Daten
Kommune
Krefeld
Größe
285 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 02:39
Stichworte
Inhalt der Datei
TOP
Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld
1969 /15
öffentlich
Datum 28.10.2015
Nr.
Anlage-Nr.
FB/Geschäftszeichen: - Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
01.12.2015
Betreff
Bericht über die Entwicklung des Investitionshaushalts zum 30.09.2015
Beschlussentwurf:
Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen
Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja
Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten
X nein
Begründung
Seite 1
Finanzielle Auswirkungen
Vorlage-Nr. 1969 /15
Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt:
ja
nein
Innenauftrag:
Kostenart:
PSP-Element:
Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft:
Personalkosten
Sachkosten
Kapitalkosten
(Abschreibungen oder Zinsen)
Kosten insgesamt
abzüglich
0,00 EUR
- Erträge
- Einsparungen
0,00 EUR
Bemerkungen
Begründung
Seite 2
Im Rahmen der Aufstellung der Investitionsliste 2015, die der Rat in seiner Sitzung am 18.06.2015 beschlossen hat und die von der Bezirksregierung Düsseldorf genehmigt worden ist, wurde die Notwendigkeit verdeutlicht, auf Basis dieser Liste unterjährig zu berichten, inwieweit die genehmigten Maßnahmen
abgewickelt werden.
Mittels der erwarteten Zahlungszu- und -abflüsse ist zu beurteilen, in welcher Höhe die Kreditermächtigung zur Finanzierung der Investitionen in Anspruch genommen werden muss.
Folgende Aussagen lassen sich dazu, bezogen auf den Stichtag 30.09.2015, treffen:
1. Festwerte/ geringwertige Wirtschaftsgüter/ Maßnahmen unter 50.000 EUR im Einzelfall
Auf der Basis der gebundenen Beträge bei diesen Haushaltspositionen wurde eine globale Prognose zum
Jahresende erstellt. Hierbei wurde unterstellt, dass die gebundenen Mittel 9/12 des Jahresauszahlungsbedarf ausmachen.
Der städtische Eigenfinanzierungsbedarf lt. Haushaltsplanung beläuft sich auf:
-Festwerte
-für geringwertige Wirtschaftsgüter GwG
-für Maßnahmen bis 50.000 EUR
3.157.052,00 EUR
706.925,00 EUR
1.754.970,00 EUR
-Summe:
5.618.947,00 EUR
Die Prognose sieht nunmehr folgenden Bedarf vor:
-Festwerte
-für geringwertige Wirtschaftsgüter GwG
-für Maßnahmen bis 50.000 EUR
3.307.090,64 EUR
556.271,70 EUR
862.015,14 EUR
-Summe:
4.725.377,48 EUR
Die tatsächliche Haushaltsverbesserung ergibt sich allerdings erst zum Jahresende, da aufgrund der Prognose keine Streichungen o.ä. vorgenommen wurden, sondern lediglich absehbare realistische Zahlungsflüsse dargestellt wurden, um die Notwendigkeit einer Kreditaufnahme beurteilen zu können.
2. Maßnahmen oberhalb der Wertgrenze von 50.000 EUR (Anlage)
Der städtische Eigenfinanzierungsbedarf lt. Haushaltsplanung beläuft sich auf:
-Investive Einzahlungen
-Investive Auszahlungen
Städtischer Eigenfinanzierungsbedarf
-36.021.445,00 EUR
39.023.728,00 EUR
3.002.283,00 EUR
Aufgrund der Prognose beläuft sich der Eigenfinanzierungsbedarf auf:
-Prognose investive Einzahlungen
-Prognose investive Auszahlungen
-32.183.377,46 EUR
33.053.547,21 EUR
Prognostizierter städtischer Eigenfinanzierungsbedarf
870.169,75 EUR
Hierzu können die näheren Einzelheiten zum Umsetzungsstand der Maßnahmen der Anlage entnommen
werden.
Begründung
Seite 3
3. Fazit
Der Finanzierungsanteil kann durch die genehmigte Kreditermächtigung in Höhe von 8.621.230,00 EUR
abgedeckt werden.
Über die Notwendigkeit einer Kreditaufnahme und über deren Höhe wird die Verwaltung im Laufe des
Novembers entscheiden.