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Verwaltungsvorlage (Bericht über die Entwicklung des Investitionshaushalts zum 30.09.2015)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
285 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 02:39
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Inhalt der Datei

TOP Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld 1969 /15 öffentlich Datum 28.10.2015 Nr. Anlage-Nr. FB/Geschäftszeichen: - Beratungsfolge: Sitzungstermin: Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften 01.12.2015 Betreff Bericht über die Entwicklung des Investitionshaushalts zum 30.09.2015 Beschlussentwurf: Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten X nein Begründung Seite 1 Finanzielle Auswirkungen Vorlage-Nr. 1969 /15 Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt: ja nein Innenauftrag: Kostenart: PSP-Element: Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft: Personalkosten Sachkosten Kapitalkosten (Abschreibungen oder Zinsen) Kosten insgesamt abzüglich 0,00 EUR - Erträge - Einsparungen 0,00 EUR Bemerkungen Begründung Seite 2 Im Rahmen der Aufstellung der Investitionsliste 2015, die der Rat in seiner Sitzung am 18.06.2015 beschlossen hat und die von der Bezirksregierung Düsseldorf genehmigt worden ist, wurde die Notwendigkeit verdeutlicht, auf Basis dieser Liste unterjährig zu berichten, inwieweit die genehmigten Maßnahmen abgewickelt werden. Mittels der erwarteten Zahlungszu- und -abflüsse ist zu beurteilen, in welcher Höhe die Kreditermächtigung zur Finanzierung der Investitionen in Anspruch genommen werden muss. Folgende Aussagen lassen sich dazu, bezogen auf den Stichtag 30.09.2015, treffen: 1. Festwerte/ geringwertige Wirtschaftsgüter/ Maßnahmen unter 50.000 EUR im Einzelfall Auf der Basis der gebundenen Beträge bei diesen Haushaltspositionen wurde eine globale Prognose zum Jahresende erstellt. Hierbei wurde unterstellt, dass die gebundenen Mittel 9/12 des Jahresauszahlungsbedarf ausmachen. Der städtische Eigenfinanzierungsbedarf lt. Haushaltsplanung beläuft sich auf: -Festwerte -für geringwertige Wirtschaftsgüter GwG -für Maßnahmen bis 50.000 EUR 3.157.052,00 EUR 706.925,00 EUR 1.754.970,00 EUR -Summe: 5.618.947,00 EUR Die Prognose sieht nunmehr folgenden Bedarf vor: -Festwerte -für geringwertige Wirtschaftsgüter GwG -für Maßnahmen bis 50.000 EUR 3.307.090,64 EUR 556.271,70 EUR 862.015,14 EUR -Summe: 4.725.377,48 EUR Die tatsächliche Haushaltsverbesserung ergibt sich allerdings erst zum Jahresende, da aufgrund der Prognose keine Streichungen o.ä. vorgenommen wurden, sondern lediglich absehbare realistische Zahlungsflüsse dargestellt wurden, um die Notwendigkeit einer Kreditaufnahme beurteilen zu können. 2. Maßnahmen oberhalb der Wertgrenze von 50.000 EUR (Anlage) Der städtische Eigenfinanzierungsbedarf lt. Haushaltsplanung beläuft sich auf: -Investive Einzahlungen -Investive Auszahlungen Städtischer Eigenfinanzierungsbedarf -36.021.445,00 EUR 39.023.728,00 EUR 3.002.283,00 EUR Aufgrund der Prognose beläuft sich der Eigenfinanzierungsbedarf auf: -Prognose investive Einzahlungen -Prognose investive Auszahlungen -32.183.377,46 EUR 33.053.547,21 EUR Prognostizierter städtischer Eigenfinanzierungsbedarf 870.169,75 EUR Hierzu können die näheren Einzelheiten zum Umsetzungsstand der Maßnahmen der Anlage entnommen werden. Begründung Seite 3 3. Fazit Der Finanzierungsanteil kann durch die genehmigte Kreditermächtigung in Höhe von 8.621.230,00 EUR abgedeckt werden. Über die Notwendigkeit einer Kreditaufnahme und über deren Höhe wird die Verwaltung im Laufe des Novembers entscheiden.