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Krefeld
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16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 02:36
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Niederschrift
über die 18. Sitzung des Ausschusses für Schule und Weiterbildung der Stadt Krefeld am Dienstag,
07.03.2017, 16:30 Uhr im Berufskolleg Kaufmannsschule, Neuer Weg 121, 47803 Krefeld
Die Beratung der Tagesordnungspunkte 1 bis 5 erfolgte gemeinsam mit der 21. Sitzung des Ausschusses
für Bauen, Wohnen und Mobilität.
I. Öffentlicher Teil
Anwesend waren unter dem Vorsitz von Ratsfrau Barbara Behr
die stimmberechtigten Mitglieder:
Halide Özkurt
SPD-Fraktion
Ali Citil für Martin Reyer
SPD-Fraktion
Hedwig Schomacher für Monika Scheelen
SPD-Fraktion
Karin Späth
SPD-Fraktion
Doris Nottebohm für Ina Spanier-Oppermann MdL
SPD-Fraktion
Ulrich Lohmar für Patrick Albrecht
CDU-Fraktion
Dr. Gero Hattstein für Timo Kühn
CDU-Fraktion
Ingeborg Müllers
CDU-Fraktion
Stefanie Neukirchner
CDU-Fraktion
Gregor Grosche für Britta Oellers
CDU-Fraktion
Ponzelar-Reuters M.A., Carola
CDU-Fraktion
Annelie Wulff
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Schmitz, Alexander
FDP Fraktion
Heidrun von der Stück
Fraktion DIE LINKE
Hans-Günther Schmitz
die beratenden Mitglieder:
Uwe Kaiser
Vertreter der evangelischen Kirche
Elisabeth Vratz
Vertreterin der katholischen Kirche
von der Verwaltung:
Gregor Micus
Martin Linne
Annette Terhorst
Jürgen Maas
folgende Gäste:
-1-
LRSD´in Hüsing (Bezirksregierung Düsseldorf)
SAD Marita Koblenz-Lüschow (Schulamt für die Stadt
Krefeld)
SR´in Ann-Kathrin Kamber (Schulamt für die Stadt
Krefeld)
Schriftführer/in:
Sabine Heckershoff-Pitz
-2-
Um 17:00 Uhr begrüßt die Vorsitzende, Ratsfrau Behr, die Mitglieder der Ausschüsse Schule und
Weiterbildung sowie für Bauen, Wohnen und Mobilität zur gemeinsamen Sitzung, eröffnet sie und stellt
fest, dass die Einladung frist- und formgerecht erfolgt ist.
Die Tagesordnungspunkte 1 bis 3 des nichtöffentlichen Teils werden gemeinsam mit dem
Ausschuss für Bauen, Wohnen und Mobilität beraten.
Die Tagesordnungspunkte 1 bis 5 des öffentlichen Teils werden gemeinsam mit dem Ausschuss
für Bauen, Wohnen und Mobilität beraten.
Die Beratung der restlichen Tagesordnungspunkte erfolgt in Raum C 001 des Berufskollegs
Kaufmannsschule.
Folgende Tagesordnung wird festgestellt.
Tagesordnung:
I. Öffentlicher Teil
1.
Mitteilungen und Eingänge gemeinsame Sitzung
2.
Gute Schule 2020
3642/17
3.
Vorstellung der Planung für die Errichtung von zwei
3629/17
Klassenräumen an der KGS Königshof und
Kostenfestsetzung
4.
Sanierung von Turn- und Sporthallen
3673/17 E
- Einbringung eines Antrages der CDU-Fraktion vom
10.01.2017 - Einbringung eines Antrages der SPD-Fraktion vom
15.02.2017 - Einbringung eines Antrages der CDU-Fraktion vom
28.02.2017 5.
Anfragen gemeinsame Sitzung
6.
Mitteilungen und Eingänge
-3-
7.
