Daten
Kommune
Krefeld
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16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 02:37
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Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld
öffentlich
Datum 26.02.2015
Nr.
1042 /15/1
Anlage-Nr.
FB/Geschäftszeichen: - IV/C Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
12.03.2015
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
02.06.2015
Rat
18.06.2015
Betreff
Neufassung der Entgeltregelung für die Kunstmuseen Krefeld (Kaiser Wilhelm Museum, Haus Lange und
Haus Esters
Beschlussentwurf:
Für Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften:
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat die Neufassung der
Entgeltregelung für die Kunstmuseen der Stadt Krefeld gemäß Anlage 1 zu beschließen.
Für Rat:
Die Neufassung der Entgeltregelung für die Kunstmuseen der Stadt Krefeld gemäß Anlage 1 wird beschlossen.
Unmittelbare finanzielle Auswirkungen X ja
nein
Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten
Begründung
Seite 1
Finanzielle Auswirkungen
Vorlage-Nr. 1042 /15/1
Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt:
X ja
Innenauftrag:
Kostenart:
PSP-Element:
nein
P41501010000
43218000 - Eintrittsgelder
P41501010200
43218000 - Eintrittsgelder
Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich dauernde Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft:
Personalkosten
Sachkosten
Kapitalkosten
(Abschreibungen oder Zinsen)
Kosten insgesamt
abzüglich
0,00 EUR
- Erträge
- Einsparungen
0,00 EUR
Bemerkungen
Es werden Mehrerträge erwartet in Höhe von 8.400 EUR im Haushaltsjahr 2015 und 12.700 EUR ab dem
Haushaltsjahr 2016. Hiervon entfallen in 2015 (ohne Kaiser Wilhelm Museum) 8.400 EUR auf die Kostenart - Eintrittsgelder. Ab dem Jahr 2016 ist nach Wiedereröffnung des Kaiser Wilhelm Museums durch die
Entgeltanpassung mit Mehrerträgen im Bereich der Eintrittsgelder i.H.v. 12.700 EUR zu rechnen.
Begründung
Seite 2
Im Rahmen der Überlegungen zur Konsolidierung des städtischen Haushaltes hat die Verwaltung
alle Erträge und Aufwendungen erneut auf den Prüfstand gestellt, so auch die Entgeltregelungen
für die städtischen Museen. Nach der letzten, moderaten Entgeltanpassung zum 01.01.2011 ist
als Beitrag zum angestrebten Haushaltsausgleich eine weitere Erhöhung der Entgelte bei den
Kunstmuseen und eine Neufassung der Entgeltregelung unausweichlich. Die Neufassung der
Entgeltregelung ist der Vorlage als Anlage 1 beigefügt.
Die Eintrittspreise der Museen Haus Lange und Haus Esters sollen im Rahmen ihrer nationalen
und internationalen Relevanz und der dort stattfindenden Ausstellungen angepasst werden.
Ebenso erscheint es nur konsequent den Eintrittspreis für das Kaiser Wilhelm Museum nach dessen Wiedereröffnung gebührend anzuheben. Eine entsprechende Anpassung soll auch die Verbundkarte, die zum Besuch aller drei Museumshäuser berechtigt, erfahren.
Neu ist unter Ziffer 2 der beigefügten Anlage die Einführung einer Jahreskarte (personifiziert und
damit nicht übertragbar), die dem Wert von fünf Tageseintrittskarten entspricht. Sie berechtigt
zum beliebigen Besuch der Krefelder Kunstmuseen.
Eine Anpassung erfahren auch die Entgelte für Gruppenführungen, die jedoch zum Teil mit einer
Erhöhung der Führungszeiten verbunden ist.
Als neue Einnahmemöglichkeit werden entsprechend dem zeitlichen Aufwand in Ziffer 6 und 7
des beigefügten Entwurfs Entgelte für die Führung von Schulklassen und Kindergartengruppen
vorgeschlagen.
