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Kommune
Krefeld
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16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 02:43
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Sachlage:
Die Schullandschaft Krefelds hat sich in den vergangenen Jahren durch die Schließungen von
Haupt- und Realschulen sowie die Gründung zweier Gesamtschulen erheblich verändert. In
der gymnasialen Schullandschaft haben sich mit der mangels ausreichender Anmeldungen
notwendigen Schließung des Fichte-Gymnasiums und der seitens der Landesregierung
angekündigten Rückkehr zu G9 weitere Änderungen ergeben, deren Folgen noch nicht in
Gänze absehbar sind.
Hinzu kommen neben steigenden Geburtenzahlen schwer prognostizierbare Zuwächse durch
die Zuwanderung, die sich insbesondere auch auf die Zusammensetzung der Schülerschaft
auswirken. Dies erschwert zukünftige Prognosen hinsichtlich des Schulwahlverhaltens
zusätzlich.
Es soll trotzdem versucht werden, die Entwicklung der Gymnasiallandschaft bestmöglich im
Hinblick auf die wegfallenden Züge am Fichte-Gymnasium zu beleuchten.
In diesem Zusammenhang ist auch der Auftrag des Ausschusses für Schule und
Weiterbildung an die Schulverwaltung in der Sitzung vom 08.11.2016 zu sehen, die
Entwicklung an den Gymnasien und den Realschulen zu beobachten und nach dem
Anmeldeverfahren zum Schuljahr 2017/2018 zu diesen Schulformen einen Vorschlag
hinsichtlich der Abweisung der auswärtiger Schüler gemäß § 46 (6) SchulG NRW zu
unterbreiten. In der vorgenannten Sitzung war eine Beschlussfassung für die Schulform
„Gesamtschulen“ erfolgt (Vorlage 3269/16).
Voraussetzung zur Anwendung des § 46 (6) ist nach dem Schulgesetz zum einen, dass die
Aufnahmekapazität der hiesigen Schule erschöpft ist und zum anderen, dass dem
auswärtigen Schüler oder der Schülerin der Besuch einer Schule der gleichen Schulform in
der eigenen Gemeinde möglich wäre.
Übersicht der Krefelder Schulen:
Zusammengestellt wurden die Wohnortdaten aus den Schuljahren 2012/2013 und
2015/2016 – 2017/2018; relevant sind hier die 5. Schuljahre der weiterführenden Schulen.
Zu den bereits aus der oben genannten Vorlage bekannten Zahlen liegen nun auch Angaben
aus dem Anmeldeverfahren 2017/2018 vor, so dass auch ganz aktuelle Daten analysiert
werden können.
In den Übersichten geht aus den beiden oberen Spalten hervor, ob überhaupt übersteigende
Anmeldungen vorlagen (1. Voraussetzung: Erschöpfung der Aufnahmekapazität). Des
Weiteren ist ersichtlich, in welchen Nachbarkommunen die auswärtigen Kinder wohnen.
Soweit auf eine eigene Schule gleicher Schulform verwiesen werden könnte, ist die
entsprechende Spalte grau unterlegt (2. Voraussetzung: Verweis auf eine eigene Schule
möglich).
Entwicklung an den städtischen Gymnasien:
Die Zahlen an den Gymnasien stellen sich wie folgt dar:
Arndt-Gymnasium
Anmeldungen
Aufnahmen
davon Auswärtige
Willich
Tönisvorst
2012/20131 2015/2016 2016/2017 2017/20182
50
73
68
57
58
84
80
64
2
0
2
2
1
2
1
2
Gymnasium am Moltkeplatz
Anmeldungen
Aufnahmen
davon Auswärtige
2012/2013 2015/2016 2016/2017 2017/2018
62
96
86
112
65
91
90
114
0
0
2
0
Moers
1
Düsseldorf
1
Gymnasium am Stadtpark
Anmeldungen
Aufnahmen
davon Auswärtige
Duisburg
Gymnasium Fabritianum
Anmeldungen
Aufnahmen
davon Auswärtige
Duisburg
Meerbusch
Düsseldorf
1
2012/2013 2015/2016 2016/2017 2017/2018
88
86
95
85
91
86
87
88
4
2
5
2
4
2
5
2
2012/2013 2015/2016 2016/2017 2017/2018
128
107
126
122
128
112
125
122
26
30
26
46
12
10
4
10
14
20
21
36
1
Diese Daten wurden bis 2012 nur in Intervallen erhoben und sind erst seit 2015 ständiger Bestandteil der
Schulstatistik.
