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Verwaltungsvorlage (Kredite von der landeseigenen NRW Bank für Flüchtlingsunterkünfte - Antrag der UWG-Ratsgruppe vom 17.12.2014 -)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
264 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 02:42
Verwaltungsvorlage (Kredite von der landeseigenen NRW Bank für Flüchtlingsunterkünfte - Antrag der UWG-Ratsgruppe vom 17.12.2014 -) Verwaltungsvorlage (Kredite von der landeseigenen NRW Bank für Flüchtlingsunterkünfte - Antrag der UWG-Ratsgruppe vom 17.12.2014 -) Verwaltungsvorlage (Kredite von der landeseigenen NRW Bank für Flüchtlingsunterkünfte - Antrag der UWG-Ratsgruppe vom 17.12.2014 -)

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Inhalt der Datei

TOP Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld öffentlich Datum 08.01.2015 Nr. 897 /15 Anlage-Nr. FB/Geschäftszeichen: - 20 - Zentrale Finanzsteuerung, 20/1 - pl Beratungsfolge: Sitzungstermin: Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften 27.01.2015 Betreff Kredite von der landeseigenen NRW Bank für Flüchtlingsunterkünfte - Antrag der UWG-Ratsgruppe vom 17.12.2014 - Beschlussentwurf: Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja X nein Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten Begründung Seite 1 Finanzielle Auswirkungen Vorlage-Nr. 897 /15 Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt: ja nein Innenauftrag: Kostenart: PSP-Element: Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft: Personalkosten Sachkosten Kapitalkosten (Abschreibungen oder Zinsen) Kosten insgesamt abzüglich 0,00 EUR - Erträge - Einsparungen 0,00 EUR Bemerkungen Begründung Seite 2 Mit dem Förderprogramm NRW.BANK.Flüchtlingsunterkünfte sollen die gemäß Flüchtlingsaufnahmegesetz verpflichteten Gemeinden in NRW gefördert werden. Hiernach werden grundsätzlich alle Investitionen in den Erwerb, in den Bau, in die Modernisierung und in die Ausstattung von Flüchtlingsunterkünften finanziert. Nicht förderfähig sind Transferaufwendungen und laufende Ausgaben. Die Möglichkeit einer Inanspruchnahme aus dem Förderprogramm für Flüchtlingsunterkünfte wird seitens der Verwaltung noch geprüft. Bei Vorliegen sämtlicher Voraussetzungen ist eine Antragstellung bei der NRW.Bank beabsichtigt. Auch im Jahr 2015 befindet sich die Stadt Krefeld in der vorläufigen Haushaltsführung gemäß § 82 Absatz 1 GO NRW. Danach kann die Stadt Krefeld Kredite im Rahmen ihrer Kreditermächtigung 2015 erst in Anspruch nehmen, wenn die Haushaltssatzung und das Haushaltssicherungskonzept für das Jahr 2015 vom Rat der Stadt Krefeld verabschiedet und von der Bezirksregierung Düsseldorf genehmigt sind bzw. die Bezirksregierung Düsseldorf eine gesonderte Kreditgenehmigung für 2015 erteilt hat. Grundsätzlich werden bei der Aufnahme von Krediten neben der klassischen Finanzierung über Finanzdienstleister auch die verschiedenen zweckgebundenen Förderprogramme der NRW.Bank oder KfW Bank auf Realisierung geprüft. In der Vergangenheit wurden bereits zweckgebundene Förderdarlehen zu den Investitionsmaßnahmen "Stadtbeleuchtung" und "Rheindeichsanierung" aufgenommen.