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Kommune
Krefeld
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16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 02:36
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Anfrage der Ratsgruppe der Piraten Partei vom 30.09.2014
TOP
Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld
öffentlich
Datum 08.10.2014
Nr.
474 /14 V
Anlage-Nr.
FB/Geschäftszeichen: - Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Ausschuss für Verwaltung, Vergabe, Ordnung und Sicherheit
22.10.2014
Betreff
Kommunikation der Notfallpläne
Anfrage der Ratsgruppe der Piraten Partei vom 30.09.2014
Beschlussentwurf:
Der Ausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Unmittelbare finanzielle Auswirkungen
ja
X nein
Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten
Begründung
Seite 1
Finanzielle Auswirkungen
Vorlage-Nr. 474 /14 V
Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt:
ja
nein
Innenauftrag:
Kostenart:
PSP-Element:
Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft:
Personalkosten
Sachkosten
Kapitalkosten
(Abschreibungen oder Zinsen)
Kosten insgesamt
abzüglich
0,00 EUR
- Erträge
- Einsparungen
0,00 EUR
Bemerkungen
Begründung
Seite 2
Antwort zu den Fragen 1-4:
Betriebe, die bestimmte gefährliche Stoffe in bedeutsamen Mengen verwenden,
können im Falle einer unkontrollierten Stofffreisetzung eine ernste Gefahr für
Umwelt und Menschen darstellen. In der EU-Richtlinie 96/82 EG, der so genannten „Seveso-IIRichtlinie“, die durch die „Zwölfte Verordnung zur Durchführung des BundesImmissionsschutzgesetzes“, der sogenannten Störfall-Verordnung (12. BImSchV oder StörfallVO)
in nationales Recht umgesetzt ist, werden Betreiber derartiger Anlagen verpflichtet, die speziellen Gefahren ihres Betriebes zu bewerten und diesen Gefahren sowohl durch organisatorische
als auch durch technische Maßnahmen zu begegnen. Diese Bewertungen und Vorkehrungen sind
umfassend zu dokumentieren und der Behörde zur Prüfung vorzulegen.
Im Stadtgebiet Krefeld sind insgesamt sieben Betriebe angesiedelt, die diesen erweiterten Bestimmungen der Störfall-Verordnung (StörfallVO) unterliegen. Die StörfallVO soll den Schutz von
Mensch und Umwelt vor den Folgen von plötzlich auftretenden Störfällen bei technischen Anlagen mit Austritt gefährlicher Stoffe regeln. Die Betreiber der betroffenen Betriebsbereiche sind
durch die Störfallverordnung konkret verpflichtet, Sicherheitsvorkehrungen zu treffen, um Störfälle von vornherein zu vermeiden, auftretende Störfalle sofort zu erkennen und entsprechend
zu handeln sowie deren Auswirkungen auf den Menschen und die Umwelt so weit wie möglich
zu minimieren. Als wesentlichen Anforderungen an die Betreiber von Betriebsbereichen bzw.
Anlagen, die unter den Anwendungsbereich der StörfallVO fallen, bestehen u. a. Pflichten zur
Erstellung eines Sicherheitskonzepts, eines Betrieblichen Alarm- und Gefahrenabwehrplans
(BAGAP) sowie zur Information der Öffentlichkeit.
Durch die zuständige Gefahrenabwehrbehörde sind nach § 24a des Gesetzes über den Feuerschutz und die Hilfeleistung in NRW (FSHG NW) für solche Betriebe Externe Notfallpläne (ENP)
für schwere Unfälle mit gefährlichen Stoffen zu erstellen. Grundlage für die Erstellung der ENP
ist jeweils der nach der StörfallVO geforderte BAGAP, den jeder dieser Betriebe zu erstellen hat
(s. o.) und der regelmäßig aktualisiert wird (nach StörfallVO alle 5 Jahre gefordert).
Ziel eines ENP ist es in erster Linie, eingetretene Schadensfälle einzudämmen und unter Kontrolle zu bringen, so dass die Folgen möglichst gering gehalten und Schäden für Mensch, Umwelt
und Sachen begrenzt werden können. Weiterhin werden konkrete Maßnahmen zum Schutz von
Mensch und Umwelt vor den Folgen schwerer Unfälle sowie die Weitergabe notwendige Informationen an die Öffentlichkeit sowie betroffene Behörden oder Dienststellen in dem betreffenden Gebiet beschrieben.