Die nachfolgende Darstellung bietet einen Vergleich der Entgelte mit einigen ausgewählten Museen zeitgenössischer Kunst aus der näheren Umgebung:
Lehmbruck Museum,
Duisburg
Museum Schloss
Moyland
Museum Abteiberg,
Mönchengladbach
Museum Kurhaus, Kleve
Ludwigforum, Aachen
Kunstmuseen (neu)
Kunstmuseen (alt)
Kunstmuseen Verbundkarte (neu)
Kunstmuseen Verbundkarte (alt)
Tageskarte
(EUR)
Tageskarte (ermäßigt) (EUR)
Familienkarte
(EUR)
d) u. e)
Jahreskarte
Erwachsene/
ermäßigt (EUR)
15,00
Gruppenkarte
Erwachsene (EUR)
5,00
8,00
5,00
7,00
3,00
15,00
6,00
60,00 / ---
6,00
3,00
12,00
3,00
--- / ---
7,00
5,00
7,00
6,00
12,00
4,50
3,00
3,00
2,50
4,00
14,00
10,00
9,00 / 14,00
8,00 / 12,00
13,00 / 18,00
5,50
3,00
5,60
4,50
9,60
---/ ----- / --s.u.
--- / --60,00 / 20,00
9,00
3,00
10,50 / 16,50
6,75
35,00 / 20,00
--- / ---
Im Ergebnis ist die vorgeschlagene Entgelterhöhung sachlich gerechtfertigt und in Anbetracht
haushaltswirtschaftlicher Erfordernisse angemessen.
Gegenüberstellung der Tarife alt und neu (entsprechend der Anlage 1):
1. Tageskarten
a) Erwachsene
Begründung
A Kaiser Wilhelm Museum
A Museum Haus Lange/Haus Esters
B Verbundkarte
Seite 3
Entgelt bisher
(EUR)
6,00
6,00
9,00
Entgelt neu
(EUR)
7,00
7,00
12,00
Differenz
(EUR)
+1,00
+1,00
+3,00
b) Schüler/innen, Studenten und Studentinnen, Schwerbehinderte, Leistungsempfänger/innen nach dem
SGB II und SGB XII
Entgelt bisher
Entgelt neu
Differenz
(EUR)
(EUR)
(EUR)
A Kaiser Wilhelm Museum
2,50
3,00
+0,50
A Museum Haus Lange/Haus Esters
2,50
3,00
+0,50
B Verbundkarte
3,00
4,00
+1,00
Nicht schulpflichtige Kinder bis 7 Jahre haben freien Eintritt. (neu aufgenommen)
c) Gruppen
Für Gruppen ab 10 Personen gelten entsprechend ihrer Zusammensetzung
die unter a) und b) aufgeführten Eintrittspreise. Hierauf wird eine Ermäßigung von
20 % gewährt (bisher: 25%)
Gruppen im Rahmen schulischer Veranstaltungen (ohne Führung) (neuer Tarif)
der Preiskategorie A, je Person 1,50 EUR
der Preiskategorie B, je Person 2,50 EUR
Gruppen im Rahmen schulischer Veranstaltungen mit Führung: Eintrittspreis im Führungsentgelt enthalten (siehe Ziff. 6)
d) Ein Erwachsener mit bis zu vier Kindern (schulpflichtig oder studierend)
Entgelt bisher
Entgelt neu
(EUR)
(EUR)
A Kaiser Wilhelm Museum
6,50
9,00
A Museum Haus Lange/Haus Esters
8,00
9,00
für jedes weitere Kind
0,70
1,00
B Verbundkarte
10,50
13,00
für jedes weitere Kind
0,90
1,00
Differenz
(EUR)
+2,50
+1,00
+0,30
+2,50
+0,10
e) Zwei Erwachsene mit bis zu vier Kindern (schulpflichtig oder studierend)
Entgelt bisher
Entgelt neu
(EUR)
(EUR)
A Kaiser Wilhelm Museum
10,50
14,00
A Museum Haus Lange/Haus Esters
12,00
14,00
für jedes weitere Kind
0,70
1,00
B Verbundkarte
16,50
18,00
für jedes weitere Kind
0,90
1,00
Differenz
(EUR)
+3,50
+2,00
+0,30
+1,50
+0,10
f) Für den Fall, dass nur Museum Haus Lange oder Museum Haus Esters besucht wird oder nur ein Haus
geöffnet ist, ermäßigt sich das nach a) bis e) zu zahlende Eintrittsgeld der Kat. A für die Museen Haus
Lange und Haus Esters um 20% (bisher: um 2,00 EUR).
