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Verwaltungsvorlage (Vorlage SEP GY .doc)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
394 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 02:43

Inhalt der Datei

Sachlage: Die Schullandschaft Krefelds hat sich in den vergangenen Jahren durch die Schließungen von Haupt- und Realschulen sowie die Gründung zweier Gesamtschulen erheblich verändert. In der gymnasialen Schullandschaft haben sich mit der mangels ausreichender Anmeldungen notwendigen Schließung des Fichte-Gymnasiums und der seitens der Landesregierung angekündigten Rückkehr zu G9 weitere Änderungen ergeben, deren Folgen noch nicht in Gänze absehbar sind. Hinzu kommen neben steigenden Geburtenzahlen schwer prognostizierbare Zuwächse durch die Zuwanderung, die sich insbesondere auch auf die Zusammensetzung der Schülerschaft auswirken. Dies erschwert zukünftige Prognosen hinsichtlich des Schulwahlverhaltens zusätzlich. Es soll trotzdem versucht werden, die Entwicklung der Gymnasiallandschaft bestmöglich im Hinblick auf die wegfallenden Züge am Fichte-Gymnasium zu beleuchten. In diesem Zusammenhang ist auch der Auftrag des Ausschusses für Schule und Weiterbildung an die Schulverwaltung in der Sitzung vom 08.11.2016 zu sehen, die Entwicklung an den Gymnasien und den Realschulen zu beobachten und nach dem Anmeldeverfahren zum Schuljahr 2017/2018 zu diesen Schulformen einen Vorschlag hinsichtlich der Abweisung der auswärtiger Schüler gemäß § 46 (6) SchulG NRW zu unterbreiten. In der vorgenannten Sitzung war eine Beschlussfassung für die Schulform „Gesamtschulen“ erfolgt (Vorlage 3269/16). Voraussetzung zur Anwendung des § 46 (6) ist nach dem Schulgesetz zum einen, dass die Aufnahmekapazität der hiesigen Schule erschöpft ist und zum anderen, dass dem auswärtigen Schüler oder der Schülerin der Besuch einer Schule der gleichen Schulform in der eigenen Gemeinde möglich wäre. Übersicht der Krefelder Schulen: Zusammengestellt wurden die Wohnortdaten aus den Schuljahren 2012/2013 und 2015/2016 – 2017/2018; relevant sind hier die 5. Schuljahre der weiterführenden Schulen. Zu den bereits aus der oben genannten Vorlage bekannten Zahlen liegen nun auch Angaben aus dem Anmeldeverfahren 2017/2018 vor, so dass auch ganz aktuelle Daten analysiert werden können. In den Übersichten geht aus den beiden oberen Spalten hervor, ob überhaupt übersteigende Anmeldungen vorlagen (1. Voraussetzung: Erschöpfung der Aufnahmekapazität). Des Weiteren ist ersichtlich, in welchen Nachbarkommunen die auswärtigen Kinder wohnen. Soweit auf eine eigene Schule gleicher Schulform verwiesen werden könnte, ist die entsprechende Spalte grau unterlegt (2. Voraussetzung: Verweis auf eine eigene Schule möglich). Entwicklung an den städtischen Gymnasien: Die Zahlen an den Gymnasien stellen sich wie folgt dar: Arndt-Gymnasium Anmeldungen Aufnahmen davon Auswärtige Willich Tönisvorst 2012/20131 2015/2016 2016/2017 2017/20182 50 73 68 57 58 84 80 64 2 0 2 2 1 2 1 2 Gymnasium am Moltkeplatz Anmeldungen Aufnahmen davon Auswärtige 2012/2013 2015/2016 2016/2017 2017/2018 62 96 86 112 65 91 90 114 0 0 2 0 Moers 1 Düsseldorf 1 Gymnasium am Stadtpark Anmeldungen Aufnahmen davon Auswärtige Duisburg Gymnasium Fabritianum Anmeldungen Aufnahmen davon Auswärtige Duisburg Meerbusch Düsseldorf 1 2012/2013 2015/2016 2016/2017 2017/2018 88 86 95 85 91 86 87 88 4 2 5 2 4 2 5 2 2012/2013 2015/2016 2016/2017 2017/2018 128 107 126 122 128 112 125 122 26 30 26 46 12 10 4 10 14 20 21 36 1 Diese Daten wurden bis 2012 nur in Intervallen erhoben und sind erst seit 2015 ständiger Bestandteil der Schulstatistik. 