Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Verwaltungsvorlage (Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung für die Krefelder Gymnasien hier: Abweisung auswärtiger Schülerinnen und Schüler bei Anmeldeüberhängen gemäß § 46 (6) Schulgesetz NRW (Schulformen Gymnasium und Realschule))

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
265 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 02:43
Verwaltungsvorlage (Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung für die Krefelder Gymnasien hier: Abweisung auswärtiger Schülerinnen und Schüler bei Anmeldeüberhängen  gemäß § 46 (6) Schulgesetz NRW (Schulformen Gymnasium und Realschule)) Verwaltungsvorlage (Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung für die Krefelder Gymnasien hier: Abweisung auswärtiger Schülerinnen und Schüler bei Anmeldeüberhängen  gemäß § 46 (6) Schulgesetz NRW (Schulformen Gymnasium und Realschule)) Verwaltungsvorlage (Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung für die Krefelder Gymnasien hier: Abweisung auswärtiger Schülerinnen und Schüler bei Anmeldeüberhängen  gemäß § 46 (6) Schulgesetz NRW (Schulformen Gymnasium und Realschule))

öffnen download melden Dateigröße: 265 kB

Inhalt der Datei

TOP Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld öffentlich Datum 24.07.2017 Nr. 4246 /17 Anlage-Nr. FB/Geschäftszeichen: - Beratungsfolge: Sitzungstermin: Ausschuss für Schule und Weiterbildung 06.09.2017 Betreff Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung für die Krefelder Gymnasien hier: Abweisung auswärtiger Schülerinnen und Schüler bei Anmeldeüberhängen gemäß § 46 (6) Schulgesetz NRW (Schulformen Gymnasium und Realschule) Beschlussentwurf: 1. Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung nimmt die Ausführungen der Schulverwaltung zur Kenntnis. 2. Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung beauftragt die Schulverwaltung für seine nächstfolgende Sitzung sowie die anschließenden Sitzung des Rates eine Beschlussfassung vorzubereiten, nach der gemäß § 46 (6) Schulgesetz NRW an den städtischen Gymnasien und Realschulen bei Überschreitung der Aufnahmekapazität diejenigen Schülerinnen und Schüler abzulehnen sind, die in ihrer Gemeinde eine Schule der gewünschten Schulform besuchen können. Diese Regelung soll ab dem Anmeldeverfahren für das Schuljahr 2018/2019 und dann fortlaufend gelten. Vor dieser abschließenden Beschlussfassung soll den betroffenen Schulformen Gelegenheit zur Stellungnahme eingeräumt werden. Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten X nein Begründung Seite 1 Finanzielle Auswirkungen Vorlage-Nr. 4246 /17 Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt: ja nein Innenauftrag: Kostenart: PSP-Element: Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft: Personalkosten Sachkosten Kapitalkosten (Abschreibungen oder Zinsen) Kosten insgesamt abzüglich 0,00 EUR - Erträge - Einsparungen 0,00 EUR Bemerkungen Begründung siehe Anlage Seite 2