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Verwaltungsvorlage (Luftreinhalteplan)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
307 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 02:41
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Inhalt der Datei

Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen vom 19.01.2015 TOP 6 Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld öffentlich Datum 23.03.2015 Nr. 997 /15 Anlage-Nr. FB/Geschäftszeichen: - 361/3-Ra Beratungsfolge: Sitzungstermin: Ausschuss für Umwelt, Energie, Ver- u. Entsorgung sowie Landwirtschaft 22.04.2015 Ausschuss für Umwelt, Energie, Ver- u. Entsorgung sowie Landwirtschaft 17.06.2015 Betreff Luftreinhalteplan Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen vom 19.01.2015 Beschlussentwurf: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja X nein Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten Begründung Seite 1 Finanzielle Auswirkungen Vorlage-Nr. 997 /15 Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt: ja nein Innenauftrag: Kostenart: PSP-Element: Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft: Personalkosten Sachkosten Kapitalkosten (Abschreibungen oder Zinsen) Kosten insgesamt abzüglich 0,00 EUR - Erträge - Einsparungen 0,00 EUR Bemerkungen Begründung Seite 2 Mit Schreiben vom 19.01.2015 beantragte die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, das Thema Luftreinhalteplan auf die Tagesordnung des Ausschusses für Umwelt, Energie, Ver- und Entsorgung sowie Landwirtschaft zu setzen. Die Verwaltung stellt dazu im Folgenden den Sachstand der Luftreinhalteplanung in Krefeld dar. 1. LANUV-Messbericht 2014: Ergebnisse für Krefeld Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LA-NUV) hat am 31.03.2015 die Luftqualitätsdaten 2014 für Nordrhein-Westfalen veröffentlicht (LANUV: Beurteilung der Luftqualität in Nordrhein-Westfalen für das Jahr 2014. Recklinghausen, 03/2015). Die Luftqualitätsdaten zeigen dem LANUV-Bericht entsprechend die folgenden Trends: Der langfristig zu beobachtende Trend abnehmender Belastung durch Feinstaub und Stickstoffdioxid setzt sich im Jahr 2014 in Nordrhein-Westfalen fort. Das LANUV führt dies auf das Zusammenspiel verschiedener Ursachen zurück. Während eine Vielzahl von lokalen und regionalen Maßnahmen ihre Wirkung zeigten, ist in 2014 gleichzeitig die Hintergrundbelastung durch Partikel (PM10, Feinstaub) zurückgegangen. Außerdem ist der Rückgang auch auf die besonders günstigen meteorologischen Bedingungen im Jahr 2014 zurückzuführen. Sowohl der PM10-Grenzwert für das Jahresmittel (40 µg/m3) wird deutlich unterschritten als auch der Grenzwert für das PM10-Tagesmittel (50 µg/m3), 35 Überschreitungstage pro Kalenderjahr) erstmals in 2014 an allen nordrhein-westfälischen Messstation eingehalten. Auch der Zielwert von 25 µg/m3 PM2,5 wird an allen Stationen in NRW sicher eingehalten. Im Krefelder Hafen sank die Zahl der Überschreitungstage der PM10-Immissionen auf 20 Tage/a. Sie verringerte sich um weitere 7 Überschreitungstage gegenüber dem Vorjahr (2013: 27 Überschreitungstage). Die Nickelkonzentration Staubinhaltsstoff ist in Krefeld-Stahldorf 