Daten
Kommune
Krefeld
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Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 02:41
Stichworte
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Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld
öffentlich
Datum 03.05.2017
Nr.
3932 /17
Anlage-Nr.
FB/Geschäftszeichen: - Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Ausschuss für Bauen, Wohnen und Mobilität
21.06.2017
Betreff
Vorstellung der geplanten Rückbau- und Altlastensanierung des ehemal. Kasernengeländes Emil-SchäferStr. 61 und Kostenfestsetzung
Beschlussentwurf:
Der Ausschuss für Bauen, Wohnen und Mobilität nimmt die Planungen zum Rückbau und der Altlastensanierung vom ehemal. Kasernengelände Emil-Schäfer-Str. 61 in Bockum zur Kenntnis und stellt die Kosten
in Höhe von 1.015.000,00 € fest.
Unmittelbare finanzielle Auswirkungen X ja
Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten
nein
Begründung
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Finanzielle Auswirkungen
Vorlage-Nr. 3932 /17
Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt:
X ja
Innenauftrag:
Kostenart:
PSP-Element:
nein
P06002560000 Soziales
52910000 Aufwendungen für sonstige Dienstleistungen
Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft:
Personalkosten
Sachkosten
1.015.000,00 EUR
Kapitalkosten
(Abschreibungen oder Zinsen)
Kosten insgesamt
abzüglich
1.015.000,00 EUR
- Erträge
- Einsparungen
- 1.015.000,00 EUR
Bemerkungen
Begründung
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Ausgangslage:
Das ehemal. ca. 38.400 qm große Kasernengelände an der Emil-Schäfer-Str. 61 in Bockum ist mit Ausnahme einer Fahrzeughalle seit ca. 15 Jahren ungenutzt. Die Gebäude befinden sich in einem schlechten
Bauzustand bzw. in einem fortgeschrittenen Zustand des Verfalls.
Ein Bebauungsplan (Nr. 692), der die Fläche des ehemaligen Kasernengeländes sowie die südlich angrenzende Ackerfläche als neues Wohngebiet (Mischgebiet im Norden, allgemeines Wohngebiet im Süden)
vorsieht, befindet sich derzeit in Aufstellung. Es ist geplant, dass auf einer ca. 10.750 qm großen Teilfläche im Nordosten die Wohnstätte für die Stadt Krefeld sozialen Mietwohnungsbau (Reihenhäuser und
Geschosswohnungsbau) errichtet, um dringend benötigten bezahlbaren Wohnraum zu schaffen.
Um die Fläche des ehemal. Kasernengeländes für eine Vermarktung und Neunutzung vorzubereiten, müssen der Gebäudebestand und die Oberflächenbefestigungen, beide teilweise mit Schadstoffen bzw. Altlasten verunreinigt, zurückgebaut werden.
Ehemaliges Kasernengelände
Das Areal wurde bis ca. 1988 von einer Einheit der NAAFI genutzt. Anschließend dienten die Kasernengebäude zur Unterbringung von Aussiedlern. Seit dem Jahre 2000 sind die Gebäude, mit Ausnahme einer
vom Technischen Hilfswerk und DLRG genutzten Fahrzeughalle, ungenutzt.
Es befinden sich rd. 20 Gebäude mit unterschiedlicher Nutzung auf dem Gelände. Neben Offiziers- und
Mannschaftsunterkünften handelt es sich um Werkstätten, Fahrzeughallen, einer Kantine und einem
Technikgebäude, von dem nur noch das Untergeschoss vorhanden ist. Die Werkstätten und Fahrzeughallen sind z.T. mit ca. 1,50 m tiefen Arbeitsgruben ausgestattet. Ein verfülltes Schwimmbecken im Norden,
unterirdische Tankanlagen, eine Waschrampe sowie ein befestigter Offiziersplatz zählen ebenfalls zu
dem Bestand. Die Oberflächenbefestigungen sind mit einer Schwarzdecke (Verkehrswege, Bereich des
ehem. Schwimmbades), Betonflächen (Waschrampe/Waschplatz) und einer Pflasterfläche versiegelt.
Die Gebäude sind insgesamt in einem schlechten Bauzustand bzw. in einem fortgeschrittenen Zustand
des Verfalls, der im Wesentlichen durch Vandalismus innerhalb der Gebäude hervorgerufen wurde. Einige
Objekte sind stark einsturzgefährdet, in Teilbereichen sind durch Brandstiftung bereits Dachflächen eingestürzt.
Schadstoffe/Altlasten
Aufgrund der Einstufung des Kasernengeländes als Altlastenverdachtsfläche (Nummer KF 784 im Altlastenkataster) wurden Mitte 2016 sowie Anfang 2017 die Gebäude und Oberflächenbefestigungen hinsichtlich möglicher Schadstoffe und Altlasten näher untersucht.
In diesem Zusammenhang wurde auch der Frage nachgegangen, inwieweit es durch die Nutzung als militärischer Standort zu relevanten Bodenverunreinigungen gekommen ist. Zur Klärung wurden zusätzlich im
Bereich der potentiellen Belastungsschwerpunkte wie z.B. Standort ehemal. Heizöltanks, ehemal. Trafohaus, ehemal. Tankstelle, aufgefülltes Schwimmbecken, Öllager, Ölbehälter, Waschrampe sowie einer
Werkstattgrube Sondierungen bis in eine Tiefe von ca. 4 m unterhalb der Geländeoberkante abgeteuft.
