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Archiv (BP 801_FÖB Begründung zur Vorlage.docx)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
496 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 02:40

Inhalt der Datei

Begründung zur Vorlage 2985/16 Seite 1 Die Stadt Krefeld beabsichtigt im Stadtbezirk Krefeld Fischeln für das Gelände der ehemaligen Jugendverkehrsschule und östlich angrenzender Wohnbebauung einen Bebauungsplan aufzustellen. Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung: Bebauungsplan Nr. 801 - Erkelenzer Straße/Kimplerstraße/Altmühlenfeld - Abbildung: Luftbild Plangebiet Quelle: GeoMedia®SmartClient Lage des Plangebietes / Räumlicher Geltungsbereich Das Plangebiet liegt im Nordwesten des Stadtteils Fischeln. Im Westen, Süden und Osten ist dieses durch Geschosswohnungsbau in den Siedlungszusammenhang eingebunden, im Norden bildet der Stadtpark Fischeln einen Freiraumkeil zwischen den Stadtteilen Fischeln und Königshof. Die nördliche und westliche Plangebietsgrenze verläuft entlang des Geländes der ehemaligen Jugendverkehrsschule. Im Süden markiert die Kimplerstraße den räumlichen Abschluss. Die östliche Plangebietsgrenze setzen die privaten Wohngrund-stücke entlang der Straße Altmühlenfeld. Das Plangebiet hat eine Größe von rund 1,2 ha. Anlass und Ziele der Planung Der aktuelle Standort des Löschzuges Fischeln der Freiwilligen Feuerwehr (FFW) ist aus einsatztaktischer und feuerwehrtechnischer Sicht nicht mehr akzeptabel. Als Feuerwehrgerätehaus dient seit 1984 das ehemalige Straßenbahndepot an der Kölner Straße. Aus Raummangel wird die Wagenhalle gleichzeitig als Umkleide-, Unterrichts- und Versammlungsraum genutzt. Als Ersatz für unzureichende Sanitäranlagen dienen seit 2009 zwei Container. Eine gleichartige Problemlage gilt für die Rettungswache an der Wilhelm-StefenStraße. Die Ausrücksituation ist problematisch und die nächste Generation von Rettungs-wagen passt nicht mehr durch die Einfahrt der Rettungswache. An beiden Standorten ist ein erheblicher Sanierungsstau festzustellen, notwendige Erweiterungen sind nicht umsetzbar. Aufgrund der beengten Grundstücksverhältnisse, der wenigen Parkplätze sowie einer hohen Begründung zur Vorlage 2985/16 Seite 2 Verkehrsbelastung der Kölner Straße sind das Anfahren mit dem PKW sowie das Ausrücken der Einsatzfahrzeuge nur unter erschwerten Bedingungen möglich. Eine Verlagerung der Feuer- und Rettungswache ist unabdingbar. Die Einheiten sollen an einem ausreichend großen und verkehrlich gut angebundenen Standort gebündelt werden. Hierfür zeigt das Gelände der ehemaligen Jugendverkehrsschule eine besondere Standort-gunst. Dieses liegt städtebaulich integriert im Stadtteil Fischeln und ist an eine leistungs-fähige Hauptverkehrsstraße angebunden. Der Einsatzbereich kann von hier aus hinsicht-lich der Hilfsfristen optimal abgedeckt werden und ist von den Mitgliedern der FFW gut zu erreichen. Weiterhin kann ein kommunales Grundstück genutzt und ein Beitrag zur Brach-flächenreaktivierung geleistet werden. Teile der Kimplerstraße sowie der Wohnbebauung bis zur Straße Altmühlenfeld werden ebenfalls Gegenstand des Plangebietes, um hier das Planungsrecht anzupassen. Die Kimplerstraße ist entgegen der örtlichen Situation teilweise als öffentliche Grünfläche festgesetzt, für die Wohnbebauung besteht lediglich Planrecht in Form eines einfachen Bebauungsplanes mit unzureichender Festsetzungstiefe. Am östlichen Rand