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Verwaltungsvorlage (Kommunikation der Notfallpläne - Antrag der Parteipiraten vom 30.09.2014)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
319 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 02:36

Inhalt der Datei

Anfrage der Ratsgruppe der Piraten Partei vom 30.09.2014 TOP Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld öffentlich Datum 08.10.2014 Nr. 474 /14 V Anlage-Nr. FB/Geschäftszeichen: - Beratungsfolge: Sitzungstermin: Ausschuss für Verwaltung, Vergabe, Ordnung und Sicherheit 22.10.2014 Betreff Kommunikation der Notfallpläne Anfrage der Ratsgruppe der Piraten Partei vom 30.09.2014 Beschlussentwurf: Der Ausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja X nein Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten Begründung Seite 1 Finanzielle Auswirkungen Vorlage-Nr. 474 /14 V Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt: ja nein Innenauftrag: Kostenart: PSP-Element: Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft: Personalkosten Sachkosten Kapitalkosten (Abschreibungen oder Zinsen) Kosten insgesamt abzüglich 0,00 EUR - Erträge - Einsparungen 0,00 EUR Bemerkungen Begründung Seite 2 Antwort zu den Fragen 1-4: Betriebe, die bestimmte gefährliche Stoffe in bedeutsamen Mengen verwenden, können im Falle einer unkontrollierten Stofffreisetzung eine ernste Gefahr für Umwelt und Menschen darstellen. In der EU-Richtlinie 96/82 EG, der so genannten „Seveso-IIRichtlinie“, die durch die „Zwölfte Verordnung zur Durchführung des BundesImmissionsschutzgesetzes“, der sogenannten Störfall-Verordnung (12. BImSchV oder StörfallVO) in nationales Recht umgesetzt ist, werden Betreiber derartiger Anlagen verpflichtet, die speziellen Gefahren ihres Betriebes zu bewerten und diesen Gefahren sowohl durch organisatorische als auch durch technische Maßnahmen zu begegnen. Diese Bewertungen und Vorkehrungen sind umfassend zu dokumentieren und der Behörde zur Prüfung vorzulegen. Im Stadtgebiet Krefeld sind insgesamt sieben Betriebe angesiedelt, die diesen erweiterten Bestimmungen der Störfall-Verordnung (StörfallVO) unterliegen. Die StörfallVO soll den Schutz von Mensch und Umwelt vor den Folgen von plötzlich auftretenden Störfällen bei technischen Anlagen mit Austritt gefährlicher Stoffe regeln. Die Betreiber der betroffenen Betriebsbereiche sind durch die Störfallverordnung konkret verpflichtet, Sicherheitsvorkehrungen zu treffen, um Störfälle von vornherein zu vermeiden, auftretende Störfalle sofort zu erkennen und entsprechend zu handeln sowie deren Auswirkungen auf den Menschen und die Umwelt so weit wie möglich zu minimieren. Als wesentlichen Anforderungen an die Betreiber von Betriebsbereichen bzw. Anlagen, die unter den Anwendungsbereich der StörfallVO fallen, bestehen u. a. Pflichten zur Erstellung eines Sicherheitskonzepts, eines Betrieblichen Alarm- und Gefahrenabwehrplans (BAGAP) sowie zur Information der Öffentlichkeit. Durch die zuständige Gefahrenabwehrbehörde sind nach § 24a des Gesetzes über den Feuerschutz und die Hilfeleistung in NRW (FSHG NW) für solche Betriebe Externe Notfallpläne (ENP) für schwere Unfälle mit gefährlichen Stoffen zu erstellen. Grundlage für die Erstellung der ENP ist jeweils der nach der StörfallVO geforderte BAGAP, den jeder dieser Betriebe zu erstellen hat (s. o.) und der regelmäßig aktualisiert wird (nach StörfallVO alle 5 Jahre gefordert). Ziel eines ENP ist es in erster Linie, eingetretene Schadensfälle einzudämmen und unter Kontrolle zu bringen, so dass die Folgen möglichst gering gehalten und Schäden