Daten
Kommune
Krefeld
Größe
253 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 02:37
Stichworte
Inhalt der Datei
hier: Satzungsbeschluss
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Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld
öffentlich
Datum 05.05.2015
Nr.
1321 /15
Anlage-Nr.
FB/Geschäftszeichen: - 62/Mo Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Bezirksvertretung Uerdingen
02.06.2015
Ausschuss für Stadtplanung und Stadtsanierung
16.06.2015
Haupt- und Beschwerdeausschuss
18.06.2015
Rat
18.06.2015
Betreff
8. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 169 – Westlich Düsseldorfer Straße –
Verkehrsfläche Nördliche Kaiserswerther Straße
hier: Satzungsbeschluss
Beschlussentwurf:
Die Bezirksvertretung Krefeld Uerdingen nimmt die Vorlage der Verwaltung zur Kenntnis.
Der Ausschuss für Stadtplanung und Stadtsanierung, der Haupt- und Beschwerdeausschuss und
der Rat der Stadt Krefeld beschließen:
a) Der Bebauungsplan Nr. 169 – westlich Düsseldorfer Straße – wird im vereinfachten Verfahren
gemäß § 13 Baugesetzbuch (BauGB) gemäß Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414)
in der derzeit gültigen Fassung nach Maßgabe der 8. vereinfachten Änderung geändert.
b) Über die im Bebauungsplanverfahren vorgebrachte Stellungnahme zur 8. vereinfachten Änderung des Bebauungsplans Nr. 169 - westlich Düsseldorfer Straße – wird im Sinne der Begründung zur Vorlage entschieden.
c) Die 8. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 169 – westlich Düsseldorfer Straße –
wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 41 Abs. 1 Buchst. g) der Gemeindeordnung
für das Land Nordrhein- Westfalen (GO) gemäß Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. S.
666) in der derzeit gültigen Fassung als Satzung beschlossen.
d) Der Begründung zur 8. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 169 – westlich Düsseldorfer Straße – gemäß § 9 Abs. 8 BauGB wird zugestimmt.
Unmittelbare finanzielle Auswirkungen
ja
X nein
Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten
Begründung
Der Sachverhalt und die Begründung werden in den beigefügten Anlagen dargelegt.
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