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Verwaltungsvorlage (Neufassung der Entgeltregelung für die Kunstmuseen Krefeld (Kaiser Wilhelm Museum, Haus Lange und Haus Esters))

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
364 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 02:37
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Inhalt der Datei

TOP Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld öffentlich Datum 26.02.2015 Nr. 1042 /15/1 Anlage-Nr. FB/Geschäftszeichen: - IV/C Beratungsfolge: Sitzungstermin: Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften 12.03.2015 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften 02.06.2015 Rat 18.06.2015 Betreff Neufassung der Entgeltregelung für die Kunstmuseen Krefeld (Kaiser Wilhelm Museum, Haus Lange und Haus Esters Beschlussentwurf: Für Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften: Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat die Neufassung der Entgeltregelung für die Kunstmuseen der Stadt Krefeld gemäß Anlage 1 zu beschließen. Für Rat: Die Neufassung der Entgeltregelung für die Kunstmuseen der Stadt Krefeld gemäß Anlage 1 wird beschlossen. Unmittelbare finanzielle Auswirkungen X ja nein Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten Begründung Seite 1 Finanzielle Auswirkungen Vorlage-Nr. 1042 /15/1 Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt: X ja Innenauftrag: Kostenart: PSP-Element: nein P41501010000 43218000 - Eintrittsgelder P41501010200 43218000 - Eintrittsgelder Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich dauernde Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft: Personalkosten Sachkosten Kapitalkosten (Abschreibungen oder Zinsen) Kosten insgesamt abzüglich 0,00 EUR - Erträge - Einsparungen 0,00 EUR Bemerkungen Es werden Mehrerträge erwartet in Höhe von 8.400 EUR im Haushaltsjahr 2015 und 12.700 EUR ab dem Haushaltsjahr 2016. Hiervon entfallen in 2015 (ohne Kaiser Wilhelm Museum) 8.400 EUR auf die Kostenart - Eintrittsgelder. Ab dem Jahr 2016 ist nach Wiedereröffnung des Kaiser Wilhelm Museums durch die Entgeltanpassung mit Mehrerträgen im Bereich der Eintrittsgelder i.H.v. 12.700 EUR zu rechnen. Begründung Seite 2 Im Rahmen der Überlegungen zur Konsolidierung des städtischen Haushaltes hat die Verwaltung alle Erträge und Aufwendungen erneut auf den Prüfstand gestellt, so auch die Entgeltregelungen für die städtischen Museen. Nach der letzten, moderaten Entgeltanpassung zum 01.01.2011 ist als Beitrag zum angestrebten Haushaltsausgleich eine weitere Erhöhung der Entgelte bei den Kunstmuseen und eine Neufassung der Entgeltregelung unausweichlich. Die Neufassung der Entgeltregelung ist der Vorlage als Anlage 1 beigefügt. Die Eintrittspreise der Museen Haus Lange und Haus Esters sollen im Rahmen ihrer nationalen und internationalen Relevanz und der dort stattfindenden Ausstellungen angepasst werden. Ebenso erscheint es nur konsequent den Eintrittspreis für das Kaiser Wilhelm Museum nach dessen Wiedereröffnung gebührend anzuheben. Eine entsprechende Anpassung soll auch die Verbundkarte, die zum Besuch aller drei Museumshäuser berechtigt, erfahren. Neu ist unter