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Verwaltungsvorlage (Einrichtung von beratenden Sitzen im Integrationsrat - Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 01.12.2014 und Verwaltungsvorlage -)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
267 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 02:40
Verwaltungsvorlage (Einrichtung von beratenden Sitzen im Integrationsrat - Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 01.12.2014 und Verwaltungsvorlage -) Verwaltungsvorlage (Einrichtung von beratenden Sitzen im Integrationsrat - Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 01.12.2014 und Verwaltungsvorlage -) Verwaltungsvorlage (Einrichtung von beratenden Sitzen im Integrationsrat - Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 01.12.2014 und Verwaltungsvorlage -)

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TOP Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld öffentlich Datum 03.12.2014 Nr. 800 /14 Anlage-Nr. FB/Geschäftszeichen: - 05 Beratungsfolge: Sitzungstermin: Integrationsrat 16.12.2014 Integrationsrat 03.03.2015 Betreff Einrichtung von beratenden Sitzen im Integrationsrat - Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 01.12.2014 und Verwaltungsvorlage - Beschlussentwurf: Die Stellungnahme der Verwaltung zum Antrag der Fraktion Bündnis '90/Die Grünen, beratende Mitglieder in den Integrationsrat aufzunehmen, wird zur Kenntnis genommen. Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja X nein Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten Begründung Seite 1 Finanzielle Auswirkungen Vorlage-Nr. 800 /14 Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt: ja nein Innenauftrag: Kostenart: PSP-Element: Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft: Personalkosten Sachkosten Kapitalkosten (Abschreibungen oder Zinsen) Kosten insgesamt abzüglich 0,00 EUR - Erträge - Einsparungen 0,00 EUR Bemerkungen Begründung Seite 2 Die Fraktion Bündnis '90/Die Grünen beantragt mit Schreiben vom 01. Dezember 2014, dass beratende Mitglieder in den Integrationsrat aufgenommen werden. Dies ist nach Ansicht der Verwaltung unzulässig. Die Zusammensetzung des Integrationsrates ist in § 27 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) geregelt. Nach § 27 Absatz 1 Satz 4 GO NRW wird der Integrationsrat gebildet, indem die Mitglieder nach Absatz 2 Satz 1GO NRW gewählt werden und die vom Rat nach Absatz 2 Satz 4 GO NRW bestellten Ratsmitglieder hinzutreten. Der Gesetzgeber hat bewusst die Mehrheitsverhältnisse im Integrationsrat zugunsten einer Dominanz der Migrantenvertreter festgelegt, umso bei den Migranten eine erhöhte Akzeptanz des Integrationsrates und seiner Arbeit herbeizuführen. Mit diesem gesetzgeberischen Ziel ist es nicht vereinbar, weitere beratende Ratsmitglieder im Integrationsrat zuzulassen. Dies würde die vom Gesetzgeber vorgegebene Dominanz der Migrantenvertreter vermindern oder sogar vollständig nivellieren. Entsprechend verweist auch das Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes NRW darauf, dass neben den gemäß § 27 Absatz 2 Satz 4 GO NRW vom Rat aus seiner Mitte heraus bestellten Mitgliedern des Integrationsrates keine weiteren Mitglieder (auch nicht mit beratender Stimme) bestellt werden dürfen. Durch die abschließende Festlegung in § 27 GO NRW ist es nicht zulässig, weitere Mitglieder, auch nicht mit beratender Stimme, in den Integrationsrat zu entsenden. Mit Blick auf den Rechtsgedanken des § 58 Absatz 3 Satz 6 GO NRW erscheint es allenfalls zulässig, dass Sachverständige als Gäste zu den Beratungen des Integrationsrates hinzugezogen werden, ohne dass diese Mitglieder werden. Das können z. B. Wohlfahrtsverbände oder Vertreter besonderer Migrantengruppen sein. Dies könnte durch eine entsprechende Regelung in der Geschäftsordnung geregelt werden.