, sich auf die wesentlichen Punkte zu konzentrieren. Zuerst müsse das für die Umsetzung notwendige qualifizierte Personal gewonnen werden. Vielleicht benötige die Verwaltung hierfür sogar noch weitergehende Unterstützung. Beigeordneter Micus bekräftigt diese Aussage und sieht die Umsetzung als eine Riesenherausforderung. Hinzu komme, dass sich alle Schulträger in dieser Sache gleichzeitig auf den Weg machen und es Schwierigkeiten bei der Gewinnung entsprechender Handwerker bzw. Firmen geben könne. Ratsherr Läckes befürchtet, dass aufgrund des fehlenden Personals die Fördermittel für das Jahr 2017 nicht mehr umgesetzt werden können. In diesem Zusammenhang verweist er auf die Problematik der nur einmaligen Übertragung in das jeweils nächste Haushaltsjahr und darauf, dass dann in 2018 der doppelte Betrag umgesetzt werden müsste. Hieraus würden sich besondere Herausforderungen im gesamten Umsetzungsprozess ergeben. Bürger A. Schmitz macht deutlich, dass seine Fraktion der Verwaltungsvorlage, bis auf die Planungen zur Sanierung der Sanitäranlagen und den Punkt Sport/Versammlungsstätten, grundsätzlich positiv gegenüberstehen. Abschließend erinnern er und die Vorsitzende, Ratsfrau Behr, daran, dass ihre Fraktionen bereits im vergangenen Jahr gebeten hatten, die notwendigen Stellenbesetzungen vorzuziehen. Beschluss: Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung empfiehlt die Umsetzung der Vorschläge für das Projekt "Gute Schule 2020" und nimmt das konsumtiv und investiv in der mittelfristigen Finanzplanung beschlossene Budget für den Bereich Schulen zur Kenntnis. Abstimmungsergebnis: einstimmig -7- Punkt 3: Vorlage Nr. 3629 /17 Vorstellung der Planung für die Errichtung von zwei Klassenräumen an der KGS Königshof und Kostenfestsetzung Die stellvertretende Fachbereichsleiterin Terhorst erläutert die Verwaltungsvorlage. Bürgerin Wulff sieht die Aussage zur Restlebensdauer der vorhandenen Pavillons von 8 bis 10 Jahren sehr kritisch und hält die geplante Maßnahme für nicht ausreichend. Diese Ansicht werde auch von der Schulleitung vertreten. Sie schlägt vor, 4 neue Räume zu errichten. Ratsfrau Neukirchner begrüßt die kurzfristige Lösung und kann sich vorstellen, das Pavillon-Problem zu einem späteren Zeitpunkt anzugehen. Beigeordneter Linne erinnert, dass sich erst im Dezember 2016 nach den Anmeldungen an den Grundschulen dieser zusätzliche Raumbedarf ergeben habe. Er sei froh, so zeitnah eine praktikalbe Lösung anbieten zu können. Auf Nachfrage der Vorsitzenden, Ratsfrau Behr, zu einer übergangsweisen Containerlösung, teilt er mit, dass die hierbei anfallenden Kosten in 3 bis 4 Jahren die gleiche Summe wie der aktuelle Vorschlag erreichen. Bürgerin Wulff schlägt vor, den FB 60 in einem zweiten Schritt mit der Lösung der Pavillon-Problematik zu beauftragen. Der Vorsitzende, Ratsherr Wettingfeld, bittet die in der Vorlage genannten Kosten in Höhe von 350.000 EUR in den Beschluss aufzunehmen. Beschluss: Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung nimmt die vorgelegte Entwurfsplanung für die Errichtung von zwei Klassenräumen an der KGS Königshof, Oberbruchstr. 