Daten
Kommune
Krefeld
Größe
496 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 02:40
Stichworte
Inhalt der Datei
Begründung zur Vorlage 2985/16
Seite 1
Die Stadt Krefeld beabsichtigt im Stadtbezirk Krefeld Fischeln für das Gelände der ehemaligen
Jugendverkehrsschule und östlich angrenzender Wohnbebauung einen Bebauungsplan aufzustellen.
Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung:
Bebauungsplan Nr. 801 - Erkelenzer Straße/Kimplerstraße/Altmühlenfeld -
Abbildung: Luftbild Plangebiet
Quelle: GeoMedia®SmartClient
Lage des Plangebietes / Räumlicher Geltungsbereich
Das Plangebiet liegt im Nordwesten des Stadtteils Fischeln. Im Westen, Süden und Osten ist
dieses durch Geschosswohnungsbau in den Siedlungszusammenhang eingebunden, im Norden
bildet der Stadtpark Fischeln einen Freiraumkeil zwischen den Stadtteilen Fischeln und
Königshof. Die nördliche und westliche Plangebietsgrenze verläuft entlang des Geländes der
ehemaligen Jugendverkehrsschule. Im Süden markiert die Kimplerstraße den räumlichen
Abschluss. Die östliche Plangebietsgrenze setzen die privaten Wohngrund-stücke entlang der
Straße Altmühlenfeld. Das Plangebiet hat eine Größe von rund 1,2 ha.
Anlass und Ziele der Planung
Der aktuelle Standort des Löschzuges Fischeln der Freiwilligen Feuerwehr (FFW) ist aus
einsatztaktischer und feuerwehrtechnischer Sicht nicht mehr akzeptabel. Als Feuerwehrgerätehaus dient seit 1984 das ehemalige Straßenbahndepot an der Kölner Straße. Aus
Raummangel wird die Wagenhalle gleichzeitig als Umkleide-, Unterrichts- und Versammlungsraum genutzt. Als Ersatz für unzureichende Sanitäranlagen dienen seit 2009 zwei
Container. Eine gleichartige Problemlage gilt für die Rettungswache an der Wilhelm-StefenStraße. Die Ausrücksituation ist problematisch und die nächste Generation von Rettungs-wagen
passt nicht mehr durch die Einfahrt der Rettungswache. An beiden Standorten ist ein erheblicher
Sanierungsstau festzustellen, notwendige Erweiterungen sind nicht umsetzbar. Aufgrund der
beengten Grundstücksverhältnisse, der wenigen Parkplätze sowie einer hohen
Begründung zur Vorlage 2985/16
Seite 2
Verkehrsbelastung der Kölner Straße sind das Anfahren mit dem PKW sowie das Ausrücken der
Einsatzfahrzeuge nur unter erschwerten Bedingungen möglich. Eine Verlagerung der Feuer- und
Rettungswache ist unabdingbar. Die Einheiten sollen an einem ausreichend großen und
verkehrlich gut angebundenen Standort gebündelt werden. Hierfür zeigt das Gelände der
ehemaligen Jugendverkehrsschule eine besondere Standort-gunst. Dieses liegt städtebaulich
integriert im Stadtteil Fischeln und ist an eine leistungs-fähige Hauptverkehrsstraße angebunden.
Der Einsatzbereich kann von hier aus hinsicht-lich der Hilfsfristen optimal abgedeckt werden und
ist von den Mitgliedern der FFW gut zu erreichen. Weiterhin kann ein kommunales Grundstück
genutzt und ein Beitrag zur Brach-flächenreaktivierung geleistet werden.
