Daten
Kommune
Krefeld
Größe
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Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 02:43
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Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld
öffentlich
Datum 24.07.2017
Nr.
4246 /17
Anlage-Nr.
FB/Geschäftszeichen: - Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Ausschuss für Schule und Weiterbildung
06.09.2017
Betreff
Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung für die Krefelder Gymnasien
hier: Abweisung auswärtiger Schülerinnen und Schüler bei Anmeldeüberhängen
gemäß § 46 (6) Schulgesetz NRW (Schulformen Gymnasium und Realschule)
Beschlussentwurf:
1. Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung nimmt die Ausführungen der Schulverwaltung zur
Kenntnis.
2. Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung beauftragt die Schulverwaltung für seine nächstfolgende Sitzung sowie die anschließenden Sitzung des Rates eine Beschlussfassung vorzubereiten, nach der gemäß § 46 (6) Schulgesetz NRW an den städtischen Gymnasien und Realschulen
bei Überschreitung der Aufnahmekapazität diejenigen Schülerinnen und Schüler abzulehnen
sind, die in ihrer Gemeinde eine Schule der gewünschten Schulform besuchen können. Diese
Regelung soll ab dem Anmeldeverfahren für das Schuljahr 2018/2019 und dann fortlaufend gelten. Vor dieser abschließenden Beschlussfassung soll den betroffenen Schulformen Gelegenheit
zur Stellungnahme eingeräumt werden.
Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja
Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten
X nein
Begründung
Seite 1
Finanzielle Auswirkungen
Vorlage-Nr. 4246 /17
Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt:
ja
nein
Innenauftrag:
Kostenart:
PSP-Element:
Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft:
Personalkosten
Sachkosten
Kapitalkosten
(Abschreibungen oder Zinsen)
Kosten insgesamt
abzüglich
0,00 EUR
- Erträge
- Einsparungen
0,00 EUR
Bemerkungen
Begründung
siehe Anlage
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