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Verwaltungsvorlage (Antrag CDU Lokales H-Konzept Anlage.pdf)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
239 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 02:36
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Inhalt der Datei

Förderaufruf „NRWeltoffen: Lokale Handlungskonzepte gegen Rechtsextremismus und Rassismus“ 1. Ausgangslage Nordrhein-Westfalen ist ein weltoffenes und durch Vielfalt geprägtes Land. Es zeichnet sich aus durch eine Tradition des Miteinanders und der Integration von Menschen, die aus anderen Staaten zu uns kommen. Getragen wird dies von den Menschen in Nordrhein-Westfalen, von zivilgesellschaftlichen Zusammenschlüssen und v. a. durch die Kommunen. Neben diesem gelingenden Miteinander gibt es aber auch Vorbehalte und rassistische Einstellungsmuster gegenüber Migrantinnen und Migranten und eine Stimmung in Teilen der Bevölkerung, die auf Ablehnung von Toleranz und Vielfalt zielt. Insbesondere im Zusammenhang der verstärkten Zuwanderung von Geflüchteten nehmen rassistische und rechtsextremistische Meinungsäußerungen und Handlungen deutlich zu. Das Wiedererstarken der Pegida-Bewegungen, menschenverachtende Hassbotschaften in den sozialen Medien sowie tätliche Angriffe auf geflüchtete Menschen sind hierfür Beispiele. Dem präventiv entgegen zu wirken, ist eine demokratische Herausforderung und die Aufgabe einer Vielzahl von Akteuren. Eine besondere Bedeutung kommt hierbei der lokalen Ebene zu. Wichtig ist, dass vor Ort ein bewusstes, präventives und zielgerichtetes Agieren gegen rechtsextreme und rassistische Bestrebungen und für ein tolerantes, durch gegenseitige Akzeptanz und Anerkennung geprägtes Handeln erfolgt. Dies zu initiieren, zu unterstützen und zu fördern, ist nicht zuletzt auch eine Aufgabe der Städte, Gemeinden und Kreise. Eine effektive Prävention gegen Rechtsextremismus und Rassismus erfordert integrierte kommunale Handlungsstrategien, die durch die öffentlichen Institutionen und die zivilgesellschaftlichen Akteure getragen werden. Die Situation in den Kommunen, bezogen auf die Entwicklung bzw. Umsetzung solcher Handlungsstrategien, ist unterschiedlich: Einerseits gibt es bereits Kommunen, die z. B. unterstützt durch eine Förderung über das Bundeprogramm „Demokratie leben!“, eine integrierte Handlungsstrategie erarbeitet haben oder derzeit entwickeln. Andererseits gibt es Städte und Kreise, die noch keine entsprechenden Prozesse eingeleitet haben bzw. hier noch am Anfang stehen. Der Förderaufruf richtet sich gleichermaßen an Kommunen mit und ohne entwickelte Praxis der Prävention gegen Rechtsextremismus und Rassismus. Allen Kreisen und kreisfreien Städten sollen neue bzw. zusätzliche Handlungsoptionen eröffnet werden. 1 2. Ziele der Förderung Vor diesem Hintergrund möchte das Land Kreise und kreisfreie Städte dabei unterstützen, bestehende kommunale Handlungskonzepte weiterzuentwickeln bzw. sich auf den Weg zu machen, solche zu entwickeln bzw. umzusetzen. Bei der Entwicklung / Umsetzung der Handlungskonzepte sollten grundsätzlich folgende Aspekte berücksichtigt werden:  Die Entwicklung eines Handlungskonzepts soll in einem strukturierten Verfahren erfolgen, das folgende Entwicklungsschritte umfasst: - Analyse zur Ausgangssituation und Ermittlung von Handlungsbedarfen - Bestandsanalyse zu vorhandenen Maßnahmen und Aktivitäten gegen Rechtsextremismus und Rassismus - Bestimmung relevanter Handlungsfelder - Bestimmung von Zielen sowie Formulierung von Maßnahmen zur Erreichung der angestrebten Ziele  Die Entwicklung und Umsetzung eines Handlungskonzepts soll unter Beteiligung aller relevanten zivilgesellschaftlichen Akteure erfolgen. Perspektiven von Betroffenen sind in geeigneter Weise einzubeziehen.  