Ziffer 2 der beigefügten Anlage die Einführung einer Jahreskarte (personifiziert und damit nicht übertragbar), die dem Wert von fünf Tageseintrittskarten entspricht. Sie berechtigt zum beliebigen Besuch der Krefelder Kunstmuseen. Eine Anpassung erfahren auch die Entgelte für Gruppenführungen, die jedoch zum Teil mit einer Erhöhung der Führungszeiten verbunden ist. Als neue Einnahmemöglichkeit werden entsprechend dem zeitlichen Aufwand in Ziffer 6 und 7 des beigefügten Entwurfs Entgelte für die Führung von Schulklassen und Kindergartengruppen vorgeschlagen. Die nachfolgende Darstellung bietet einen Vergleich der Entgelte mit einigen ausgewählten Museen zeitgenössischer Kunst aus der näheren Umgebung: Lehmbruck Museum, Duisburg Museum Schloss Moyland Museum Abteiberg, Mönchengladbach Museum Kurhaus, Kleve Ludwigforum, Aachen Kunstmuseen (neu) Kunstmuseen (alt) Kunstmuseen Verbundkarte (neu) Kunstmuseen Verbundkarte (alt) Tageskarte (EUR) Tageskarte (ermäßigt) (EUR) Familienkarte (EUR) d) u. e) Jahreskarte Erwachsene/ ermäßigt (EUR) 15,00 Gruppenkarte Erwachsene (EUR) 5,00 8,00 5,00 7,00 3,00 15,00 6,00 60,00 / --- 6,00 3,00 12,00 3,00 --- / --- 7,00 5,00 7,00 6,00 12,00 4,50 3,00 3,00 2,50 4,00 14,00 10,00 9,00 / 14,00 8,00 / 12,00 13,00 / 18,00 5,50 3,00 5,60 4,50 9,60 ---/ ----- / --s.u. --- / --60,00 / 20,00 9,00 3,00 10,50 / 16,50 6,75 35,00 / 20,00 --- / --- Im Ergebnis ist die vorgeschlagene Entgelterhöhung sachlich gerechtfertigt und in Anbetracht haushaltswirtschaftlicher Erfordernisse angemessen. Gegenüberstellung der Tarife alt und neu (entsprechend der Anlage 1): 1. Tageskarten a) Erwachsene Begründung A Kaiser Wilhelm Museum A Museum Haus Lange/Haus Esters B Verbundkarte Seite 3 Entgelt bisher (EUR) 6,00 6,00 9,00 Entgelt neu (EUR) 7,00 7,00 12,00 Differenz (EUR) +1,00 +1,00 +3,00 b) Schüler/innen, Studenten und Studentinnen, Schwerbehinderte, Leistungsempfänger/innen nach dem SGB II und SGB XII Entgelt bisher Entgelt neu Differenz (EUR) (EUR) (EUR) A Kaiser Wilhelm Museum 2,50 3,00 +0,50 A Museum Haus Lange/Haus Esters 2,50 3,00 +0,50 B Verbundkarte 3,00 4,00 +1,00 Nicht schulpflichtige Kinder bis 7 Jahre haben freien Eintritt. (neu aufgenommen) c) Gruppen Für Gruppen ab 10 Personen gelten entsprechend ihrer Zusammensetzung die unter a) und b) aufgeführten Eintrittspreise. Hierauf wird eine Ermäßigung von 20 % gewährt (bisher: 25%) Gruppen im Rahmen schulischer Veranstaltungen (ohne Führung) (neuer Tarif) der Preiskategorie A, je Person 1,50 EUR der Preiskategorie B, je Person 2,50 EUR Gruppen im Rahmen schulischer Veranstaltungen mit Führung: Eintrittspreis im Führungsentgelt enthalten (siehe Ziff. 6) d) Ein Erwachsener mit bis zu vier Kindern (schulpflichtig oder studierend) Entgelt bisher Entgelt neu (EUR) (EUR) A Kaiser Wilhelm Museum 6,50 9,00 A Museum Haus Lange/Haus Esters 8,00 9,00 für jedes weitere Kind 0,70 1,00 B Verbundkarte 10,50 13,00 für jedes weitere Kind 0,90 1,00 Differenz (EUR) +2,50 +1,00 +0,30 +2,50 +0,10 e) Zwei Erwachsene mit bis zu vier Kindern (schulpflichtig oder studierend) Entgelt bisher Entgelt neu (EUR) (EUR) A Kaiser Wilhelm Museum 10,50 14,00 A Museum Haus Lange/Haus Esters 12,00 14,00 für jedes weitere Kind 0,70 1,00 B Verbundkarte 16,50 18,00 für jedes weitere Kind 0,90 1,00 Differenz (EUR) +3,50 +2,00 +0,30 +1,50 +0,10 f) Für den Fall, dass nur Museum Haus Lange oder Museum Haus Esters besucht wird oder nur ein Haus geöffnet ist, ermäßigt sich das nach a) bis e) zu zahlende Eintrittsgeld der Kat. A für die Museen Haus Lange und Haus Esters um 20% (bisher: um 2,00 EUR). 