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Kommune
Krefeld
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Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 02:36
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Förderaufruf
„NRWeltoffen: Lokale Handlungskonzepte gegen Rechtsextremismus und
Rassismus“
1. Ausgangslage
Nordrhein-Westfalen ist ein weltoffenes und durch Vielfalt geprägtes Land. Es zeichnet sich
aus durch eine Tradition des Miteinanders und der Integration von Menschen, die aus anderen Staaten zu uns kommen. Getragen wird dies von den Menschen in Nordrhein-Westfalen,
von zivilgesellschaftlichen Zusammenschlüssen und v. a. durch die Kommunen.
Neben diesem gelingenden Miteinander gibt es aber auch Vorbehalte und rassistische Einstellungsmuster gegenüber Migrantinnen und Migranten und eine Stimmung in Teilen der
Bevölkerung, die auf Ablehnung von Toleranz und Vielfalt zielt. Insbesondere im Zusammenhang der verstärkten Zuwanderung von Geflüchteten nehmen rassistische und rechtsextremistische Meinungsäußerungen und Handlungen deutlich zu. Das Wiedererstarken der
Pegida-Bewegungen, menschenverachtende Hassbotschaften in den sozialen Medien sowie
tätliche Angriffe auf geflüchtete Menschen sind hierfür Beispiele.
Dem präventiv entgegen zu wirken, ist eine demokratische Herausforderung und die Aufgabe einer Vielzahl von Akteuren. Eine besondere Bedeutung kommt hierbei der lokalen Ebene
zu. Wichtig ist, dass vor Ort ein bewusstes, präventives und zielgerichtetes Agieren gegen
rechtsextreme und rassistische Bestrebungen und für ein tolerantes, durch gegenseitige Akzeptanz und Anerkennung geprägtes Handeln erfolgt. Dies zu initiieren, zu unterstützen und
zu fördern, ist nicht zuletzt auch eine Aufgabe der Städte, Gemeinden und Kreise.
Eine effektive Prävention gegen Rechtsextremismus und Rassismus erfordert integrierte
kommunale Handlungsstrategien, die durch die öffentlichen Institutionen und die zivilgesellschaftlichen Akteure getragen werden.
Die Situation in den Kommunen, bezogen auf die Entwicklung bzw. Umsetzung solcher
Handlungsstrategien, ist unterschiedlich: Einerseits gibt es bereits Kommunen, die z. B. unterstützt durch eine Förderung über das Bundeprogramm „Demokratie leben!“, eine integrierte Handlungsstrategie erarbeitet haben oder derzeit entwickeln. Andererseits gibt es Städte
und Kreise, die noch keine entsprechenden Prozesse eingeleitet haben bzw. hier noch am
Anfang stehen.
Der Förderaufruf richtet sich gleichermaßen an Kommunen mit und ohne entwickelte Praxis
der Prävention gegen Rechtsextremismus und Rassismus. Allen Kreisen und kreisfreien
Städten sollen neue bzw. zusätzliche Handlungsoptionen eröffnet werden.
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2. Ziele der Förderung
Vor diesem Hintergrund möchte das Land Kreise und kreisfreie Städte dabei unterstützen,
bestehende kommunale Handlungskonzepte weiterzuentwickeln bzw. sich auf den Weg zu
machen, solche zu entwickeln bzw. umzusetzen. Bei der Entwicklung / Umsetzung der
Handlungskonzepte sollten grundsätzlich folgende Aspekte berücksichtigt werden:
Die Entwicklung eines Handlungskonzepts soll in einem strukturierten Verfahren erfolgen, das folgende Entwicklungsschritte umfasst:
- Analyse zur Ausgangssituation und Ermittlung von Handlungsbedarfen
- Bestandsanalyse zu vorhandenen Maßnahmen und Aktivitäten gegen Rechtsextremismus und Rassismus
- Bestimmung relevanter Handlungsfelder
- Bestimmung von Zielen sowie Formulierung von Maßnahmen zur Erreichung der angestrebten Ziele
Die Entwicklung und Umsetzung eines Handlungskonzepts soll unter Beteiligung aller
relevanten zivilgesellschaftlichen Akteure erfolgen. Perspektiven von Betroffenen sind in
geeigneter Weise einzubeziehen.
