Daten
Kommune
Krefeld
Größe
1,5 MB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 02:38
Stichworte
Inhalt der Datei
Begründung zur Vorlage 2433/16
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Die Stadt Krefeld beabsichtigt in dem Bereich der ehemaligen Wendeschleife der Straßenbahn und des südlich gelegenen Friedhofsparkplatzes östlich der Verberger Straße
im Bereich des Bockumer Friedhofs einen Bebauungsplan aufzustellen.
Beschreibung des Plangebietes
Das Plangebiet umfasst eine Fläche von ca. 5.600 m². Im nördlichen Plangebietsbereich befindet sich die Brachfläche der ehemaligen Wendeschleife der Straßenbahnlinie, südlich befindet sich der durch die Besucher des Friedhofs genutzte Parkplatz. Das
Gebiet wird südlich begrenzt durch die Wohnbebauung Verberger Straße 89, westlich
durch die Verberger Straße und durch die Straße Am Badezentrum (Kreisstraße 7).
Nördlich und östlich grenzen die Flächen des Bockumer Friedhofs an das Plangebiet.
Die nähere Umgebung ist mehrheitlich durch Wohnbebauung geprägt. Das nächstgelegene Nahversorgungszentrum mit Geschäften des täglichen Bedarfs befindet sich in ca.
750 m Entfernung an der Uerdinger Straße im Umfeld des Bockumer Platzes (NVZ 1).
Die Krefelder Innenstadt ist ca. 5,0 km in südwestlicher Richtung entfernt.
Über die ca. 230 m entfernte Haltestelle „Am Badezentrum“ und die in ca. 150 m in
nördlicher Richtung entfernte Haltestelle „Bockum Friedhof“ ist das Plangebiet an die
Straßenbahnlinie 042 angeschlossen. Sie bietet eine direkte Verbindung in Richtung
Gewerbegebiet Oberschlesienstraße/Edelstahlwerke über den Krefelder Hauptbahnhof, die Innenstadt und in Richtung Elfrath. Der Anschluss an das überörtliche Straßenverkehrsnetz der A 57 findet sich südöstlich des Plangebiets über die Uerdinger Straße
und die Essener Straße, Anschlussstelle 13, Krefeld - Zentrum.
Abbildung 1: Luftbild
Quelle: GeoMedia®SmartClient
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Anlass und Ziel der Planung
Der Betrieb der Wendeschleife der Straßenbahn im Bereich des Friedhof Bockum wurde
schon 2009 eingestellt und die Weichen und Fahrleitungen wurden entfernt. Mit der
Nutzungsaufgabe zeichnet sich für die Brachfläche eine städtebauliche Perspektive
auf, die es notwendig macht, die Neuordnung dieser Flächen bauleitplanerisch zu
steuern. Damit eine Folgenutzung der Flächen der Wendeschleife und eine Neubebauung im südlichen Plangebietsbereich möglich werden, ist die Anpassung der planungsrechtlichen Beurteilungsgrundlagen mit der Aufstellung eines Bebauungsplanes zu
schaffen.
Es besteht seitens der Stadt Krefeld das Bestreben verstärkt Innenentwicklung zu betreiben, indem bereits erschlossene Flächen umgenutzt werden.
Ziel des Bebauungsplanes Nr. 806 ist es,
- die durch die Nutzungsaufgabe der Wendeschleife aufgezeigte städtebauliche
Perspektive bauleitplanerisch zu steuern,
- den Friedhofsparkplatz in Richtung Norden und damit näher an den Haupteingang zu verlagern,
- die planungsrechtlichen Grundlage für eine Folgenutzung und Neubebauung des
südlichen Plangebietes zu schaffen durch Festsetzung eines Allgemeinen
Wohngebietes.
Die bisherige planungsrechtliche Festsetzung des Bebauungsplans Nr. 184 im südlichen Plangebietsbereich als Gemeinbedarfsfläche Friedhof und die bisherige planungsrechtliche Festsetzung des Bebauungsplans Nr. 184 1. Änderung als private Verkehrsfläche für die Krefelder Verkehrs-AG im nördlichen Plangebietsbereich steht der
angestrebten Nutzung als Parkplatz und Wohnbaufläche entgegen.
Eine Ausweisung des Gebiets als Allgemeines Wohngebiet (WA) im Sinne der Baunutzungsverordnung bietet einen ausreichenden Nutzungsspielraum und entspricht zudem der vorherrschenden städtebaulichen Situation.
Bebauungsplanvorentwurf
Der städtebauliche Entwurf (Konzept I und Konzept II) für das Bebauungsplangebiet sieht im südlichen Bereich die Ausweisung eines Allgemeinen Wohngebiets
vor und im nördlichen Bereich die Ausweisung eines öffentlichen Parkplatzes für
die Nutzer des nördlich und östlich angrenzenden Friedhofs.