87, zur Kenntnis und empfiehlt die Umsetzung der Maßnahme. Abstimmungsergebnis: einstimmig -8- Punkt 4: Vorlage Nr. 3673 /17 E Sanierung von Turn- und Sporthallen - Einbringung eines Antrages der CDU-Fraktion vom 10.01.2017 - Einbringung eines Antrages der SPD-Fraktion vom 15.02.2017 - Einbringung eines Antrages der CDU-Fraktion vom 28.02.2017 Der Vorsitzende, Ratsherr Wettingfeld, bittet die Verwaltung zu den Anträgen der SPD-Fraktion und der CDU-Fraktion für die nächste Sitzung des Ausschusses für Bauen, Wohnen und Mobilität eine Vorlage vorzubereiten. Beschluss: Der Tagesordnungspunkt wird in die kommende Sitzung des Ausschusses für Bauen, Wohnen und Mobilität verschoben. Die Verwaltung wird beauftragt, eine Vorlage zu erstellen. Abstimmungsergebnis: einstimmig Punkt 5: Anfragen gemeinsame Sitzung Für die gemeinsame Beratung des Ausschusses für Schule und Weiterbildung und des Ausschusses für Bauen, Wohnen und Mobilität ergeben sich keine Anfragen. Protokollnotiz: (Die gemeinsame Beratung des Ausschusses für Schule und Weiterbildung und des Ausschusses für Bauen, Wohnen und Mobilität endet um 18:17 Uhr. Die Schriftführung der gemeinsamen Beratung erfolgte durch Frau Heckershoff-Pitz. Nach einer kurzen Sitzungsunterbrechung setzt der Ausschuss für Schule und Weiterbildung ab 18:25 Uhr seine Beratung in Raum C001 des Berufskollegs fort.) Punkt 6: Mitteilungen und Eingänge Mitteilungen und Eingänge liegen nicht vor. -9- Punkt 7: Vorlage Nr. 3695 /17 Beschulungsvereinbarung mit der Stadt Tönisvorst zum Schuljahr 2017/2018 Beigeordneter Micus erläutert die Verwaltungsvorlage. Nach kurzen Statements von Ratsfrau Neukirchner, Ratsfrau Özkurt, Bürger Schmitz und Bürgerin von der Stück signalisieren alle Ausschussmitglieder ihre Zustimmung. Beschluss: Der Schulträger Stadt Krefeld gibt gegenüber der Stadt Tönisvorst folgende Erklärung ab: "Die Stadt Krefeld als Schulträger erhebt keine Einwände gegen die Aufnahme von 17 in Krefeld wohnhaften Schülerinnen und Schülern an der Gesamtschule Tönisvorst. " Abstimmungsergebnis: einstimmig Punkt 8: Vorlage Nr. 3689 /17 E Berichtsanfrage Stand Inklusion - Einbringung eines Antrages der CDU-Fraktion Ratsfrau Neukirchner erläutert den Antrag ihrer Fraktion und bittet um Auskunft zu Veränderungen seit der Sitzung in der Südschule. SAD Koblenz-Lüschow teilt mit, dass aktuell keine neuen Daten vorliegen und unterjährige Schulwechsel grundsätzlich nicht vorgesehen seien. Zudem beinhalte der Antrag überwiegend Fragen zu innerschulischen Angelegenheiten, die vom Schulträger nicht beantwortet werden können. Ratsfrau Neukirchner bittet für das nächste Schuljahr um eine Aktualisierung. Die Vorsitzende, Ratsfrau Behr, regt an, die erhobenen Daten in regelmäßigen Abständen zu evaluieren. Punkt 9: Anfragen - 10 - Auf Nachfrage von Bürger A. Schmitz zum Gutachten des Fachbereichs Recht teilt Beigeordneter Micus mit, dass in Zukunft die Anmeldezahlen der bezirksbezogenen Grundschulen zunächst in einer Sitzung der jeweiligen Bezirksvertretung vorgestellt werden. Die Bezirksvertretungen haben hierzu ein Anhörungsrecht. Anschließend erfolge die endgültige Beschlussfassung im Ausschuss für Schule und Weiterbildung. Dieses neue Prozedere mache eine ambitionierte Sitzungsplanung erforderlich. Ratsfrau Neukirchner merkt an, dass die Bezirksvertretung vorab auf das Anhörungsrecht verzichten könne. Die Vorsitzende, Ratsfrau Behr, schlägt vor, sich hierzu vorab interfraktionell zu verständigen. Ende der Sitzung: 19:40 Uhr Vorsitzende Schriftführerin - 11 -