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Verwaltungsvorlage (Entgelterhebung von Direktanlieferern an der Müll- und Klärschlammverbrennungsanlage (MKVA) ab dem 01.01.2018)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
303 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 02:44
Verwaltungsvorlage (Entgelterhebung von Direktanlieferern an der Müll- und Klärschlammverbrennungsanlage (MKVA) ab dem 01.01.2018) Verwaltungsvorlage (Entgelterhebung von Direktanlieferern an der Müll- und Klärschlammverbrennungsanlage (MKVA) ab dem 01.01.2018) Verwaltungsvorlage (Entgelterhebung von Direktanlieferern an der Müll- und Klärschlammverbrennungsanlage (MKVA) ab dem 01.01.2018)

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Inhalt der Datei

TOP Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld öffentlich Nr. 4626 /17 Anlage-Nr. FB/Geschäftszeichen: - 3611 Beratungsfolge: Sitzungstermin: Haupt- und Beschwerdeausschuss 05.12.2017 Rat 05.12.2017 Betreff Entgelterhebung von Direktanlieferern an der Müll- und Klärschlammverbrennungsanlage (MKVA) ab dem 01.01.2018 Beschlussentwurf: Aufgrund des § 41 Abs. 1 Buchstabe i) der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 25. Juni 2015 (GV. NRW. S. 496) werden die folgenden privatrechtlichen Entgelte beschlossen: Für Direktanlieferungen von Abfällen an der Müll- und Klärschlammverbrennungsanlage (EGK, Parkstraße 234, 47829 Krefeld) sind folgende Entgelte zu entrichten: Haus- und Gewerbeabfall pro t zzgl. MwSt. 189,86 EUR inkl. MwSt. 9,50 EUR • für PKW/Kombi je Kleinanlieferung von 100 bis inkl. MwSt. 200 kg pauschal 18,00 EUR Kleinmengenanlieferer : • für PKW/Kombi je Kleinanlieferung bis 100 kg pauschal • je kg für die 200 kg übersteigende Menge inkl. MwSt. Diese Entgelte werden ab dem 01.01.2018 erhoben. Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten X nein 0,23 EUR Begründung Seite 1 Finanzielle Auswirkungen Vorlage-Nr. 4626 /17 Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt: ja nein Innenauftrag: Kostenart: PSP-Element: Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft: Personalkosten Sachkosten Kapitalkosten (Abschreibungen oder Zinsen) Kosten insgesamt abzüglich 0,00 EUR - Erträge - Einsparungen 0,00 EUR Bemerkungen Begründung Seite 2 Nach dem zwischen der Entsorgungsgesellschaft Krefeld GmbH & Co. KG (EGK) und der Stadt Krefeld geschlossenen Betriebsvertrag bedient sich die Stadt der Gesellschaft als Dritte zur Erfüllung der Aufgabe der Abfallentsorgung durch den Betrieb der MKVA. In § 10.2 des Betriebsvertrages hat sich die Stadt Krefeld verpflichtet, die Entgelte für die Direktanlieferungen zur MKVA nicht mehr durch eine durch Satzung festzusetzende Gebühr, sondern im Wege eines privatrechtlichen Entgeltes zu fordern. Die Festsetzung der Entgelte bedarf gemäß § 41 Abs. 1 Buchstabe i) GO NRW der Zustimmung des Rates. Durch die neue Vereinbarung des Festpreises ab 01.01.2018 bedarf es einer Anpassung und Modifizierung der Entgeltregelungen für Anlieferer. Die Änderungen sind in der folgenden Synopse dargestellt: