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Verwaltungsvorlage (Neufassung der Schulordnung der Musikschule der Stadt Krefeld und Neufassung der Entgeltregelung der Musikschule der Stadt Krefeld)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
558 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 02:37

Inhalt der Datei

TOP Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld öffentlich Datum 22.06.2015 Nr. 1601 /15 Anlage-Nr. FB/Geschäftszeichen: - IV/C Beratungsfolge: Sitzungstermin: Kultur- und Denkmalausschuss 15.09.2015 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften 17.09.2015 Rat 29.09.2015 Betreff Neufassung der Schulordnung der Musikschule der Stadt Krefeld und Neufassung der Entgeltregelung der Musikschule der Stadt Krefeld Beschlussentwurf: Für Kultur- und Denkmalausschuss: Der Kultur- und Denkmalausschuss empfiehlt dem Rat die Neufassung der Schulordnung der Musikschule der Stadt Krefeld und die Neufassung der Entgeltregelung der Musikschule gemäß den Anlagen 1 und 2. Für den Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften: Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat die Neufassung der Schulordnung der Musikschule der Stadt Krefeld und die Neufassung der Entgeltregelung der Musikschule gemäß den Anlagen 1 und 2. Für den Rat: Die Neufassung der Schulordnung der Musikschule der Stadt Krefeld und die Neufassung der Entgeltregelung der Musikschule werden gemäß den Anlagen 1 und 2 beschlossen. Unmittelbare finanzielle Auswirkungen X ja nein Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten Begründung Seite 1 Finanzielle Auswirkungen Vorlage-Nr. 1601 /15 Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt: X ja Innenauftrag: Kostenart: PSP-Element: nein P41701010000 43219100 - Sonstige Entgelte Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich dauernde Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft: Personalkosten Sachkosten Kapitalkosten (Abschreibungen oder Zinsen) Kosten insgesamt abzüglich - Erträge 0,00 EUR 20.000,00 EUR - Einsparungen + 20.000,00 EUR Bemerkungen Der Vorschlag der Verwaltung lässt Mehrerträge in Höhe von rd. 20.000 EUR jährlich, ab dem Haushaltsjahr 2016, erwarten. Die kalkulierten Mehrerträge sind bereits Bestandteil der vom Rat am 18.06.2015 beschlossenen Haushaltskonsolidierungsmaßnahme Nr. IV-13 - Erhöhung der Entgelte bei den Kulturinstituten -. Begründung Seite 2 Die Verwaltung empfiehlt eine Neufassung der Schulordnung der Musikschule der Stadt Krefeld, da sich die musikalische Ausbildung, die sich am Strukturplan und dem Lehrplan des Verbandes deutscher Musikschulen e.V. (VdM) orientiert, im Bereich der Grundstufe (Ziff. 2.1 der Schulordnung) um zusätzliche Angebote verändert hat. Neu sind die Angebote: 2.1 a) Musik-Flöhe, Eltern-Kind-Kurs für Kinder ab 18 Monate in Begleitung eines Elternteils/Erwachsenen - und 2.1 d) Musikalische Früherziehung „Rondo“ für vierjährige Kinder. Bisheriges Angebot in der Grundstufe a) Mini-Club für dreijährige Kinder (Dauer ein Jahr) b) Musikalische Früherziehung für vierjährige Kinder (Dauer zwei Jahre) c) Musikalische Grundausbildung für Kinder ab sieben Jahre (Dauer ein Jahr) d) Elementare musische Erziehung in Tageseinrichtungen für Kinder (Dauer ein Schuljahr) Künftiges Angebot in der Grundstufe a) Musik-Flöhe, Eltern-Kind-Kurs für Kinder ab 18 Monaten in Begleitung eines Elternteils/Erwachsenen (Dauer ein Jahr) b) Mini-Club für dreijährige Kinder (Dauer ein Jahr) c) Musikalische Früherziehung für vierjährige Kinder (Dauer zwei Jahre) d) Musikalische Früherziehung „Rondo“ für vierjährige Kinder (Dauer zwei Jahre) e) Elementare musische Erziehung in Tageseinrichtungen für Kinder (Dauer ein Schuljahr) f) Musikalische Grundausbildung