Daten
Kommune
Krefeld
Größe
264 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 02:44
Stichworte
Inhalt der Datei
Antrag der CDU-Fraktion vom 04.09.2014
TOP
Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld
öffentlich
Datum 18.09.2014
Nr.
440 /14
Anlage-Nr.
FB/Geschäftszeichen: - Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Ausschuss für Bauen, Wohnen und Mobilität
21.10.2014
Betreff
Lärmschutz am Schienenverkehr
Antrag der CDU-Fraktion vom 04.09.2014
Beschlussentwurf:
Der Ausschuss für Bauen, Wohnen und Mobilität nimmt die Vorlage zur Kenntnis.
Unmittelbare finanzielle Auswirkungen
ja
X nein
Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten
Begründung
Seite 1
Finanzielle Auswirkungen
Vorlage-Nr. 440 /14
Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt:
ja
nein
Innenauftrag:
Kostenart:
PSP-Element:
Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft:
Personalkosten
Sachkosten
Kapitalkosten
(Abschreibungen oder Zinsen)
Kosten insgesamt
abzüglich
0,00 EUR
- Erträge
- Einsparungen
0,00 EUR
Bemerkungen
Begründung
Seite 2
Die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Krefeld beantragt mit Schreiben vom 04.09.2014 das Thema "Lärmschutz im Schienenverkehr" auf die Tagesordnung der Sitzung des Ausschusses für Bauen, Wohnen und
Mobilität zu setzen, zu beraten und ggf. einer Beschlussfassung zuzuführen. Als Beratungsgrundlage wird
ein Bericht der Verwaltung erbeten, in dem u. a. dargestellt werden soll, ob und inwieweit Maßnahmen
zur Reduzierung der Lärmbelastung an Schienenwegen unter in Anspruchnahme der Programme der
Bundesregierung von den Schienenträgern im Bereich der Stadt Krefeld umgesetzt werden. Hierbei soll
die Broschüre "Lärmschutz im Schienverkehr" berücksichtigt werden.
Nach dem Kenntnisstand der Verwaltung handelt es sich in Krefeld um 8 Lärmsanierungsabschnitte mit
einer Gesamtlänge von 9,5 km, die von der Deutschen Bahn im Rahmen des Lärmsanierungsprogramms
des Bundes lärmsaniert werden sollen. Welche Lärmsanierungsmaßnahmen in den einzelnen Abschnitten
zum Tragen kommen werden und welchen Umfang die prognostizierte Lärmminderung hat, ist der Verwaltung derzeit noch nicht bekannt.
Dem Lärmsanierungsprogramm des Bundes liegt eine Karte der Schallemissionen nachts an Schienenwegen des Bundes aus 2008 zugrunde. Weitere Informationen finden Sie unter www.bmvi.de.
Das Lärmsanierungsprogramm des Bundes kommt mit der Sanierung von Schienenwegen in Krefeld der
Lärmaktionsplanung Stufe 2 gemäß § 47d Bundesimmissionsschutzgesetz - BImSchG in Krefeld entgegen.
Die Stadt Krefeld wird im Rahmen des in Aufstellung befindlichen Lärmaktionsplans Stufe 2 die Lärmschutzmaßnahmen des Bundes an den Schienenwegen in Krefeld berücksichtigen. Die Offenlage der
Lärmkarten gemäß § 47c BImSchG und des Entwurfs des Lärmaktionsplans gemäß § 47d BImSchG sowie
die Öffentlichkeitsarbeit sind im IV.Quartal 2014 geplant. Die Termine werden den politischen Gremien
und den Bürgern nach der verwaltungsinternen Abstimmung rechtszeitig bekannt gegeben. Über Art und
Umfang der Lärmschutzmaßnahmen des Bundes wird die Stadt Krefeld im Rahmen der Lärmaktionsplanung berichten.