Daten
Kommune
Krefeld
Größe
334 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 02:45
Stichworte
Inhalt der Datei
TOP
Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld
öffentlich
Datum 18.07.2016
Nr.
2932 /16
Anlage-Nr.
FB/Geschäftszeichen: - 611 Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Bezirksvertretung Mitte
06.09.2016
Ausschuss für Stadtplanung und Stadtsanierung
22.09.2016
Haupt- und Beschwerdeausschuss
29.09.2016
Rat
29.09.2016
Betreff
Beschluss zur Durchführung des Bieterverfahrens "Alte Feuerwache Florastraße"
Beschlussentwurf:
Die Verwaltung wird beauftragt, das Bieterverfahren zur "Alten Feuerwache Florastraße" durchzuführen.
Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja
Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten
X nein
Begründung
Seite 1
Finanzielle Auswirkungen
Vorlage-Nr. 2932 /16
Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt:
ja
nein
Innenauftrag:
Kostenart:
PSP-Element:
Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft:
Personalkosten
Sachkosten
Kapitalkosten
(Abschreibungen oder Zinsen)
Kosten insgesamt
abzüglich
0,00 EUR
- Erträge
- Einsparungen
0,00 EUR
Bemerkungen
Begründung
Seite 2
Anlass der Planung
Die Stadt Krefeld beabsichtigt die zentral gelegene, östlich der Innenstadt befindliche Fläche von
ca. 6.025 m² einschließlich der Bestandsgebäude zu veräußern. Wegen der Verlagerung des
Standorts der Hauptfeuerwache und dem damit verbundenen Leerstand des Gebäudekomplexes
eröffnet sich die Chance, städtebauliche, funktionale und strukturelle Defizite in diesem Teil des
Stadtgebiets zu beheben und Weichen für die künftige Stadtentwicklung zu stellen. Dabei sollen
die denkmalgeschützten Gebäude der alten Hauptfeuerwache erhalten bleiben. Der bisher als
Aufstellfläche genutzte Innenhofbereich soll einer Bebauung zugeführt werden. Erwartet wird
die Abgabe eines Kaufgebotes für die beschriebene Fläche in Gänze.
Das Gebäude der Hauptfeuerwache einschließlich verschiedener Innenausbauten und Ausstattungselementen, das Nachbarhaus, Florastraße 68, der „Steigerturm“, sowie die ehemalige, an
der westlichen Plangebietsgrenze gelegene „städtische Desinfektionsanstalt“ sind in die Denkmalliste der Stadt Krefeld als Baudenkmal eingetragen. Teile des eingeschossigen, direkt angrenzenden Gebäudes des „Steigerturms“ und der „Desinfektionsanstalt“ sind als erhaltenswert eingestuft.
Geplante Nutzungen
Die Fläche ist im Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche ausgewiesen. Ziel ist es, das ehemalige
Gebäude der Feuerwache einschließlich seiner Nebengebäude einer neuen Nutzung zu zuführen
und die Freifläche im Innenbereich maßvoll zu bebauen. Die Innenverdichtung sollte durch einen
nachhaltigen Wohnungsbau erfolgen. Das Gebäude der ehemaligen Feuerwache kann für Wohnen (auch „neue Wohnformen“), Gastronomie (Bistro, Cafe u.ä.), nichtstörende Handwerksbetriebe (z.B. Schuster, Fahrradhändler, Friseur, Goldschmied u.ä.), für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke oder auch für freie Berufe gem. § 13 Baunutzungsverordnung (BauNVO) genutzt werden. Einzelhandel ist insbesondere in Bezug auf Größe und Sortiment mit einer wohngebietsverträglichen Verkaufsfläche bis maximal 400 m² für beispielsweise
den „Nachbarschaftsladen“ vertretbar. Die gemäß § 4 Abs. 3, Nr. 4 und 5 BauNVO ausnahmsweise zulässigen Nutzungen wie Gartenbaubetriebe und Tankstellen werden gem. § 1 Abs. 6 Nr. 1
BauNVO ausgeschlossen.
Damit bietet sich die Fläche für vielfältige Nutzungen in einem ausgewogenen Verhältnis zwischen Wohnen und wohngebietsverträglichen, gewerblichen Nutzungen an. Das Plangebiet soll
als Allgemeines Wohngebiet (WA) ausgewiesen werden und eine II-III geschossige Bebauung im
Innenhofbereich ermöglichen. Durch die Schaffung von Wohnraum entstehen Folgenkosten in
Form von Infrastrukturfolgekosten, die je nach Anzahl der Wohneinheiten variieren und im Einzelfall im weiteren Planverfahren zu bestimmen sind.
Planrecht
Der Bereich liegt außerhalb eines Bebauungsplans und innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils. Das gesamte Plangebiet ist bebaut und versiegelt. Lediglich die Gärten der angrenzenden Wohnbebauungen weisen Gehölzbestände auf.