Im Rahmen des Entwicklungsprozesses soll der Aufbau einer koordinierenden Fachstelle
erfolgen, zu deren Aufgaben u. a.
- die fachliche Begleitung des Erarbeitungsprozesses bzw. Umsetzungsprozesses,
- die Sicherstellung der Vernetzung aller relevanten Akteure,
- sowie die Förderung der Qualifizierung von Organisationen und Institutionen
gehören.
Die Umsetzung des Handlungskonzepts bzw. die Wirksamkeit der Maßnahmen ist durch
geeignete Verfahren zu überprüfen.
3. Inhalte der Förderung
Die beabsichtigte Förderung soll die Kommunen im Hinblick auf die Entwicklung bzw. Umsetzung von Handlungskonzepten passgenau unterstützen. Aufgrund der unterschiedlichen
Ausgangssituationen ergibt sich hieraus ein breites Spektrum potenziell förderfähiger Maßnahmen. Hierzu zählen u. a. folgende Aktivitäten:
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Durchführung von Maßnahmen zur Analyse der Ausgangssituation / Ermittlung von
Problemlagen und Handlungsbedarfen
Durchführung einer Bestandsanalyse zu bestehenden Projekten und Aktivitäten in
der Rechtsexextremismus- bzw. Rassismusprävention
Unterstützung von Aktivtäten zur Zielentwicklung und Maßnahmenformulierung
Maßnahmen zur Einbindung zivilgesellschaftlicher Akteure in die Konzeptentwicklung
(Ausgangsanalyse, Bedarfsanalyse, Ziel- und Maßnahmenformulierung)
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Umsetzung von Einzelmaßnahmen in den jeweiligen Handlungsfeldern zur Erreichung der Ziele des Handlungskonzepts
Aktivitäten zur Vernetzung: Organisation eines strukturierten / regelmäßigen Austauschs aller relevanten Akteure im Themenfeld
Maßnahmen zur Qualifizierung: Durchführung bzw. Vermittlung von Bildungs- bzw.
Qualifizierungsangeboten für Organisationen, Institutionen, Akteure im Bereich
Rechtsextremismus und Rassismusprävention
Maßnahmen zur Beratung und Information: Beratungsangebote für Organisationen
Initiativen, Bürgerinnen und Bürger, die im Themenfeld engagiert sind; Durchführung
von Informationsveranstaltungen für unterschiedliche Zielgruppen
Bereitstellung von Mitteln für einen Aktionsfonds zur Umsetzung kleinerer Maßnahmen zivilgesellschaftlicher Initiativen (z. B. zur Finanzierung von Flyern, Plakaten,
Honoraren für Referentinnen und Referenten)
Maßnahmen zur Öffentlichkeitsarbeit (z. B. Informationsbroschüren zum Handlungskonzept, Flyer zu Beratungsangeboten, Internetauftritt)
Entwicklung von Monitoring-Verfahren / Durchführung von Maßnahmen zur Überprüfung des Umsetzungsstandes
4. Zuwendungsempfänger
Zuwendungsempfänger sind die Kreise und kreisfreien Städte in Nordrhein-Westfalen. Zur
Umsetzung können die Mittel oder Teile der Mittel an Dritte (z. B. zivilgesellschaftliche Organisationen) weitergeleitet werden.
5. Fördervoraussetzung
Voraussetzung für die Teilnahme an der Förderung ist ein Ratsbeschluss bzw. ein Beschluss
des Kreistages, ein Handlungskonzept gegen Rechtsextremismus und Rassismus zu erarbeiten bzw. umzusetzen. Der Beschluss soll spätestens zum Zeitpunkt der Bewilligung vorliegen.