der zukünftigen Gemeinbedarfsfläche - Feuer-/Rettungswache wird der Grünzug aus den südlichen Wohngebieten zum Stadtpark Fischeln fortgesetzt. Das Teilstück dient als wichtiger Lücken-schluss und sichert eine durchgehende Verbindung zum erholungsbedeutsamen Stadt-park. Mit der Anlage des Grünzuges entsteht ein Restgrundstück, das für die Errichtung eines Einzel-/Doppelhauses genutzt werden soll. Durch den Verkauf eines städtischen Grundstückes können zudem Einnahmen generiert werden. Die bestehende Wohnbe-bauung zwischen Altmühlenfeld und Kimplerstraße soll mit eingeschränkten Erweiterungs-möglichkeiten bestandssichernd als allgemeines Wohngebiet (WA) festgesetzt werden. Städtebauliche Zielsetzung der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 801 ist es: - die planungsrechtliche Grundlage für eine neue Feuer- und Rettungswache im Stadtteil Fischeln zu schaffen, - die Kimplerstraße als öffentliche Verkehrsfläche festzusetzen, - die Grünverbindung südlich der Kimplerstraße bis zum Stadtpark Fischeln fortzu-führen sowie - die bestehende Wohnbebauung zwischen Altmühlenfeld und Kimplerstraße als allgemeines Wohngebiet (WA) planungsrechtlich zu sichern und um ein zusätzliches Einzel-/Doppelhaus zu ergänzen. Bebauungsplanvorentwurf Feuer- und Rettungswache sollen räumlich getrennt und mit selbständigen Gebäuden errichtet werden. Die Rettungswache wird mit einer Fahrzeughalle für einen Rettungswagen (RTW) und einen Krankentransportwagen (KTW) sowie einem angebauten Sozialgebäude bedacht. Der Löschzug Fischeln erhält für seinen Fuhrpark (2 Löschfahrzeuge, 2 Mann-schaftstransportwagen, 1 Reservestellplatz) eine Halle mit entsprechenden Einstellplätzen. Die Stellplätze für die Löschfahrzeuge werden als Durchfahrtplätze angelegt. Diese können durch eine Umfahrt im Norden angefahren werden. Für die Fahrzeugreinigung wird ein separater Waschplatz im rückwärtigen Grundstücksbereich vorgehalten. Das Sozialge-bäude soll als zweigeschossiger Baukörper mit Dachterrasse und dynamischer Formen-sprache entwickelt werden. Die Alarmausfahrt ist mit einer Ausfahrtbreite von 25 m zur Erkelenzer Straße orientiert. Sie liegt abgerückt zur bestehenden Bushaltestelle, so dass diese weiter bedient werden kann. An der Kimplerstraße sind 29 Alarm-Stellplätze in Blockaufstellung für die Mitglieder der FFW vorgesehen. Weitere Stellplätze werden von der Erkelenzer Straße über den Alarmhof Begründung zur Vorlage 2985/16 Seite 3 angefahren. Die vertikal zur Erkelenzer Straße angeordnete Fahrzeughalle wird von befestigten Hofflächen (Alarm-/Übungshof) umgeben. Das verbleibende Außengelände wird begrünt. Für das rund 450 m² große Grundstück zwischen dem geplanten Feuerwehrgelände und der vorhandenen Reihenhauszeile soll eine Wohnbebauung mit einem Einzel-/Doppelhaus in zweigeschossiger Bauweise mit einer Beschränkung auf maximal zwei Wohneinheiten je Wohngebäude normiert werden. Grünordnerische Elemente im Bebauungsplanvorentwurf sind die Betonung der Wegeverbindung zum Stadtpark Fischeln durch eine Baumreihe. Auch entlang der Kimplerstraße ist eine Begrünung vorgesehen. Einschränkend wirkt hier der Schutzstreifen einer in der Kimplerstraße verlegten Ferngasleitung. Dieser liegt mit 4 m im Plangebiet. Baumpflanzungen sind mit einem horizontalen Abstand von mindestens 2,5 m zwischen Stammachse und Außenhaut der Ferngasleitung vorzusehen. Das nach Norden und Nordwesten gut eingegrünte Gelände der ehemaligen Jugendverkehrsschule