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Verwaltungsvorlage (Geplante Kapazitätserweiterung des Flughafens Düsseldorf)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
270 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 02:36
Verwaltungsvorlage (Geplante Kapazitätserweiterung des Flughafens Düsseldorf) Verwaltungsvorlage (Geplante Kapazitätserweiterung des Flughafens Düsseldorf) Verwaltungsvorlage (Geplante Kapazitätserweiterung des Flughafens Düsseldorf) Verwaltungsvorlage (Geplante Kapazitätserweiterung des Flughafens Düsseldorf)

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Inhalt der Datei

Sachstandsbericht der Verwaltung TOP Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld öffentlich Datum 09.10.2014 Nr. 512 /14 Anlage-Nr. FB/Geschäftszeichen: - Beratungsfolge: Sitzungstermin: Ausschuss für Umwelt, Energie, Ver- u. Entsorgung sowie Landwirtschaft 30.10.2014 Betreff Geplante Kapazitätserweiterung des Flughafens Düsseldorf Sachstandsbericht der Verwaltung Beschlussentwurf: Der Ausschuss für Umwelt, Energie, Ver- und Entsorgung sowie Landwirtschaft nimmt die Vorlage zur Kenntnis. Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja X nein Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten Begründung Seite 1 Finanzielle Auswirkungen Vorlage-Nr. 512 /14 Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt: ja nein Innenauftrag: Kostenart: PSP-Element: Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft: Personalkosten Sachkosten Kapitalkosten (Abschreibungen oder Zinsen) Kosten insgesamt abzüglich 0,00 EUR - Erträge - Einsparungen 0,00 EUR Bemerkungen Begründung Seite 2 Der Flughafen Düsseldorf plant die Erweiterung der Kapazitäten für Starts und Landungen von 45 Slots auf 60 slots in den nachfragestarken Zeiten. Der Rat der Stadt Krefeld hat sich in seinem Beschluss vom 06.02.2014 gegen die Kapazitätserweiterung ausgesprochen und die Verwaltung aufgefordert, mit den anderen betroffenen Kommunen Ratingen, Düsseldorf, Essen, Kaarst und Meerbusch Kontakt aufzunehmen, eventuelle Interessen abzugleichen und ggf. eine Interessengemeinschaft zu bilden, um gemeinsame Gespräche zum "Ob und Wie" der geplanten Kapazitätserweiterung zu führen (Vorlage Nr. 5538/13). Diese Arbeitsgruppe hat Anfang 2014 ihre Arbeit aufgenommen, um gemeinsame Schritte und Gegenstrategien zu entwickeln. Die Verwaltung hat zum Sachstand der Gespräche der interkommunalen Arbeitsgruppe, die sich zur geplanten Kapazitätserweiterung gebildet hat, berichtet (Mittl. in der Sitzung des Ordnungsausschusses vom 08.05.2014). Die Oberbürgermeister und Bürgermeister der in der interkommunalen Arbeitsgruppe vertretenen Kommunen haben im August 2014 einen gemeinsam unterzeichneten Brief an Frau Ministerpräsidentin Hannelore Kraft gerichtet, in dem sie das gemeinsame Ziel zum Ausdruck bringen, die immer stärker belasteten Bürger vor weiteren Immissionsbelastungen zu schützen und die ablehnende Haltung der Kommunen zum Ausdruck bringen. Dieses Anliegen wird nunmehr von der Landesregierung geprüft. Im Juni 2014 hat die interkommunale Arbeitsgruppe ein Unternehmen ausgewählt, dass im Auftrag der Kommunen im Falle der Antragsstellung für die Kapazitätserweiterung des Flughafens Düsseldorf den Planfeststellungsantrag prüfen soll. Dies soll in allen Planfeststellungsbelangen geschehen. Der Prüfungsschwerpunkt liegt jedoch auf den unterschiedlichen Auswirkungen der Emissionen/Immissionen auf die Bevölkerung in den Gebieten der einzelnen Kommunen. Die Planfeststellung wurde bisher vom Flughafen Düsseldorf noch nicht beantragt. Auf Anfrage der Stadt Ratingen teilt der Flughafen Düsseldorf schriftlich mit, dass die zahlreich mit den Bürgerinnen und Bürgern geführten Gespräche den Flughafenbetreiber dazu veranlasst haben, die Antragsunterlagen in zwei wesentlichen Punkten zu überarbeiten. Nach Mitteilung des Flughafenbetreibers will sich dieser im modifizierten Antrag dazu verpflichten, die Vergabe der Slots weiterhin gleichmäßig wie bisher auf das Jahr zu verteilen. Slots aus dem Winterhalbjahr können dadurch nicht mehr im Sommer genutzt werden. In diesem Zusammenhang soll die Zahl der Stunden pro Woche, in denen die Zwei-Bahn-Kapazität koordiniert wird, wie bisher auf 50 % der Betriebszeit (56 Stunden pro Woche) begrenzt bleiben. Weiterhin will sich der Flughafenbetreiber in seinem Antrag dazu verpflichten, die zweite Start- und Landebahn (Nordbahn) nachrangig zu nutzen, indem zukünftig die Nutzung der Nordbahn unter Berücksichtigung des aktuellen Koordinierungsstandes wöchentlich im Voraus festgelegt und die Planung der Genehmigungsbehörde vorab übermittelt werden soll. Der Flughafen Düsseldorf geht daher davon aus, dass sich die Antragstellung durch die erforderliche Antrags- und Gutachtenüberarbeitung voraussichtlich in das Frühjahr 2015 verschieben wird.