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Archiv (Bebauungsplan Nr. 764 - Hülser Straße, zwischen Weyerhofstraße und Schlufftrasse-; Entscheidung über Stellungnahmen und Satzungsbeschluss -Genehmigung eines Dringlichkeitsbeschlusses-)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
271 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 02:43
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TOP Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld öffentlich Datum 31.07.2017 Nr. 4265 /17 Anlage-Nr. FB/Geschäftszeichen: - 61/1 Beratungsfolge: Sitzungstermin: Bezirksvertretung Nord 05.10.2017 Betreff Bebauungsplan Nr. 764 - Hülser Straße, zwischen Weyerhofstraße und Schlufftrasse-; Entscheidung über Stellungnahmen und Satzungsbeschluss -Genehmigung eines DringlichkeitsbeschlussesBeschlussentwurf: Der folgende von Herrn Bezirksvorsteher Klaer und Herrn Bezirksverordneten Fasbender am 06.07.2017 im Rahmen der Anhörung gefasste Dringlichkeitsbeschluss wird von der Bezirksvertretung Nord genehmigt. Die Bezirksvertretung Nord nimmt im Rahmen ihrer Anhörung zur Bauleitplanung nach § 2 der Bezirkssatzung folgenden Beschlussvorschlag für den Rat zur Kenntnis: 1. Über die im Bebauungsplanverfahren vorgebrachten Stellungnahmen wird im Sinne der Begründung zur Vorlage entschieden. 2. Gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB), bekannt gemacht am 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414) in der derzeit gültigen Fassung i. V. m. § 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NW. S. 666) in der derzeit gültigen Fassung wird der Bebauungsplan Nr. 764 – Hülser Straße, zwischen Weyerhofstraße und Schlufftrasse - in der durch violette Eintragungen geänderten Fassung als Satzung beschlossen. 3. Der Begründung nach § 9 Abs. 8 BauGB zum Bebauungsplan Nr. 764 – Hülser Straße, zwischen Weyerhofstraße und Schlufftrasse - (Anlage zur Vorlage Nr. 3990/17) wird zugestimmt. Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten X nein Begründung Seite 2 Finanzielle Auswirkungen Vorlage-Nr. 4265 /17 Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt: ja nein Innenauftrag: Kostenart: PSP-Element: Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft: Personalkosten Sachkosten Kapitalkosten (Abschreibungen oder Zinsen) Kosten insgesamt abzüglich 0,00 EUR - Erträge - Einsparungen 0,00 EUR Bemerkungen