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Verwaltungsvorlage (Festlegung des kalkulatorischen Zinssatzes 2017)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
268 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 02:42
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TOP Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld öffentlich Datum 22.09.2016 Nr. 3155 /16 Anlage-Nr. FB/Geschäftszeichen: - 20/0bs Beratungsfolge: Sitzungstermin: Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften 26.10.2016 Rat 03.11.2016 Betreff Festlegung des kalkulatorischen Zinssatzes 2017 Beschlussentwurf: Der Rat der Stadt Krefeld beschließt für den Kalkulationszeitraum 2017 einen kalkulatorischen Zinssatz in Höhe von 6,52%. Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten X nein Begründung Seite 1 Finanzielle Auswirkungen Vorlage-Nr. 3155 /16 Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt: ja nein Innenauftrag: Kostenart: PSP-Element: Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft: Personalkosten Sachkosten Kapitalkosten (Abschreibungen oder Zinsen) Kosten insgesamt abzüglich 0,00 EUR - Erträge - Einsparungen 0,00 EUR Bemerkungen Begründung Seite 2 In der Gebührenkalkulation werden kalkulatorische Zinsen für das um Zuschüsse Dritter bereinigte betriebsnotwendige Kapital erhoben. Mit Beschluss des Rates vom 07.09.2006 wurde der kalkulatorische Zinssatz auf 7,00% festgesetzt. Im Rahmen der Gebührenkalkulationen 2016 ist bereits ein Zinssatz von 6,59 % festgesetzt und angewendet worden. Grundlage für die Festlegung des kalkulatorischen Zinssatzes ist der Mittelwert über 50 Jahre aus Emissionsrenditen inländischer öffentlicher Emittenten, der von der Bundesbank veröffentlicht wird. Diese Ermittlung des kalkulatorischen Zinssatzes entspricht der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichtes Nordrhein-Westfalen. Die Gemeindeprüfungsanstalt NRW hat auf Grundlage des Zeitraums 1966 bis 2015 einen kalkulatorischen Zinssatz in Höhe von 6,02% für das Wirtschaftsjahr 2017 ermittelt. Die Rechtsprechung vertritt die Ansicht, dass dieser um 0,50%-Punkte erhöht werden kann, um dem Umstand Rechnung zu tragen, dass die Kreditzinsen die Anlagezinsen in regelmäßigem Maße übersteigen (OVG NRW 13.04.2005 - 9A 3120/03, zit. von VG Düsseldorf 09.08.2010 - 5K 1552/10). Der kalkulatorische Zinssatz bei der Stadt Krefeld beträgt für den Kalkulationszeitraum 2017 somit 6,52%.