Daten
Kommune
Krefeld
Größe
273 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 02:40
Stichworte
Inhalt der Datei
TOP
Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld
öffentlich
Datum 02.08.2016
Nr.
2969 /16
Anlage-Nr.
FB/Geschäftszeichen: - 20-201/Bs Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
20.09.2016
Rat
29.09.2016
Betreff
Übersicht über die Nachbewilligungen in den Ergebnis- und Finanzplänen der Haushaltsjahre 2015 und
2016 im 2. Quartal 2016
Beschlussentwurf:
Folgende vom Stadtkämmerer bewilligten über- und außerplanmäßigen Aufwendungen/ Auszahlungen
werden zur Kenntnis genommen:
- aufgrund § 83 Abs. 1 GO NRW
in der Zeit vom 01.04.2016 - 30.06.2016 im Teilergebnisplan 2015
im Gesamtbetrag von 114.442,62 EUR
gemäß Anlage Nr. 1
- aufgrund § 83 Abs. 1 GO NRW in Verbindung mit § 82 GO NRW
in der Zeit vom 01.04.2016 - 30.06.2016 im Teilergebnisplan 2016
im Gesamtbetrag von 717.025,00 EUR
gemäß Anlage Nr. 2
- aufgrund § 83 Abs. 1 GO NRW in Verbindung mit § 82 GO NRW
in der Zeit vom 01.04.2016 - 30.06.2016 im Teilfinanzplan 2016
im Gesamtbetrag von 456.072,24 EUR
gemäß Anlage Nr. 3
Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja
Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten
X nein
Begründung
Seite 1
Finanzielle Auswirkungen
Vorlage-Nr. 2969 /16
Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt:
ja
nein
Innenauftrag:
Kostenart:
PSP-Element:
Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft:
Personalkosten
Sachkosten
Kapitalkosten
(Abschreibungen oder Zinsen)
Kosten insgesamt
abzüglich
0,00 EUR
- Erträge
- Einsparungen
0,00 EUR
Bemerkungen
Begründung
Seite 2
Die vom Stadtkämmerer in der Zeit vom 01.04.2016 bis 30.06.2016 aufgrund § 83 Abs. 1 GO NRW und §
22 Hauptsatzung bewilligten und in der Anlage 1 zusammengestellten über- und außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen im Teilergebnisplan 2015 sind gemäß § 83 Abs. 2 GO NRW dem Rat zur Kenntnis zu geben.
Darüber hinaus sind die vom Stadtkämmerer in der Zeit vom 01.04.2016 bis 30.06.2016 aufgrund § 83
Abs. 1 GO NRW in Verbindung mit § 82 GO NRW und § 22 Hauptsatzung bewilligten und in den Anlagen 2
und 3 zusammengestellten über- und außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen im Teilergebnis/Teilfinanzplan 2016 gemäß § 83 Abs. 2 GO NRW dem Rat zur Kenntnis zu geben.