Beschulungsvereinbarung mit der Stadt Tönisvorst zum
3695/17
Schuljahr 2017/2018
8.
Berichtsanfrage Stand Inklusion - Einbringung eines
3689/17 E
Antrages der CDU-Fraktion
9.
Anfragen
/17
-4-
Punkt 1:
Mitteilungen und Eingänge gemeinsame Sitzung
Mitteilungen und Eingänge liegen für die gemeinsame Beratung des Ausschusses für Schule und
Weiterbildung und des Ausschusses für Bauen, Wohnen und Mobilität nicht vor.
Punkt 2:
Vorlage Nr. 3642 /17
Gute Schule 2020
Auf Nachfrage von Ratsfrau Neukirchner teilt Beigeordneter Micus mit, dass der Antrag der CDU-Fraktion
zur Breitbandversorgung verspätet eingegangen sei, sich die Beantwortung eventuell aus der Vorlage Nr.
3642/17 „Gute Schule 2020“ ergebe, die auch zu dieser Thematik Aussagen enthalte.
Die stellvertretende Fachbereichsleiterin Terhorst erläutert mit einer Powerpointpräsentation die
Verwaltungsvorlage und weist daraufhin, dass für die Umsetzung des Programms im Fachbereich
Gebäudemanagement 12 neue Stellen und im Fachbereich Schule, Pädagogischer und Psychologischer
Dienst 3 neue Stellen eingerichtet werden sollen.
Fachbereichsleiter Maas erläutert den Unterschied zwischen der Breitbandanbindung der Schulen von
außen und der Vernetzung innerhalb der Schule. Der FB 66 kläre aktuell durch ein Gutachten den Stand
der Breitbandversorgung im Stadtgebiet. Die Kosten für die Breitbandanbindungen der Schulen können
aus dem Programm nur von der Grundstücksgrenze bis zum Gebäude finanziert werden. Wie und mit
welchem finanziellen Aufwand Breitband erst einmal bis zur Grundstücksgrenze kommt, sei derzeit noch
nicht geklärt und müsse gegebenenfalls für jedes Schulgebäude, auf Basis des Gutachtens, gesondert
ermittelt werden. Vielleicht können hierfür aber auch andere Programme, wie z. B. die Breitbandinitiative,
in Anspruch genommen werden. Da Endgeräte nicht aus dem Projekt „Gute Schule 2020“ gezahlt werden
können, sondern aus allgemeinen städtischen Mitteln zu finanzieren sind, macht er außerdem deutlich,
dass diese Geräte nach einer gewissen Nutzungsdauer bzw. einer Abschreibung von 4 bis 5 Jahren zu
ersetzen seien und somit dauerhafte Folgekosten verursachen. Außerdem weist er darauf hin, dass für die
Breitbandanbindung von 100 Mbit je Schule monatliche Gebühren entstehen, die derzeit im Haushalt
nicht eingeplant sind und auch aus dem Programm nicht finanziert werden können. Die Kosten sind
derzeit nicht kalkulierbar und sind abhängig von den durch gegebenenfalls unterschiedlichen Providern
zur Verfügung gestellten Tarifen.
Verschiedene Fragen von Bürger A. Schmitz werden wie folgt beantwortet.
-5-
Beigeordneter Micus erläutert, dass die Sportanlage Horkesgath wie kaum eine andere Anlage sehr
intensiv durch den Schulsport genutzt werde.
Beigeordneter Linne bestätigt diese bewusst gewollte intensive Doppelnutzung durch Schulen und den
ortsansässigen Sportverein.
Fachbereichsleiter Maas und SAD Kamber berichten, dass die Schulen bereits lange mit der Erstellung
von Medienentwicklungsplänen befasst sind. Dem Schulträger werden über das Land NRW Lehrer als
Medienberater zur Verfügung gestellt, die aktuell im Medienzentrum des FB 40 gemeinsam mit
kommunalem Personal konzeptionelle Vorarbeiten leisten.