für Mensch, Umwelt und Sachen begrenzt werden können. Weiterhin werden konkrete Maßnahmen zum Schutz von Mensch und Umwelt vor den Folgen schwerer Unfälle sowie die Weitergabe notwendige Informationen an die Öffentlichkeit sowie betroffene Behörden oder Dienststellen in dem betreffenden Gebiet beschrieben. Externe Notfallpläne enthalten im Einzelnen in der Regel Angaben über 1. Namen oder Stellung der Personen, die zur Einleitung von Sofortmaßnahmen sowie zur Durchführung und Koordinierung von Maßnahmen außerhalb des Betriebsgeländes ermächtigt sind, 2. Vorkehrungen zur Entgegennahme von Frühwarnungen sowie zur Alarmauslösung und zur Benachrichtigung der Einsatzkräfte, 3. Vorkehrungen zur Koordinierung der zur Umsetzung des externen Notfallplans notwendigen Einsatzmittel, 4. Vorkehrungen zur Unterstützung von Abhilfemaßnahmen auf dem Betriebsgelände, 5. Vorkehrungen für Abhilfemaßnahmen außerhalb des Betriebsgeländes, Begründung Seite 3 6. Vorkehrungen zur Unterrichtung der Öffentlichkeit über den Unfall sowie über das richtige Verhalten. Eine detaillierte Musterinhaltsangabe ist als Anlage beigefügt. Folgende Störfallbetriebe mit erweiterten Pflichten sind in Krefeld vorhanden: 1. Bayer Chemiepark, Rheinuferstraße 7-9, 47809 Krefeld 2. EVONIK Stockhausen GmbH und Ashland Deutschland GmbH, Bäkerpfad 25, 47805 Krefeld 3. Outokumpu Nirosta GmbH, Oberschlesienstr. 16, 47807 Krefeld 4. Scharr cpc GmbH, Hentrichstr. 65, 47809 Krefeld 47809 Krefeld 5. Compo GmbH & Co. KG, Ohlendorffstr. 29, 47809 6. Air Liquide Deutschland GmbH, Bataverstraße 47, 47809 Krefeld 7. Henkel Fragrance, Hentrichstraße, 47809 Krefeld Für alle diese Störfallbetriebe liegen bei der Feuerwehr Krefeld die aktuellen BAGAP vor. Für alle diese Betriebe sind ENP erstellt. Die Entwürfe der externen Notfallpläne wurden zur Anhörung der Öffentlichkeit jeweils für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Ort und Dauer der Auslegung wurden jeweils vorher öffentlich im Krefelder Amtsblatt bekannt gemacht mit dem Hinweis, dass Bedenken und Anregungen während der Auslegungsfrist vorgebracht werden können. Die erstellten ENP werden in angemessenen Abständen unter Beteiligung des Betreibers und unter Berücksichtigung des jeweiligen BAGAP überprüft, erprobt und erforderlichenfalls überarbeitet und auf den neuesten Stand gebracht. Im Rahmen solcher Überprüfung finden regelmäßig u.a. gemeinsame Einsatzübungen der Feuerwehr Krefeld gemeinsam mit dem Betreiber auf dem Gelände der Störfallbetriebe statt. Antwort zur Frage der Information der Bevölkerung (siehe „Begründung“, 1. Absatz): Die Feuerwehr Krefeld verfügt über einen Sondereinsatzplan „Warnung der Bevölkerung“, der u. a. bei Gefahrgutaustritt in Industrieanlagen oder auf Verkehrswegen aktiviert wird. Die Warnung und Information der Bevölkerung umfasst dabei fünf verschiedene Module 1. Auslösen des Sirenenalarms Die Stadt Krefeld verfügt über ein modernes System von elektronischen Hochleistungssirenen, das seit dem Jahre 2004 kontinuierlich auf- und ausgebaut worden ist. Von insgesamt 30 Sirenenstandorten im Stadtgebiet Krefeld können in einem oder mehreren Sirenenwarnbezirken des Stadtgebietes die Sirenen aktiviert werden, um die Bevölkerung auf Gefahren aufmerksam zu machen bzw. sie bei einer plötzlich auftretenden Gefahrensituation schnell und effektiv zu warnen. Auch bei Stromausfall können diese Sirenen betrieben werden, da sie über entsprechende Batterien verfügen. Mit dem Sirenennetz ist die Grundlage geschaffen, bei Gefahr der Bevölkerung den entscheidenden „Weckeffekt“ zu liefern. Eine Übersicht über