soll durch Erhaltungsbindungen für Bepflanzungen langfristig gesichert werden. Bestandsbeschreibung Städtebauliche Situation Der größte Teil des Plangebietes wird von dem brachgefallenen Gelände der ehemaligen Jugendverkehrsschule eingenommen. Aus der Vornutzung verblieben sind die asphaltier-ten Verkehrsflächen, ein Schulpavillion und fünf mit Waschbetonplatten verkleidete Fertig-garagen an der Kimplerstraße. Auch eine Aussichtskanzel dokumentiert noch die ursprüng-liche Zweckbestimmung der Fläche. Das Gelände ist durch einen Maschendrahtzaun einge-friedet. Östlich des Verkehrsübungsplatzes befindet sich Wohnbebauung, die ebenfalls überplant wird. Hierbei handelt es sich um sechs Reihenhäuser mit angegliedertem Garagenhof sowie einem älteren Einzelhaus. Beide Hausformen wurden zweigeschossig mit Satteldächern errichtet. Die Häuser sind bis auf die grenzständige Giebelwand des Einzelhauses verklinkert. Die aus den frühen 80er Jahren stammende Reihenhausbebau-ung steht traufständig zur Kimplerstraße und ist durch einen Gebäudeversprung gegliedert. Das Einzelhaus wird über die Straße Altmühlenfeld erschlossen. Mit Ausnahme des Nordens wird das Plangebiet durch Geschosswohnungsbau der 70er Jahre eingerahmt. Die überwiegend in Schlichtbauweise fertiggestellten Zeilenbauten sind durch großzügige Freiflächen unterbrochen. Im Osten an der Straße Altmühlenfeld ist der Geschosswohnungsbau deutlich jüngeren Baualters und hochwertiger. Natur und Landschaft Insbesondere im Westen und Norden wird der aufgegebene Verkehrsübungsplatz von erhaltenswertem Baumbestand mit teilweise mittlerem Baumholz eingefasst. Auf dem übrigen Gelände dominieren Rasenflächen mit einigen Solitärbäumen. Weitere erwähnens-werte Bäume finden sich entlang der Kimplerstraße in Form einer Baumreihe. Die privaten Gartengrundstücke sind intensiv gärtnerisch genutzt und überwiegend mit standort-fremden Ziergehölzen, Nadelbäumen und Koniferen bepflanzt. Aufgrund der Kleinflächig-keit der Grundstücke sowie einem hohen Nutzungsdruck kann allenfalls von einem ubiqui-tären, störungsunempfindlichen Artenspektrum ausgegangen werden. Der Brachflächen-charakter und einsetzende Sukzession auf dem ehemaligen Verkehrsübungsplatz bietet für die Arten- und Lebensraumfunktion ein größeres Potential, wenngleich auch hier im Wesentlichen Allerweltsarten zu vermuten sind. Verkehr/Erschließung/ÖPNV Begründung zur Vorlage 2985/16 Seite 4 Die im Westen an das Plangebiet grenzende Erkelenzer Straße ist Bestandteil des Vorbehaltsstraßennetzes und somit von verkehrswichtiger Bedeutung. Sie hat Verbindungs- und Bündelungsfunktionen und ist Trasse für den ÖPNV. Hingegen gehört die Kimplerstraße nicht zum Vorfahrtsstraßennetz, was auch in ihrer Ausweisung als Tempo 30-Zone deutlich wird. Tempo 30-Zone werden nur in Gebieten mit hoher Fußgänger- und Fahrradverkehrs-dichte sowie hohem Querungsbedarf eingerichtet, wo der Durchgangsverkehr von geringer Bedeutung ist. Als abgepollerte Anliegerstraße hat die Straße Altmühlenfeld lediglich Erschließungsfunktion. Die Anlage als Mischverkehrsfläche dokumentiert den ruhigen Wohncharakter dieser Straße (Spielstraße). Auf der Straße Altmühlenfeld bestehen für den ruhenden Verkehr separate Stellplätze in Längsaufstellung. Die Kimplerstraße wird eben-falls durch parkende Fahrzeuge mitgenutzt, wobei keine räumliche Trennung zur Fahrbahn stattfindet. Teilweise zweckfremd wird ein nicht eingezäunter Seitenstreifen