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Verwaltungsvorlage (Umbesetzung im Aufsichtsrat der Theater Krefeld und Mönchengladbach gGmbH)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
266 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 02:36
Verwaltungsvorlage (Umbesetzung im Aufsichtsrat der Theater Krefeld und Mönchengladbach gGmbH) Verwaltungsvorlage (Umbesetzung im Aufsichtsrat der Theater Krefeld und Mönchengladbach gGmbH) Verwaltungsvorlage (Umbesetzung im Aufsichtsrat der Theater Krefeld und Mönchengladbach gGmbH)

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TOP Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld öffentlich Nr. 5159 /18 Anlage-Nr. FB/Geschäftszeichen: - 20/0bs Beratungsfolge: Sitzungstermin: Rat 12.04.2018 Betreff Umbesetzung im Aufsichtsrat der Theater Krefeld und Mönchengladbach gGmbH Beschlussentwurf: Der Rat der Stadt Krefeld fasst folgende Beschlüsse: 1. Herr Stadtkämmerer Ulrich Cyprian wird als beratendes Mitglied des Aufsichtsrates der Theater Krefeld und Mönchengladbach gGmbH abberufen. 2. Herr Stadtkämmerer Ulrich Cyprian wird als ordentliches Mitglied in den Aufsichtsrat der Theater Krefeld und Mönchengladbach gGmbH entsandt. Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten X nein Begründung Seite 1 Finanzielle Auswirkungen Vorlage-Nr. 5159 /18 Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt: ja nein Innenauftrag: Kostenart: PSP-Element: Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft: Personalkosten Sachkosten Kapitalkosten (Abschreibungen oder Zinsen) Kosten insgesamt abzüglich 0,00 EUR - Erträge - Einsparungen 0,00 EUR Bemerkungen Begründung Seite 2 Nach § 10 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages besteht der Aufsichtsrat der Gesellschaft aus zwanzig stimmberechtigten Mitgliedern sowie weiteren Mitgliedern mit beratender Stimme. Dem Aufsichtsrat gehören die Oberbürgermeister und die Kulturdezernenten der Städte Krefeld und Mönchengladbach an, die Räte der Städte Krefeld und Mönchengladbach entsenden je sieben weitere Aufsichtsratsmitglieder. Der Betriebsrat der Theater Krefeld und Mönchengladbach gGmbH entsendet zwei weitere Mitglieder aus dem Kreis der Mitarbeiter der Theater Krefeld und Mönchengladbach gGmbH. Weitere Mitglieder mit jeweils einer beratenden Stimme sind je ein Vertreter der in den Räten der Städte vertretenen Fraktionen, die nicht durch Entsendung berücksichtigt sind. Die Kämmerer der Städte Krefeld und Mönchengladbach sind beratende Mitglieder. Auf jede Stadt entfallen damit je neun stimmberechtigte Mitglieder. Im Zuge der Neuordnung der Geschäftsbereiche bei der Stadt Krefeld hat Herr Oberbürgermeister Frank Meyer mit dem 01. April 2018 die Funktion des Kulturdezernenten der Stadt Krefeld übernommen. Der bisherige Kulturdezernent Herr Gregor Micus ist zum 31. März 2018 aus der Funktion des Kulturdezernenten bei der Stadt Krefeld ausgeschieden und scheidet somit nach § 11 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages, ohne dass es einer gesonderten Abberufung bedarf, auch aus dem Aufsichtsrat der Theater Krefeld und Mönchengladbach gGmbH aus. Nach § 10 Abs. 1 S. 6 des Gesellschaftsvertrages ist in den Fällen, in denen die Funktionen des Oberbürgermeisters und des Kulturdezernenten zusammenfallen, ein weiterer von der jeweiligen Stadt benannter Dezernent zu entsenden. Hierfür wird der bisher als beratendes Mitglied in den Aufsichtsrat entsandte Herr Stadtkämmerer Ulrich Cyprian vorgeschlagen. Eine Nachfolgeregelung für ein beratendes Mitglied ohne Stimmrecht sieht der Gesellschaftsvertrag nicht vor.