2
Es handelt sich hierbei um nachrichtlich gemeldete Zahlen der Schulen aus März 2017; die spätere
Schulstatistik kann hiervon abweichen.
Gymnasium Horkesgath
Anmeldungen
Aufnahmen
davon Auswärtige
Düsseldorf
Tönisvorst
Kempen
Rheurdt
2012/2013 2015/2016 2016/2017 2017/2018
94
91
84
75
97
95
85
75
5
2
0
2
1
0
4
1
0
1
1
1
Maria-Sibylla-Merian-Gymnasium
Anmeldungen
Aufnahmen
davon Auswärtige
Meerbusch
Aachen/Baesweiler
Willich
Kamp-Lintfort
Kempen
außerhalb NRW
2012/2013 2015/2016 2016/2017 2017/2018
137
144
135
144
135
144
116
141
15
26
15
25
15
25
14
19
1
2
2
1
1
1
0
0
Ricarda-Huch-Gymnasium
Anmeldungen
Aufnahmen
davon Auswärtige
Kempen
Essen
2012/2013 2015/2016 2016/2017 2017/2018
95
98
61
88
96
90
60
90
2
0
0
0
1
1
Auch wenn in der Vergangenheit einzelne Gymnasien Ablehnungen aussprechen mussten,
konnte der Schulformwunsch „Gymnasium“ immer erfüllt werden, weil an anderen Schulen
noch Kapazitäten vorhanden waren.
Im Schuljahr 2016/17 wurden 812 Schülerinnen und Schüler in insgesamt 28 fünften Klassen
der Gymnasien beschult. An einigen Schulen werden die vorhandenen Kapazitäten aktuell
nicht vollständig ausgelastet.
Mit der Schließung des Fichte-Gymnasiums werden rechnerisch 3 Züge wegfallen. Die
Kapazität an den Gymnasien (inkl. Marienschule) reduziert sich von 31 (aktuell nicht
ausgelasteten) auf 28 Züge. Die Aufnahmekapazität der Gymnasien beträgt damit 2017/2018
unter Berücksichtigung der Begrenzungen des Gemeinsamen Lernens rechnerisch noch 876
Schulplätze und wird sich zum Schuljahr 2018/2019 auf 789 reduzieren.
Auf der Grundlage des Durchschnitts der Schülerzahlen und der Meldedaten der letzten fünf
Jahre werden ab dem Schuljahr 2017/2018 – 2022/2023 an den Gymnasien folgende
Schülerzahlen prognostiziert3:
Schuljahr 2017/2018: 843
Schuljahr 2018/2019: 855
Schuljahr 2019/2020: 868
Schuljahr 2020/2021: 876
Schuljahr 2021/2022: 855
Bei der Berechnung der zukünftigen Aufnahmekapazität von rechnerisch 789 zunächst
unberücksichtigt geblieben sind die Schulplätze, die von den Schulleitungen durch
Mehraufnahme von Schülerinnen und Schülern geschaffen werden (vgl. § 6 der Verordnung
zu § 93 Abs. 2 SchulG NRW). Da diese Plätze faktisch aber bestehen, erhöht sich die Zahl der
Gymnasialplätze um durchschnittlich insgesamt 20 auf 809.
Bei der Prognose wurde zunächst die bisherige Gymnasialquote der Grundschulkinder
fortgeschrieben. Tatsächlich entspricht es aber den bisherigen Erfahrungen, dass diese in der
Gruppe der neu zugewanderten Schülerinnen und Schüler etwas unterdurchschnittlich ist. Es
kann daher wohl davon ausgegangen werden, dass die Schulform Gymnasium zumindest
vorübergehend von den Grundschülern nicht im gleichen Maße wie bisher nachgefragt
werden wird. Vermutlich werden die Gesamtschulen wieder mehr Zulauf haben.
