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Verwaltungsvorlage (Satzung der Stadt Krefeld zur Erhaltung baulicher Anlagen sowie zur Erhaltung der Eigenart des Gebietes im Bereich Von-Steuben-Straße, Tenderingstraße, Westparkstraße und Neuer Weg (Erhaltungssatzung "Belgisches Viertel"))

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
293 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 02:42
Verwaltungsvorlage (Satzung der Stadt Krefeld zur Erhaltung baulicher Anlagen sowie zur Erhaltung der Eigenart des Gebietes im Bereich Von-Steuben-Straße, Tenderingstraße, Westparkstraße und Neuer Weg (Erhaltungssatzung "Belgisches Viertel")) Verwaltungsvorlage (Satzung der Stadt Krefeld zur Erhaltung baulicher Anlagen sowie zur Erhaltung der Eigenart des Gebietes im Bereich Von-Steuben-Straße, Tenderingstraße, Westparkstraße und Neuer Weg (Erhaltungssatzung "Belgisches Viertel")) Verwaltungsvorlage (Satzung der Stadt Krefeld zur Erhaltung baulicher Anlagen sowie zur Erhaltung der Eigenart des Gebietes im Bereich Von-Steuben-Straße, Tenderingstraße, Westparkstraße und Neuer Weg (Erhaltungssatzung "Belgisches Viertel")) Verwaltungsvorlage (Satzung der Stadt Krefeld zur Erhaltung baulicher Anlagen sowie zur Erhaltung der Eigenart des Gebietes im Bereich Von-Steuben-Straße, Tenderingstraße, Westparkstraße und Neuer Weg (Erhaltungssatzung "Belgisches Viertel")) Verwaltungsvorlage (Satzung der Stadt Krefeld zur Erhaltung baulicher Anlagen sowie zur Erhaltung der Eigenart des Gebietes im Bereich Von-Steuben-Straße, Tenderingstraße, Westparkstraße und Neuer Weg (Erhaltungssatzung "Belgisches Viertel"))

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Inhalt der Datei

TOP Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld öffentlich Datum 14.12.2015 Nr. 2189 /15 Anlage-Nr. FB/Geschäftszeichen: - 61 Beratungsfolge: Sitzungstermin: Ausschuss für Stadtplanung und Stadtsanierung 17.02.2016 Bezirksvertretung West 24.02.2016 Haupt- und Beschwerdeausschuss 25.02.2016 Rat 25.02.2016 Betreff Satzung der Stadt Krefeld zur Erhaltung baulicher Anlagen sowie zur Erhaltung der Eigenart des Gebietes im Bereich Von-Steuben-Straße, Tenderingstraße, Westparkstraße und Neuer Weg (Erhaltungssatzung „Belgisches Viertel“) Beschlussentwurf: Die Bezirksvertretung Krefeld-West, der Ausschuss für Stadtplanung und Stadtsanierung und der Haupt- und Beschwerdeausschuss empfehlen, der Rat beschließt: Aufgrund der §§ 7 Abs. 1 und 2 in Verbindung mit 41 Abs. 1 Buchstabe f) der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666) in der derzeit gültigen Fassung sowie gemäß § 172 Abs. 1 Nr. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBI. 1 S. 2414) in der derzeit gültigen Fassung beschließt der Rat der Stadt Krefeld die als Anlage beigefügte Satzung der Stadt Krefeld zur Erhaltung baulicher Anlagen sowie zur Erhaltung der Eigenart des Gebietes im Bereich Von-Steuben-Straße, Tenderingstraße, Westparkstraße und Neuer Weg (Erhaltungssatzung „Belgisches Viertel“). Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten X nein Begründung Seite 1 Finanzielle Auswirkungen Vorlage-Nr. 2189 /15 Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt: ja nein X Innenauftrag: Kostenart: PSP-Element: Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft: Personalkosten Sachkosten Kapitalkosten (Abschreibungen oder Zinsen) Kosten insgesamt abzüglich 0,00 EUR - Erträge - Einsparungen 0,00 EUR Bemerkungen Begründung Seite 2 Das sogenannte „Belgische Viertel“ im Bereich Von-Steuben-Straße, Tenderingstraße, Westparkstraße und Neuer Weg entstand Mitte der 20er- Jahre des vorigen Jahrhunderts in Folge der Auswirkungen des 1. Weltkrieges. Das Rheinland wurde von den Alliierten besetzt, Krefeld lag dabei in der belgischen Zone. Ab Dezember 1919 wurden belgische Truppen stationiert, wobei die Mannschaften zunächst in Schulen untergebracht wurden, während die Offiziere „Bürgerquartiere“ in Anspruch nahmen. In den besetzten Gebieten verschärfte sich die ohnehin schon große Wohnungsnot durch die Anforderungen, die von der Besatzung hinsichtlich der Unterbringung gestellt wurden. In Krefeld mussten