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Verwaltungsvorlage (Nachbewilligung im Teilfinanzplan 2015 hier: Verwendung von Restmitteln der Sportpauschale)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
274 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 02:40
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TOP Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld öffentlich Datum 28.10.2015 Nr. 1982 /15 Anlage-Nr. FB/Geschäftszeichen: - 20/1 Beratungsfolge: Sitzungstermin: Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften 01.12.2015 Rat 10.12.2015 Betreff Nachbewilligung im Teilfinanzplan 2015 hier: Verwendung von Restmitteln der Sportpauschale Beschlussentwurf: Gemäß § 83 Abs. 2 GO NRW wird der Leistung einer überplanmäßigen Auszahlung bei dem Innenauftrag P05201030000 - BgA Sportplätze -, Kostenart 78321000 - Erwerb von beweglichen VG > 410 EUR -, PSP-Element 7.552016.700.400 - Betriebs- und Geschäftsausstattung - in Höhe von 40.000,00 EUR zugestimmt. Die Deckung erfolgt durch Mehreinzahlungen bei dem Innenauftrag P99999990000 - Allgemeiner Haushalt -, Kostenart 69999998 - Mehreinzahlungen aus Vorjahren - in gleicher Höhe. Unmittelbare finanzielle Auswirkungen X ja Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten nein Begründung Seite 1 Finanzielle Auswirkungen Vorlage-Nr. 1982 /15 Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt: ja Innenauftrag: Kostenart: PSP-Element: nein P05201030000 – BgA Sportplätze 78321000 - Erwerb von beweglichen VG > 410 EUR 7.552016.700.400 Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich einmalige Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft: Personalkosten Sachkosten 40.000,00 EUR Kapitalkosten (Abschreibungen oder Zinsen) Kosten insgesamt 40.000,00 EUR abzüglich 40.000,00 EUR - Erträge - Einsparungen 0,00 EUR Bemerkungen Begründung Seite 2 Der Sportausschuss hat in seiner Sitzung am 11.06.2015 die Nachrüstung der auf den Bezirkssportanlagen benötigten versetzbaren Fußballtore mit Antikippvorrichtungen unter Verwendung von noch nicht disponierten Restmitteln der Sportpauschale beschlossen. Die seinerzeitige Vorlage (1437/15) enthielt die nachfolgende Begründung (Auszug): "Auf den Bezirkssportanlagen werden – vornehmlich im Rahmen des Trainingsbetriebs – neben fest installierten Fußballtoren auch versetzbare Tore eingesetzt. Da versetzbare Fußballtore grundsätzlich eine verringerte Standfestigkeit aufweisen, sind inzwischen von den GemeindeUnfall-Verbänden (GUV) - wie auch nach DIN/ EN - Verankerungen zum Schutz gegen das Umkippen der Tore vorgeschrieben. Nach den vorliegenden Erkenntnissen sind auf den Bezirkssportanlagen allerdings noch viele Tore vorhanden, die ohne zusätzliche Sicherung für den Sportbetrieb ausgestattet sind. Je nach Auslage der Fußballtore sind verschiedene Gewichte erforderlich, um der GUV und der DIN/EN zu entsprechen. Gerade bei kleineren unteren Auslagen (hintere, untere Tiefe des Tores) ist ohne zusätzliche Sicherung eine Umsturzgefahr immanent. Um einer Unfallgefahr entgegen zu wirken und den Vorschriften des GUV entsprechen zu können beabsichtigt die Verwaltung, alle für den Sportbetrieb auf den Anlagen benötigten Tore mit Antikippvorrichtungen nachzurüsten." Nach einer durchgeführten Erfassung der Bestände für die Rasen- und Tennenplätze auf den Bezirkssportanlagen weisen rd. 85 der für den Trainingsbetrieb benötigten Tore keine Sicherungsvorrichtungen auf. Die Zustimmung des Rates ist erforderlich, da bei der in Rede stehenden Haushaltsposition aufgrund der Ratsentscheidung vom 26.03.2015 bereits eine überplanmäßige Mittelbereitstellung in Höhe von 107.000 EUR für die technische Ausstattung des Grünpflegedienstes des Fachbereiches Sport und Bäder erfolgt ist (s. Vorlage 1095/15).