Daten
Kommune
Krefeld
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16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 02:37
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Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld
öffentlich
Datum 22.06.2015
Nr.
1601 /15
Anlage-Nr.
FB/Geschäftszeichen: - IV/C Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Kultur- und Denkmalausschuss
15.09.2015
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
17.09.2015
Rat
29.09.2015
Betreff
Neufassung der Schulordnung der Musikschule der Stadt Krefeld und
Neufassung der Entgeltregelung der Musikschule der Stadt Krefeld
Beschlussentwurf:
Für Kultur- und Denkmalausschuss:
Der Kultur- und Denkmalausschuss empfiehlt dem Rat die Neufassung der Schulordnung der Musikschule
der Stadt Krefeld und die Neufassung der Entgeltregelung der Musikschule gemäß den Anlagen 1 und 2.
Für den Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften:
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat die Neufassung der
Schulordnung der Musikschule der Stadt Krefeld und die Neufassung der Entgeltregelung der Musikschule gemäß den Anlagen 1 und 2.
Für den Rat:
Die Neufassung der Schulordnung der Musikschule der Stadt Krefeld und die Neufassung der Entgeltregelung der Musikschule werden gemäß den Anlagen 1 und 2 beschlossen.
Unmittelbare finanzielle Auswirkungen X ja
nein
Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten
Begründung
Seite 1
Finanzielle Auswirkungen
Vorlage-Nr. 1601 /15
Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt:
X ja
Innenauftrag:
Kostenart:
PSP-Element:
nein
P41701010000
43219100 - Sonstige Entgelte
Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich dauernde Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft:
Personalkosten
Sachkosten
Kapitalkosten
(Abschreibungen oder Zinsen)
Kosten insgesamt
abzüglich
- Erträge
0,00 EUR
20.000,00 EUR
- Einsparungen
+ 20.000,00 EUR
Bemerkungen
Der Vorschlag der Verwaltung lässt Mehrerträge in Höhe von rd. 20.000 EUR jährlich, ab dem Haushaltsjahr 2016, erwarten. Die kalkulierten Mehrerträge sind bereits Bestandteil der vom Rat am 18.06.2015
beschlossenen Haushaltskonsolidierungsmaßnahme Nr. IV-13 - Erhöhung der Entgelte bei den Kulturinstituten -.
Begründung
Seite 2
Die Verwaltung empfiehlt eine Neufassung der Schulordnung der Musikschule der Stadt Krefeld, da sich
die musikalische Ausbildung, die sich am Strukturplan und dem Lehrplan des Verbandes deutscher Musikschulen e.V. (VdM) orientiert, im Bereich der Grundstufe (Ziff. 2.1 der Schulordnung) um zusätzliche Angebote verändert hat.
Neu sind die Angebote:
2.1 a) Musik-Flöhe, Eltern-Kind-Kurs für Kinder ab 18 Monate in Begleitung eines Elternteils/Erwachsenen
- und
2.1 d) Musikalische Früherziehung „Rondo“ für vierjährige Kinder.
Bisheriges Angebot in der Grundstufe
a) Mini-Club für dreijährige Kinder (Dauer
ein Jahr)
b) Musikalische Früherziehung für vierjährige Kinder (Dauer zwei Jahre)
c) Musikalische Grundausbildung für Kinder ab sieben Jahre (Dauer ein Jahr)
d) Elementare musische Erziehung in Tageseinrichtungen für Kinder (Dauer ein
Schuljahr)
Künftiges Angebot in der Grundstufe
a) Musik-Flöhe, Eltern-Kind-Kurs für
Kinder ab 18 Monaten in Begleitung
eines Elternteils/Erwachsenen
(Dauer ein Jahr)
b) Mini-Club für dreijährige Kinder (Dauer
ein Jahr)
c) Musikalische Früherziehung für vierjährige Kinder (Dauer zwei Jahre)
d) Musikalische Früherziehung „Rondo“ für
vierjährige Kinder (Dauer zwei Jahre)
e) Elementare musische Erziehung in Tageseinrichtungen für Kinder (Dauer ein
Schuljahr)
f) Musikalische Grundausbildung für Kinder ab sieben Jahre (Dauer ein Schuljahr)
In diesem Zusammenhang haben sich auch im Bereich der Unterrichtsformen (Ziff. 3 der Schulordnung)
verschiedene Änderungen ergeben. Hier die wichtigsten Änderungen:
Bisherige Unterrichtsformen in Abteilung A
• Mini-Club für dreijährige Kinder, wöchentlich eine Unterrichtseinheit à 45