2 Es handelt sich hierbei um nachrichtlich gemeldete Zahlen der Schulen aus März 2017; die spätere Schulstatistik kann hiervon abweichen. Gymnasium Horkesgath Anmeldungen Aufnahmen davon Auswärtige Düsseldorf Tönisvorst Kempen Rheurdt 2012/2013 2015/2016 2016/2017 2017/2018 94 91 84 75 97 95 85 75 5 2 0 2 1 0 4 1 0 1 1 1 Maria-Sibylla-Merian-Gymnasium Anmeldungen Aufnahmen davon Auswärtige Meerbusch Aachen/Baesweiler Willich Kamp-Lintfort Kempen außerhalb NRW 2012/2013 2015/2016 2016/2017 2017/2018 137 144 135 144 135 144 116 141 15 26 15 25 15 25 14 19 1 2 2 1 1 1 0 0 Ricarda-Huch-Gymnasium Anmeldungen Aufnahmen davon Auswärtige Kempen Essen 2012/2013 2015/2016 2016/2017 2017/2018 95 98 61 88 96 90 60 90 2 0 0 0 1 1 Auch wenn in der Vergangenheit einzelne Gymnasien Ablehnungen aussprechen mussten, konnte der Schulformwunsch „Gymnasium“ immer erfüllt werden, weil an anderen Schulen noch Kapazitäten vorhanden waren. Im Schuljahr 2016/17 wurden 812 Schülerinnen und Schüler in insgesamt 28 fünften Klassen der Gymnasien beschult. An einigen Schulen werden die vorhandenen Kapazitäten aktuell nicht vollständig ausgelastet. Mit der Schließung des Fichte-Gymnasiums werden rechnerisch 3 Züge wegfallen. Die Kapazität an den Gymnasien (inkl. Marienschule) reduziert sich von 31 (aktuell nicht ausgelasteten) auf 28 Züge. Die Aufnahmekapazität der Gymnasien beträgt damit 2017/2018 unter Berücksichtigung der Begrenzungen des Gemeinsamen Lernens rechnerisch noch 876 Schulplätze und wird sich zum Schuljahr 2018/2019 auf 789 reduzieren. Auf der Grundlage des Durchschnitts der Schülerzahlen und der Meldedaten der letzten fünf Jahre werden ab dem Schuljahr 2017/2018 – 2022/2023 an den Gymnasien folgende Schülerzahlen prognostiziert3: Schuljahr 2017/2018: 843 Schuljahr 2018/2019: 855 Schuljahr 2019/2020: 868 Schuljahr 2020/2021: 876 Schuljahr 2021/2022: 855 Bei der Berechnung der zukünftigen Aufnahmekapazität von rechnerisch 789 zunächst unberücksichtigt geblieben sind die Schulplätze, die von den Schulleitungen durch Mehraufnahme von Schülerinnen und Schülern geschaffen werden (vgl. § 6 der Verordnung zu § 93 Abs. 2 SchulG NRW). Da diese Plätze faktisch aber bestehen, erhöht sich die Zahl der Gymnasialplätze um durchschnittlich insgesamt 20 auf 809. Bei der Prognose wurde zunächst die bisherige Gymnasialquote der Grundschulkinder fortgeschrieben. Tatsächlich entspricht es aber den bisherigen Erfahrungen, dass diese in der Gruppe der neu zugewanderten Schülerinnen und Schüler etwas unterdurchschnittlich ist. Es kann daher wohl davon ausgegangen werden, dass die Schulform Gymnasium zumindest vorübergehend von den Grundschülern nicht im gleichen Maße wie bisher nachgefragt werden wird. Vermutlich werden die Gesamtschulen wieder mehr Zulauf haben. Insofern geht die Verwaltung