etwa 500 neue Wohnungen für die Besatzung und ihre Angehörigen zur Verfügung gestellt werden. Die Kosten und den Bau der Wohnungen übernahm das Deutsche Reich (Reichsvermögens-amt). Von Oktober 1919 bis Februar 1927 entstanden in Krefeld sogenannte „Reichsneubauten für die fremdländische Besatzung“. Die Planung und Bauleitung der Wohnhäuser wurden Krefelder Architekten übertragen. Einige dieser Reichsneubauten bestimmen noch heute das Straßenbild der Stadt, so z.B. die für belgische Offiziere ab 1921 errichteten Wohnhäuser „Am Hohen Haus“. Die Siedlung im Bereich Von-Steuben-Straße, Tenderingstraße, Westparkstraße und Neuer Weg entstand unter maßgeblicher Beteiligung des bekannten Architekten Franz Lorscheidt (* 1887 Bonn, † 1962 Krefeld). Vermutlich wurden die Gebäude an der Westparkstraße 1924 errichtet, die Gebäude an der Von-Steuben- und Tenderingstraße 1926 bezogen (exakte Daten liegen nicht vor, da das Krefelder Bauaktenarchiv im 2. Weltkrieg vollständig zerstört wurde). Da die größte belgische Garnison schon Ende Januar 1926 geräumt wurde ist es wahrscheinlich, dass zumindest die Gebäude an der Von-Steuben- und Tenderingstraße nicht mehr von belgischen Truppenangehörigen bezogen wurden. Der Architekturführer Krefeld (Hans-Peter Schwanke, 1996) schreibt zu den „Wohnbauten für Offiziersfamilien der belgischen Besatzung“ (Von-Steuben-Straße 14 bis 34, Tenderingstraße 2, 4, 7, 9, 11 und Neuer Weg 80, 82, 84, 86): „Die am ehemaligen nordwestlichen Stadtrand gelegene Gruppe in nahezu geschlossener Straßenrandbebauung besteht aus zweistöckigen Zwei- bis Vierfamilienhäusern. In ihrer überwiegend neoklassizistischen Gestaltung stellen sie ein Außenseiterprojekt im Krefelder Siedlungsbau dar. Verbindendes Element ist die bestechende Klarheit der traufständigen, weiß gefassten Putzbauten mit ihrer teils engen achsialen Gliederung. Zusammen mit den vormals kleinteiligen Sprossenunterteilungen und Klappläden ergab sich ein repräsentatives, Ordnung und Strenge assoziierendes Bild. Hausübergreifende Trauf- und Fensterbank- sowie Stockwerksgesimse, teilweise Fugenquaderung im Erdgeschoss sowie lange, mit Läden versehene Fensterreihen unterstützten die Horizontale und verlängerten so die Reihen optisch. Besonders akzentuierte der Architekt die spitz- und weitwinklige aufeinander stoßenden Zeilenecken. Ein hoher, einst übergiebelter Risalit und ein ovaler Vorbau mit geriffelten Fensterpfosten beherrschten die Ecke zur Tenderingstraße. Vor allem die zylindrische Eckgestaltung im Bogen der Von-Steuben-Straße fällt ins Auge, dessen Hauseingang von ionischen Säulen und einer Attikazone umrahmt ist. Eng stehende Konsolen von Fenstertüren, Palmettenfriese in Türumrahmungen, Fensterumrahmungen und –verdachungen oder Fenstergiebel deuten ebenfalls an, dass die Fassaden stilistisch aus tradierten klassizistischen Vorbildern entwickelt sind, deren Elemente allerdings nur in Form von Zitaten losgelöst von einer Ordnung angebracht sind. Daneben sind andere Stile angedeutet: Ovale Formen stehen für das Art Deco, kristalline Formen oder Diamantquader sowie strahlig geteilte Fenster für den Expressionismus.“ Während die Gebäude an der Westparkstraße zwischen den Einmündungen Neuer Weg und Von-Steuben-Straße direkt am Bürgersteig stehen, weisen die übrigen Bauten begrünte Vorgärten mit einer Tiefe von 3 bis 7 Metern auf, die oftmals von niedrigen Zierhecken eingefasst werden. Begründung Seite 3 Die stadtgestalterische Qualität dieser historischen Siedlung zwischen der Krefelder Innenstadt und der um 1904-1906 im westlichen Teil der Westparkstraße errichteten Husarenkaserne mit ihrer herausragenden Architektur aus der Zwischenphase zwischen Historismus und Moderne ist offensichtlich. Obwohl die Baumaßnahme vom deutschen Reich initiiert und bezahlt wurde, griff man auf die regionale Bautradition zurück und entwarf für die Stadt Krefeld exemplarische Architektur für besser gestellte Kreise mit großzügigen Grundrissen, die dennoch flächensparend als Reihenhäuser und Mehrfamiliendoppelhäuser ausgeführt wurden. Die Architektur zeigt bereits erste deutliche Merkmale des Übergangs vom Historismus