Das Konzept I weist Flächen für die Errichtung von Mehrfamilienhäusern für
ca. 40 Wohneinheiten mit zwei – bis drei Vollgeschossen aus. Die Grundflächenzahl soll bei 0,3 und die Geschossflächenzahl bei 0,9 liegen. Vorgesehen ist darüber hinaus die Festsetzung einer geschlossenen Bauweise. Hierdurch soll einerseits der Straßenraum der Verberger Straße gefasst und andererseits das südlich
angrenzende Wohngebiet entlang der Bethelstraße vor den Lärmimmissionen der
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Straße Am Badezentrum abgeschirmt werden. Die Unterbringung der erforderlichen
Stellplätze ist in einer Tiefgarage vorgesehen.
Das Konzept II weist ebenfalls Flächen für die Errichtung von Mehrfamilienhäusern
für ca. 40 Wohneinheiten in Form von Punkthäusern mit zwei – bis drei Vollgeschossen aus. Die Grundflächenzahl soll bei 0,3 und die Geschossflächenzahl bei
0,9 liegen. Vorgesehen ist darüber hinaus die Festsetzung der maximalen Gebäudehöhen. Die Unterbringung der erforderlichen Stellplätze ist in einer Tiefgarage
vorgesehen.
Die Erschließung des Wohngebietes erfolgt bei beiden Konzepten über den Wendehammer der Sackgasse Verberger Straße. Der Parkplatz wird direkt von der Straße Am Badezentrum angefahren und bietet ca. 50 Stellplätze.
Zur Abgrenzung der Wohnbaufläche und der Parkplatzfläche soll eine private Grünfläche mit Anpflanzbindung festgesetzt werden.
Planungsrechtliche Situation
Das Plangebiet ist im Gebietsentwicklungsplan für den Regierungsbezirk Düsseldorf
(GEP 99) als Allgemeines Siedungsgebiet dargestellt.
Der seit dem 23.10.2015 wirksame Flächennutzungsplan der Stadt Krefeld stellt die
Flächen innerhalb des zukünftigen Geltungsbereiches im südlichen Bereich als Wohnbaufläche und im nördlichen Bereich als Grünfläche dar. Die geplante Nutzung entspricht damit dem Entwicklungsgebot gemäß § 8 Abs. 2 BauGB. Die Parkplatzfläche
wird von den Besuchern des Friedhofs genutzt. Sie wird im Bebauungsplan als Grünfläche mit der Zweckbestimmung Parkplatz festgesetzt.
Mit Inkrafttreten dieses Bebauungsplanes sollen folgende Bebauungspläne innerhalb
des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 806 – westlich Friedhof Bockum;
ehemalige Wendeschleife – außer Kraft gesetzt werden:
-
Bebauungsplan Nr. 184 und Bebauungsplan Nr. 184 1. Änderung – Nördlich Uerdinger Straße zwischen Verberger Straße und Lüneburger Weg –
Der Bebauungsplan liegt außerhalb des Geltungsbereiches des Landschaftsplanes der
Stadt Krefeld (1992).
Das Plangebiet befindet sich innerhalb einer Wasserschutzzone IIIa der Wassergewinnungsanlage Bruchweg/Krefeld IV/ Uerdingen. Die Planung und Ausführung soll so angelegt werden, dass die Anforderungen, die sich aus der Wasserschutzzone ergeben,
erfüllt werden. Die Umsetzung wird durch die nachrichtliche Übernahme in den Bebauungsplan gesichert.
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Gutachten
Aufgrund der Lage des Plangebiets innerhalb einer Wasserschutzzone wird voraussichtlich zur Prüfung der Versickerung von Regenwasser auf dem Grundstück ein Bodengutachten zu erstellen sein.
Außerdem ist eine artenschutzrechtliche Prüfung erforderlich. Das Erfordernis zur Erstellung weiterer Gutachten wird im weiteren Verfahren überprüft. Näheres zum Untersuchungsumfang wird mit den Fachbehörden im Rahmen der Behördenbeteiligung abgestimmt.
Sonstiges
Es ist vorgesehen den Bebauungsplan Nr. 806 als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13 a BauGB aufzustellen.
Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für
die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebiets in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten. Den Bürgern ist
Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.
Gemäß § 13a Abs. 2 BauGB kann von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung
gemäß § 3 Abs. 1 BauGB abgesehen werden. Im vorliegenden Fall wird allerdings zur
besseren Information der Anwohner vorgeschlagen eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung durchzuführen.
Mit Blick auf die unmittelbaren Auswirkungen der künftigen Festsetzungen auf die Öffentlichkeit soll entsprechend Ziffer 6 der vom Rat der Stadt am 17.07.2003 beschlossenen Richtlinien für die Beteiligung der Bürger an der Bauleitplanung die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in einer
öffentlichen Veranstaltung erfolgen.
Zur besseren Orientierung ist eine Übersicht über den künftigen Geltungsbereich des
Bebauungsplanes Nr. 806 – östlich Verberger Straße / Am Badezentrum – beigefügt.
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Übersicht über den künftigen Geltungsbereich des
Bebauungsplans Nr. 806
– östlich Verberger Straße / Am Badezentrum –
(ohne Maßstab)
Geltungsbereich des Bebauungsplanes