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Verwaltungsvorlage (Bebauungsplan Nr. 813 - Kohlplatzweg / Rathenaustraße / Rheinfeld - Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
264 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 02:38
Verwaltungsvorlage (Bebauungsplan Nr. 813 - Kohlplatzweg / Rathenaustraße / Rheinfeld - Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung) Verwaltungsvorlage (Bebauungsplan Nr. 813 - Kohlplatzweg / Rathenaustraße / Rheinfeld - Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung) Verwaltungsvorlage (Bebauungsplan Nr. 813 - Kohlplatzweg / Rathenaustraße / Rheinfeld - Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung)

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TOP Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld öffentlich Nr. 5218 /18 Anlage-Nr. FB/Geschäftszeichen: - 611 Beratungsfolge: Sitzungstermin: Bezirksvertretung Oppum-Linn 05.06.2018 Ausschuss für Stadtplanung und Stadtsanierung 26.06.2018 Betreff Bebauungsplan Nr. 813 - Kohlplatzweg / Rathenaustraße / Rheinfeld - Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung Beschlussentwurf: Beschluss I. Der Ausschuss für Stadtplanung und Stadtsanierung beschließt: Die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung werden zur Kenntnis genommen. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist entsprechend der vom Rat beschlossenen Richtlinien für die Beteiligung der Bürger an der Bauleitplanung per Aushang durchzuführen. II. Bezirksvertretung Oppum-Linn Die Bezirksvertretung Oppum-Linn nimmt den Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung des Bebauungsplanes Nr. 813 – Kohlplatzweg / Rathenaustraße / Rheinfeld – zur Kenntnis. Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten X nein Begründung Seite 1 Finanzielle Auswirkungen Vorlage-Nr. 5218 /18 Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt: ja nein Innenauftrag: Kostenart: PSP-Element: Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft: Personalkosten Sachkosten Kapitalkosten (Abschreibungen oder Zinsen) Kosten insgesamt abzüglich 0,00 EUR - Erträge - Einsparungen 0,00 EUR Bemerkungen Begründung Seite 2