davon aus, dass die Anzahl der Gymnasialplätze trotz Schließung des Fichte-Gymnasiums durch Bildung einer vierten Eingangsklasse am ArndtGymnasium 2018/2019 zunächst noch annähernd bedarfsdeckend sein wird. Über die zukünftige Zügigkeit des neuen Arndt-Gymnasiums soll im Laufe des Schuljahres 2017/2018 eine Beschlussfassung herbeigeführt werden (vgl. Vorlage 4225/17). Inanspruchnahme des § 46 (6) SchulG NRW für die Schulform Gymnasium: Darüber hinaus besteht aber auch die Möglichkeit, durch Inanspruchnahme des § 46 (6) SchulG NRW auch für die Schulform Gymnasium kurzfristig Schulplätze zu schaffen, bzw. zukünftig vorrangig für Krefelder Schülerinnen und Schüler vorzuhalten. Hierdurch entstehen keine Kosten, vielmehr werden zukünftig Kosten, die durch die Beschulung auswärtiger Schülerinnen und Schüler entstanden sind, vermieden. Zudem gestaltet sich die Planung der zukünftigen Schullandschaft durch Veränderungen wie Schließung der Hauptschulen, Errichtung der 5. Gesamtschule und nicht zuletzt durch die Zuwanderungssituation ohnehin schwierig. Auch aus diesem Grund ist es vorteilhaft, zunächst den Schulbedarf der eigenen Kommune decken zu können. Eben diese „Stärkung des Grundsatzes, dass Schulträger zunächst ein Bedürfnis in ihrem Gebiet zu befriedigen haben“, möchte der Gesetzgeber mit der Einführung des § 46 (6) SchulG NRW auch erreichen (vgl. Schulrechtshandbuch 3 Hierbei wurde die zukünftige Verteilung der Schülerschaft weiter angenommen wie im Schuljahr 2016/2017, in der sich die Schullandschaft mit der Gründung der 5. Gesamtschule zuletzt nochmals gravierend veränderte. Zudem ist anzumerken, dass sich die Prognoseberechnung ändert, wenn bei keiner Schulform Überhänge zu verzeichnen sind. Es wird, aus den weiter unten erläuterten Gründen, zunächst davon ausgegangen, dass es in den nächsten Jahren wieder einen Überhang an den Gesamtschulen geben wird und die bisherige Berechnungsweise der Prognosen beibehalten. Nordrhein-Westfalen, Kommentar zum Schulgesetz NRW mit Ratgeber und ergänzenden Vorschriften, Kommentarteil K §46, Seite 8). In den vergangenen Jahren wurden in folgender Größenordnung Schülerinnen und Schüler an den städtischen Gymnasien aufgenommen, die grundsätzlich auf Gymnasien in ihren Heimatorten hätten verwiesen werden können, wenn die Aufnahmekapazitäten überschritten gewesen wären: Arndt-Gymnasium Gymnasium am Moltkeplatz Gymnasium am Stadtpark Gymnasium Fabritianum Gymnasium Horkesgath MSM-Gymnasium Ricarda-Huch-Gymnasium gesamt 2012 2 0 4 26 5 15 2 2015 0 0 2 30 2 26 0 2016 2 2 5 26 0 15 0 2017 2 0 2 46 2 25 0 54 60 50 77 Davon ausgehend, dass die Aufnahmekapazität zukünftig an den Krefelder Gynnasien insgesamt überstiegen werden wird, könnten mit der Anwendung von § 46 (6) SchulG NRW für Krefelder Schülerinnen und Schüler voraussichtlich im Schnitt gut 50 Gymnasialplätze geschaffen werden. Im Rahmen der Kapazitäten können vorhandene Schulplätze, die nicht von Krefelder Kindern genutzt werden, selbstverständlich auch weiterhin an Auswärtige vergeben werden. Daher empfiehlt die Schulverwaltung zur Sicherstellung ausreichender Gymnasialplätze ab dem Schuljahr 2018/2019 auch bezüglich der Gymnasien von der Regelung des § 46 (6) SchulG