Daten
Kommune
Krefeld
Größe
290 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 02:37
Stichworte
Inhalt der Datei
- Anträge der Fraktionen der SPD vom 23.08.2016 und der CDU vom 27.09.2016 sowie Verwaltungsvorlage -
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Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld
öffentlich
Datum 15.09.2016
Nr.
3049 /16
Anlage-Nr.
FB/Geschäftszeichen: - Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Rat
29.09.2016
Integrationsrat
06.10.2016
Betreff
Lokales Handlungskonzept gegen Rechtextremismus und Rassismus
- Anträge der Fraktionen der SPD vom 23.08.2016 und der CDU vom 27.09.2016 sowie Verwaltungsvorlage Beschlussentwurf:
Der Rat der Stadt Krefeld nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis, befürwortet die Beteiligung an
dem Interessenbekundungsverfahren und ggf. die Umsetzung des Handlungskonzeptes bei Genehmigung
für die Stadt Krefeld.
Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja
Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten
X nein
Begründung
Seite 1
Finanzielle Auswirkungen
Vorlage-Nr. 3049 /16
Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt:
ja
nein
Innenauftrag:
Kostenart:
PSP-Element:
Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft:
Personalkosten
Sachkosten
Kapitalkosten
(Abschreibungen oder Zinsen)
Kosten insgesamt
abzüglich
0,00 EUR
- Erträge
- Einsparungen
0,00 EUR
Bemerkungen
Begründung
Seite 2
Der aktuelle Förderaufruf des Ministeriums für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes
Nordrhein-Westfalen „NRWeltoffen: Lokale Handlungskonzepte gegen Rechtsextremismus und Rassismus“ richtet sich an kreisfreie und kreisangehörige Gemeinden. Ziel ist der Auf- bzw. Ausbau von Strukturen gegen Rechtsextremismus und Rassismus.
Neben dem gelingenden Zusammenleben vieler Kulturen gibt es aber auch Vorbehalte und rassistische
Einstellungsmuster gegenüber Migrantinnen und Migranten und eine Stimmung in Teilen der Bevölkerung, die auf Ablehnung von Toleranz und Vielfalt zielt. Da Integration keine Einbahnstraße ist, ist auch
eine Auseinandersetzung und nachhaltige Bekämpfung von Antisemitismus, Salafismus und Islamismus
von großer Bedeutung. Vor diesem Hintergrund möchte das Land Kreise und kreisfreie Städte dabei unterstützen, bestehende kommunale Handlungskonzepte weiterzuentwickeln bzw. sich auf den Weg zu
machen, solche zu entwickeln bzw. umzusetzen. Das Land NRW (Ministerium für Familie, Kinder, Jugend,
Kultur und Sport) unterstützt damit die Entwicklung und Umsetzung der kommunalen Handlungskonzepte und den Aufbau einer koordinierenden Fachstelle
Die Verwaltung beabsichtigt eine Beteiligung an der Ausschreibung. Die entsprechende Funktion soll im
Kommunalen Integrationszentrum angesiedelt werden. Die notwendigen Antragsunterlagen werden derzeit vorbereitet.
Durch das Förderprogramm könnte eine maximale Förderung von 70.000,00 EUR pro Haushaltsjahr erfolgen. Die Förderung erfolgt im Rahmen der Anteilfinanzierung als nicht rückzahlbarer Zuschuss zu Personal- und Sachausgaben bis zur Höhe von 80 v.H. der zuwendungsfähigen Höchstsumme. Frühester Förderbeginn wäre der 01.01.2017.
Um den maximalen Förderbetrag von 70.000,00 EUR zu erhalten, müssten Mittel i.H.v.
17.500,00 EUR pro Haushaltsjahr durch städtische Mittel geleistet werden. Hierzu besteht u.U. die Möglichkeit, eine bereits vorhandene Planstelle der Stadt Krefeld als Eigenanteil in das Projekt mit einzubringen.
Bereits für die Abgabe der Interessensbekundung ist die Vorlage eines Kurzkonzeptes verpflichtend, das
Aussagen zu folgenden Aspekten beinhaltet:
1) Bisherige Erfahrungen in der Rechtsextremismus-/ Rassismusprävention
2) Kooperationen und Vernetzungsaktivitäten
3) Entwicklungsstand bzgl. eines Handlungskonzeptes
4) Beteiligung zivilgesellschaftlicher Akteure
5) Ausgangsanalyse / Handlungsbedarfe
6) Zielformulierung / Maßnahmeentwicklung bzw. –umsetzung
7) Ausführliche Beschreibung zu den beabsichtigten Maßnahmen
Darüber hinaus wird spätestens zu Förderbeginn ein Ratsbeschluss benötigt, der die Erarbeitung bzw.
Umsetzung eines Handlungskonzeptes gegen Rechtsextremismus und Rassismus vorsieht, welcher mit
der oben erwähnten, zu erstellenden Vorlage für die nächste Sitzung des Integrationsrates zeitgleich vorbereitet wird.
Voraussetzung für die Teilnahme:
·
Eine Interessenbekundung soll bis 07.10.16 erfolgen.
·
Für die Teilnahme an der Förderung ist ein Ratsbeschluss notwendig, ein Handlungskonzept gegen Rechtsextremismus und Rassismus zu erarbeiten bzw. umzusetzen. Der Ratsbeschluss muss spätestens bis zum Zeitpunkt der Bewilligung vorliegen. Die Bewilligung erfolgt Mitte November 2016. Der Integrationsrat sollte mitbeteiligt werden.
Dauer der Förderung:
Begründung
·
Seite 3
frühestmöglicher Förderbeginn ist der 01.01.2017, Ende: 31.12.2018
Bei erfolgreicher Bewerbung müsste in Ergänzung zu der o.a. Planstelle der Stadt Krefeld für die Dauer
des Projektes eine zusätzliche Funktion (z.B. Sozialwissenschaftlerin/einem Sozialwissenschaftler), besetzt
werden, die aus den Landeszuschüssen finanziert werden könnte.