Teile der Kimplerstraße sowie der Wohnbebauung bis zur Straße Altmühlenfeld werden
ebenfalls Gegenstand des Plangebietes, um hier das Planungsrecht anzupassen. Die
Kimplerstraße ist entgegen der örtlichen Situation teilweise als öffentliche Grünfläche
festgesetzt, für die Wohnbebauung besteht lediglich Planrecht in Form eines einfachen Bebauungsplanes mit unzureichender Festsetzungstiefe. Am östlichen Rand der zukünftigen
Gemeinbedarfsfläche - Feuer-/Rettungswache wird der Grünzug aus den südlichen Wohngebieten zum Stadtpark Fischeln fortgesetzt. Das Teilstück dient als wichtiger Lücken-schluss und
sichert eine durchgehende Verbindung zum erholungsbedeutsamen Stadt-park. Mit der Anlage
des Grünzuges entsteht ein Restgrundstück, das für die Errichtung eines Einzel-/Doppelhauses
genutzt werden soll. Durch den Verkauf eines städtischen Grundstückes können zudem
Einnahmen generiert werden. Die bestehende Wohnbe-bauung zwischen Altmühlenfeld und
Kimplerstraße soll mit eingeschränkten Erweiterungs-möglichkeiten bestandssichernd als
allgemeines Wohngebiet (WA) festgesetzt werden.
Städtebauliche Zielsetzung der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 801 ist es:
- die planungsrechtliche Grundlage für eine neue Feuer- und Rettungswache im Stadtteil
Fischeln zu schaffen,
- die Kimplerstraße als öffentliche Verkehrsfläche festzusetzen,
- die Grünverbindung südlich der Kimplerstraße bis zum Stadtpark Fischeln fortzu-führen
sowie
- die bestehende Wohnbebauung zwischen Altmühlenfeld und Kimplerstraße als
allgemeines Wohngebiet (WA) planungsrechtlich zu sichern und um ein zusätzliches
Einzel-/Doppelhaus zu ergänzen.
Bebauungsplanvorentwurf
Feuer- und Rettungswache sollen räumlich getrennt und mit selbständigen Gebäuden errichtet
werden. Die Rettungswache wird mit einer Fahrzeughalle für einen Rettungswagen (RTW) und
einen Krankentransportwagen (KTW) sowie einem angebauten Sozialgebäude bedacht. Der
Löschzug Fischeln erhält für seinen Fuhrpark (2 Löschfahrzeuge, 2 Mann-schaftstransportwagen,
1 Reservestellplatz) eine Halle mit entsprechenden Einstellplätzen. Die Stellplätze für die
Löschfahrzeuge werden als Durchfahrtplätze angelegt. Diese können durch eine Umfahrt im
Norden angefahren werden. Für die Fahrzeugreinigung wird ein separater Waschplatz im
rückwärtigen Grundstücksbereich vorgehalten. Das Sozialge-bäude soll als zweigeschossiger
Baukörper mit Dachterrasse und dynamischer Formen-sprache entwickelt werden. Die
Alarmausfahrt ist mit einer Ausfahrtbreite von 25 m zur Erkelenzer Straße orientiert. Sie liegt
abgerückt zur bestehenden Bushaltestelle, so dass diese weiter bedient werden kann. An der
Kimplerstraße sind 29 Alarm-Stellplätze in Blockaufstellung für die Mitglieder der FFW
vorgesehen. Weitere Stellplätze werden von der Erkelenzer Straße über den Alarmhof
Begründung zur Vorlage 2985/16
Seite 3
angefahren. Die vertikal zur Erkelenzer Straße angeordnete Fahrzeughalle wird von befestigten
Hofflächen (Alarm-/Übungshof) umgeben. Das verbleibende Außengelände wird begrünt.
Für das rund 450 m² große Grundstück zwischen dem geplanten Feuerwehrgelände und der
vorhandenen Reihenhauszeile soll eine Wohnbebauung mit einem Einzel-/Doppelhaus in
zweigeschossiger Bauweise mit einer Beschränkung auf maximal zwei Wohneinheiten je
Wohngebäude normiert werden. Grünordnerische Elemente im Bebauungsplanvorentwurf sind
die Betonung der Wegeverbindung zum Stadtpark Fischeln durch eine Baumreihe. Auch entlang
der Kimplerstraße ist eine Begrünung vorgesehen. Einschränkend wirkt hier der Schutzstreifen
einer in der Kimplerstraße verlegten Ferngasleitung. Dieser liegt mit 4 m im Plangebiet.
Baumpflanzungen sind mit einem horizontalen Abstand von mindestens
2,5 m zwischen
Stammachse und Außenhaut der Ferngasleitung vorzusehen. Das nach Norden und Nordwesten
gut eingegrünte Gelände der ehemaligen Jugendverkehrsschule soll durch Erhaltungsbindungen
für Bepflanzungen langfristig gesichert werden.