2014 um 13 ng/m3 auf 3 ng/m3 gegenüber dem Vorjahr (2013: 16 ng/m3) gesunken. Dies wird vom LANUV auf die Stilllegung der Stahlproduktion des Edelstahlwerkes in Krefeld-Stahldorf zurückgeführt. Verglichen mit den Vorjahren zeigt dem LANUV gemäß der Trend der Stickstoffdioxid-[NO2]Immissionen in NRW einen schwachen kontinuierlichen Rückgang. Die Rate liegt in Bezug auf die Verkehrsmessstationen über die vergangenen 10 Jahre (mittelfristig) bei 1-2 %. Dennoch wird an 46 % aller NO2-Messstationen der Grenzwert für das NO2-Jahresmittel (40 µg/m3) nicht eingehalten. Bezogen auf die Anzahl und Höhe der Überschreitungen des Jahresmittel-Grenzwertes ist NO2 derzeit als kritischer Luftschadstoff zu bewerten. In Krefeld lagen die Stickstoffdioxid-Immissionen in 2014 bei 41 µg/m3 (KRKS, Kölner Straße), 43 µg/m3 (KROR, Oranierring) und 31 µg/m3 (KRHA, Krefelder Hafen). Der Jahresmittel-Grenzwert wurde damit um 1 – 3 µg/m3 in 2014 überschritten. Damit gehört Krefeld zwar nicht zu den Spitzenreitern in Nordrhein-Westfalen, überschreitet aber seit Beginn der Messungen in 2008 am Oranierring und an der Kölner Straße nach wie vor den Grenzwert von 40 µg/m 3 NO2. Damit stagnieren die NO2-Immissionen auf der Kölner Straße seit drei Jahren auf einem mittleren Niveau von 41 µg/m3, während am Oranierring ein leichter Rückgang um 1 µg/m3 gegenüber dem Vorjahr (2013: 44 µg/m3) auf 43 µg/m3 zu verzeichnen war. Begründung Seite 3 2. Bericht über die Umsetzung von Minderungsmaßnahmen des LRP Krefeld 2014 Die Stadt Krefeld hat der Bezirksregierung Düsseldorf mit Schreiben vom 27.03. 2015 über die Umsetzung der Minderungsmaßnahmen des Luftreinhalteplans Krefeld (LRP KR) in 2014 berichtet. Der Bericht ist der Vorlage als Anhang beigefügt. So hat die Stadt Krefeld eine Reihe von Überwachungsmaßnahmen (Maßnahmen M 1/01 und M 1/02 LRP KR) im Krefelder Hafen durchgeführt. In Einzelfällen wurden weitere Maßnahmen gegen die Staubentwicklung angeordnet (vgl. Anlage: Berichte der Stadt Krefeld). Weiterhin haben die Polizei und die Stadt Krefeld Verkehrskontrollen im fließenden Verkehr zur Einhaltung des Lkw-Verkehrsverbotes und des Verkehrsverbotes der Umweltzone durchgeführt (vgl. Anlage: Berichte der Stadt Krefeld, Maßnahmen M 3/15, B 1/02 und B2/19). Im ruhenden Verkehr hat die Stadt Krefeld zahlreiche Verstöße gegen das Verkehrsverbot der Umweltzone geahndet. Im Rahmen laufender oder neu begonnener Bebauungsplanverfahren (Maßnahme B 1/10) wurden von der Stadt Krefeld in 2014 die potenziellen Auswirkungen der Be-bauungspläne auf die Luftqualität geprüft und untersucht. Im Zuge der Verfahren wurden eine Reihe von Festsetzungen getroffen. Die Bebauungspläne wurden im Hinblick auf die Luftqualität optimiert. Gleiches gilt für die Bauanträge, die bei der Stadt Krefeld eingereicht wurden (vgl. Anlage: Berichte der Stadt Krefeld, Maßnahme B 1/12). Bei der Vergabe (vgl. Anlage: Berichte der Stadt Krefeld, Maßnahme B 1/15) des Schülerspezialverkehrs hat die Stadt Krefeld die Umweltkriterien des Luftreinhalteplans Krefeld (Umweltzone, schadstoffarme Fahrzeuge) angewendet. Die Wiederbepflanzung von aufgegebenen und von neuen Baumstandorten in Krefeld