des Geländes der ehemaligen Jugendverkehrsschule zum Parken genutzt. Nordöstlich des Plangebietes ist an der Straße Altmühlenfeld eine kleine Stellplatzanlage für die Besucher des Stadt-parks platziert. Ab hier verengt sich die Straße zum Fuß-/Radweg. Am südlichen Plange-bietsrand endet ein Fußweg, der als Grünverbindung quer durch die Großwohnsiedlung verläuft. An der Erkelenzer Straße liegt am Plangebietsrand die Bushaltestelle „Kimplerstraße“ mit einem Wartehaus. Die als Busbucht in Hochbordweise ausgebaute Haltestelle wird durch die Buslinien 047 (KR-Fischeln - Gellep-Stratum), 060 (KR-Fischeln - KR-Hülser Berg), 061 (KR-Fischeln - KRHorkesgath) und NE8 (KR-Fischeln - KR-Elfrath) mindestens stündlich angefahren. Bodenverunreinigungen/Baugrund Das Gelände der ehem. Jugendverkehrsschule ist im Altlastverdachtsflächenkataster der Stadt Krefeld als Altablagerung (verfüllte Kiesgrube) erfasst. Es gibt zu der Fläche ein Altlastengutachten aus dem Jahr 1991. Nach den Erkenntnissen des Gutachters war die Kiesgrube bis zu 6 m tief. Sie ist neben Bodenaushub und Bauschutt auch mit Schlacken und Aschen sowie stellenweise teerigen Beimengungen verfüllt. Durch chemische Analysen sind z. T. erhebliche Schadstoffkontaminationen in der Altablagerung nachgewiesen worden. Für eine Gefährdungsbeurteilung im Hinblick auf die geplanten Nutzungsaus-weisungen (Feuerwache, Wohnbebauung) ist das alte Gutachten nicht ausreichend, da mit der Einführung der BundesBodenschutz- und Altlastenverordnung (07/1999) die Unter-suchungsmethodik und die Bewertungsmaßstäbe sich grundlegend verändert haben. Da auf dem Gelände wegen der tiefreichenden Verfüllung auch mit erheblichen Gründungs-problemen zu rechnen ist, ist für das Planverfahren auch der Baugrund zu untersuchen. Planungsrechtliche Situation Regionalplan Das Plangebiet ist im Gebietsentwicklungsplan (GEP 99) sowie im Entwurf des Regional-plans Düsseldorf als Allgemeiner Siedlungsbereich (ASB) ausgewiesen. Im Rahmen der Bauleitplanung sollen in den Allgemeinen Siedlungsbereichen u. a. Flächen für den Wohnungsbau und die damit verbundenen privaten und öffentlichen Folgeeinrichtungen sowie wohnungsnahe Grünflächen gesichert bzw. entwickelt werden. Diesen Vorgaben kommt der Bebauungsplan Nr. 801 nach. Die Bebauungsplanung entspricht den Zielen der Regionalplanung. Flächennutzungsplan Begründung zur Vorlage 2985/16 Seite 5 Im wirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Krefeld ist das Gelände der ehemaligen Jugendverkehrsschule als Gemeinbedarfsfläche mit einem Feuerwehr-Piktogramm und die bestehende Wohnbebauung als Wohnbaufläche dargestellt. Die Ferngasleitung in der Kimplerstraße ist nachrichtlich übernommen. Die geplanten Nutzungen entsprechen damit weitgehend dem Entwicklungsgebot gemäß § 8 Abs. 2 BauGB. Lediglich der Grünzug und das neue Wohnbaugrundstück weichen von den Darstellungen des Flächennutzungsplanes ab. Da der Bebauungsplan Nr. 801 im beschleunigten Verfahren aufgestellt wird, kann der Flächennutzungsplan im Wege der Berichtigung angepasst werden. Die geordnete städtebauliche Entwicklung wird nicht beeinträchtigt. Es handelt sich lediglich um Grenzkorrek-turen bzw. abweichende Darstellungen untergeordneter Teilflächen. Bebauungsplan Das Plangebiet liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 287 - Westlich Mühlen-feld und Wimmersweg, zwischen Anrather Straße und Kimplerstraße - (Rechtskraft: 01.08.1970), an dessen