Bestandsbeschreibung
Städtebauliche Situation
Der größte Teil des Plangebietes wird von dem brachgefallenen Gelände der ehemaligen
Jugendverkehrsschule eingenommen. Aus der Vornutzung verblieben sind die asphaltier-ten
Verkehrsflächen, ein Schulpavillion und fünf mit Waschbetonplatten verkleidete Fertig-garagen
an der Kimplerstraße. Auch eine Aussichtskanzel dokumentiert noch die ursprüng-liche
Zweckbestimmung der Fläche. Das Gelände ist durch einen Maschendrahtzaun einge-friedet.
Östlich des Verkehrsübungsplatzes befindet sich Wohnbebauung, die ebenfalls überplant wird.
Hierbei handelt es sich um sechs Reihenhäuser mit angegliedertem Garagenhof sowie einem
älteren Einzelhaus. Beide Hausformen wurden zweigeschossig mit Satteldächern errichtet. Die
Häuser sind bis auf die grenzständige Giebelwand des Einzelhauses verklinkert. Die aus den
frühen 80er Jahren stammende Reihenhausbebau-ung steht traufständig zur Kimplerstraße und
ist durch einen Gebäudeversprung gegliedert.
Das Einzelhaus wird über die Straße
Altmühlenfeld erschlossen.
Mit Ausnahme des Nordens wird das Plangebiet durch Geschosswohnungsbau der 70er Jahre
eingerahmt. Die überwiegend in Schlichtbauweise fertiggestellten Zeilenbauten sind durch
großzügige Freiflächen unterbrochen. Im Osten an der Straße Altmühlenfeld ist der
Geschosswohnungsbau deutlich jüngeren Baualters und hochwertiger.
Natur und Landschaft
Insbesondere im Westen und Norden wird der aufgegebene Verkehrsübungsplatz von erhaltenswertem Baumbestand mit teilweise mittlerem Baumholz eingefasst. Auf dem übrigen
Gelände dominieren Rasenflächen mit einigen Solitärbäumen. Weitere erwähnens-werte Bäume
finden sich entlang der Kimplerstraße in Form einer Baumreihe. Die privaten Gartengrundstücke
sind intensiv gärtnerisch genutzt und überwiegend mit standort-fremden Ziergehölzen,
Nadelbäumen und Koniferen bepflanzt. Aufgrund der Kleinflächig-keit der Grundstücke sowie
einem hohen Nutzungsdruck kann allenfalls von einem ubiqui-tären, störungsunempfindlichen
Artenspektrum ausgegangen werden. Der Brachflächen-charakter und einsetzende Sukzession
auf dem ehemaligen Verkehrsübungsplatz bietet für die Arten- und Lebensraumfunktion ein
größeres Potential, wenngleich auch hier im Wesentlichen Allerweltsarten zu vermuten sind.
Verkehr/Erschließung/ÖPNV
Begründung zur Vorlage 2985/16
Seite 4
Die im Westen an das Plangebiet grenzende Erkelenzer Straße ist Bestandteil des Vorbehaltsstraßennetzes und somit von verkehrswichtiger Bedeutung. Sie hat Verbindungs- und
Bündelungsfunktionen und ist Trasse für den ÖPNV. Hingegen gehört die Kimplerstraße nicht
zum Vorfahrtsstraßennetz, was auch in ihrer Ausweisung als Tempo 30-Zone deutlich wird.
Tempo 30-Zone werden nur in Gebieten mit hoher Fußgänger- und Fahrradverkehrs-dichte
sowie hohem Querungsbedarf eingerichtet, wo der Durchgangsverkehr von geringer Bedeutung
ist. Als abgepollerte Anliegerstraße hat die Straße Altmühlenfeld lediglich Erschließungsfunktion.
Die Anlage als Mischverkehrsfläche dokumentiert den ruhigen Wohncharakter dieser Straße
(Spielstraße). Auf der Straße Altmühlenfeld bestehen für den ruhenden Verkehr separate
Stellplätze in Längsaufstellung. Die Kimplerstraße wird eben-falls durch parkende Fahrzeuge
mitgenutzt, wobei keine räumliche Trennung zur Fahrbahn stattfindet. Teilweise zweckfremd
wird ein nicht eingezäunter Seitenstreifen des Geländes der ehemaligen Jugendverkehrsschule
zum Parken genutzt. Nordöstlich des Plangebietes ist an der Straße Altmühlenfeld eine kleine
Stellplatzanlage für die Besucher des Stadt-parks platziert. Ab hier verengt sich die Straße zum
Fuß-/Radweg. Am südlichen Plange-bietsrand endet ein Fußweg, der als Grünverbindung quer
durch die Großwohnsiedlung verläuft.
