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Verwaltungsvorlage (Lärmschutz am Schienenverkehr)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
264 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 02:44
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Antrag der CDU-Fraktion vom 04.09.2014 TOP Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld öffentlich Datum 18.09.2014 Nr. 440 /14 Anlage-Nr. FB/Geschäftszeichen: - Beratungsfolge: Sitzungstermin: Ausschuss für Bauen, Wohnen und Mobilität 21.10.2014 Betreff Lärmschutz am Schienenverkehr Antrag der CDU-Fraktion vom 04.09.2014 Beschlussentwurf: Der Ausschuss für Bauen, Wohnen und Mobilität nimmt die Vorlage zur Kenntnis. Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja X nein Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten Begründung Seite 1 Finanzielle Auswirkungen Vorlage-Nr. 440 /14 Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt: ja nein Innenauftrag: Kostenart: PSP-Element: Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft: Personalkosten Sachkosten Kapitalkosten (Abschreibungen oder Zinsen) Kosten insgesamt abzüglich 0,00 EUR - Erträge - Einsparungen 0,00 EUR Bemerkungen Begründung Seite 2 Die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Krefeld beantragt mit Schreiben vom 04.09.2014 das Thema "Lärmschutz im Schienenverkehr" auf die Tagesordnung der Sitzung des Ausschusses für Bauen, Wohnen und Mobilität zu setzen, zu beraten und ggf. einer Beschlussfassung zuzuführen. Als Beratungsgrundlage wird ein Bericht der Verwaltung erbeten, in dem u. a. dargestellt werden soll, ob und inwieweit Maßnahmen zur Reduzierung der Lärmbelastung an Schienenwegen unter in Anspruchnahme der Programme der Bundesregierung von den Schienenträgern im Bereich der Stadt Krefeld umgesetzt werden. Hierbei soll die Broschüre "Lärmschutz im Schienverkehr" berücksichtigt werden. Nach dem Kenntnisstand der Verwaltung handelt es sich in Krefeld um 8 Lärmsanierungsabschnitte mit einer Gesamtlänge von 9,5 km, die von der Deutschen Bahn im Rahmen des Lärmsanierungsprogramms des Bundes lärmsaniert werden sollen. Welche Lärmsanierungsmaßnahmen in den einzelnen Abschnitten zum Tragen kommen werden und welchen Umfang die prognostizierte Lärmminderung hat, ist der Verwaltung derzeit noch nicht bekannt. Dem Lärmsanierungsprogramm des Bundes liegt eine Karte der Schallemissionen nachts an Schienenwegen des Bundes aus 2008 zugrunde. Weitere Informationen finden Sie unter www.bmvi.de. Das Lärmsanierungsprogramm des Bundes kommt mit der Sanierung von Schienenwegen in Krefeld der Lärmaktionsplanung Stufe 2 gemäß § 47d Bundesimmissionsschutzgesetz - BImSchG in Krefeld entgegen. Die Stadt Krefeld wird im Rahmen des in Aufstellung befindlichen Lärmaktionsplans Stufe 2 die Lärmschutzmaßnahmen des Bundes an den Schienenwegen in Krefeld berücksichtigen. Die Offenlage der Lärmkarten gemäß § 47c BImSchG und des Entwurfs des Lärmaktionsplans gemäß § 47d BImSchG sowie die Öffentlichkeitsarbeit sind im IV.Quartal 2014 geplant. Die Termine werden den politischen Gremien und den Bürgern nach der verwaltungsinternen Abstimmung rechtszeitig bekannt gegeben. Über Art und Umfang der Lärmschutzmaßnahmen des Bundes wird die Stadt Krefeld im Rahmen der Lärmaktionsplanung berichten.