Um zu einer wirtschaftlich sinnvollen Bebauung zu gelangen und ein realisierungsfähiges Konzept für die Neuordnung des 6.025 m² großen Plangebiets bei Erhaltung des Denkmals in Verbindung mit einer Neubebauung des Innenhofbereichs zu finden, ist die Aufstellung eines (neuen)
Bebauungsplanes erforderlich. Das Verfahren wird parallel zum Bieterverfahren eingeleitet, um
ein auf das Bieterverfahren abgestimmtes Baurecht durch die Bauleitplanung zu erhalten.
Das Gebiet soll als Allgemeines Wohngebiet (WA) ausgewiesen werden. Die Übernahme der
Trauf- und Firsthöhen im Bereich der Straßenrandbebauung ist zwingend erforderlich. Für die
Bauflächen im Innenhofbereich ist eine II-III Geschossigkeit vorgesehen.
Begründung
Seite 3
Städtebauliche Rahmenbedingungen
Bei der Bebauung der Fläche ist die Baukörperdimensionierung der umliegenden Bebauung zu
berücksichtigen und durch Neubebauung des Innenhofbereichs soll ein innerstädtisches Quartier
geschaffen werden. Wünschenswert ist Wohnen in Form von Mehrfamilienhäusern oder Stadthäusern, in Verbindung mit einer attraktiven Gestaltung der Freiräume. Die denkmalgeschützten
Gebäude und Gebäudeteile an der Florastraße und im Innenhofbereich sind angemessen zu berücksichtigen und in die Planung zu integrieren.
Verkehrliche Aspekte
Die Anfahrbarkeit des Innenhofbereichs von der Florastraße muss erhalten bleiben (Brandschutz,
Feuerwehr). Es soll keine zusätzliche verkehrliche Erschließung über die Florastraße erfolgen. Die
Unterbringung der für die Nutzungsänderung und Neubebauung notwendigen Stellplätze muss
auf eigenem Grundstück, gegebenenfalls in einer Tiefgarage, erfolgen.
Weitere zu beachtende Punkte
Nutzungstechnisch befand sich auf dieser Fläche immer die Hauptfeuerwache (errichtet 1909).
Die Innenhofflächen sind vollständig versiegelt. Altlasten sind nicht auszuschließen; beim Fachbereich Umwelt ist die Fläche als Altstandort im Altlastenkataster verzeichnet. Das Bodengutachten wird derzeitig erstellt und wird zum Beginn des Bieterverfahrens den Interessenten zur Einsichtnahme zur Verfügung gestellt.
Beurteilungskriterien / Auswertung der Angebote
Ziel ist es, eine städtebaulich anspruchsvolle Lösung mit einer gebietsverträglichen Nutzung zu
realisieren. Im Gegenzug soll der Bieter ein städtisches Grundstück zu einem angemessenen
Preis erhalten.
Die eingereichten Unterlagen werden nach folgenden Kriterien geprüft und unterschiedlich bewertet:
•
o
o
o
o
Städtebau und Funktion
Nutzungsqualität und Nutzungskonzept
funktionale Qualität der Nutzungszuordnung des Denkmals
Unterbringung der privaten Stellplätze
Kleinklima und Nachhaltigkeit – Gestaltung der Frei- und Dachflächen
•
o
o
o
Architektonische Anforderungen
Gestaltungsqualität
Umgang mit dem Denkmal
Maßstäblichkeit
•
o
Kaufpreis
Mindestgebot oder aber ein davon abweichendes höheres Gebot
Ziel des Bieterverfahrens
Auf diesem Weg soll ein aussagekräftiges Nutzungskonzept für die Denkmäler und den Innenhofbereich gefunden werden, einschließlich eines städtebaulichen und architektonischen Bebauungsvorschlags für den Innenhofbereich.
Erwartet wird ein Lageplan mit städtebaulichem Entwurf im Maßstab 1:500 einschließlich der
Darstellung der unbebauten Flächen und ihrer Nutzungen, welche die grundlegenden städtebaulichen Strukturen aufzeigt.
Begründung
Seite 4
Angaben zu den Baukörpern, den Höhenangaben, den Geschossigkeiten und dem Nutzungsmix
und der Nutzungsverteilung werden ebenso erwartet, wie Aussagen zur Gestaltung des Freiraums und der Verkehrsflächen (Erschließung und ruhender Verkehr, Ver- und Entsorgung, Aufstell- und Bewegungsflächen für Rettungsfahrzeuge).
Die Bieter können nur in Zusammenarbeit mit einem Planungsbüros bzw. Investors ein nachvollziehbares Kaufpreisangebot abgeben. Sie müssen Finanzierungsnachweis der Bank für Kauf und
Realisierung des Vorhabens einreichen und sie müssen Angaben von Referenzen von bisher umgesetzten Bauvorhaben liefern. Mit Hinweis auf die Denkmäler ist ein zwingender Nachweis von
Referenzen bei Um- und Ausbau von Denkmälern vorzulegen.