Daten
Kommune
Krefeld
Größe
263 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 02:40
Stichworte
Inhalt der Datei
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Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld
1930 /15
öffentlich
Datum 15.10.2015
Nr.
Anlage-Nr.
FB/Geschäftszeichen: - Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Integrationsrat
05.11.2015
Betreff
Änderung der Geschäftsordnung des Integrationsrates der Stadt Krefeld
Beschlussentwurf:
§ 2 (1) der Geschäftsordnung des Integrationsrates wird wie folgt neu gefasst:
"Die Einladung zu den Sitzungen muss sechs Tage vor dem Sitzungstag abgesendet werden."
Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja
Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten
X nein
Begründung
Seite 1
Finanzielle Auswirkungen
Vorlage-Nr. 1930 /15
Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt:
ja
nein
Innenauftrag:
Kostenart:
PSP-Element:
Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft:
Personalkosten
Sachkosten
Kapitalkosten
(Abschreibungen oder Zinsen)
Kosten insgesamt
abzüglich
0,00 EUR
- Erträge
- Einsparungen
0,00 EUR
Bemerkungen
Begründung
Seite 2
§ 2 (1) der Geschäftsordnung des Integrationsrates lautet momentan: "Die Einladung muss mindestens 10
volle Tage vor dem Sitzungstag abgesendet werden. Der Tag der Absendung und der Sitzungstag sind
hierbei nicht einzurechnen."
In Anpassung an die üblichen Fristen der Geschäftsordnung für den Rat, die Bezirksvertretungen und Ausschüsse der Stadt Krefeld ( § 28 Absatz 9) sollte die Einladungsfrist auf sechs Tage vor dem Sitzungstag
festgelegt werden.
Der angepasste § 2 (1) der Geschäftsordnung des Integrationsrates würde somit lauten: "Die Einladung zu
den Sitzungen muss sechs Tage vor dem Sitzungstag abgesendet werden."