Insofern geht die Verwaltung davon aus, dass die Anzahl der Gymnasialplätze trotz
Schließung des Fichte-Gymnasiums durch Bildung einer vierten Eingangsklasse am ArndtGymnasium 2018/2019 zunächst noch annähernd bedarfsdeckend sein wird. Über die
zukünftige Zügigkeit des neuen Arndt-Gymnasiums soll im Laufe des Schuljahres 2017/2018
eine Beschlussfassung herbeigeführt werden (vgl. Vorlage 4225/17).
Inanspruchnahme des § 46 (6) SchulG NRW für die Schulform Gymnasium:
Darüber hinaus besteht aber auch die Möglichkeit, durch Inanspruchnahme des § 46 (6)
SchulG NRW auch für die Schulform Gymnasium kurzfristig Schulplätze zu schaffen, bzw.
zukünftig vorrangig für Krefelder Schülerinnen und Schüler vorzuhalten. Hierdurch entstehen
keine Kosten, vielmehr werden zukünftig Kosten, die durch die Beschulung auswärtiger
Schülerinnen und Schüler entstanden sind, vermieden. Zudem gestaltet sich die Planung der
zukünftigen Schullandschaft durch Veränderungen wie Schließung der Hauptschulen,
Errichtung der 5. Gesamtschule und nicht zuletzt durch die Zuwanderungssituation ohnehin
schwierig. Auch aus diesem Grund ist es vorteilhaft, zunächst den Schulbedarf der eigenen
Kommune decken zu können. Eben diese „Stärkung des Grundsatzes, dass Schulträger
zunächst ein Bedürfnis in ihrem Gebiet zu befriedigen haben“, möchte der Gesetzgeber mit
der Einführung des § 46 (6) SchulG NRW auch erreichen (vgl. Schulrechtshandbuch
3
Hierbei wurde die zukünftige Verteilung der Schülerschaft weiter angenommen wie im Schuljahr 2016/2017,
in der sich die Schullandschaft mit der Gründung der 5. Gesamtschule zuletzt nochmals gravierend veränderte.
Zudem ist anzumerken, dass sich die Prognoseberechnung ändert, wenn bei keiner Schulform Überhänge zu
verzeichnen sind. Es wird, aus den weiter unten erläuterten Gründen, zunächst davon ausgegangen, dass es in
den nächsten Jahren wieder einen Überhang an den Gesamtschulen geben wird und die bisherige
Berechnungsweise der Prognosen beibehalten.
Nordrhein-Westfalen, Kommentar zum Schulgesetz NRW mit Ratgeber und ergänzenden
Vorschriften, Kommentarteil K §46, Seite 8).
In den vergangenen Jahren wurden in folgender Größenordnung Schülerinnen und Schüler
an den städtischen Gymnasien aufgenommen, die grundsätzlich auf Gymnasien in ihren
Heimatorten hätten verwiesen werden können, wenn die Aufnahmekapazitäten
überschritten gewesen wären:
Arndt-Gymnasium
Gymnasium am Moltkeplatz
Gymnasium am Stadtpark
Gymnasium Fabritianum
Gymnasium Horkesgath
MSM-Gymnasium
Ricarda-Huch-Gymnasium
gesamt
2012
2
0
4
26
5
15
2
2015
0
0
2
30
2
26
0
2016
2
2
5
26
0
15
0
2017
2
0
2
46
2
25
0
54
60
50
77
Davon ausgehend, dass die Aufnahmekapazität zukünftig an den Krefelder Gynnasien
insgesamt überstiegen werden wird, könnten mit der Anwendung von § 46 (6) SchulG NRW
für Krefelder Schülerinnen und Schüler voraussichtlich im Schnitt gut 50 Gymnasialplätze
geschaffen werden.
Im Rahmen der Kapazitäten können vorhandene Schulplätze, die nicht von Krefelder Kindern
genutzt werden, selbstverständlich auch weiterhin an Auswärtige vergeben werden.
Daher empfiehlt die Schulverwaltung zur Sicherstellung ausreichender Gymnasialplätze ab
dem Schuljahr 2018/2019 auch bezüglich der Gymnasien von der Regelung des § 46 (6)
SchulG Gebrauch zu machen.
