Daten
Kommune
Krefeld
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Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 02:42
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Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld
öffentlich
Datum 12.10.2015
Nr.
1912 /15
Anlage-Nr.
FB/Geschäftszeichen: - 402 Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Ausschuss für Schule und Weiterbildung
03.11.2015
Haupt- und Beschwerdeausschuss
10.12.2015
Rat
10.12.2015
Betreff
Einrichtung Gemeinsames Lernen für das Schuljahr 2016/2017
Beschlussentwurf:
1. Der Rat der Stadt Krefeld stimmt der Einrichtung des Gemeinsamen Lernens an der Realschule Horkesgath, Städt. Realschule Horkesgath 33 in 47803 Krefeld mit Beginn des Schuljahres 2016/17 zu.
2. Der Rat der Stadt Krefeld stimmt der Einrichtung des Gemeinsamen Lernens am Maria-Sibylla-MerianGymnasium, Städt. Gymnasium Johannes-Blum-Straße 101 in 47807 Krefeld mit Beginn des Schuljahres
2016/17 zu.
3. Der Rat der Stadt Krefeld stimmt der Einrichtung des Gemeinsamen Lernens an der Kurt-TucholskyGesamtschule, Städt. Gesamtschule Alte Gladbacher Straße 10 in 47805 Krefeld mit Beginn des Schuljahres 2016/17 zu.
4. Der Rat der Stadt Krefeld stimmt der Einrichtung des Gemeinsamen Lernens an der Albert-SchweitzerSchule, Städt. Realschule Lewerentzstraße 136 in 47798 Krefeld mit Beginn des Schuljahres 2016/17 zu.
5. Der Schulleiter / die Schulleiterin kann an diesen Schulen die Aufnahmekapazität gemäß § 46 Abs. 4
SchulG NRW begrenzen.
Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja
Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten
X nein
Begründung
Seite 1
Finanzielle Auswirkungen
Vorlage-Nr. 1912 /15
Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt:
ja
nein
Innenauftrag:
Kostenart:
PSP-Element:
Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft:
Personalkosten
Sachkosten
Kapitalkosten
(Abschreibungen oder Zinsen)
Kosten insgesamt
abzüglich
0,00 EUR
- Erträge
- Einsparungen
0,00 EUR
Bemerkungen
Begründung
Seite 2
Zum Schuljahr 2014/2015 wurden die integrativen Lerngruppen und der Gemeinsame Unterricht
durch das Gemeinsame Lernen abgelöst.
Die Veränderungen, die sich für die Schulen organisatorisch ergeben, wurden in der Vorlage
5635/14 ausführlich dargestellt.
Im Schuljahr 2015/2016 bieten folgende Schulen Gemeinsames Lernen an:
-
Josef-Hafels-Schule
Stephanusschule
Freiherr-vom-Stein-Realschule
Realschule Oppum
Arndt-Gymnasium
Gymnasium am Stadtpark Uerdingen
Robert-Jungk-Gesamtschule
Gesamtschule Kaiserplatz
Gesamtschule Uerdingen
Derzeitig wird das Anmelde- und Aufnahmeverfahren für die zukünftigen Schülerinnen und Schüler der 5. Klassen, die einen festgestellten sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf haben,
vorbereitet.
Das Schulamt hat eine Bedarfsübersicht erstellt, aus der hervorgeht, dass der Bedarf an Plätzen
für das Schuljahr 2016/2017 bei insgesamt bis zu 124 liegen wird. Diese Zahlen beruhen auf Annahmen und Vorerfahrungen und werden sich erfahrungsgemäß im Laufe des Verfahrens noch
verringern. Eine Konkretisierung der Bedarfe erfolgt im Dezember.
Klar ist allerdings, dass die Kapazitäten der Schulen des Gemeinsamen Lernens nicht ausreichen
werden, da die Josef-Hafels-Schule, die Stephanusschule und die Realschule Oppum durch die
Gründung der Gesamtschule Oppum aufgelöst werden sollen und keine Kinder in der 5. Klasse
mehr aufnehmen werden. Für die Gesamtschule Oppum wurde bereits in der Gründungsvorlage
der Einrichtung des Gemeinsamen Lernens zugestimmt. Es werden nun allerdings vier weitere
Schulen gesucht, die zukünftig Gemeinsames Lernen anbieten werden, um die Lücke zu schließen, bzw. die anderen Schulen zu entlasten, da diese fast alle im letzten Jahr mehr Schüler mit
sonderpädagogischen Förderbedarf aufnehmen mussten, als für die Begrenzung der Aufnahmekapazität notwendig ist.
Vorgeschlagen wurden die Realschule Horkesgath, das Maria-Sibylla-Merian-Gymnasium und die
Kurt-Tucholsky-Gesamtschule. Sollten die Kapazitäten trotz der Benennung dieser drei weiteren
Schulen nicht ausreichen, beabsichtigt die Schulaufsicht außerdem Gemeinsames Lernen an der
Albert-Schweitzer-Realschule einzurichten.
Nach geltender Rechtslage wird das Gemeinsame Lernen durch die Schulaufsichtsbehörde mit
Zustimmung des Schulträgers eingerichtet.
Damit bis zum Anmeldeverfahren im Februar/März 2016 feststeht, an welchen Schulen Gemeinsames Lernen angeboten wird, muss die Zustimmung durch den Rat noch in diesem Jahr erfolgen. Diese Zustimmung sollte auch für die Albert-Schweitzer-Realschule erfolgen, damit bei Bedarf auch dort kurzfristig Gemeinsames Lernen durch die Schulaufsicht eingerichtet werden
könnte.
Zu 1.-4.
Aufgrund der dargestellten Sachlage empfiehlt die Verwaltung der Einrichtung des „Gemeinsamen Lernens“ an der Realschule Horkesgath, dem Maria-Sibylla-Merian-Gymnasium, der Kurt-
Begründung
Seite 3
Tucholsky-Gesamtschule und der Albert-Schweitzer-Realschule ab dem Schuljahr 2016/2017
zuzustimmen.
Zu 5.
Die Kommune kann den Schulen des Gemeinsamen Lernens gemäß § 46 Abs. 4 SchulG NRW ermöglichen, dass bei Aufnahme von mindestens zwei Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf je Eingangsklasse, die Schulleitung die gesamte Aufnahmekapazität in
den Eingangsklassen auf durchschnittlich 27 Kinder pro Klasse begrenzen kann.
Dies hat die Stadt Krefeld bisher für alle Schulen des Gemeinsamen Lernens beschlossen und es
sollte für die neu hinzukommenden Schulen ebenso gelten.