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Verwaltungsvorlage (Besetzung des Aufsichtsrates der Krefelder Bau GmbH - Genehmigung eines Dringlichkeitsbeschlusses -)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
266 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 02:40
Verwaltungsvorlage (Besetzung des Aufsichtsrates der Krefelder Bau GmbH - Genehmigung eines Dringlichkeitsbeschlusses -) Verwaltungsvorlage (Besetzung des Aufsichtsrates der Krefelder Bau GmbH - Genehmigung eines Dringlichkeitsbeschlusses -) Verwaltungsvorlage (Besetzung des Aufsichtsrates der Krefelder Bau GmbH - Genehmigung eines Dringlichkeitsbeschlusses -)

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TOP Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld öffentlich Datum 23.11.2015 Nr. 2108 /15 Anlage-Nr. FB/Geschäftszeichen: - 20/0bs Beratungsfolge: Sitzungstermin: Rat 10.12.2015 Betreff Besetzung des Aufsichtsrates der Krefelder Bau GmbH - Genehmigung eines Dringlichkeitsbeschlusses - Beschlussentwurf: Der folgende von Oberbürgermeister Meyer und Ratsherrn Reuters am 20.11.2015 gefasste Dringlichkeitsbeschluss wird genehmigt: a) Gem. § 8 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages der Krefelder Bau GmbH wird zum Ende seiner Amtszeit als Oberbürgermeister aus dem Aufsichtsrat abberufen: Herr Oberbürgermeister Gregor Kathstede und an seiner Stelle wird für den Aufsichtsrat benannt: Herr Oberbürgermeister Frank Meyer b) Die Verwaltung wird angewiesen, die Ersatzwahl des Vertreters des Aufsichtsrates im Wege der schriftlichen Beschlussfassung gem. § 48 Abs. 2 GmbHG unter Verzicht auf die Abhaltung einer Gesellschafterversammlung vorzunehmen. Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten X nein Begründung Seite 1 Finanzielle Auswirkungen Vorlage-Nr. 2108 /15 Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt: ja nein Innenauftrag: Kostenart: PSP-Element: Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft: Personalkosten Sachkosten Kapitalkosten (Abschreibungen oder Zinsen) Kosten insgesamt abzüglich 0,00 EUR - Erträge - Einsparungen 0,00 EUR Bemerkungen Begründung Seite 2 Nach § 8 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages der Krefelder Bau GmbH besteht der Aufsichtsrat aus 9 Mitgliedern. Neben dem Oberbürgermeister oder einem von ihm vorgeschlagenen Beamten oder Angestellten der Stadt Krefeld werden 8 Mitglieder von der Gesellschafterversammlung gewählt. Durch die Neuwahl eines Oberbürgermeisters für die Stadt Krefeld war für die restliche Amtszeit des Aufsichtsrates sein Nachfolger zu entsenden. Der Amtsantritt des neuen Oberbürgermeisters zum 21. Oktober 2015 machte einen Dringlichkeitsbeschluss erforderlich.