Daten
Kommune
Krefeld
Größe
266 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 02:36
Stichworte
Inhalt der Datei
TOP
Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld
öffentlich
Nr.
5159 /18
Anlage-Nr.
FB/Geschäftszeichen: - 20/0bs Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Rat
12.04.2018
Betreff
Umbesetzung im Aufsichtsrat der Theater Krefeld und Mönchengladbach gGmbH
Beschlussentwurf:
Der Rat der Stadt Krefeld fasst folgende Beschlüsse:
1. Herr Stadtkämmerer Ulrich Cyprian wird als beratendes Mitglied des Aufsichtsrates der Theater Krefeld
und Mönchengladbach gGmbH abberufen.
2. Herr Stadtkämmerer Ulrich Cyprian wird als ordentliches Mitglied in den Aufsichtsrat der Theater Krefeld und Mönchengladbach gGmbH entsandt.
Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja
Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten
X nein
Begründung
Seite 1
Finanzielle Auswirkungen
Vorlage-Nr. 5159 /18
Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt:
ja
nein
Innenauftrag:
Kostenart:
PSP-Element:
Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft:
Personalkosten
Sachkosten
Kapitalkosten
(Abschreibungen oder Zinsen)
Kosten insgesamt
abzüglich
0,00 EUR
- Erträge
- Einsparungen
0,00 EUR
Bemerkungen
Begründung
Seite 2
Nach § 10 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages besteht der Aufsichtsrat der Gesellschaft aus zwanzig stimmberechtigten Mitgliedern sowie weiteren Mitgliedern mit beratender Stimme. Dem
Aufsichtsrat gehören die Oberbürgermeister und die Kulturdezernenten der Städte Krefeld und
Mönchengladbach an, die Räte der Städte Krefeld und Mönchengladbach entsenden je sieben
weitere Aufsichtsratsmitglieder. Der Betriebsrat der Theater Krefeld und Mönchengladbach
gGmbH entsendet zwei weitere Mitglieder aus dem Kreis der Mitarbeiter der Theater Krefeld
und Mönchengladbach gGmbH. Weitere Mitglieder mit jeweils einer beratenden Stimme sind je
ein Vertreter der in den Räten der Städte vertretenen Fraktionen, die nicht durch Entsendung
berücksichtigt sind. Die Kämmerer der Städte Krefeld und Mönchengladbach sind beratende
Mitglieder.
Auf jede Stadt entfallen damit je neun stimmberechtigte Mitglieder.
Im Zuge der Neuordnung der Geschäftsbereiche bei der Stadt Krefeld hat Herr Oberbürgermeister Frank Meyer mit dem 01. April 2018 die Funktion des Kulturdezernenten der Stadt Krefeld
übernommen. Der bisherige Kulturdezernent Herr Gregor Micus ist zum 31. März 2018 aus der
Funktion des Kulturdezernenten bei der Stadt Krefeld ausgeschieden und scheidet somit nach §
11 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages, ohne dass es einer gesonderten Abberufung bedarf, auch
aus dem Aufsichtsrat der Theater Krefeld und Mönchengladbach gGmbH aus.
Nach § 10 Abs. 1 S. 6 des Gesellschaftsvertrages ist in den Fällen, in denen die Funktionen des
Oberbürgermeisters und des Kulturdezernenten zusammenfallen, ein weiterer von der jeweiligen Stadt benannter Dezernent zu entsenden. Hierfür wird der bisher als beratendes Mitglied in
den Aufsichtsrat entsandte Herr Stadtkämmerer Ulrich Cyprian vorgeschlagen. Eine Nachfolgeregelung für ein beratendes Mitglied ohne Stimmrecht sieht der Gesellschaftsvertrag nicht vor.