Daten
Kommune
Krefeld
Größe
271 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 02:44
Stichworte
Inhalt der Datei
und Anträge von Rf. Brauers vom 07.12.2016 und 09.12.2016 sowie Verwaltungsvorlage
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Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld
öffentlich
Datum 22.11.2016
Nr.
3518 /17
Anlage-Nr.
FB/Geschäftszeichen: - 05/2 Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Rat
09.02.2017
Betreff
Genehmigung der Niederschrift über die 16. Sitzung des Rates vom 29.09.2016
- öffentlicher Teil und Anträge von Rf. Brauers vom 07.12.2016 und 09.12.2016 sowie Verwaltungsvorlage
Beschlussentwurf:
I. Der Rat weist den Antrag von Ratsfrau Brauers vom 07.12.2016 zurück.
II. Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja
Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten
X nein
Begründung
Seite 1
Finanzielle Auswirkungen
Vorlage-Nr. 3518 /17
Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt:
ja
nein
Innenauftrag:
Kostenart:
PSP-Element:
Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft:
Personalkosten
Sachkosten
Kapitalkosten
(Abschreibungen oder Zinsen)
Kosten insgesamt
abzüglich
0,00 EUR
- Erträge
- Einsparungen
0,00 EUR
Bemerkungen
Begründung
Seite 2
zu I.:
Mit Schreiben vom 07.12.2016 beantragt Ratsfrau Brauers, der Rat möge feststellen, sie habe in der öffentlichen Sitzung des Rates am 29.09.2016 unter Tagesordnungspunkt 7 - Einspruch gegen den Beschluss
des Ausschusses für Bauen, Wohnen und Mobilität über die Vorlage Nr. 2373/16 - Stadtumbau West,
Karlsplatz / Joseph-Beuys-Platz und Umfeld Kaiser Wilhelm Museum - entgegen der Niederschrift über die
16. Sitzung des Rates vom 29.09.2016, öffentlicher Teil, an der Abstimmung teilgenommen und wie folgt
abgestimmt:
zu 1.: dafür
zu 2.: dagegen
zu 3.: dagegen
zu 4.: dagegen.
Oberbürgermeister Meyer hat in der Sitzung die Entscheidung zu Tagesordnungspunkt 7 zur Abstimmung
gestellt. Ratsfrau Brauers hat bei dieser Abstimmung kein Akklamationszeichen abgegeben. Oberbürgermeister Meyer hat auf diesen Umstand bei der Feststellung des Abstimmungsergebnisses hingewiesen,
Ratsfrau Brauers hat dem nicht widersprochen.
zu II.:
Mit Schreiben vom 09.12.2016 beantragt Ratsfrau Brauers eine Prüfung, welche Auswirkungen auf die
Beschlussfassung eine Feststellung des Abstimmungsergebnisses in der von ihr angegebenen Form gehabt hätte.
Es kann festgestellt werden, dass auch bei Einbeziehung des angegebenen Abstimmungsverhaltens von
Ratsfrau Brauers die Entscheidung in allen Punkten unverändert wäre und somit ihre Stimme in diesem
konkreten Fall nicht ausschlaggebend gewesen ist.