Entwicklung an den städtischen Realschulen:
Die Situation an den noch in Klasse 5 aufnehmenden Realschulen stellt sich wie folgt dar:
Albert-Schweitzer-Realschule
Anmeldungen
Aufnahmen
davon Auswärtige
Tönisvorst
Duisburg
Willich
2012/2013 2015/2016 2016/2017 2017/2018
41
53
96
74
57
68
96
89
2
1
0
1
1
1
Freiherr-vom-Stein-Realschule
Anmeldungen
Aufnahmen
davon Auswärtige
Meerbusch
Tönisvorst
Duisburg
Willich
2012/2013 2015/2016 2016/2017 2017/2018
66
100
108
128
79
105
104
108
2
4
3
1
1
1
3
1
1
1
Realschule Horkesgath
Anmeldungen
Aufnahmen
davon Auswärtige
Tönisvorst
Herford
2012/2013 2015/2016 2016/2017 2017/2018
127
109
139
106
157
111
140
108
3
5
4
3
5
3
1
Bei den Realschulen wurde die Aufnahmekapazität erstmalig im Anmeldeverfahren für das
Schuljahr 2016/2017 und im anschließenden Anmeldeverfahren für das Schuljahr 2017/2018
überschritten.
Inanspruchnahme des § 46 (6) für die Schulform Realschule:
Zwar werden die Krefelder Realschulen nur von wenigen Auswärtigen besucht, die ein
vergleichbares Angebot auch in ihrer eigenen Gemeinde wahrnehmen könnten; insgesamt
hätten in 2016/2017 4 und in 2017/2018 5 auswärtige Schülerinnen und Schüler abgewiesen
werden können. Trotzdem hätte die Anwendung des § 46 (6) SchulG NRW auch hier zur
Folge, dass vorrangig Krefelder Schülerinnen und Schüler die gewünschten Plätze an den
Krefelder Realschulen erhalten.
Die Schulverwaltung rät daher, alle weiterführenden Schulen Krefelds bei der Anwendung
des § 46 (6) SchulG NRW gleich zu behandeln und somit auch für die Realschulen zu
beschließen.
Verfahren bei der Ablehnung auswärtiger Schüler:
Es sei nochmals ausdrücklich darauf hingewiesen, dass eine Ablehnung nur dann erfolgt,
wenn der auswärtige Schüler oder die auswärtige Schülerin eine Schule gleicher Schulform
an seinem Wohnort vorfindet. Nur diese Kinder werden gemäß dem zu fassenden Beschluss
abgelehnt, sofern die Anmeldekapazitäten überschritten sind.
Übersteigt die Zahl der Anmeldungen aus Krefeld hierbei bereits für sich allein die
Aufnahmekapazität an einzelnen Schulen, wird das Auswahlverfahren nach den Kriterien der
Ausbildungs- und Prüfungsordnung (APO SI) ausschließlich unter den Krefelder Schülerinnen
und Schülern durchgeführt.
Grundsätzlich gilt, dass im Rahmen des Koordinierungsverfahrens zunächst die Krefelder
Kinder sowie die Auswärtigen, die in ihrem Heimatort ggf. keine Schule der gewünschten
Schulform vorfinden, versorgt werden. Sollten danach noch Kapazitäten vorhanden sein,
können auch Auswärtige aus den Gemeinden mit einem entsprechenden Schulangebot
aufgenommen werden. Hierzu führt der Schulleiter ein Auswahlverfahren nach den o.g.
Kriterien der Ausbildungs- und Prüfungsordnung (APO-S I) durch (siehe Schulrechtshandbuch
Nordrhein-Westfalen, Kommentar zu § 46 Abs. 6 SchulG NRW, Randziffer 23).
Weiteres Vorgehen:
Da bedingt durch die Schul-Sommerferien bis zur Sitzung des Ausschusses für Schule und
Weiterbildung keine Abstimmung mit den betroffenen Schulformen mehr möglich war, regt
die Verwaltung an, in der Sitzung des Ausschusses am 6.9.2017 zunächst in die Thematik
einzuführen und vor einer abschließenden Beschlussfassung den Schulen Gelegenheit zur
Stellungnahme einzuräumen.