Daten
Kommune
Krefeld
Größe
268 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 02:43
Stichworte
Inhalt der Datei
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Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld
öffentlich
Datum 12.07.2016
Nr.
2870 /16
Anlage-Nr.
FB/Geschäftszeichen: - Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Bezirksvertretung Oppum-Linn
27.09.2016
Betreff
Fischsterben Schönwasserpark
- Antrag der CDU-Fraktion vom 21.05.2016 -
Beschlussentwurf:
Die Bezirksvertretung Oppum/Linn nimmt die Vorlage der Verwaltung zur Kenntnis.
Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja
Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten
X nein
Begründung
Seite 1
Finanzielle Auswirkungen
Vorlage-Nr. 2870 /16
Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt:
ja
nein
Innenauftrag:
Kostenart:
PSP-Element:
Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft:
Personalkosten
Sachkosten
Kapitalkosten
(Abschreibungen oder Zinsen)
Kosten insgesamt
abzüglich
0,00 EUR
- Erträge
- Einsparungen
0,00 EUR
Bemerkungen
Begründung
Seite 2
Die CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Oppum/Linn beantragt mit Schreiben vom 21.05.2016, eine
Stellungnahme der Verwaltung zum Fischsterben im Gewässer des Schönwasserparks.
Durch den Angelsportverein St. Kulian e.V. erhielt der Fachbereich Umwelt Kenntnis über den Fund verendeter Fische im Parkgewässer Schönwasserpark. Es handelt sich um ein Gewässer im Eigentum des
Fachbereiches Grünflächen. Eine Sofortüberprüfung der Wasserqualität vor Ort (vor allem hinsichtlich des
Sauerstoffgehaltes und der elektrischen Leitfähigkeit) ergab keine Hinweise auf eine nachteilige Veränderung des Gewässer- chemismus, der ursächlich für das Verenden der Fische hätte sein können. Augenfällig war, dass nur bestimmte Fischarten (Rotaugen und Brassen) aufgefunden wurden und dass es sich
ausschließlich um adulte Exemplare handelte. Dies führte zu dem Schluss, dass es sich um Exemplare aus
einer bestimmten Besatzmaßnahme handelte.
Die Verwaltung bat das Landesamt für Natur- Umwelt- und Verbraucherschutz um Amtshilfe bei der Ursachenermittlung. Die entsprechende Untersuchung ergab einen massiven Parasitenbefall der Fische,
wobei es sich um Haut- und Kiemenwürmer (Dactylogyrus)handelte. Ein ähnliches Phänomen trat im Januar 2016 im Schlossweiher in Düsseldorf-Benrath auf. Da der Parasitenbefall nach dem Ableben des
Wirtsorganismus abnimmt, ist davon auszugehen, dass dieser - entgegen der jüngsten Pressedarstellung
des Angelsportvereins - im lebenden Zustand der Fische noch höher gewesen sein muss und somit todesursächlich war. Daher gilt es aus Sicht der Verwaltung als wahrscheinlich, dass die Fischkrankheit schon
zum Zeitpunkt des Besatzes vorlag und es sich somit um minderwertige Qualität handelte. Die Verwaltung widerspricht der Darstellung des Angelsportvereins nicht, dass die Tiere von einem erfahrenen Züchter stammten.
Eine medikamentöse Behandlung erkrankter Fische ist nicht möglich. Es besteht jedoch keine Gefahr für
Menschen und andere Tierarten, da es sich um eine fischspezifische Erkrankung handelt. Weitergehende
Erkenntnisse zu vorbeugenden Maßnahmen liegen der Verwaltung nicht vor.