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Verwaltungsvorlage (Änderung der Geschäftsordnung des Integrationsrates der Stadt Krefeld)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
263 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 02:40
Verwaltungsvorlage (Änderung der Geschäftsordnung des Integrationsrates der Stadt Krefeld) Verwaltungsvorlage (Änderung der Geschäftsordnung des Integrationsrates der Stadt Krefeld) Verwaltungsvorlage (Änderung der Geschäftsordnung des Integrationsrates der Stadt Krefeld) Verwaltungsvorlage (Änderung der Geschäftsordnung des Integrationsrates der Stadt Krefeld)

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TOP Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld 1930 /15 öffentlich Datum 15.10.2015 Nr. Anlage-Nr. FB/Geschäftszeichen: - Beratungsfolge: Sitzungstermin: Integrationsrat 05.11.2015 Betreff Änderung der Geschäftsordnung des Integrationsrates der Stadt Krefeld Beschlussentwurf: § 2 (1) der Geschäftsordnung des Integrationsrates wird wie folgt neu gefasst: "Die Einladung zu den Sitzungen muss sechs Tage vor dem Sitzungstag abgesendet werden." Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten X nein Begründung Seite 1 Finanzielle Auswirkungen Vorlage-Nr. 1930 /15 Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt: ja nein Innenauftrag: Kostenart: PSP-Element: Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft: Personalkosten Sachkosten Kapitalkosten (Abschreibungen oder Zinsen) Kosten insgesamt abzüglich 0,00 EUR - Erträge - Einsparungen 0,00 EUR Bemerkungen Begründung Seite 2 § 2 (1) der Geschäftsordnung des Integrationsrates lautet momentan: "Die Einladung muss mindestens 10 volle Tage vor dem Sitzungstag abgesendet werden. Der Tag der Absendung und der Sitzungstag sind hierbei nicht einzurechnen." In Anpassung an die üblichen Fristen der Geschäftsordnung für den Rat, die Bezirksvertretungen und Ausschüsse der Stadt Krefeld ( § 28 Absatz 9) sollte die Einladungsfrist auf sechs Tage vor dem Sitzungstag festgelegt werden. Der angepasste § 2 (1) der Geschäftsordnung des Integrationsrates würde somit lauten: "Die Einladung zu den Sitzungen muss sechs Tage vor dem Sitzungstag abgesendet werden."