Daten
Kommune
Krefeld
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Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 02:41
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Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld
öffentlich
Datum 21.01.2016
Nr.
2311 /16
Anlage-Nr.
FB/Geschäftszeichen: - 200/fra Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
16.02.2016
Betreff
Weisung an den Vertreter der Stadt Krefeld in der ordentlichen Gesellschafterversammlung der
Grundstücksgesellschaft der Stadt Krefeld Verwaltungs mbH
hier: Jahresabschluss 2014, Wirtschaftsprüfer 2015
Beschlussentwurf:
Der Vertreter der Stadt wird angewiesen, in der Gesellschafterversammlung der Grundstücksgesellschaft der Stadt Krefeld Verwaltungs mbH folgende Beschlüsse zu fassen:
a) den Jahresabschluss mit einem Jahresergebnis von 0,- EUR und den Lagebericht festzustellen
und zu beschließen,
b) der Geschäftsführung für das Geschäftsjahr 2014 Entlastung zu erteilen,
c) als Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2015 AKP Fassin Hamacher Herrnkind Partnerschaft
mbB, Krefeld, zu bestellen.
Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja
Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten
X nein
Begründung
Seite 1
Finanzielle Auswirkungen
Vorlage-Nr. 2311 /16
Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt:
ja
nein
Innenauftrag:
Kostenart:
PSP-Element:
Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft:
Personalkosten
Sachkosten
Kapitalkosten
(Abschreibungen oder Zinsen)
Kosten insgesamt
abzüglich
0,00 EUR
- Erträge
- Einsparungen
0,00 EUR
Bemerkungen
Begründung
Seite 2
Zu den Punkten des Beschlussentwurfs ist folgendes zu bemerken:
Zu a):
Die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung und der Lagebericht für das Geschäftsjahr 2014
sind als Anlage beigefügt.
Der Jahresabschluss 2014 wurde von AKP Fassin Hamacher Herrnkind Partnerschaft mbB, Krefeld, geprüft. Der Prüfbericht schließt mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk.
Zu b):
Es bestehen keine Bedenken, der Geschäftsführung für das Geschäftsjahr 2014 Entlastung zu
erteilen.
Zu c):
Gemäß § 8 Abs. 2 lit. e) des Gesellschaftsvertrages der Grundstücksgesellschaft der Stadt Krefeld
Verwaltungs mbH beschließt die Gesellschafterversammlung über die Bestellung des Abschlussprüfers.
Gegen die Bestellung von AKP Fassin Hamacher Herrnkind Partnerschaft mbB, Krefeld, ergeben
sich keine Bedenken.