2. Jahreskarten (nicht übertragbar) (neuer Tarif)
a) Erwachsene 60,00 EUR
b) Schüler/innen, Studenten und Studentinnen, Schwerbehinderte, Leistungsempfänger/innen nach dem
SGB II und SGB XII 20,00 EUR
Begründung
Seite 4
3. Freieintritt
a) Der Oberbürgermeister kann in begründeten Fällen über den
Freieintritt von Gruppen (ab 10 Personen) und von Einzelpersonen entscheiden.
b) Die Inhaber/innen von "Unsere Familienkarte" erhalten für die an Sonntagen
durchgeführten "Familienführungen" freien Eintritt.
c) Begleitpersonen von behinderten Menschen mit den Behinderungsmerkmalen „H“ (Hilflos) und/oder
„B“ (Begleitung) erhalten freien Eintritt.
Die Regelungen unter den Buchstaben b) und c) wurden neu eingefügt. Der bisherige Text lautete:
„Schulklassen und Studenten-/Studentinnengruppen kann im Rahmen einer Zusammenarbeit mit dem
museumspädagogischen Dienst freier Eintritt gewährt werden. Die Entscheidung trifft der Oberbürgermeister“.
4. Sonderveranstaltungen und Sonderausstellungen
Für Sonderausstellungen und bestimmte Sonderveranstaltungen der Kunstmuseen
kann der Oberbürgermeister eine von dieser Entgeltregelung abweichende Regelung treffen.
5. Gruppenführungen
Gruppenführungen werden nach vorheriger Vereinbarung im Rahmen der
personellen Möglichkeiten der Kunstmuseen angeboten.
a) an Wochentagen (Dienstag bis Freitag)
Bisherige Regelung
Führung über ca. 45 Minuten: 42,00 EUR
Führung über ca. 90 Minuten: 52,00 EUR
Neue Regelung
Führung über ca. 60 Minuten: 58,00 EUR
Führung über ca. 90 Minuten 70,00 EUR
b) an Wochenenden/Feiertagen
Bisherige Regelung
Führung über ca. 45 Minuten: 52,00 EUR
Führung über ca. 90 Minuten: 62,00 EUR
Neue Regelung
Führung über ca. 60 Minuten: 70,00 EUR
Führung über ca. 90 Minuten: 82,00 EUR
c) Aufschlag bei fremdsprachigen Führungen 18,00 Euro (bisher: 14,00 EUR)
Zuzüglich entsprechend der Zusammensetzung der unter a) und b) aufgeführten Eintrittspreise, Gruppenermäßigung ab 10 Personen. (neuer Tarif)
Öffentliche Führungen 2,00 EUR zuzüglich zum Eintrittspreis (außer Mittags-, Blinden- und Gehörlosenführungen). (neue Regelung)
(Bisherige Regelung: Öffentliche Führungen im Eintrittspreis enthalten.).
6. Führungen von Schulklassen (nach vorheriger Vereinbarung) (neuer Tarif)
Führung 1 (bis 90 Minuten, ohne Praxis), pro Schüler/in 3,00 EUR - Mindestentgelt 36,00 EUR
Führung 2 (bis 120 Minuten, mit Praxis, incl. Material) pro Schüler/in 4,00 EUR - Mindestentgelt 48,00
EUR
Führung 3 (bis 240 Minuten, mit Praxis, incl. Material) pro Schüler/in 6,00 EUR - Mindestentgelt 72,00
EUR
Bei erhöhtem Materialaufwand im Rahmen der Führungen 2 + 3 behalten sich die Kunstmuseen vor, nach
vorheriger Absprache eine zusätzliche Materialpauschale zu berechnen.
