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Verwaltungsvorlage (Übersicht über die Nachbewilligungen in den Ergebnis- und Finanzplänen der Haushaltsjahre 2015 und 2016 im 2. Quartal 2016 )

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
273 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 02:40
Verwaltungsvorlage (Übersicht über die Nachbewilligungen in den Ergebnis- und Finanzplänen der Haushaltsjahre 2015 und 2016 im 2. Quartal 2016 ) Verwaltungsvorlage (Übersicht über die Nachbewilligungen in den Ergebnis- und Finanzplänen der Haushaltsjahre 2015 und 2016 im 2. Quartal 2016 ) Verwaltungsvorlage (Übersicht über die Nachbewilligungen in den Ergebnis- und Finanzplänen der Haushaltsjahre 2015 und 2016 im 2. Quartal 2016 )

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Inhalt der Datei

TOP Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld öffentlich Datum 02.08.2016 Nr. 2969 /16 Anlage-Nr. FB/Geschäftszeichen: - 20-201/Bs Beratungsfolge: Sitzungstermin: Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften 20.09.2016 Rat 29.09.2016 Betreff Übersicht über die Nachbewilligungen in den Ergebnis- und Finanzplänen der Haushaltsjahre 2015 und 2016 im 2. Quartal 2016 Beschlussentwurf: Folgende vom Stadtkämmerer bewilligten über- und außerplanmäßigen Aufwendungen/ Auszahlungen werden zur Kenntnis genommen: - aufgrund § 83 Abs. 1 GO NRW in der Zeit vom 01.04.2016 - 30.06.2016 im Teilergebnisplan 2015 im Gesamtbetrag von 114.442,62 EUR gemäß Anlage Nr. 1 - aufgrund § 83 Abs. 1 GO NRW in Verbindung mit § 82 GO NRW in der Zeit vom 01.04.2016 - 30.06.2016 im Teilergebnisplan 2016 im Gesamtbetrag von 717.025,00 EUR gemäß Anlage Nr. 2 - aufgrund § 83 Abs. 1 GO NRW in Verbindung mit § 82 GO NRW in der Zeit vom 01.04.2016 - 30.06.2016 im Teilfinanzplan 2016 im Gesamtbetrag von 456.072,24 EUR gemäß Anlage Nr. 3 Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten X nein Begründung Seite 1 Finanzielle Auswirkungen Vorlage-Nr. 2969 /16 Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt: ja nein Innenauftrag: Kostenart: PSP-Element: Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft: Personalkosten Sachkosten Kapitalkosten (Abschreibungen oder Zinsen) Kosten insgesamt abzüglich 0,00 EUR - Erträge - Einsparungen 0,00 EUR Bemerkungen Begründung Seite 2 Die vom Stadtkämmerer in der Zeit vom 01.04.2016 bis 30.06.2016 aufgrund § 83 Abs. 1 GO NRW und § 22 Hauptsatzung bewilligten und in der Anlage 1 zusammengestellten über- und außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen im Teilergebnisplan 2015 sind gemäß § 83 Abs. 2 GO NRW dem Rat zur Kenntnis zu geben. Darüber hinaus sind die vom Stadtkämmerer in der Zeit vom 01.04.2016 bis 30.06.2016 aufgrund § 83 Abs. 1 GO NRW in Verbindung mit § 82 GO NRW und § 22 Hauptsatzung bewilligten und in den Anlagen 2 und 3 zusammengestellten über- und außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen im Teilergebnis/Teilfinanzplan 2016 gemäß § 83 Abs. 2 GO NRW dem Rat zur Kenntnis zu geben.