Beigeordneter Linne teilt mit, dass die Ergebnisse der notwendig werdenden Anpassungen bei den ersten
drei Gesamtschulen Anfang April vorliegen werden. Die Ertüchtigung der Sanitäranlagen genieße eine
sehr hohe Priorität, zumal in den vergangenen Jahren aufgrund der städtischen Haushaltssituation, trotz
qualitativ unhaltbarer Zustände, Sanierungsarbeiten nicht in gewünschtem Ausmaß durchgeführt werden
konnten.
Ratsfrau Özkurt signalisiert die Zustimmung ihrer Fraktion. Für sie hat gerade die Sanierung der
Sanitäranlagen höchste Priorität.
Ratsherr Ertürk begrüßt, dass mit dem Förderprogramm „Gute Schule 2020“ und zusätzlichen städtischen
Mitteln in den nächsten Jahren ca. 90 Mio EUR für den Schulbereich zur Verfügung stehen. In diesem
Zusammenhang sei selbstverständlich zusätzliches Personal notwendig, um die Fördermittel rechtzeitig
abrufen zu können.
Dem stimmt Ratsfrau Neukirchner zu und ergänzt, dass mit diesem Volumen hohe Erwartungen geweckt
werden, die leider nicht alle erfüllt werden können. Sie schlägt vor, auch die Ausgaben für die 4. und 5.
Gesamtschule in die Ausgabenübersicht für Schulen aufzunehmen.
Die Verwaltungsvorlage ist für sie zunächst nur ein Auftakt, der aus zeitlichen Gründen noch keine Details
enthalten könne.
Ratsherr John begrüßt die Landesunterstützung und macht auf die Planungen von Bund und Ländern zu
einem weiteren KInvFöG-Förderprogramm in Höhe von 20 Mio EUR und einer Initiative zur Digitalisierung
und Breitbandanbindung in Höhe von 20 bis 30 Mio EUR allein für Krefeld aufmerksam. Gegebenenfalls
bestehe die Möglichkeit von Kombinationen der Förderprogramme für verschiedene Maßnahmen.
Vielleicht sei bereits in der nächsten Sitzung des AFBL eine Konkretisierung möglich.
Ratsherr Hoffmann bemängelt das Fehlen einer Gesamtschau über alle Schulen, auch im Hinblick auf
notwendige energetische Sanierungen.
-6-
Fachbereichsleiter Maas teilt mit, dass alle Schulleitungen über die Schulformsprecher von der
Möglichkeit der Bedarfsanmeldung in Kenntnis gesetzt wurden. Die Verwaltungsvorlage enthalte lediglich
eine Ersteinschätzung der wesentlichen Projekte.
Beigeordneter Linne erinnert an die in der Vergangenheit auf Basis der bislang bekannten Bedarfe
geführten intensiven Diskussionen zur Verwendung der allgemeinen städtischen Haushaltsmittel in Höhe
von 58 Mio EUR für Maßnahmen an Schulen. Mit dem Förderprogramm „Gute Schule 2020“ können diese
nun aufgeweitet werden. Wichtig sei, die Fördergelder schnellstmöglich abzurufen, da diese jeweils nur
einmalig in das Folgejahr übertragen werden können.
Der Vorsitzende, Ratsherr Wettingfeld, kritisiert die mitunter kleinteiligen Diskussionen und appelliert an
die Ausschussmitglieder, sich auf die wesentlichen Punkte zu konzentrieren. Zuerst müsse das für die
Umsetzung notwendige qualifizierte Personal gewonnen werden. Vielleicht benötige die Verwaltung
hierfür sogar noch weitergehende Unterstützung.
Beigeordneter Micus bekräftigt diese Aussage und sieht die Umsetzung als eine Riesenherausforderung.
Hinzu komme, dass sich alle Schulträger in dieser Sache gleichzeitig auf den Weg machen und es
Schwierigkeiten bei der Gewinnung entsprechender Handwerker bzw. Firmen geben könne.