die Sirenenstandorte ist diesem Bericht als Anlage 2 beigefügt. Begründung Seite 4 Neben dem Sirenennetz wird von der Stadt Krefeld eine modern gestaltete Bürgerinformation bei besonderen Gefahren vorgehalten. Heute können zu jeder Tageszeit unter der Rufnummer 19700 diese notwendigen Informationen abgerufen werden. Dieses EDV-gestützte System, kann im Alarmfall schnell um eine persönliche Beratung erweitert werden. Das System ist für den besorgten Bürger leicht zu handhaben. Darüber hinaus stehen diese Informationen im Gefahrenfall auch auf der Internetseite der Stadt Krefeld zur Verfügung. Eine eigens eingerichtete Schalttechnik beim Lokalsender „Welle Niederrhein“ gibt der Feuerwehr darüber hinaus die Möglichkeit, rund um die Uhr schnell Warnungen und Verhaltensweisen an die betroffene Bevölkerung auszusenden. Im Einzelnen stehen hier folgende weitere Module zur Verfügung: 2. Infotelefon 19700 Hier wird eine Bandansage mit einem Warntext und Verhaltenshinweisen aufgesprochen und fortlaufend aktualisiert. 3. Call-Center 19700 Zusätzlich zur Bandansage wird im Bedarfsfall das Call-Centers der Zentralen Bürgerinformation bei Unglücks- und Notfällen manuell besetzt. Hier sind unter der Rufnummer 19700 geschulte Mitarbeiter der Stadt Krefeld und des DRK für persönliche Auskünfte erreichbar. Sie beantworten konkrete Anfragen aus der Bürgerschaft und stehen für persönliche Beratungsgespräche zur Verfügung. Die Mitarbeiter werden über ein Alarmierungssystem unmittelbar über die Leitstelle der Feuerwehr alarmiert und stehen daher schnell zur Verfügung. 4. Internet Von sofort aus der Rufbereitschaft verfügbaren Mitarbeitern des Lagedienstes der Feuerwehr Krefeld wird der Internetauftritt der Zentralen Bürgerinformation bei Unglücks- und Notfällen mit Hinweisen zum Schadensgeschehen und gezielten Verhaltenshinweisen geschaltet und fortlaufend aktualisiert. Hier können zusätzlich zu den textlichen Hinweisen auch Grafiken, Übersichtspläne etc. angezeigt werden. 5. Radiodurchsage Zusätzlich hat die Stadt Krefeld eine Vereinbarung über die Nutzung von Sendeeinrichtungen des Lokalsenders Welle Niederrhein in Krefeld zur Warnung der Bevölkerung (On-Air-Notruf) getroffen. Hier können Warndurchsagen und Verhaltenshinweisen für die Bevölkerung über den Lokalfunk gemacht werden. Während der Besetztzeiten der Redaktion von Radio Welle Niederrhein erfolgt die Verbreitung von Informationen oder Warnun-gen auf der Grundlage des von der Leitstelle der Feuerwehr jeweils abgefassten Textes durch den Redakteur im Studio. Außerhalb dieser Zeiten (nachts, Wochenende etc.) ist die Leitstelle der Feuerwehr zur Durchsage von Warnungen und Informationen zur direkten Verbreitung auf dem Sender berechtigt. Hierzu ist ein uneingeschränkter Zugriff durch gesonderte Schaltung und Direkteinsprache in die laufende Sendung rund um die Uhr möglich. Das Infotelefon sowie die Veröffentlichungen im Internet werden fortlaufend aktualisiert und stehen jeweils bis zum Einsatzende permanent zur Verfügung. Ein Schaubild ist als Anlage 3 beigefügt. Bei der Großschadenslage der Fa. Compo am 25.09.2012 wurde nach diesem Sonder-einsatzplan Warnung der Bevölkerung verfahren. Begründung Seite 5 Ausblick: Bund und Länder entwickeln zurzeit gemeinsam, das Satteliten gestützte so genannte „Modulare Warnsystem“ (MoWaS). Mit diesem System sollen alle vorhandenen Warnmittel (z. B. Sirenen) aber auch zukünftige Warn- und Alarmierungsmittel zur Bevölkerungswarnung (z. B. Rauchwarnmelder, die Nutzung von Cellbroadcast in den Mobilfunknetzen einschließlich der Nutzung von Apps mit Warnfunktion