Minuten
• Musikalische Früherziehung für vierjährige Kinder nach VdM-Modell oder vergleichbarem Programm, wöchentlich eine Unterrichtseinheit à 60 Minuten
• Musikalische Grundausbildung für siebenjährige Kinder, wöchentlich eine Unterrichtseinheit à 45 Minuten
• Elementare musische Erziehung für Kinder im Vorschulalter in Tageseinrichtungen, wöchentlich eine Unterrichtseinheit
von 60 Minuten
Künftige Unterrichtsformen in Abteilung A
• Musik-Flöhe, Eltern-Kind-Kurs für Kinder
ab 18 Monate in Begleitung eines Elternteils/Erwachsenen, wö-chentlich eine
Unter-richtseinheit à 45 Minuten
• Mini-Club für dreijährige Kinder, wöchentlich eine Unterrichtseinheit à 45
Minuten
• Musikalische Früherziehung für vierjährige Kinder nach VdM--Modell oder vergleichbarem Programm, wöchentlich eine Unter-richtseinheit à 60 Minuten
• Musikalische Früherziehung „Rondo“ für
vierjährige Kinder nach VdM-Modell oder ver-gleichbarem Programm, wöchentlich eine Unterrichtseinheit à 60
Minuten
• Elementare musische Erziehung für Kinder im Vorschulalter in Tageseinrichtungen, wöchentlich eine Unterrichtseinheit
à 60 Minuten (EMU) bzw. à 45 Minuten
Begründung
Bisherige Unterrichtsformen in Abteilung B
Instrumentaler und vokaler Gruppenunterricht
in Gruppen zu zwei Schülern/Schülerinnen, in
Gruppen ab drei Schülern/Schülerinnen, in
Großgruppen ab fünf Schülern/Schülerinnen
(Orientierungskurs, Dauer max. 2 Jahre) an allgemeinbildenden Schulen, jeweils wöchentlich
eine Unterrichtseinheit à 45 Minuten
Seite 3
(EMU kompakt und EMU PLUS)
• Musikalische Grundausbildung für sieben-jährige Kinder an allgemeinbildenden Schulen, wöchentlich eine Unterrichtseinheit à 45 Minuten
• Musik und kulturelles Engagement (M U
K E) an allgemeinbildenden Schulen, wöchentlich eine Unterrichtseinheit à 45
Minuten
• Kooperationsangebote und Unterrichtsprojekte in Kindertagesstätten und
an allgemeinbildenden Schulen
Künftige Unterrichtsformen in Abteilung B
Instrumentaler und vokaler Gruppenunterricht
in Gruppen zu zwei Schülern/Schülerinnen, in
Gruppen zu drei und vier Schülern/Schülerinnen,
jeweils wöchentlich eine Unterrichtseinheit à 45
Minuten
In Abteilung E wurde als neues Angebot „Startup Bandunterricht“ aufgenommen. Dieser Unterricht findet
in Gruppen zu drei und vier Schülern/Schülerinnen oder in Gruppen zu fünf, sechs und mehr Schülern/Schülerinnen mit einer Unterrichtsdauer von 45 Minuten wöchentlich statt.
Außerdem enthält die neugefasste Schulordnung eine Reihe redaktioneller Änderungen. Eine komplette
Neufassung ist der Vorlage als Anlage 1 beigefügt. Die beabsichtigten Änderungen werden durch kursiven
Fettdruck hervorgehoben.
Entsprechend den neuen Unterrichtsangeboten wurde auch die Entgeltregelung der Musikschule neu
gefasst. Bei der Gelegenheit hat die Verwaltung im Rahmen ihrer Haushaltskonsolidierungsüberlegungen
auch im Bereich der Musikschule die bisherigen Entgelttarife auf den Prüfstand gestellt und angepasst.
In Anbetracht der Tatsache, dass die letzte Entgelterhöhung im Jahre 2011 vorgenommen wurde, ist die
neuerliche Anpassung bewusst moderat gehalten, damit der Aspekt der Teilhabe am kulturellen Angebot
angemessen Berücksichtigung findet.
Zur Realisierung der durch den Rat beschlossenen Haushaltskonsolidierungsmaßnahme IV – 13 – Erhöhung der Entgelte bei den Kulturinstituten – werden für den Bereich der Musikschule daher folgende
Anpassungen vorgeschlagen:
In der Regel werden alle Tarife um einen Euro pro Monat erhöht. Die Option einer Ermäßigung der Unterrichtsgebühren aus sozialen Gründen um bis zu 80% bleibt dabei unangetastet. Somit sind im Ergebnis
nach wie vor alle Unterrichtsformen bis hin zu Gruppen zu zwei Schüler/innen, besonders aber auch die
in der Breitenbildung relevanten Unterrichtsformen problemlos im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes zugänglich.
Lediglich beim Musiktheater kommt es zu einer größeren Anpassung.