für Kinder ab sieben Jahre (Dauer ein Schuljahr) In diesem Zusammenhang haben sich auch im Bereich der Unterrichtsformen (Ziff. 3 der Schulordnung) verschiedene Änderungen ergeben. Hier die wichtigsten Änderungen: Bisherige Unterrichtsformen in Abteilung A • Mini-Club für dreijährige Kinder, wöchentlich eine Unterrichtseinheit à 45 Minuten • Musikalische Früherziehung für vierjährige Kinder nach VdM-Modell oder vergleichbarem Programm, wöchentlich eine Unterrichtseinheit à 60 Minuten • Musikalische Grundausbildung für siebenjährige Kinder, wöchentlich eine Unterrichtseinheit à 45 Minuten • Elementare musische Erziehung für Kinder im Vorschulalter in Tageseinrichtungen, wöchentlich eine Unterrichtseinheit von 60 Minuten Künftige Unterrichtsformen in Abteilung A • Musik-Flöhe, Eltern-Kind-Kurs für Kinder ab 18 Monate in Begleitung eines Elternteils/Erwachsenen, wö-chentlich eine Unter-richtseinheit à 45 Minuten • Mini-Club für dreijährige Kinder, wöchentlich eine Unterrichtseinheit à 45 Minuten • Musikalische Früherziehung für vierjährige Kinder nach VdM--Modell oder vergleichbarem Programm, wöchentlich eine Unter-richtseinheit à 60 Minuten • Musikalische Früherziehung „Rondo“ für vierjährige Kinder nach VdM-Modell oder ver-gleichbarem Programm, wöchentlich eine Unterrichtseinheit à 60 Minuten • Elementare musische Erziehung für Kinder im Vorschulalter in Tageseinrichtungen, wöchentlich eine Unterrichtseinheit à 60 Minuten (EMU) bzw. à 45 Minuten Begründung Bisherige Unterrichtsformen in Abteilung B Instrumentaler und vokaler Gruppenunterricht in Gruppen zu zwei Schülern/Schülerinnen, in Gruppen ab drei Schülern/Schülerinnen, in Großgruppen ab fünf Schülern/Schülerinnen (Orientierungskurs, Dauer max. 2 Jahre) an allgemeinbildenden Schulen, jeweils wöchentlich eine Unterrichtseinheit à 45 Minuten Seite 3 (EMU kompakt und EMU PLUS) • Musikalische Grundausbildung für sieben-jährige Kinder an allgemeinbildenden Schulen, wöchentlich eine Unterrichtseinheit à 45 Minuten • Musik und kulturelles Engagement (M U K E) an allgemeinbildenden Schulen, wöchentlich eine Unterrichtseinheit à 45 Minuten • Kooperationsangebote und Unterrichtsprojekte in Kindertagesstätten und an allgemeinbildenden Schulen Künftige Unterrichtsformen in Abteilung B Instrumentaler und vokaler Gruppenunterricht in Gruppen zu zwei Schülern/Schülerinnen, in Gruppen zu drei und vier Schülern/Schülerinnen, jeweils wöchentlich eine Unterrichtseinheit à 45 Minuten In Abteilung E wurde als neues Angebot „Startup Bandunterricht“ aufgenommen. Dieser Unterricht findet in Gruppen zu drei und vier Schülern/Schülerinnen oder in Gruppen zu fünf, sechs und mehr Schülern/Schülerinnen mit einer Unterrichtsdauer von 45 Minuten wöchentlich statt. Außerdem enthält die neugefasste Schulordnung eine Reihe redaktioneller Änderungen. Eine komplette Neufassung ist der Vorlage als Anlage 1 beigefügt. Die beabsichtigten Änderungen werden durch kursiven Fettdruck hervorgehoben. Entsprechend den neuen Unterrichtsangeboten wurde auch die Entgeltregelung der Musikschule neu gefasst. Bei der Gelegenheit hat die Verwaltung im Rahmen ihrer Haushaltskonsolidierungsüberlegungen auch im Bereich der Musikschule die bisherigen Entgelttarife auf den Prüfstand gestellt und angepasst. In Anbetracht der Tatsache, dass die letzte Entgelterhöhung im Jahre 2011 vorgenommen wurde, ist die neuerliche Anpassung bewusst moderat gehalten, damit der Aspekt der Teilhabe am kulturellen Angebot angemessen Berücksichtigung findet. Zur Realisierung der durch den Rat beschlossenen Haushaltskonsolidierungsmaßnahme IV – 13 – Erhöhung der Entgelte bei den Kulturinstituten – werden für den Bereich der Musikschule daher folgende Anpassungen vorgeschlagen: In der Regel werden alle