in Smartphones und Tablets) bedient werden können. Welche Endgeräte letztlich konkret durch dieses zukünftige System angesteuert werden können, wird zurzeit erprobt, zum Teil jedoch erst über Machbarkeitsstudien ermittelt. Sende- und Empfangssysteme für MoWaS werden zurzeit sukzessive in den Leitstellen von Bund, Ländern und Kommunen installiert. Die vorhandene Leitstelle der Feuerwehr Krefeld lässt eine Nachrüstung technisch nicht zu. Die Inbetriebnahme ist jedoch in der neuen Leitstelle im Neubau der Hauptfeuerwache vorgesehen. Anlage 1 Muster Externer Notfallplan – Inhaltsverzeichnis – 1. Angaben zum Objekt und seiner Umgebung 1.1 Angaben zum Objekt (Anlage, Betrieb, Werk) 1.1.1 Allgemeine Beschreibung 1.1.2 Zufahrtsmöglichkeiten, Bereitstellungsräume 1.1.3 Betriebszeiten und Beschäftigungszahlen 1.1.4 Einzelpläne, technische Unterlagen 1.1.4.1 Feuerwehrplan (nach DIN 14095) 1.1.4.2 Energieversorgungsplan 1.1.4.3 Rohrleitungsplan 1.1.4.4 Abwasserkanalplan (LöWaRü) 1.1.4.5 Absperreinrichtungen 1.1.4.6 Lageplan betrieblicher Alarm- und Warneinrichtungen 1.1.4.7 Flucht- und Rettungsplan 1.2 Gefahrenschwerpunkte 1.2.1 Gefährliche Stoffe (genehmigte Mengen) 1.2.2 Gefährliche technische Einrichtungen 1.2.3 Gefahrenbereiche 1.2.4 Feststellen des gefährdeten Gebietes 1.3 Angaben zur Umgebung 1.3.1 Allgemeine Beschreibung (Ortsplan) 1.3.2 Besondere Schutzobjekte in der Nachbarschaft 1.3.3 Gefahrenquellen in der Umgebung 2. Gefahrenabwehrkräfte und –einrichtungen 2.1 Betriebliche Gefahrenabwehrkräfte 2.1.1 Einsatzkräfte der Werkfeuerwehr 2.1.2 Werksleitung/ Betriebsleitung im Alarmfall 2.1.3 Spezielle Fachkräfte des Betriebes 2.1.4 Weisungsbefugnisse 2.2 Außerbetriebliche Gefahrenabwehrkräfte 2.2.1 Externe Einsatzkräfte 2.2.2 Externe Fachkräfte/sachkundige Personen 2.2.3 Externe Ausrüstung und Geräte 2.3 Einrichtungen und Ausrüstungen des Betriebes 2.3.1 Alarmzentrale/Koordinierungsstelle 2.3.2 Kommunikationsstrukturen 2.3.3 Mobile Einsatzmittel 2.3.4 Ausrüstungen und Geräte Begründung 2.3.5 Warneinrichtungen für Hinweise auf besondere Gefahren 3. Alarmierungen und Meldewege 3.1 Alarmierungsabläufe 3.2 Meldungen an Behörden 3.3 Vertragliche Vereinbarungen 4. Warnungen 4.1 Warnung der Beschäftigten 4.2 Warnung der Bevölkerung 4.2.1 Sirenen 4.2.2 Lautsprecherfahrzeuge der Feuerwehr 4.2.3 Informations- und Warndurchsagen über Hörfunk und Fernsehen 4.2.3.1 Informationsdurchsagen über Hörfunk 4.2.3.2 Warndurchsagen über Hörfunk und Fernsehen 4.2.3.3 Entwarnung 5. Gefahrenabwehr 5.1 Führungsorganisation 5.2 Brandbekämpfung, Abwehr gefährlicher Stoffe und Güter 5.3 Messen der Schadstoffkonzentrationen 5.4 Verkehrsmaßnahmen 5.5 Evakuierung 5.6 Ärztliche und rettungsdienstliche Maßnahmen 6. Anweisungen für spezielle Ereignisse 6.1 Extreme Wetterlagen 6.2 Hochwasser 6.3 Bergschäden 6.4 Erdbeben 7. Informationen der Behörden, Medien und Auskunft an die Bevölkerung 7.1 Information der Behörden 7.2 Information der Medien 7.3 Auskunft an die Bevölkerung 8. Telefonverzeichnis 8.1 Interne Rufnummern 8.2 Behörden-Rufnummern/Anschriften 8.3 Fremdfirmen-Rufnummern 9. Anhang 9.1 Begriffsbestimmungen und Rechtsvorschriften 9.1.1 Definitionen 9.1.1.1 Begriffsbestimmungen aus Gesetzestexten 9.1.1.2 Weitere Begriffsbestimmungen/Erklärungen 9.1.2 Gesetzliche Vorschriften 9.1.3 Weisungen und Vereinbarungen 9.2 Stichwortverzeichnis 9.3 Checklisten 9.3.1 Vor Ort 9.3.2 Leitstelle 9.3.3 Feuerwehreinsatzleitung 10. Verteiler, Überprüfungs - und Fortführungsnachweis 10.1 Verteiler 10.2 Überprüfungsnachweis 10.3 Fortführungsnachweis Seite 6 Begründung Seite 7