wurde fortgesetzt und in 2014 insgesamt 167 Straßenbäume gepflanzt (vgl. Anlage: Berichte der Stadt Krefeld, Maßnahme B 1/16). Die Neubeschaffung von Fahrzeugen bei der Stadt Krefeld (Maßnahme B 1/07), der Einsatz schadstoffarmer Reinigungs- und Entsorgungsfahrzeuge (Maßnahme B 2/24), der Einsatz von Linienbussen, die nicht der SWK angehören (Maßnahme B 2/24), der Einsatz schadstoffarmer Busse der SWK (Maßnahme Z 1/01) und die Neubeschaffung von Bussen der ÖPNV-Betreiber (Maßnahme Z 1/04) orientiert sich an den Umweltkriterien des LRP Krefeld und an der Anforderung der Beschaffung von Fahrzeugen mit schadstoffärmster Technik. Hier ist festzustellen, dass sich der Fuhrpark der Stadt Krefeld auch in 2014 hin zu Fahrzeugen mit schadstoffarmer Technik (Schadstoffgruppe 4, grüne Plakette) weiterentwickelt hat (vgl. Anlage: Berichte der Stadt Krefeld, Maßnahme B 1/12). Der Ausbau der Hafenringstraße wird voraussichtlich im 1. HJ 2015 abgeschlossen werden. Damit wird auch die mittelfristig angesetzte Maßnahme B 3/26 LRP KR abgeschlossen. Die Verwaltung wird die Ergebnisse Maßnahmenumsetzung für 2014 in der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Energie, Ver- und Entsorgung sowie Landwirtschaft präsentieren. 3. Fortschreibung des Luftreinhalteplans Begründung Seite 4 Aufgrund der Nichteinhaltung des NO2-Jahresmittelgrenzwertes von 40 µg/m3 ist bereits in 2014 deutlich geworden, dass außer der weiterhin laufenden Umsetzung von Maßnahmen des Luftreinhalteplans Krefeld weitere Minderungsmaßnahmen zur Verringerung der NO2Immissionen im Stadtgebiet von Krefeld notwendig werden. Die Bezirksregierung Düsseldorf hat daher die Fortschreibung des Luftreinhalteplans Krefeld für 2015 angekündigt. Die Bezirksregierung Düsseldorf und die Stadt Krefeld prüfen daher die Umsetzung der folgenden Maßnahmen: • Ausdehnung der Kontrollen des Lkw-Verkehrsverbotes •Neue Entwicklung einer Karte der Lkw-Verkehrsverbote •Implementierung der Verkehrsbeschränkungen des Luftreinhalteplans und aller anderen relevanten, dauerhaften Verkehrsbeschränkungen in Krefeld in ein Lkw-Navigationssystem •Temporäres Parkverbot auf dem Oranierring zur Verbesserung des Verkehrsflusses •Änderung der Geschwindigkeitsbegrenzung und Beschaffung intelligenter, au-tomatisierte Ampelschaltung auf der Obergath und der Untergath •Fernwärmesatzung (Maßnahme B 1/12 LRP KR) Das LANUV prüft derzeit die Wirkung aller Maßnahmen und prognostiziert die Entwicklung der NO2-Immissionen im Stadtgebiet bis zum Jahr 2017. Da die Stadt Krefeld auch nach der Notifizierung durch die EU den NO2-Grenzwert am 01.01. 2015 nicht einhalten konnte, werden weitere Maßnahmen zur Verminderung der NO2-Immissionen dringend erforderlich. Auch wenn Krefeld nicht zu den Spitzenreitern der NO2-Immissionen gehört, droht auch in diesem Fall ein Vertragsverletzungsverfahren der EU. Die Bezirksregierung Düsseldorf beabsichtigt, nach Vorliegen der Luftqualitätsprognosen des LANUV eine Projektgruppensitzung zur Fortschreibung des Luftreinhalteplans Krefeld, voraussichtlich im Juni 2015, stattfinden zu lassen. Die Stadt Krefeld wird über die Weiterentwicklung der o. g. Maßnahmen zeitnah berichten.