zur Moderne. Die strenge Gliederung der Fassaden ist noch der alten Tradition verhaftet, die Bauteile sind jedoch bereits in ihrer Ausladung und im Grad der Ausschmückung reduziert. Stuck ist nicht mehr floral sondern bereits graphisch motiviert, Schlagleisten von Fenstern nicht mehr dem antiken Pfeiler entlehnt, sondern es sind vereinfachte Formen gewählt, die die Proportion in den Vordergrund stellen und stützen, Brüstungsfelder werden zum Teil nur noch angedeutet, bleiben aber gänzlich ohne Schmuckwerk, Brüstungsgeländer werden aufwändig dekorativ geformt, aber vorher übliche zusätzliche Verleistungen und Tiefengliederungen weggelassen. Die heute vorhandenen Gebäude sind teilweise bereits überformt, andere hingegen bestens erhalten bzw. renoviert. Derzeit bereits in die Denkmalliste der Stadt Krefeld eingetragen sind die Gebäude Westparkstr. 61, 63 und 65; bei den Gebäuden Tenderingstr. 2–5, Von-Steuben-Str. 9– 27 (ungerade Nummern) und 20a, 22, 24, 30, 32 und 34, Neuer Weg 80 sowie Westparkstr. 51, 53, 55, 57 und 59 könnte es sich nach einer ersten Einschätzung der Unteren Denkmalbehörde der Stadt Krefeld um potentielle Denkmäler handeln. Als erhaltenswert werden von dort zudem die Gebäude Tenderingstr. 7, 9, 11, Von-Steuben-Str. 14, 16, 18,20, 26,28 und 29–33 (ungerade Nummern), Neuer Weg 82, 84, 86 und 107–111 sowie Westparkstr. 45, 47, 49, 81 und 83 angesehen. Das sogenannte „Belgische Viertel“ weist auch in Verbindung mit den Vorgartenzonen Qualitäten auf, die es in ihrer Grundstruktur zu erhalten gilt. Um der als Fehlentwicklung erkannten Veränderung von Fassaden, Dächern und Vorgärten entgegenzutreten, um das noch vorhandene Erscheinungsbild der Siedlung zu wahren und die historischen Bauten aus den 20er Jahren des 20. Jahrhunderts zu erhalten, sind Satzungsbestimmungen auf der Grundlage des § 172 des Baugesetzbuches (BauGB) erforderlich. Der derzeitige Zustand der Gebäude und der Vorgartenzone wird durch Fotos dokumentiert, die vom Fachbereich Stadtplanung verwahrt werden. Die Erhaltungssatzung ist wie folgt aufgebaut: Der in § 1 der Satzung festgelegte Geltungsbereich (siehe Karte, Anlage zur Satzung) umfasst den Bereich der historischen, in den 20er-Jahren des 20. Jahrhunderts im Zusammenhang mit der belgischen Besatzung bebauten Grundstücke. Hierbei handelt es sich um einen städtebaulich einheitlich konzipierten Bereich. Gemäß § 2 ist es das Ziel der Satzung, die städtebauliche Eigenart des Gebietes auf Grund seiner städtebaulichen Gestalt zu erhalten. § 3 der Satzung formuliert – entsprechend den Vorgaben des § 172 BauGB – welche Baumaßnahmen der Genehmigung bedürfen und die möglichen Gründe für eine Versagung der Genehmigung. Die ersten beiden Absätze des § 4 regeln das Genehmigungsverfahren, welches aus Gründen der Bürgerfreundlichkeit bei der Bauaufsicht angesiedelt wird. Weiter entsprechend den Vorgaben des § 173 BauGB weist Absatz 3 auf den möglichen Übernahmeanspruch von Eigentümern hin, Begründung Seite 4 Absatz 4 auf die Erörterungspflicht der Stadt Krefeld vor der Entscheidung über den Genehmigungsantrag. § 5 der Satzung verweist auf die Bußgeldvorschriften des § 213 BauGB. § 6 stellt klar, dass bei einem beantragten Vorhaben andere neben der Satzung anzuwendende Rechtsvorschriften unberührt bleiben. Hierzu zählen auch der Fluchtlinienplan Nr. 151 und der Bebauungsplan Nr. 424/1, die bereits planungsrechtlich u.a. die Bebaubarkeit von Vorgartenflächen mit Nebenanlagen, Garagen und Stellplätzen ausschließen. Im abschließenden § 7 der Satzung ist das Inkrafttreten der Satzung geregelt. Das Satzungsgebiet liegt nicht innerhalb des Geltungsbereiches des Landschaftsplanes der Stadt Krefeld. Negative Umweltauswirkungen sind durch diese Satzung ebenfalls nicht zu erwarten. Die Satzung der Stadt Krefeld zur Erhaltung baulicher Anlagen sowie zur Erhaltung der Eigenart des Gebietes im Bereich Von-Steuben-Straße, Tenderingstraße, Westparkstraße und Neuer Weg (Erhaltungssatzung „Belgisches Viertel“) ist dieser Vorlage als Anlage beigefügt. Der Geltungsbereich der Erhaltungssatzung „Belgisches Viertel“ ist in unten stehendem Kartenausschnitt dargestellt.