Rechtswirksamkeit erhebliche Bedenken bestehen. Mit Ausnahme der Kimplerstraße trifft der Bebauungsplan keine Festsetzungen für das Plangebiet. Diese sind als nicht qualifizierte Flächen gem. § 30 Absatz 3 BauGB zu werten. Die Kimplerstraße ist zudem in Teilen mit einer falschen Flächenfestsetzung (Grünfläche) belegt. Mit Inkraft-treten des Bebauungsplanes Nr. 801 wird der Bebauungsplan Nr. 287 innerhalb des Gel-tungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 801 außer Kraft gesetzt. Am 14.04.2010 fasste der Rat der Stadt Krefeld den Beschluss zur Einleitung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 757 - Beiderseits Erkelenzer Straße/nördlich Anrather Straße - mit dem Rechtssicher-heit für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 287 geschaffen werden sollte. Da das Planverfahren noch nicht weiter gediehen ist und nun mit dem Bebauungsplan Nr. 801 konkrete Planungsziele für das Plangebiet vorliegen, soll der Beschluss für den Geltungs-bereich des Bebauungsplanes Nr. 801 aufgehoben werden. Landschaftsplan Der Bebauungsplan liegt außerhalb des Geltungsbereiches des Landschaftsplanes der Stadt Krefeld. Fachplanungen Das Plangebiet befindet sich weder innerhalb eine tatsächlichen noch einer geplanten Wasserschutzzone. Auswirkungen der Planung Straßenausbau Der im Bereich des Plangebietes liegende Abschnitt der Kimplerstraße gilt im beitragsrechtlichen Sinne als unfertige Straße, die noch nicht endausgebaut ist. Die Straße ist zwar benutzbar und dient auch der Erschließung, jedoch wurden für diese noch keine end-gültigen Erschließungsbeiträge abgerechnet. Inwiefern die Errichtung der Feuer-/Rettungs-wache einen Straßenausbau erforderlich macht, ist im weiteren Verfahren zu klären. Teile der Kimplerstraße werden erstmalig als öffentliche Verkehrsfläche festgesetzt und können damit öffentlichrechtlich gewidmet werden. Sonstiges Es ist vorgesehen den Bebauungsplan Nr. 801 - Erkelenzer Straße/Kimplerstraße/ Altmühlenfeld als Bebauungsplan der Innenentwicklung aufzustellen. Begründung zur Vorlage 2985/16 Seite 6 Gemäß § 13a Abs. 2 BauGB können hinsichtlich der frühzeitigen Beteiligung die Vor-schriften des vereinfachten Bebauungsplanverfahrens angewendet werden. Danach kann von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB abgesehen werden. Im vorliegenden Fall wird zur besseren Information der Bewohner in diesem Bereich vorgeschlagen, eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung durchzuführen. Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebiets in Betracht kommen, und die voraussicht-lichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten. Den Bürgern ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Mit Blick auf die unmittelbaren Auswirkungen der künftigen Festsetzungen auf die Öffentlichkeit soll entsprechend Ziffer 6 der vom Rat der Stadt am 17.07.2003 beschlossenen Richtlinien für die Beteiligung der Bürger an der Bauleitplanung die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in einer öffentlichen Veranstaltung erfolgen. Zur besseren Orientierung ist eine Übersicht über den künftigen Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 801 - Erkelenzer Straße/Kimplerstraße/Altmühlenfeld - beigefügt. Begründung zur Vorlage 2985/16 Seite 7 Übersicht über den künftigen Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 801 - Erkelenzer Straße/Kimplerstraße/Altmühlenfeld - (ohne Maßstab) Geltungsbereich des Bebauungsplanes