Im Rahmen des Entwicklungsprozesses soll der Aufbau einer koordinierenden Fachstelle erfolgen, zu deren Aufgaben u. a. - die fachliche Begleitung des Erarbeitungsprozesses bzw. Umsetzungsprozesses, - die Sicherstellung der Vernetzung aller relevanten Akteure, - sowie die Förderung der Qualifizierung von Organisationen und Institutionen gehören.  Die Umsetzung des Handlungskonzepts bzw. die Wirksamkeit der Maßnahmen ist durch geeignete Verfahren zu überprüfen. 3. Inhalte der Förderung Die beabsichtigte Förderung soll die Kommunen im Hinblick auf die Entwicklung bzw. Umsetzung von Handlungskonzepten passgenau unterstützen. Aufgrund der unterschiedlichen Ausgangssituationen ergibt sich hieraus ein breites Spektrum potenziell förderfähiger Maßnahmen. Hierzu zählen u. a. folgende Aktivitäten: - Durchführung von Maßnahmen zur Analyse der Ausgangssituation / Ermittlung von Problemlagen und Handlungsbedarfen Durchführung einer Bestandsanalyse zu bestehenden Projekten und Aktivitäten in der Rechtsexextremismus- bzw. Rassismusprävention Unterstützung von Aktivtäten zur Zielentwicklung und Maßnahmenformulierung Maßnahmen zur Einbindung zivilgesellschaftlicher Akteure in die Konzeptentwicklung (Ausgangsanalyse, Bedarfsanalyse, Ziel- und Maßnahmenformulierung) 2 - - - - Umsetzung von Einzelmaßnahmen in den jeweiligen Handlungsfeldern zur Erreichung der Ziele des Handlungskonzepts Aktivitäten zur Vernetzung: Organisation eines strukturierten / regelmäßigen Austauschs aller relevanten Akteure im Themenfeld Maßnahmen zur Qualifizierung: Durchführung bzw. Vermittlung von Bildungs- bzw. Qualifizierungsangeboten für Organisationen, Institutionen, Akteure im Bereich Rechtsextremismus und Rassismusprävention Maßnahmen zur Beratung und Information: Beratungsangebote für Organisationen Initiativen, Bürgerinnen und Bürger, die im Themenfeld engagiert sind; Durchführung von Informationsveranstaltungen für unterschiedliche Zielgruppen Bereitstellung von Mitteln für einen Aktionsfonds zur Umsetzung kleinerer Maßnahmen zivilgesellschaftlicher Initiativen (z. B. zur Finanzierung von Flyern, Plakaten, Honoraren für Referentinnen und Referenten) Maßnahmen zur Öffentlichkeitsarbeit (z. B. Informationsbroschüren zum Handlungskonzept, Flyer zu Beratungsangeboten, Internetauftritt) Entwicklung von Monitoring-Verfahren / Durchführung von Maßnahmen zur Überprüfung des Umsetzungsstandes 4. Zuwendungsempfänger Zuwendungsempfänger sind die Kreise und kreisfreien Städte in Nordrhein-Westfalen. Zur Umsetzung können die Mittel oder Teile der Mittel an Dritte (z. B. zivilgesellschaftliche Organisationen) weitergeleitet werden. 5. Fördervoraussetzung Voraussetzung für die Teilnahme an der Förderung ist ein Ratsbeschluss bzw. ein Beschluss des Kreistages, ein Handlungskonzept gegen Rechtsextremismus und Rassismus zu erarbeiten bzw. umzusetzen. Der Beschluss soll spätestens zum Zeitpunkt der Bewilligung vorliegen. 