Tarife um einen Euro pro Monat erhöht. Die Option einer Ermäßigung der Unterrichtsgebühren aus sozialen Gründen um bis zu 80% bleibt dabei unangetastet. Somit sind im Ergebnis nach wie vor alle Unterrichtsformen bis hin zu Gruppen zu zwei Schüler/innen, besonders aber auch die in der Breitenbildung relevanten Unterrichtsformen problemlos im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes zugänglich. Lediglich beim Musiktheater kommt es zu einer größeren Anpassung. Die neue Unterrichtsgebühr berücksichtigt sowohl die 90-minütige Unterrichtszeit, als auch die qualitative Steigerung durch erweiterte professionelle gesangspädagogische Betreuung der Schülerinnen und Schüler. In den Chorklassen soll in Zukunft nur noch ein Tarif gelten (statt wie bisher Gruppe bis 20 Teilnehmer/innen / ab 20 Teilnehmer/innen). Begründung Seite 4 Die neue Unterrichtsform Musikalische Früherziehung "Rondo" kombiniert die traditionelle Früherziehung mit einem Instrumentenkarussell (im zweiten Unterrichtsjahr). Die im Vergleich zur musikalischen Früherziehung höhere Unterrichtsgebühr erklärt sich aus dem erhöhten Personaleinsatz. Unter der Bezeichnung "Unterrichtsprojekte" wird ein neuer Tarif eingeführt, der es Personen oder Institutionen (z.B. Serviceclubs) ermöglicht, mit der Musikschule Unterrichtsprojekte als pauschal abgerechnete Unterrichtseinheit (kostendeckend) vertraglich zu vereinbaren. Nachstehend ein Vergleich mit den Schulentgelten einiger städtischer Musikschulen aus der Region: Jahresgebühr in €uro Musikflöhe Moers Viersen Meerbusch Mönchengladbach Duisburg Düsseldorf Krefeld neu Krefeld alt Neuss 300,00 € 306,00 € 285,60 € 276,00 € 252,00 € 228,00 € 192,00 € 180,00 € k.A. Musikalische Früherziehung 396,00 € 306,00 € 285,60 € 276,00 € 270,00 € 258,00 € 246,00 € 234,00 € 228,00 € Moers Viersen Duisburg Meerbusch Neuss Krefeld neu Krefeld alt Mönchengladbach Düsseldorf Musikalische Grundausbildung Moers Neuss Mönchengladbach Meerbusch Krefeld neu Krefeld alt Duisburg Düsseldorf Viersen 300,00 € 288,00 € 276,00 € 224,00 € 210,00 € 198,00 € 192,00 € 144,00 € k.A. Instrumental- und Vokalunterricht, Gruppe ab 5 Moers Duisburg Viersen Düsseldorf Neuss Krefeld neu Krefeld alt 396,00 € 342,00 € 339,00 € 312,00 € 294,00 € 222,00 € 210,00 € Begründung Meerbusch Seite 5 k.A. Instrumental- und Vokalunterricht, 3er- 4er Gruppe 450,00 € 414,00 € 408,00 € 406,00 € 402,00 € 399,00 € 312,00 € 294,00 € Moers Krefeld neu Duisburg Meerbusch Krefeld alt Viersen Düsseldorf Neuss (3er Gruppe) Instrumental- und Vokalunterricht, 2er Gruppe Moers Viersen Duisburg Meerbusch Neuss Mönchengladbach Düsseldorf (Variabler Unterricht) Krefeld neu Krefeld alt 606,00 € 598,00 € 486,00 € 524,00 € 441,00 € k.A. 396,00 € 552,00 € 540,00 € Ergänzungsfächer (sofern kein Hauptfach belegt) Moers Viersen Duisburg Meerbusch Neuss Düsseldorf Krefeld neu Krefeld alt Chöre Moers Viersen Duisburg Meerbusch Neuss Düsseldorf Krefeld neu Krefeld alt Musiktheater Moers Viersen Duisburg Meerbusch Neuss Düsseldorf Krefeld neu Krefeld alt 144,00 € 199,20 € k.A. 146,40 € k.A. 192,00 € 168,00 € 156,00 € 144,00 € 199,00 € 144,00 € 146,40 € k.A. 84,00 € 84,00 € 72,00 € k.A. 225,00 € k.A. k.A. k.A. k.A. 270,00 € 228,00 € Hinweis: k.A. = keine Angaben/kein vergleichbares Angebot der Vergleichskommune Begründung Seite 6 Die Neufassung der Entgeltregelung für die Musikschule der Stadt Krefeld ist der Vorlage als Anlage 2 beigefügt. Die Änderungen gegenüber der bisherigen Entgeltregelung werden durch kursiven Fettdruck hervorgehoben. Das Inkrafttreten der Neufassung der Schulordnung für die Musikschule sowie der Neufassung der vorgenannten Entgeltregelung ist für den Beginn des 2. Musikschulhalbjahres 2015/2016 am 1. Februar 2016 vorgesehen.