In den Gebäuden wurden folgende Schadstoffe vorgefunden:
-
künstliche Mineralfasern (KMF) z.B. in Dämmung Außenwände, Stellwände, Rohrisolierung
Asbest z.B. in Fensterbänken, Faserzementplatten, Bodenbelag
Polychlorierte Biphenyle (PCB) z.B. in Fensterkitt, Wandfarben
Polycyclisch aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) z.B. in Dachbahnen und Fugenmasse
Schwermetalle z.B. in Wandfarben
Bei den durchgeführten Bodenproben im Bereich der Bodenversiegelungen Pflaster, Beton und Asphalt
konnten PAK-Gehalte (polyzyklisch aromatische Kohlenwasserstoffe) durch vorhandene Teer- / Pechstämmigkeit in den ca. 4,5 cm bis 10,00 cm dicken Schwarzdecken sowie in den unterhalb der Bodenbefestigungen befindenden Tragschichten aus Schlacke nachgewiesen werden. Die Tragschichten haben
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eine Mächtigkeit von ca. 40 cm (unterhalb der Schwarzdecken/Asphalt) bis 80 cm (unterhalb der Betonflächen) bzw. 120 cm (Bereich verfülltes Schwimmbecken). Punktuell wurden auch Sulfat, Chrom und
Blei-Gehalte festgestellt. Die Schadstoffbelastungen der Schwarzdecken / Asphaltflächen sowie der Tragschichten sind partiell sehr unterschiedlich und aufgrund der vorliegenden Ergebnisse vollständig zu entfernen.
Bei den untersuchten oben genannten potentiellen Belastungsschwerpunkten im Rahmen der Nutzung
als Militärstandort wies lediglich eine Probe im Bereich der ehemal. Zapfsäule einen organoleptischen
Befund (Geruch nach Kohlenwasserstoff) auf, so dass eine nutzungsspezifische Verunreinigung im Bereich
der durchgeführten Untersuchungen nicht festgestellt werden konnte.
Ziel der geplanten Altlastensanierung ist es, die Fläche des ehemaligen Kasernengeländes aus dem Altlastenkataster zu löschen und somit bei der Vermarktung der Grundstücke höhere Erträge zu erzielen.
Die Rückbau- und Sanierungsarbeiten werden nach VOB öffentlich ausgeschrieben.
Finanzierung:
Für den Rückbau der ober- und unterirdischen Anlagen sowie für den Abbruch der Oberflächenbefestigungen einschl. des schadstoffhaltigen Unterbaus wurden Kosten i.H. von ca. 999.600,00 Euro geschätzt.
Die Kosten für eine fachgerechte Entsorgung und Verfüllung der Gruben sind in der oben genannten
Summe enthalten.
Aufgrund der Altlasten- und Schadstoffthematik sind die Rückbau- und Sanierungsarbeiten durch einen
Fachgutachter baubegleitend zu überwachen und zu dokumentieren. Hierzu wurden Honorarkosten i.H.v.
ca. 14.280,00 € brutto geschätzt.
Demnach belaufen sich die geschätzten Gesamtkosten auf insgesamt ca. 1.015.000,00 € brutto.
Die Mittel sind unter P06002560000 Soziales, 52910000 Aufwendungen für sonstige Dienstleistungen im
Haushalt berücksichtigt.
Förderung
Die Altlastensanierung kann auf der beschriebenen Teilfläche im Nordosten, auf der die Wohnstätte sozialen Mietwohnungsbau für die Stadt Krefeld errichtet, mit bis zu 100% gefördert werden. Hierzu existiert
seit Mitte Januar 2017 für die Wiedernutzbarmachung von geeigneten Brachflächen zu Wohnzwecken für
Flüchtlingsunterkünfte bzw. sozialem Wohnungsbau ein Förderprogramm des Landes NRW, bei dem bis
Ende 2019 Mittel i.H.v. rd. 4,6 Mio. € beim AAV-Verband für Flächenrecycling und Altlastensanierung zur
Verfügung stehen.
Ende Februar wurde für diese Teilfläche des Kasernengeländes, welche rd. ¼ der Gesamtfläche des ehemaligen Kasernenareals ausmacht, ein Förderantrag eingereicht. Sollte die Altlastensanierung auf dieser
Fläche gefördert werden, ist bei einer Kostenübernahme von bis zu 100% mit einer Fördersumme von
maximal ca. 254.000,00 € zu rechnen.
Mit einem Ergebnis, in wieweit die Stadt mögliche Fördermittel erhält, wird nach telefonischer Rücksprache beim AAV spätestens im Juni 2017 gerechnet.
Zusammenfassung
Die Rückbau- und Sanierungsmaßnahmen sind unabhängig von möglichen Fördermitteln durchzuführen,
damit die Planungen aus dem B-Planverfahren zügig umgesetzt werden können.
Darüber hinaus obliegt der Stadt die Verkehrssicherungspflicht des Areals, wofür durch regelmäßige Reparaturen an der Zaunanlage sowie durch Anmietung von Bauzaunelementen zur Sicherung von eingestürzten und einsturzgefährdeten Gebäudeteilen finanzielle Aufwendungen entstehen.
Eine nutzungsspezifische Verunreinigung des Bodens konnte im Rahmen der durchgeführten Untersuchungen an potenziellen Belastungsschwerpunkten nicht nachgewiesen werden. Die Schwarzde-
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cken/Asphaltschichten sowie die unter der Versiegelung vorhandenen Tragschichten sind aufgrund ihrer
PAK-Gehalte auffällig und müssen vollständig entfernt werden.
Aus den vorgenannten Gründen sollen die Abrissarbeiten und die Altlastensanierungen möglichst kurzfristig zur Ausführung kommen.
Anlagen:
1.
Lageplan (GIS Auszug) M. 1:2000
2.
Lageplan mit Nutzungen (ohne Maßstab)
3.
Fotodokumentation