An der Erkelenzer Straße liegt am Plangebietsrand die Bushaltestelle „Kimplerstraße“ mit einem
Wartehaus. Die als Busbucht in Hochbordweise ausgebaute Haltestelle wird durch die Buslinien
047 (KR-Fischeln - Gellep-Stratum), 060 (KR-Fischeln - KR-Hülser Berg), 061 (KR-Fischeln - KRHorkesgath) und NE8 (KR-Fischeln - KR-Elfrath) mindestens stündlich angefahren.
Bodenverunreinigungen/Baugrund
Das Gelände der ehem. Jugendverkehrsschule ist im Altlastverdachtsflächenkataster der Stadt
Krefeld als Altablagerung (verfüllte Kiesgrube) erfasst. Es gibt zu der Fläche ein
Altlastengutachten aus dem Jahr 1991. Nach den Erkenntnissen des Gutachters war die
Kiesgrube bis zu 6 m tief. Sie ist neben Bodenaushub und Bauschutt auch mit Schlacken und
Aschen sowie stellenweise teerigen Beimengungen verfüllt. Durch chemische Analysen sind z. T.
erhebliche Schadstoffkontaminationen in der Altablagerung nachgewiesen worden. Für eine
Gefährdungsbeurteilung im Hinblick auf die geplanten Nutzungsaus-weisungen (Feuerwache,
Wohnbebauung) ist das alte Gutachten nicht ausreichend, da mit der Einführung der BundesBodenschutz- und Altlastenverordnung (07/1999) die Unter-suchungsmethodik und die
Bewertungsmaßstäbe sich grundlegend verändert haben. Da auf dem Gelände wegen der
tiefreichenden Verfüllung auch mit erheblichen Gründungs-problemen zu rechnen ist, ist für das
Planverfahren auch der Baugrund zu untersuchen.
Planungsrechtliche Situation
Regionalplan
Das Plangebiet ist im Gebietsentwicklungsplan (GEP 99) sowie im Entwurf des Regional-plans
Düsseldorf als Allgemeiner Siedlungsbereich (ASB) ausgewiesen. Im Rahmen der Bauleitplanung
sollen in den Allgemeinen Siedlungsbereichen u. a. Flächen für den Wohnungsbau und die damit
verbundenen privaten und öffentlichen Folgeeinrichtungen sowie wohnungsnahe Grünflächen
gesichert bzw. entwickelt werden. Diesen Vorgaben kommt der Bebauungsplan Nr. 801 nach.
Die Bebauungsplanung entspricht den Zielen der Regionalplanung.
Flächennutzungsplan
Begründung zur Vorlage 2985/16
Seite 5
Im wirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Krefeld ist das Gelände der ehemaligen
Jugendverkehrsschule als Gemeinbedarfsfläche mit einem Feuerwehr-Piktogramm und die
bestehende Wohnbebauung als Wohnbaufläche dargestellt. Die Ferngasleitung in der
Kimplerstraße ist nachrichtlich übernommen. Die geplanten Nutzungen entsprechen damit
weitgehend dem Entwicklungsgebot gemäß § 8 Abs. 2 BauGB. Lediglich der Grünzug und das
neue Wohnbaugrundstück weichen von den Darstellungen des Flächennutzungsplanes ab. Da
der Bebauungsplan Nr. 801 im beschleunigten Verfahren aufgestellt wird, kann der
Flächennutzungsplan im Wege der Berichtigung angepasst werden. Die geordnete städtebauliche Entwicklung wird nicht beeinträchtigt. Es handelt sich lediglich um Grenzkorrek-turen
bzw. abweichende Darstellungen untergeordneter Teilflächen.
