Daten
Kommune
Krefeld
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Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 02:40
Stichworte
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Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld
öffentlich
Datum 23.11.2015
Nr.
2108 /15
Anlage-Nr.
FB/Geschäftszeichen: - 20/0bs Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Rat
10.12.2015
Betreff
Besetzung des Aufsichtsrates der Krefelder Bau GmbH
- Genehmigung eines Dringlichkeitsbeschlusses -
Beschlussentwurf:
Der folgende von Oberbürgermeister Meyer und Ratsherrn Reuters am 20.11.2015 gefasste Dringlichkeitsbeschluss wird genehmigt:
a) Gem. § 8 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages der Krefelder Bau GmbH wird zum Ende seiner Amtszeit als
Oberbürgermeister aus dem Aufsichtsrat abberufen:
Herr Oberbürgermeister Gregor Kathstede
und an seiner Stelle wird für den Aufsichtsrat benannt:
Herr Oberbürgermeister Frank Meyer
b) Die Verwaltung wird angewiesen, die Ersatzwahl des Vertreters des Aufsichtsrates im Wege der schriftlichen Beschlussfassung gem. § 48 Abs. 2 GmbHG unter Verzicht auf die Abhaltung einer Gesellschafterversammlung vorzunehmen.
Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja
Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten
X nein
Begründung
Seite 1
Finanzielle Auswirkungen
Vorlage-Nr. 2108 /15
Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt:
ja
nein
Innenauftrag:
Kostenart:
PSP-Element:
Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft:
Personalkosten
Sachkosten
Kapitalkosten
(Abschreibungen oder Zinsen)
Kosten insgesamt
abzüglich
0,00 EUR
- Erträge
- Einsparungen
0,00 EUR
Bemerkungen
Begründung
Seite 2
Nach § 8 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages der Krefelder Bau GmbH besteht der Aufsichtsrat aus 9 Mitgliedern. Neben dem Oberbürgermeister oder einem von ihm vorgeschlagenen Beamten oder Angestellten der Stadt Krefeld werden 8 Mitglieder von der Gesellschafterversammlung gewählt.
Durch die Neuwahl eines Oberbürgermeisters für die Stadt Krefeld war für die restliche Amtszeit des Aufsichtsrates sein Nachfolger zu entsenden.
Der Amtsantritt des neuen Oberbürgermeisters zum 21. Oktober 2015 machte einen Dringlichkeitsbeschluss erforderlich.