6. Art, Umfang und Höhe der Förderung
Die Förderung erfolgt im Rahmen der Anteilfinanzierung als nicht rückzahlbarer Zuschuss zu
Personal- und Sachausgaben bis zur Höhe von 80 v. H. der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben. Die Förderung ist auf einen Höchstbetrag von 70.000 € pro Haushaltjahr begrenzt.
7. Dauer der Förderung
Es ist beabsichtigt, die Förderung bis zum 31.12.2018 zu bewilligen. Frühestmöglicher Förderbeginn ist der 1.1.2017.
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8. Interessenbekundung
Interessenbekundungen können alle Kreise und kreisfreien Städte abgeben und sich damit
um eine Förderung bewerben.
Der als Fördervoraussetzung geforderte Rats- bzw. Kreistagsbeschluss zur Entwicklung
bzw. Umsetzung eines Handlungskonzepts muss zum Zeitpunkt der Abgabe der Interessenbekundung noch nicht vorliegen.
Verfahren
Die Interessenbekundung erfolgt auf der Grundlage dieser Ausschreibung unter Beachtung
des Formblattes „Interessenbekundung_Förderprogramm2016“.
Erforderlich ist die Vorlage eines schriftlichen Konzepts, das Aussagen zu
folgenden Aspekten beinhaltet:
1. Bisherige Erfahrungen in der Rechtsextremismus- / Rassismusprävention
2. Kooperationen und Vernetzungsaktivitäten
3. Entwicklungsstand bzgl. eines Handlungskonzepts
4. Beteiligung zivilgesellschaftlicher Akteure
5. Ausgangsanalyse / Handlungsbedarfe
6. Zielformulierung / Maßnahmenentwicklung bzw. -umsetzung
7. Ausführliche Beschreibung zu den beabsichtigten Maßnahmen
Es ist möglich, sich im Hinblick auf Fragen zur Konzeptionierung von Entwicklungsschritten
für ein Handlungskonzept an die in den Regierungsbezirken (RB) ansässigen Teams der
Mobilen Beratung gegen Rechtsextremismus NRW zu wenden:
- RB Arnsberg: www.mbr-arnsberg.de; Tel.: 02304 - 75 51 90
- RB Detmold: beratung-owl.de/; Tel.: 05221 - 275 72 - 54/55
- RB Düsseldorf: nina.bramkamp@initiative.wuppertal.de; Tel.: 0202 - 5 63 28 09
- RB Köln: www.mbr-koeln.de; Tel.: 0221 - 221- 271 62
- RB Münster: www.mobim.info; Tel.: 0251 - 492 71 09
Die Unterlagen zur Interessenbekundung sind per Post zu richten an:
Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes Nordrhein-Westfalen
Landeskoordinierungsstelle gegen Rechtsextremismus
40190 Düsseldorf
volker.seidel@mfkjks.nrw.de
Frist für die Einreichung von Interessenbekundungen ist der 7. Oktober 2016. (Die Unterlagen sollten neben dem Postweg auch an obige E-Mail-Adresse geschickt werden.)
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Die Auswahl der Kommunen erfolgt durch eine fachkundige Jury, deren Mitglieder u. a. die
fachwissenschaftliche Forschung, die Beratungspraxis gegen Rechtsextremismus und Rassismus, zivilgesellschaftliche Akteure, die kommunalen Spitzenverbände und die Landesregierung repräsentieren. Es ist vorgesehen, die Kommunen Mitte November 2016 über die
Juryentscheidung zu informieren.
9. Sonstige Bestimmungen
Die Förderung kann nicht dazu genutzt werden, bestehende kommunale, Landes-, Bundesoder europäische Förderungen zu ersetzen.
Kommunen, die bereits als „Partnerschaften für Demokratie“ im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ gefördert werden, wird empfohlen, mit der Landeskoordinierungsstelle gegen Rechtsextremismus Kontakt aufzunehmen. Diese berät im Einzelfall über
die konkrete Abgrenzung von Bundes- und Landesförderung (Kontakt: Volker Seidel, Tel:
0211/837-2722; volker.seidel@mfkjks.nrw.de).
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