Externe Notfallpläne enthalten im Einzelnen in der Regel Angaben über
1. Namen oder Stellung der Personen, die zur Einleitung von Sofortmaßnahmen sowie zur
Durchführung und Koordinierung von Maßnahmen außerhalb des Betriebsgeländes ermächtigt
sind,
2. Vorkehrungen zur Entgegennahme von Frühwarnungen sowie zur Alarmauslösung und zur
Benachrichtigung der Einsatzkräfte,
3. Vorkehrungen zur Koordinierung der zur Umsetzung des externen Notfallplans notwendigen
Einsatzmittel,
4. Vorkehrungen zur Unterstützung von Abhilfemaßnahmen auf dem Betriebsgelände,
5. Vorkehrungen für Abhilfemaßnahmen außerhalb des Betriebsgeländes,
Begründung
Seite 3
6. Vorkehrungen zur Unterrichtung der Öffentlichkeit über den Unfall sowie über das richtige
Verhalten.
Eine detaillierte Musterinhaltsangabe ist als Anlage beigefügt.
Folgende Störfallbetriebe mit erweiterten Pflichten sind in Krefeld vorhanden:
1. Bayer Chemiepark, Rheinuferstraße 7-9, 47809 Krefeld
2. EVONIK Stockhausen GmbH und Ashland Deutschland GmbH,
Bäkerpfad 25, 47805 Krefeld
3. Outokumpu Nirosta GmbH, Oberschlesienstr. 16, 47807 Krefeld
4. Scharr cpc GmbH, Hentrichstr. 65, 47809 Krefeld 47809 Krefeld
5. Compo GmbH & Co. KG, Ohlendorffstr. 29, 47809
6. Air Liquide Deutschland GmbH, Bataverstraße 47, 47809 Krefeld
7. Henkel Fragrance, Hentrichstraße, 47809 Krefeld
Für alle diese Störfallbetriebe liegen bei der Feuerwehr Krefeld die aktuellen BAGAP vor. Für alle
diese Betriebe sind ENP erstellt.
Die Entwürfe der externen Notfallpläne wurden zur Anhörung der Öffentlichkeit jeweils für die
Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Ort und Dauer der Auslegung wurden jeweils vorher
öffentlich im Krefelder Amtsblatt bekannt gemacht mit dem Hinweis, dass Bedenken und Anregungen während der Auslegungsfrist vorgebracht werden können.
Die erstellten ENP werden in angemessenen Abständen unter Beteiligung des Betreibers und
unter Berücksichtigung des jeweiligen BAGAP überprüft, erprobt und erforderlichenfalls überarbeitet und auf den neuesten Stand gebracht. Im Rahmen solcher
Überprüfung finden regelmäßig u.a. gemeinsame Einsatzübungen der Feuerwehr Krefeld gemeinsam mit dem Betreiber auf dem Gelände der Störfallbetriebe statt.
Antwort zur Frage der Information der Bevölkerung (siehe „Begründung“, 1. Absatz):
Die Feuerwehr Krefeld verfügt über einen Sondereinsatzplan „Warnung der Bevölkerung“, der u.
a. bei Gefahrgutaustritt in Industrieanlagen oder auf Verkehrswegen aktiviert wird. Die Warnung
und Information der Bevölkerung umfasst dabei fünf verschiedene Module
1. Auslösen des Sirenenalarms
Die Stadt Krefeld verfügt über ein modernes System von elektronischen Hochleistungssirenen,
das seit dem Jahre 2004 kontinuierlich auf- und ausgebaut worden ist. Von insgesamt 30 Sirenenstandorten im Stadtgebiet Krefeld können in einem oder mehreren Sirenenwarnbezirken des
Stadtgebietes die Sirenen aktiviert werden, um die Bevölkerung auf Gefahren aufmerksam zu
machen bzw. sie bei einer plötzlich auftretenden Gefahrensituation schnell und effektiv zu warnen. Auch bei Stromausfall können diese Sirenen betrieben werden, da sie über entsprechende
Batterien verfügen. Mit dem Sirenennetz ist die Grundlage geschaffen, bei Gefahr der Bevölkerung den entscheidenden „Weckeffekt“ zu liefern. Eine Übersicht über die Sirenenstandorte ist
diesem Bericht als Anlage 2 beigefügt.
Begründung
Seite 4
Neben dem Sirenennetz wird von der Stadt Krefeld eine modern gestaltete Bürgerinformation
bei besonderen Gefahren vorgehalten. Heute können zu jeder Tageszeit unter der Rufnummer
19700 diese notwendigen Informationen abgerufen werden. Dieses EDV-gestützte System, kann
im Alarmfall schnell um eine persönliche Beratung erweitert werden. Das System ist für den besorgten Bürger leicht zu handhaben. Darüber hinaus stehen diese Informationen im Gefahrenfall
auch auf der Internetseite der Stadt Krefeld zur Verfügung. Eine eigens eingerichtete Schalttechnik beim Lokalsender „Welle Niederrhein“ gibt der Feuerwehr darüber hinaus die Möglichkeit,
rund um die Uhr schnell Warnungen und Verhaltensweisen an die betroffene Bevölkerung auszusenden.