Der Oberbürgermeister kann in begründeten Fällen von dieser Entgeltregelung abweichende
Begründung
Seite 5
Führungsentgelte festsetzen oder im Bedarfsfall über kostenlose Führungen entscheiden.
Bisherige Fassung: „Der Oberbürgermeister entscheidet im Bedarfsfall über weitere kostenlose Führungen.“
Die höchstzulässige Größe einer Gruppe richtet sich nach den örtlichen Gegebenheiten des
jeweiligen Museums und dem pädagogischen Ziel, das mit der Führung erreicht werden soll.
Eine Gruppe sollte nicht wesentlich mehr als 25 Personen umfassen (bisher: 30 Personen).
7. Führungen von Kindergartengruppen (nach vorheriger Vereinbarung) (neuer Tarif)
Führung 1 (bis 90 Minuten, ohne Praxis), pro Kind 1,50 EUR - Mindestentgelt 18,00 EUR
Führung 2 (bis 120 Minuten, mit Praxis incl. Material), pro Kind 2,50 EUR - Mindestentgelt 30,00 EUR
Führung 3 (bis 240 Minuten, mit Praxis incl. Material), pro Kind 4,50 EUR - Mindestentgelt 54,00 EUR
Bei erhöhtem Materialaufwand im Rahmen der Führungen 2 + 3 behalten sich die Kunstmuseen vor, nach
vorheriger Absprache eine zusätzliche Materialpauschale zu berechnen.
Der Oberbürgermeister kann in begründeten Fällen von dieser Entgeltregelung abweichende
Führungsentgelte festsetzen oder im Bedarfsfall über kostenlose Führungen entscheiden.
Bisherige Fassung: „Der Oberbürgermeister entscheidet im Bedarfsfall über weitere kostenlose Führungen.“
Die höchstzulässige Größe einer Gruppe richtet sich nach den örtlichen Gegebenheiten des
jeweiligen Museums und dem pädagogischen Ziel, das mit der Führung erreicht werden soll.
Eine Gruppe sollte nicht wesentlich mehr als 25 Personen umfassen (bisher: 30 Personen).
8. Kindergeburtstage im Kaiser Wilhelm Museum und in den Museen Haus Lange/Haus Esters
Kindergeburtstagsfeiern werden nach vorheriger Vereinbarung im Rahmen der personellen
Möglichkeiten der Kunstmuseen
angeboten:
a) Kreativangebot (etwa 2,5 Std.) incl. Eintritt und Material zu einem Teilnehmerpreis von 9,00 Euro pro
Teilnehmer/in - Mindestentgelt 81,00 Euro.
Bisherige Regelung: Kreativangebot (etwa 2 Std.) incl. Eintritt und Material zu einem Teilnehmerpreis von
8,00 EUR bei einem Mindestentgelt von 72,00 EUR (hochgerechnet auf 9 Personen).
b) Bewirtungsangebot: Geburtstagszahl als Kuchen + Tischdekoration 30,00 EUR (nur in den Museen Haus
Lange/Haus Esters).
Bisherige Regelung: zusätzliche Bewirtung zu einem Aufpreis von 5,00 EUR (pro Person).
Der Kultur- und Denkmalausschuss hat in seiner Sitzung am 25.02.2015 die Vorlage beraten, aber hierüber keinen Beschluss gefasst. Ein empfehlender Beschluss an den Rat soll durch den Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften gefasst werden. Im Rahmen der Beratungen wurde die Verwaltung gebeten, die Kinderzahlbegrenzung unter Ziffer 1. d) und e) der Entgeltregelung (Ein Erwachsener/
zwei Erwachsene mit bis zu vier Kindern) zu überdenken und diese gegebenenfalls fortfallen zu lassen.
Einem Fortfall der Kinderzahlbegrenzung steht die Verwaltung jedoch kritisch gegenüber, da dies eine
Grundlage für eine unerwünschte Entwicklung bieten könnte. Auch der Krefelder Zoo sieht eine solche
Regelung in seinem Eintrittspreisgefüge vor. Die Verwaltung empfiehlt daher, an der Kinderzahlbegrenzung festzuhalten.