Daten
Kommune
Krefeld
Größe
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Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 02:40
Stichworte
Inhalt der Datei
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Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld
öffentlich
Datum 28.10.2015
Nr.
1982 /15
Anlage-Nr.
FB/Geschäftszeichen: - 20/1 Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
01.12.2015
Rat
10.12.2015
Betreff
Nachbewilligung im Teilfinanzplan 2015
hier: Verwendung von Restmitteln der Sportpauschale
Beschlussentwurf:
Gemäß § 83 Abs. 2 GO NRW wird der Leistung einer überplanmäßigen Auszahlung bei dem Innenauftrag P05201030000 - BgA Sportplätze -, Kostenart 78321000 - Erwerb von beweglichen
VG > 410 EUR -, PSP-Element 7.552016.700.400 - Betriebs- und Geschäftsausstattung - in Höhe
von 40.000,00 EUR zugestimmt.
Die Deckung erfolgt durch Mehreinzahlungen bei dem Innenauftrag P99999990000 - Allgemeiner Haushalt -, Kostenart 69999998 - Mehreinzahlungen aus Vorjahren - in gleicher Höhe.
Unmittelbare finanzielle Auswirkungen X ja
Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten
nein
Begründung
Seite 1
Finanzielle Auswirkungen
Vorlage-Nr. 1982 /15
Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt:
ja
Innenauftrag:
Kostenart:
PSP-Element:
nein
P05201030000 – BgA Sportplätze
78321000 - Erwerb von beweglichen VG > 410 EUR
7.552016.700.400
Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich einmalige Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft:
Personalkosten
Sachkosten
40.000,00 EUR
Kapitalkosten
(Abschreibungen oder Zinsen)
Kosten insgesamt
40.000,00 EUR
abzüglich
40.000,00 EUR
- Erträge
- Einsparungen
0,00 EUR
Bemerkungen
Begründung
Seite 2
Der Sportausschuss hat in seiner Sitzung am 11.06.2015 die Nachrüstung der auf den Bezirkssportanlagen benötigten versetzbaren Fußballtore mit Antikippvorrichtungen unter Verwendung
von noch nicht disponierten Restmitteln der Sportpauschale beschlossen.
Die seinerzeitige Vorlage (1437/15) enthielt die nachfolgende Begründung (Auszug):
"Auf den Bezirkssportanlagen werden – vornehmlich im Rahmen des Trainingsbetriebs – neben
fest installierten Fußballtoren auch versetzbare Tore eingesetzt. Da versetzbare Fußballtore
grundsätzlich eine verringerte Standfestigkeit aufweisen, sind inzwischen von den GemeindeUnfall-Verbänden (GUV) - wie auch nach DIN/ EN - Verankerungen zum Schutz gegen das Umkippen der Tore vorgeschrieben. Nach den vorliegenden Erkenntnissen sind auf den Bezirkssportanlagen allerdings noch viele Tore vorhanden, die ohne zusätzliche Sicherung für den
Sportbetrieb ausgestattet sind.
Je nach Auslage der Fußballtore sind verschiedene Gewichte erforderlich, um der GUV und der
DIN/EN zu entsprechen. Gerade bei kleineren unteren Auslagen (hintere, untere Tiefe des Tores)
ist ohne zusätzliche Sicherung eine Umsturzgefahr immanent. Um einer Unfallgefahr entgegen
zu wirken und den Vorschriften des GUV entsprechen zu können beabsichtigt die Verwaltung,
alle für den Sportbetrieb auf den Anlagen benötigten Tore mit Antikippvorrichtungen nachzurüsten."
Nach einer durchgeführten Erfassung der Bestände für die Rasen- und Tennenplätze auf den
Bezirkssportanlagen weisen rd. 85 der für den Trainingsbetrieb benötigten Tore keine Sicherungsvorrichtungen auf.
Die Zustimmung des Rates ist erforderlich, da bei der in Rede stehenden Haushaltsposition aufgrund der Ratsentscheidung vom 26.03.2015 bereits eine überplanmäßige Mittelbereitstellung
in Höhe von 107.000 EUR für die technische Ausstattung des Grünpflegedienstes des Fachbereiches Sport und Bäder erfolgt ist (s. Vorlage 1095/15).