Bebauungsplan
Das Plangebiet liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 287 - Westlich Mühlen-feld
und Wimmersweg, zwischen Anrather Straße und Kimplerstraße - (Rechtskraft: 01.08.1970), an
dessen Rechtswirksamkeit erhebliche Bedenken bestehen. Mit Ausnahme der Kimplerstraße
trifft der Bebauungsplan keine Festsetzungen für das Plangebiet. Diese sind als nicht qualifizierte
Flächen gem. § 30 Absatz 3 BauGB zu werten. Die Kimplerstraße ist zudem in Teilen mit einer
falschen Flächenfestsetzung (Grünfläche) belegt. Mit Inkraft-treten des Bebauungsplanes Nr. 801
wird der Bebauungsplan Nr. 287 innerhalb des Gel-tungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 801
außer Kraft gesetzt. Am 14.04.2010 fasste der Rat der Stadt Krefeld den Beschluss zur Einleitung
des Bebauungsplanverfahrens
Nr. 757 - Beiderseits Erkelenzer Straße/nördlich Anrather
Straße - mit dem Rechtssicher-heit für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 287
geschaffen werden sollte. Da das Planverfahren noch nicht weiter gediehen ist und nun mit dem
Bebauungsplan Nr. 801 konkrete Planungsziele für das Plangebiet vorliegen, soll der Beschluss
für den Geltungs-bereich des Bebauungsplanes Nr. 801 aufgehoben werden.
Landschaftsplan
Der Bebauungsplan liegt außerhalb des Geltungsbereiches des Landschaftsplanes der Stadt
Krefeld.
Fachplanungen
Das Plangebiet befindet sich weder innerhalb eine tatsächlichen noch einer geplanten
Wasserschutzzone.
Auswirkungen der Planung
Straßenausbau
Der im Bereich des Plangebietes liegende Abschnitt der Kimplerstraße gilt im beitragsrechtlichen Sinne als unfertige Straße, die noch nicht endausgebaut ist. Die Straße ist zwar benutzbar
und dient auch der Erschließung, jedoch wurden für diese noch keine end-gültigen
Erschließungsbeiträge abgerechnet. Inwiefern die Errichtung der Feuer-/Rettungs-wache einen
Straßenausbau erforderlich macht, ist im weiteren Verfahren zu klären. Teile der Kimplerstraße
werden erstmalig als öffentliche Verkehrsfläche festgesetzt und können damit öffentlichrechtlich gewidmet werden.
Sonstiges
Es ist vorgesehen den Bebauungsplan Nr. 801 - Erkelenzer Straße/Kimplerstraße/ Altmühlenfeld
als Bebauungsplan der Innenentwicklung aufzustellen.
Begründung zur Vorlage 2985/16
Seite 6
Gemäß § 13a Abs. 2 BauGB können hinsichtlich der frühzeitigen Beteiligung die Vor-schriften des
vereinfachten Bebauungsplanverfahrens angewendet werden. Danach kann von der frühzeitigen
Unterrichtung und Erörterung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB abgesehen werden. Im vorliegenden Fall
wird zur besseren Information der Bewohner in diesem Bereich vorgeschlagen, eine frühzeitige
Öffentlichkeitsbeteiligung durchzuführen.
Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele
und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung
oder Entwicklung eines Gebiets in Betracht kommen, und die voraussicht-lichen Auswirkungen
der Planung öffentlich zu unterrichten. Den Bürgern ist Gelegenheit zur Äußerung und
Erörterung zu geben.
Mit Blick auf die unmittelbaren Auswirkungen der künftigen Festsetzungen auf die Öffentlichkeit soll entsprechend Ziffer 6 der vom Rat der Stadt am 17.07.2003 beschlossenen
Richtlinien für die Beteiligung der Bürger an der Bauleitplanung die Durchführung der
frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in einer öffentlichen
Veranstaltung erfolgen.
Zur besseren Orientierung ist eine Übersicht über den künftigen Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 801 - Erkelenzer Straße/Kimplerstraße/Altmühlenfeld - beigefügt.
Begründung zur Vorlage 2985/16
Seite 7
Übersicht über den künftigen Geltungsbereich des
Bebauungsplans Nr. 801
- Erkelenzer Straße/Kimplerstraße/Altmühlenfeld -
(ohne Maßstab)
Geltungsbereich des Bebauungsplanes