Ratsherr Läckes befürchtet, dass aufgrund des fehlenden Personals die Fördermittel für das Jahr 2017
nicht mehr umgesetzt werden können. In diesem Zusammenhang verweist er auf die Problematik der nur
einmaligen Übertragung in das jeweils nächste Haushaltsjahr und darauf, dass dann in 2018 der doppelte
Betrag umgesetzt werden müsste. Hieraus würden sich besondere Herausforderungen im gesamten
Umsetzungsprozess ergeben.
Bürger A. Schmitz macht deutlich, dass seine Fraktion der Verwaltungsvorlage, bis auf die Planungen zur
Sanierung der Sanitäranlagen und den Punkt Sport/Versammlungsstätten, grundsätzlich positiv
gegenüberstehen.
Abschließend erinnern er und die Vorsitzende, Ratsfrau Behr, daran, dass ihre Fraktionen bereits im
vergangenen Jahr gebeten hatten, die notwendigen Stellenbesetzungen vorzuziehen.
Beschluss:
Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung empfiehlt die Umsetzung der Vorschläge für das Projekt
"Gute Schule 2020" und nimmt das konsumtiv und investiv in der mittelfristigen Finanzplanung
beschlossene Budget für den Bereich Schulen zur Kenntnis.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
-7-
Punkt 3:
Vorlage Nr. 3629 /17
Vorstellung der Planung für die Errichtung von zwei Klassenräumen an der KGS Königshof und
Kostenfestsetzung
Die stellvertretende Fachbereichsleiterin Terhorst erläutert die Verwaltungsvorlage.
Bürgerin Wulff sieht die Aussage zur Restlebensdauer der vorhandenen Pavillons von 8 bis 10 Jahren sehr
kritisch und hält die geplante Maßnahme für nicht ausreichend. Diese Ansicht werde auch von der
Schulleitung vertreten. Sie schlägt vor, 4 neue Räume zu errichten.
Ratsfrau Neukirchner begrüßt die kurzfristige Lösung und kann sich vorstellen, das Pavillon-Problem zu
einem späteren Zeitpunkt anzugehen.
Beigeordneter Linne erinnert, dass sich erst im Dezember 2016 nach den Anmeldungen an den
Grundschulen dieser zusätzliche Raumbedarf ergeben habe. Er sei froh, so zeitnah eine praktikalbe
Lösung anbieten zu können. Auf Nachfrage der Vorsitzenden, Ratsfrau Behr, zu einer übergangsweisen
Containerlösung, teilt er mit, dass die hierbei anfallenden Kosten in 3 bis 4 Jahren die gleiche Summe wie
der aktuelle Vorschlag erreichen.
Bürgerin Wulff schlägt vor, den FB 60 in einem zweiten Schritt mit der Lösung der Pavillon-Problematik zu
beauftragen.
Der Vorsitzende, Ratsherr Wettingfeld, bittet die in der Vorlage genannten Kosten in Höhe von 350.000
EUR in den Beschluss aufzunehmen.
Beschluss:
Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung nimmt die vorgelegte Entwurfsplanung für die Errichtung von
zwei Klassenräumen an der KGS Königshof, Oberbruchstr. 87, zur Kenntnis und empfiehlt die Umsetzung
der Maßnahme.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
-8-
Punkt 4:
Vorlage Nr. 3673 /17 E
Sanierung von Turn- und Sporthallen
- Einbringung eines Antrages der CDU-Fraktion vom 10.01.2017 - Einbringung eines Antrages der SPD-Fraktion vom 15.02.2017 - Einbringung eines Antrages der CDU-Fraktion vom 28.02.2017 Der Vorsitzende, Ratsherr Wettingfeld, bittet die Verwaltung zu den Anträgen der SPD-Fraktion und der
CDU-Fraktion für die nächste Sitzung des Ausschusses für Bauen, Wohnen und Mobilität eine Vorlage
vorzubereiten.
