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Verwaltungsvorlage (Wahl eines beratenden Mitgliedes in den Jugendhilfeausschuss - Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie - gem. § 4 Abs. 3 h) der Satzung für das Jugendamt der Stadt Krefeld)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
262 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 02:37
Verwaltungsvorlage (Wahl eines beratenden Mitgliedes in den Jugendhilfeausschuss - Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie - gem. § 4 Abs. 3 h) der Satzung für das Jugendamt der Stadt Krefeld) Verwaltungsvorlage (Wahl eines beratenden Mitgliedes in den Jugendhilfeausschuss - Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie - gem. § 4 Abs. 3 h) der Satzung für das Jugendamt der Stadt Krefeld) Verwaltungsvorlage (Wahl eines beratenden Mitgliedes in den Jugendhilfeausschuss - Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie - gem. § 4 Abs. 3 h) der Satzung für das Jugendamt der Stadt Krefeld)

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TOP Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld öffentlich Datum 01.12.2014 Nr. 779 /14 Anlage-Nr. FB/Geschäftszeichen: - 05 Beratungsfolge: Sitzungstermin: Integrationsrat 16.12.2014 Rat 05.02.2015 Betreff Wahl eines beratenden Mitgliedes in den Jugendhilfeausschuss - Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie - gem. § 4 Abs. 3 h) der Satzung für das Jugendamt der Stadt Krefeld Beschlussentwurf: Als beratendes Mitglied für den Integrationsrat wird gem. § 4 Abs. 3 h) der Satzung für das Jugendamt der Stadt Krefeld in den Jugendhilfeausschuss - Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie - Frau Olcay Sacik gewählt. Als stellvertretendes beratendes Mitglied wird Herr Tuncer Ceylan gewählt. Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja X nein Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten Begründung Seite 1 Finanzielle Auswirkungen Vorlage-Nr. 779 /14 Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt: ja nein Innenauftrag: Kostenart: PSP-Element: Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft: Personalkosten Sachkosten Kapitalkosten (Abschreibungen oder Zinsen) Kosten insgesamt abzüglich 0,00 EUR - Erträge - Einsparungen 0,00 EUR Bemerkungen Begründung Seite 2 Die Satzung für das Jugendamt der Stadt Krefeld sieht in § 4 vor, dass dem Jugendhilfeausschuss - Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie - neben 15 stimmberechtigten Mitgliedern weitere beratende Mitglieder angehören. Für das beratende Mitglied ist eine/ein persönliche/persönlicher Stellvertreterin/Stellvertreter zu wählen.