Die neue Unterrichtsgebühr berücksichtigt sowohl die 90-minütige Unterrichtszeit, als auch die qualitative Steigerung durch erweiterte professionelle gesangspädagogische Betreuung der Schülerinnen und
Schüler.
In den Chorklassen soll in Zukunft nur noch ein Tarif gelten (statt wie bisher Gruppe bis 20 Teilnehmer/innen / ab 20 Teilnehmer/innen).
Begründung
Seite 4
Die neue Unterrichtsform Musikalische Früherziehung "Rondo" kombiniert die traditionelle Früherziehung mit einem Instrumentenkarussell (im zweiten Unterrichtsjahr). Die im Vergleich zur musikalischen
Früherziehung höhere Unterrichtsgebühr erklärt sich aus dem erhöhten Personaleinsatz.
Unter der Bezeichnung "Unterrichtsprojekte" wird ein neuer Tarif eingeführt, der es Personen oder Institutionen (z.B. Serviceclubs) ermöglicht, mit der Musikschule Unterrichtsprojekte als pauschal abgerechnete Unterrichtseinheit (kostendeckend)
vertraglich zu vereinbaren.
Nachstehend ein Vergleich mit den Schulentgelten einiger städtischer Musikschulen aus der Region:
Jahresgebühr in €uro
Musikflöhe
Moers
Viersen
Meerbusch
Mönchengladbach
Duisburg
Düsseldorf
Krefeld neu
Krefeld alt
Neuss
300,00 €
306,00 €
285,60 €
276,00 €
252,00 €
228,00 €
192,00 €
180,00 €
k.A.
Musikalische Früherziehung
396,00 €
306,00 €
285,60 €
276,00 €
270,00 €
258,00 €
246,00 €
234,00 €
228,00 €
Moers
Viersen
Duisburg
Meerbusch
Neuss
Krefeld neu
Krefeld alt
Mönchengladbach
Düsseldorf
Musikalische Grundausbildung
Moers
Neuss
Mönchengladbach
Meerbusch
Krefeld neu
Krefeld alt
Duisburg
Düsseldorf
Viersen
300,00 €
288,00 €
276,00 €
224,00 €
210,00 €
198,00 €
192,00 €
144,00 €
k.A.
Instrumental- und Vokalunterricht, Gruppe ab 5
Moers
Duisburg
Viersen
Düsseldorf
Neuss
Krefeld neu
Krefeld alt
396,00 €
342,00 €
339,00 €
312,00 €
294,00 €
222,00 €
210,00 €
Begründung
Meerbusch
Seite 5
k.A.
Instrumental- und Vokalunterricht, 3er- 4er Gruppe
450,00 €
414,00 €
408,00 €
406,00 €
402,00 €
399,00 €
312,00 €
294,00 €
Moers
Krefeld neu
Duisburg
Meerbusch
Krefeld alt
Viersen
Düsseldorf
Neuss (3er Gruppe)
Instrumental- und Vokalunterricht, 2er Gruppe
Moers
Viersen
Duisburg
Meerbusch
Neuss
Mönchengladbach
Düsseldorf (Variabler Unterricht)
Krefeld neu
Krefeld alt
606,00 €
598,00 €
486,00 €
524,00 €
441,00 €
k.A.
396,00 €
552,00 €
540,00 €
Ergänzungsfächer (sofern kein Hauptfach belegt)
Moers
Viersen
Duisburg
Meerbusch
Neuss
Düsseldorf
Krefeld neu
Krefeld alt
Chöre
Moers
Viersen
Duisburg
Meerbusch
Neuss
Düsseldorf
Krefeld neu
Krefeld alt
Musiktheater
Moers
Viersen
Duisburg
Meerbusch
Neuss
Düsseldorf
Krefeld neu
Krefeld alt
144,00 €
199,20 €
k.A.
146,40 €
k.A.
192,00 €
168,00 €
156,00 €
144,00 €
199,00 €
144,00 €
146,40 €
k.A.
84,00 €
84,00 €
72,00 €
k.A.
225,00 €
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
270,00 €
228,00 €
Hinweis: k.A. = keine Angaben/kein vergleichbares Angebot der Vergleichskommune
Begründung
Seite 6
Die Neufassung der Entgeltregelung für die Musikschule der Stadt Krefeld ist der Vorlage als Anlage 2 beigefügt. Die Änderungen gegenüber der bisherigen Entgeltregelung werden durch kursiven Fettdruck hervorgehoben.
Das Inkrafttreten der Neufassung der Schulordnung für die Musikschule sowie der Neufassung
der vorgenannten Entgeltregelung ist für den Beginn des 2. Musikschulhalbjahres 2015/2016 am
1. Februar 2016 vorgesehen.