Beschluss:
Der Tagesordnungspunkt wird in die kommende Sitzung des Ausschusses für Bauen, Wohnen und
Mobilität verschoben. Die Verwaltung wird beauftragt, eine Vorlage zu erstellen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Punkt 5:
Anfragen gemeinsame Sitzung
Für die gemeinsame Beratung des Ausschusses für Schule und Weiterbildung und des Ausschusses für
Bauen, Wohnen und Mobilität ergeben sich keine Anfragen.
Protokollnotiz:
(Die gemeinsame Beratung des Ausschusses für Schule und Weiterbildung und des Ausschusses für
Bauen, Wohnen und Mobilität endet um 18:17 Uhr. Die Schriftführung der gemeinsamen Beratung
erfolgte durch Frau Heckershoff-Pitz.
Nach einer kurzen Sitzungsunterbrechung setzt der Ausschuss für Schule und Weiterbildung ab 18:25 Uhr
seine Beratung in Raum C001 des Berufskollegs fort.)
Punkt 6:
Mitteilungen und Eingänge
Mitteilungen und Eingänge liegen nicht vor.
-9-
Punkt 7:
Vorlage Nr. 3695 /17
Beschulungsvereinbarung mit der Stadt Tönisvorst zum Schuljahr 2017/2018
Beigeordneter Micus erläutert die Verwaltungsvorlage.
Nach kurzen Statements von Ratsfrau Neukirchner, Ratsfrau Özkurt, Bürger Schmitz und Bürgerin von der
Stück signalisieren alle Ausschussmitglieder ihre Zustimmung.
Beschluss:
Der Schulträger Stadt Krefeld gibt gegenüber der Stadt Tönisvorst folgende Erklärung ab:
"Die Stadt Krefeld als Schulträger erhebt keine Einwände gegen die Aufnahme von 17 in Krefeld
wohnhaften Schülerinnen und Schülern an der Gesamtschule Tönisvorst. "
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Punkt 8:
Vorlage Nr. 3689 /17 E
Berichtsanfrage Stand Inklusion - Einbringung eines Antrages der CDU-Fraktion
Ratsfrau Neukirchner erläutert den Antrag ihrer Fraktion und bittet um Auskunft zu Veränderungen seit
der Sitzung in der Südschule.
SAD Koblenz-Lüschow teilt mit, dass aktuell keine neuen Daten vorliegen und unterjährige Schulwechsel
grundsätzlich nicht vorgesehen seien. Zudem beinhalte der Antrag überwiegend Fragen zu
innerschulischen Angelegenheiten, die vom Schulträger nicht beantwortet werden können.
Ratsfrau Neukirchner bittet für das nächste Schuljahr um eine Aktualisierung.
Die Vorsitzende, Ratsfrau Behr, regt an, die erhobenen Daten in regelmäßigen Abständen zu evaluieren.
Punkt 9:
Anfragen
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Auf Nachfrage von Bürger A. Schmitz zum Gutachten des Fachbereichs Recht teilt Beigeordneter Micus
mit, dass in Zukunft die Anmeldezahlen der bezirksbezogenen Grundschulen zunächst in einer Sitzung der
jeweiligen Bezirksvertretung vorgestellt werden. Die Bezirksvertretungen haben hierzu ein
Anhörungsrecht. Anschließend erfolge die endgültige Beschlussfassung im Ausschuss für Schule und
Weiterbildung. Dieses neue Prozedere mache eine ambitionierte Sitzungsplanung erforderlich.
Ratsfrau Neukirchner merkt an, dass die Bezirksvertretung vorab auf das Anhörungsrecht verzichten
könne.
Die Vorsitzende, Ratsfrau Behr, schlägt vor, sich hierzu vorab interfraktionell zu verständigen.
Ende der Sitzung: 19:40 Uhr
Vorsitzende
Schriftführerin
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