2. Jahreskarten (nicht übertragbar) (neuer Tarif) a) Erwachsene 60,00 EUR b) Schüler/innen, Studenten und Studentinnen, Schwerbehinderte, Leistungsempfänger/innen nach dem SGB II und SGB XII 20,00 EUR Begründung Seite 4 3. Freieintritt a) Der Oberbürgermeister kann in begründeten Fällen über den Freieintritt von Gruppen (ab 10 Personen) und von Einzelpersonen entscheiden. b) Die Inhaber/innen von "Unsere Familienkarte" erhalten für die an Sonntagen durchgeführten "Familienführungen" freien Eintritt. c) Begleitpersonen von behinderten Menschen mit den Behinderungsmerkmalen „H“ (Hilflos) und/oder „B“ (Begleitung) erhalten freien Eintritt. Die Regelungen unter den Buchstaben b) und c) wurden neu eingefügt. Der bisherige Text lautete: „Schulklassen und Studenten-/Studentinnengruppen kann im Rahmen einer Zusammenarbeit mit dem museumspädagogischen Dienst freier Eintritt gewährt werden. Die Entscheidung trifft der Oberbürgermeister“. 4. Sonderveranstaltungen und Sonderausstellungen Für Sonderausstellungen und bestimmte Sonderveranstaltungen der Kunstmuseen kann der Oberbürgermeister eine von dieser Entgeltregelung abweichende Regelung treffen. 5. Gruppenführungen Gruppenführungen werden nach vorheriger Vereinbarung im Rahmen der personellen Möglichkeiten der Kunstmuseen angeboten. a) an Wochentagen (Dienstag bis Freitag) Bisherige Regelung Führung über ca. 45 Minuten: 42,00 EUR Führung über ca. 90 Minuten: 52,00 EUR Neue Regelung Führung über ca. 60 Minuten: 58,00 EUR Führung über ca. 90 Minuten 70,00 EUR b) an Wochenenden/Feiertagen Bisherige Regelung Führung über ca. 45 Minuten: 52,00 EUR Führung über ca. 90 Minuten: 62,00 EUR Neue Regelung Führung über ca. 60 Minuten: 70,00 EUR Führung über ca. 90 Minuten: 82,00 EUR c) Aufschlag bei fremdsprachigen Führungen 18,00 Euro (bisher: 14,00 EUR) Zuzüglich entsprechend der Zusammensetzung der unter a) und b) aufgeführten Eintrittspreise, Gruppenermäßigung ab 10 Personen. (neuer Tarif) Öffentliche Führungen 2,00 EUR zuzüglich zum Eintrittspreis (außer Mittags-, Blinden- und Gehörlosenführungen). (neue Regelung) (Bisherige Regelung: Öffentliche Führungen im Eintrittspreis enthalten.). 6. Führungen von Schulklassen (nach vorheriger Vereinbarung) (neuer Tarif) Führung 1 (bis 90 Minuten, ohne Praxis), pro Schüler/in 3,00 EUR - Mindestentgelt 36,00 EUR Führung 2 (bis 120 Minuten, mit Praxis, incl. Material) pro Schüler/in 4,00 EUR - Mindestentgelt 48,00 EUR Führung 3 (bis 240 Minuten, mit Praxis, incl. Material) pro Schüler/in 6,00 EUR - Mindestentgelt 72,00 EUR Bei erhöhtem Materialaufwand im Rahmen der Führungen 2 + 3 behalten sich die Kunstmuseen vor, nach vorheriger Absprache eine zusätzliche Materialpauschale zu berechnen. Der Oberbürgermeister kann in begründeten Fällen von dieser Entgeltregelung abweichende Begründung Seite 5 Führungsentgelte festsetzen oder im Bedarfsfall über kostenlose Führungen entscheiden. Bisherige Fassung: „Der Oberbürgermeister entscheidet im Bedarfsfall über weitere kostenlose Führungen.