Im Einzelnen stehen hier folgende weitere Module zur Verfügung:
2. Infotelefon 19700
Hier wird eine Bandansage mit einem Warntext und Verhaltenshinweisen aufgesprochen und
fortlaufend aktualisiert.
3. Call-Center 19700
Zusätzlich zur Bandansage wird im Bedarfsfall das Call-Centers der Zentralen Bürgerinformation
bei Unglücks- und Notfällen manuell besetzt. Hier sind unter der Rufnummer 19700 geschulte
Mitarbeiter der Stadt Krefeld und des DRK für persönliche Auskünfte erreichbar. Sie beantworten konkrete Anfragen aus der Bürgerschaft und stehen für persönliche Beratungsgespräche zur
Verfügung. Die Mitarbeiter werden über ein Alarmierungssystem unmittelbar über die Leitstelle
der Feuerwehr alarmiert und stehen daher schnell zur Verfügung.
4. Internet
Von sofort aus der Rufbereitschaft verfügbaren Mitarbeitern des Lagedienstes der Feuerwehr
Krefeld wird der Internetauftritt der Zentralen Bürgerinformation bei Unglücks- und Notfällen
mit Hinweisen zum Schadensgeschehen und gezielten Verhaltenshinweisen geschaltet und fortlaufend aktualisiert. Hier können zusätzlich zu den textlichen Hinweisen auch Grafiken, Übersichtspläne etc. angezeigt werden.
5. Radiodurchsage
Zusätzlich hat die Stadt Krefeld eine Vereinbarung über die Nutzung von Sendeeinrichtungen
des Lokalsenders Welle Niederrhein in Krefeld zur Warnung der Bevölkerung (On-Air-Notruf)
getroffen. Hier können Warndurchsagen und Verhaltenshinweisen für die Bevölkerung über den
Lokalfunk gemacht werden. Während der Besetztzeiten der Redaktion von Radio Welle Niederrhein erfolgt die Verbreitung von Informationen oder Warnun-gen auf der Grundlage des von
der Leitstelle der Feuerwehr jeweils abgefassten Textes durch den Redakteur im Studio. Außerhalb dieser Zeiten (nachts, Wochenende etc.) ist die Leitstelle der Feuerwehr zur Durchsage von
Warnungen und Informationen zur direkten Verbreitung auf dem Sender berechtigt. Hierzu ist
ein uneingeschränkter Zugriff durch gesonderte Schaltung und Direkteinsprache in die laufende
Sendung rund um die Uhr möglich.
Das Infotelefon sowie die Veröffentlichungen im Internet werden fortlaufend aktualisiert und
stehen jeweils bis zum Einsatzende permanent zur Verfügung. Ein Schaubild ist als Anlage 3 beigefügt.
Bei der Großschadenslage der Fa. Compo am 25.09.2012 wurde nach diesem Sonder-einsatzplan
Warnung der Bevölkerung verfahren.
Begründung
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Ausblick:
Bund und Länder entwickeln zurzeit gemeinsam, das Satteliten gestützte so genannte „Modulare
Warnsystem“ (MoWaS). Mit diesem System sollen alle vorhandenen Warnmittel (z. B. Sirenen)
aber auch zukünftige Warn- und Alarmierungsmittel zur Bevölkerungswarnung (z. B. Rauchwarnmelder, die Nutzung von Cellbroadcast in den Mobilfunknetzen einschließlich der Nutzung
von Apps mit Warnfunktion in Smartphones und Tablets) bedient werden können. Welche Endgeräte letztlich konkret durch dieses zukünftige System angesteuert werden können, wird zurzeit
erprobt, zum Teil jedoch erst über Machbarkeitsstudien ermittelt.
Sende- und Empfangssysteme für MoWaS werden zurzeit sukzessive in den Leitstellen von Bund,
Ländern und Kommunen installiert. Die vorhandene Leitstelle der Feuerwehr Krefeld lässt eine
Nachrüstung technisch nicht zu. Die Inbetriebnahme ist jedoch in der neuen Leitstelle im Neubau
der Hauptfeuerwache vorgesehen.