6. Art, Umfang und Höhe der Förderung Die Förderung erfolgt im Rahmen der Anteilfinanzierung als nicht rückzahlbarer Zuschuss zu Personal- und Sachausgaben bis zur Höhe von 80 v. H. der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben. Die Förderung ist auf einen Höchstbetrag von 70.000 € pro Haushaltjahr begrenzt. 7. Dauer der Förderung Es ist beabsichtigt, die Förderung bis zum 31.12.2018 zu bewilligen. Frühestmöglicher Förderbeginn ist der 1.1.2017. 3 8. Interessenbekundung Interessenbekundungen können alle Kreise und kreisfreien Städte abgeben und sich damit um eine Förderung bewerben. Der als Fördervoraussetzung geforderte Rats- bzw. Kreistagsbeschluss zur Entwicklung bzw. Umsetzung eines Handlungskonzepts muss zum Zeitpunkt der Abgabe der Interessenbekundung noch nicht vorliegen. Verfahren Die Interessenbekundung erfolgt auf der Grundlage dieser Ausschreibung unter Beachtung des Formblattes „Interessenbekundung_Förderprogramm2016“. Erforderlich ist die Vorlage eines schriftlichen Konzepts, das Aussagen zu folgenden Aspekten beinhaltet: 1. Bisherige Erfahrungen in der Rechtsextremismus- / Rassismusprävention 2. Kooperationen und Vernetzungsaktivitäten 3. Entwicklungsstand bzgl. eines Handlungskonzepts 4. Beteiligung zivilgesellschaftlicher Akteure 5. Ausgangsanalyse / Handlungsbedarfe 6. Zielformulierung / Maßnahmenentwicklung bzw. -umsetzung 7. Ausführliche Beschreibung zu den beabsichtigten Maßnahmen Es ist möglich, sich im Hinblick auf Fragen zur Konzeptionierung von Entwicklungsschritten für ein Handlungskonzept an die in den Regierungsbezirken (RB) ansässigen Teams der Mobilen Beratung gegen Rechtsextremismus NRW zu wenden: - RB Arnsberg: www.mbr-arnsberg.de; Tel.: 02304 - 75 51 90 - RB Detmold: beratung-owl.de/; Tel.: 05221 - 275 72 - 54/55 - RB Düsseldorf: nina.bramkamp@initiative.wuppertal.de; Tel.: 0202 - 5 63 28 09 - RB Köln: www.mbr-koeln.de; Tel.: 0221 - 221- 271 62 - RB Münster: www.mobim.info; Tel.: 0251 - 492 71 09 Die Unterlagen zur Interessenbekundung sind per Post zu richten an: Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes Nordrhein-Westfalen Landeskoordinierungsstelle gegen Rechtsextremismus 40190 Düsseldorf volker.seidel@mfkjks.nrw.de Frist für die Einreichung von Interessenbekundungen ist der 7. Oktober 2016. (Die Unterlagen sollten neben dem Postweg auch an obige E-Mail-Adresse geschickt werden.) 4 Die Auswahl der Kommunen erfolgt durch eine fachkundige Jury, deren Mitglieder u. a. die fachwissenschaftliche Forschung, die Beratungspraxis gegen Rechtsextremismus und Rassismus, zivilgesellschaftliche Akteure, die kommunalen Spitzenverbände und die Landesregierung repräsentieren. Es ist vorgesehen, die Kommunen Mitte November 2016 über die Juryentscheidung zu informieren. 9. Sonstige Bestimmungen Die Förderung kann nicht dazu genutzt werden, bestehende kommunale, Landes-, Bundesoder europäische Förderungen zu ersetzen. Kommunen, die bereits als „Partnerschaften für Demokratie“ im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ gefördert werden, wird empfohlen, mit der Landeskoordinierungsstelle gegen Rechtsextremismus Kontakt aufzunehmen. Diese berät im Einzelfall über die konkrete Abgrenzung von Bundes- und Landesförderung (Kontakt: Volker Seidel, Tel: 0211/837-2722; volker.seidel@mfkjks.nrw.de). 5