Gebrauch zu machen. Entwicklung an den städtischen Realschulen: Die Situation an den noch in Klasse 5 aufnehmenden Realschulen stellt sich wie folgt dar: Albert-Schweitzer-Realschule Anmeldungen Aufnahmen davon Auswärtige Tönisvorst Duisburg Willich 2012/2013 2015/2016 2016/2017 2017/2018 41 53 96 74 57 68 96 89 2 1 0 1 1 1 Freiherr-vom-Stein-Realschule Anmeldungen Aufnahmen davon Auswärtige Meerbusch Tönisvorst Duisburg Willich 2012/2013 2015/2016 2016/2017 2017/2018 66 100 108 128 79 105 104 108 2 4 3 1 1 1 3 1 1 1 Realschule Horkesgath Anmeldungen Aufnahmen davon Auswärtige Tönisvorst Herford 2012/2013 2015/2016 2016/2017 2017/2018 127 109 139 106 157 111 140 108 3 5 4 3 5 3 1 Bei den Realschulen wurde die Aufnahmekapazität erstmalig im Anmeldeverfahren für das Schuljahr 2016/2017 und im anschließenden Anmeldeverfahren für das Schuljahr 2017/2018 überschritten. Inanspruchnahme des § 46 (6) für die Schulform Realschule: Zwar werden die Krefelder Realschulen nur von wenigen Auswärtigen besucht, die ein vergleichbares Angebot auch in ihrer eigenen Gemeinde wahrnehmen könnten; insgesamt hätten in 2016/2017 4 und in 2017/2018 5 auswärtige Schülerinnen und Schüler abgewiesen werden können. Trotzdem hätte die Anwendung des § 46 (6) SchulG NRW auch hier zur Folge, dass vorrangig Krefelder Schülerinnen und Schüler die gewünschten Plätze an den Krefelder Realschulen erhalten. Die Schulverwaltung rät daher, alle weiterführenden Schulen Krefelds bei der Anwendung des § 46 (6) SchulG NRW gleich zu behandeln und somit auch für die Realschulen zu beschließen. Verfahren bei der Ablehnung auswärtiger Schüler: Es sei nochmals ausdrücklich darauf hingewiesen, dass eine Ablehnung nur dann erfolgt, wenn der auswärtige Schüler oder die auswärtige Schülerin eine Schule gleicher Schulform an seinem Wohnort vorfindet. Nur diese Kinder werden gemäß dem zu fassenden Beschluss abgelehnt, sofern die Anmeldekapazitäten überschritten sind. Übersteigt die Zahl der Anmeldungen aus Krefeld hierbei bereits für sich allein die Aufnahmekapazität an einzelnen Schulen, wird das Auswahlverfahren nach den Kriterien der Ausbildungs- und Prüfungsordnung (APO SI) ausschließlich unter den Krefelder Schülerinnen und Schülern durchgeführt. Grundsätzlich gilt, dass im Rahmen des Koordinierungsverfahrens zunächst die Krefelder Kinder sowie die Auswärtigen, die in ihrem Heimatort ggf. keine Schule der gewünschten Schulform vorfinden, versorgt werden. Sollten danach noch Kapazitäten vorhanden sein, können auch Auswärtige aus den Gemeinden mit einem entsprechenden Schulangebot aufgenommen werden. Hierzu führt der Schulleiter ein Auswahlverfahren nach den o.g. Kriterien der Ausbildungs- und Prüfungsordnung (APO-S I) durch (siehe Schulrechtshandbuch Nordrhein-Westfalen, Kommentar zu § 46 Abs. 6 SchulG NRW, Randziffer 23). Weiteres Vorgehen: Da bedingt durch die Schul-Sommerferien bis zur Sitzung des Ausschusses für Schule und Weiterbildung keine Abstimmung mit den betroffenen Schulformen mehr möglich war, regt die Verwaltung an, in der Sitzung des Ausschusses am 6.9.2017 zunächst in die Thematik einzuführen und vor einer abschließenden Beschlussfassung den Schulen Gelegenheit zur Stellungnahme einzuräumen.