Anlage 1
Muster Externer Notfallplan – Inhaltsverzeichnis –
1. Angaben zum Objekt und seiner Umgebung
1.1 Angaben zum Objekt (Anlage, Betrieb, Werk)
1.1.1 Allgemeine Beschreibung
1.1.2 Zufahrtsmöglichkeiten, Bereitstellungsräume
1.1.3 Betriebszeiten und Beschäftigungszahlen
1.1.4 Einzelpläne, technische Unterlagen
1.1.4.1 Feuerwehrplan (nach DIN 14095)
1.1.4.2 Energieversorgungsplan
1.1.4.3 Rohrleitungsplan
1.1.4.4 Abwasserkanalplan (LöWaRü)
1.1.4.5 Absperreinrichtungen
1.1.4.6 Lageplan betrieblicher Alarm- und Warneinrichtungen
1.1.4.7 Flucht- und Rettungsplan
1.2 Gefahrenschwerpunkte
1.2.1 Gefährliche Stoffe (genehmigte Mengen)
1.2.2 Gefährliche technische Einrichtungen
1.2.3 Gefahrenbereiche
1.2.4 Feststellen des gefährdeten Gebietes
1.3 Angaben zur Umgebung
1.3.1 Allgemeine Beschreibung (Ortsplan)
1.3.2 Besondere Schutzobjekte in der Nachbarschaft
1.3.3 Gefahrenquellen in der Umgebung
2. Gefahrenabwehrkräfte und –einrichtungen
2.1 Betriebliche Gefahrenabwehrkräfte
2.1.1 Einsatzkräfte der Werkfeuerwehr
2.1.2 Werksleitung/ Betriebsleitung im Alarmfall
2.1.3 Spezielle Fachkräfte des Betriebes
2.1.4 Weisungsbefugnisse
2.2 Außerbetriebliche Gefahrenabwehrkräfte
2.2.1 Externe Einsatzkräfte
2.2.2 Externe Fachkräfte/sachkundige Personen
2.2.3 Externe Ausrüstung und Geräte
2.3 Einrichtungen und Ausrüstungen des Betriebes
2.3.1 Alarmzentrale/Koordinierungsstelle
2.3.2 Kommunikationsstrukturen
2.3.3 Mobile Einsatzmittel
2.3.4 Ausrüstungen und Geräte
Begründung
2.3.5 Warneinrichtungen für Hinweise auf besondere Gefahren
3. Alarmierungen und Meldewege
3.1 Alarmierungsabläufe
3.2 Meldungen an Behörden
3.3 Vertragliche Vereinbarungen
4. Warnungen
4.1 Warnung der Beschäftigten
4.2 Warnung der Bevölkerung
4.2.1 Sirenen
4.2.2 Lautsprecherfahrzeuge der Feuerwehr
4.2.3 Informations- und Warndurchsagen über Hörfunk und Fernsehen
4.2.3.1 Informationsdurchsagen über Hörfunk
4.2.3.2 Warndurchsagen über Hörfunk und Fernsehen
4.2.3.3 Entwarnung
5. Gefahrenabwehr
5.1 Führungsorganisation
5.2 Brandbekämpfung, Abwehr gefährlicher Stoffe und Güter
5.3 Messen der Schadstoffkonzentrationen
5.4 Verkehrsmaßnahmen
5.5 Evakuierung
5.6 Ärztliche und rettungsdienstliche Maßnahmen
6. Anweisungen für spezielle Ereignisse
6.1 Extreme Wetterlagen
6.2 Hochwasser
6.3 Bergschäden
6.4 Erdbeben
7. Informationen der Behörden, Medien und Auskunft an die Bevölkerung
7.1 Information der Behörden
7.2 Information der Medien
7.3 Auskunft an die Bevölkerung
8. Telefonverzeichnis
8.1 Interne Rufnummern
8.2 Behörden-Rufnummern/Anschriften
8.3 Fremdfirmen-Rufnummern
9. Anhang
9.1 Begriffsbestimmungen und Rechtsvorschriften
9.1.1 Definitionen
9.1.1.1 Begriffsbestimmungen aus Gesetzestexten
9.1.1.2 Weitere Begriffsbestimmungen/Erklärungen
9.1.2 Gesetzliche Vorschriften
9.1.3 Weisungen und Vereinbarungen
9.2 Stichwortverzeichnis
9.3 Checklisten
9.3.1 Vor Ort
9.3.2 Leitstelle
9.3.3 Feuerwehreinsatzleitung
10. Verteiler, Überprüfungs - und Fortführungsnachweis
10.1 Verteiler
10.2 Überprüfungsnachweis
10.3 Fortführungsnachweis
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Begründung
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