Daten
Kommune
Krefeld
Größe
268 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 02:42
Stichworte
Inhalt der Datei
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Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld
öffentlich
Datum 22.09.2016
Nr.
3155 /16
Anlage-Nr.
FB/Geschäftszeichen: - 20/0bs Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
26.10.2016
Rat
03.11.2016
Betreff
Festlegung des kalkulatorischen Zinssatzes 2017
Beschlussentwurf:
Der Rat der Stadt Krefeld beschließt für den Kalkulationszeitraum 2017 einen kalkulatorischen
Zinssatz in Höhe von 6,52%.
Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja
Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten
X nein
Begründung
Seite 1
Finanzielle Auswirkungen
Vorlage-Nr. 3155 /16
Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt:
ja
nein
Innenauftrag:
Kostenart:
PSP-Element:
Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft:
Personalkosten
Sachkosten
Kapitalkosten
(Abschreibungen oder Zinsen)
Kosten insgesamt
abzüglich
0,00 EUR
- Erträge
- Einsparungen
0,00 EUR
Bemerkungen
Begründung
Seite 2
In der Gebührenkalkulation werden kalkulatorische Zinsen für das um Zuschüsse Dritter bereinigte betriebsnotwendige Kapital erhoben. Mit Beschluss des Rates vom 07.09.2006 wurde der
kalkulatorische Zinssatz auf 7,00% festgesetzt. Im Rahmen der Gebührenkalkulationen 2016 ist
bereits ein Zinssatz von 6,59 % festgesetzt und angewendet worden.
Grundlage für die Festlegung des kalkulatorischen Zinssatzes ist der Mittelwert über 50 Jahre aus
Emissionsrenditen inländischer öffentlicher Emittenten, der von der Bundesbank veröffentlicht
wird. Diese Ermittlung des kalkulatorischen Zinssatzes entspricht der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichtes Nordrhein-Westfalen.
Die Gemeindeprüfungsanstalt NRW hat auf Grundlage des Zeitraums 1966 bis 2015 einen kalkulatorischen Zinssatz in Höhe von 6,02% für das Wirtschaftsjahr 2017 ermittelt. Die Rechtsprechung vertritt die Ansicht, dass dieser um 0,50%-Punkte erhöht werden kann, um dem Umstand
Rechnung zu tragen, dass die Kreditzinsen die Anlagezinsen in regelmäßigem Maße übersteigen
(OVG NRW 13.04.2005 - 9A 3120/03, zit. von VG Düsseldorf 09.08.2010 - 5K 1552/10).
Der kalkulatorische Zinssatz bei der Stadt Krefeld beträgt für den Kalkulationszeitraum 2017 somit 6,52%.