“ Die höchstzulässige Größe einer Gruppe richtet sich nach den örtlichen Gegebenheiten des jeweiligen Museums und dem pädagogischen Ziel, das mit der Führung erreicht werden soll. Eine Gruppe sollte nicht wesentlich mehr als 25 Personen umfassen (bisher: 30 Personen). 7. Führungen von Kindergartengruppen (nach vorheriger Vereinbarung) (neuer Tarif) Führung 1 (bis 90 Minuten, ohne Praxis), pro Kind 1,50 EUR - Mindestentgelt 18,00 EUR Führung 2 (bis 120 Minuten, mit Praxis incl. Material), pro Kind 2,50 EUR - Mindestentgelt 30,00 EUR Führung 3 (bis 240 Minuten, mit Praxis incl. Material), pro Kind 4,50 EUR - Mindestentgelt 54,00 EUR Bei erhöhtem Materialaufwand im Rahmen der Führungen 2 + 3 behalten sich die Kunstmuseen vor, nach vorheriger Absprache eine zusätzliche Materialpauschale zu berechnen. Der Oberbürgermeister kann in begründeten Fällen von dieser Entgeltregelung abweichende Führungsentgelte festsetzen oder im Bedarfsfall über kostenlose Führungen entscheiden. Bisherige Fassung: „Der Oberbürgermeister entscheidet im Bedarfsfall über weitere kostenlose Führungen.“ Die höchstzulässige Größe einer Gruppe richtet sich nach den örtlichen Gegebenheiten des jeweiligen Museums und dem pädagogischen Ziel, das mit der Führung erreicht werden soll. Eine Gruppe sollte nicht wesentlich mehr als 25 Personen umfassen (bisher: 30 Personen). 8. Kindergeburtstage im Kaiser Wilhelm Museum und in den Museen Haus Lange/Haus Esters Kindergeburtstagsfeiern werden nach vorheriger Vereinbarung im Rahmen der personellen Möglichkeiten der Kunstmuseen angeboten: a) Kreativangebot (etwa 2,5 Std.) incl. Eintritt und Material zu einem Teilnehmerpreis von 9,00 Euro pro Teilnehmer/in - Mindestentgelt 81,00 Euro. Bisherige Regelung: Kreativangebot (etwa 2 Std.) incl. Eintritt und Material zu einem Teilnehmerpreis von 8,00 EUR bei einem Mindestentgelt von 72,00 EUR (hochgerechnet auf 9 Personen). b) Bewirtungsangebot: Geburtstagszahl als Kuchen + Tischdekoration 30,00 EUR (nur in den Museen Haus Lange/Haus Esters). Bisherige Regelung: zusätzliche Bewirtung zu einem Aufpreis von 5,00 EUR (pro Person). Der Kultur- und Denkmalausschuss hat in seiner Sitzung am 25.02.2015 die Vorlage beraten, aber hierüber keinen Beschluss gefasst. Ein empfehlender Beschluss an den Rat soll durch den Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften gefasst werden. Im Rahmen der Beratungen wurde die Verwaltung gebeten, die Kinderzahlbegrenzung unter Ziffer 1. d) und e) der Entgeltregelung (Ein Erwachsener/ zwei Erwachsene mit bis zu vier Kindern) zu überdenken und diese gegebenenfalls fortfallen zu lassen. Einem Fortfall der Kinderzahlbegrenzung steht die Verwaltung jedoch kritisch gegenüber, da dies eine Grundlage für eine unerwünschte Entwicklung bieten könnte. Auch der Krefelder Zoo sieht eine solche Regelung in seinem Eintrittspreisgefüge vor. Die Verwaltung empfiehlt daher, an der Kinderzahlbegrenzung festzuhalten.