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Verwaltungsvorlage (Anlage 1_Begründung_3622_17.pdf)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
107 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 02:45
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Inhalt der Datei

Begründung Seite 2 Anlass und Ziel Für das Plangebiet im Bereich „Am Wiesenhof“ soll ein städtebaulicher Wettbewerb durchgeführt werden. Der Auslober des Verfahrens ist die Weber Grund und Boden GmbH aus Kieselborn. Der Auslober beabsichtigt in Zusammenarbeit mit der Stadt Krefeld das Plangebiet „Am Wiesenhof“ wohnbaulich zu entwickeln. Die in Teilbereichen befindliche landwirtschaftliche und gartenbauliche Nutzung soll perspektivisch eingestellt werden. Um die städtebauliche Qualität der Umnutzung am dem Standort Am Wiesenhof zu sichern, hat sich der Auslober in Zusammenarbeit mit der Stadt Krefeld dazu entschlossen, einen städtebaulichen Wettbewerb gemäß der Richtlinie zur Durchführung von Wettbewerben (RPW 2013) durchzuführen. Durch das Wettbewerbsverfahren erhoffen sich die Stadt Krefeld und der Auslober einen innovativen Vorschlag eines städtebaulichen Konzepts, der neues Wohnen in das bestehende Umfeld integriert. Ziel des Verfahrens ist die Definition einer adäquaten und nachhaltigen Nutzung der vorhandenen Flächen sowie eine städtebauliche Neuordnung unter Berücksichtigung und Sicherung gesunder Wohnverhältnisse (Wohnstandortfaktoren: Schallschutz, Besonnung und Klimaschutz). Art des Verfahrens Der Wettbewerb wird als einstufiger städtebaulicher Wettbewerb durchgeführt. Das Verfahren ist anonym. Als Vorstufe des Wettbewerbes wird ein Bewerbungsverfahren zur Auswahl von 7 Teilnehmern vorgeschaltet, an der sich auch junge Büros (Berufserfahrung < 5 Jahre) beteiligen können. Insgesamt sollen 10 Büros am Wettbewerb teilnehmen. 3 Teilnehmer werden vom Auslober in Zusammenarbeit mit der Stadt Krefeld gesetzt. Dazu sollen ein Krefelder Stadtplanungsbüro und zwei weitere Stadtplanungsbüros ausgewählt werden. Sollten mehr Büros ihr Interesse am Verfahren bekunden, entscheidet bei gleicher Eignung das Los über die Teilnahme am Verfahren. Am Wettbewerb teilnahmeberechtigt sind Stadtplaner. Ablauf des Verfahrens In einer Bürgerinformationsveranstaltung vor Start des Wettbewerbs wird der Öffentlichkeit das Wettbewerbsverfahren vorgestellt. Den Besuchern der Veranstaltung wird die Gelegenheit gegeben, ihre Anregungen mit der Stadt Krefeld zu diskutieren. Die Ergebnisse dieser Diskussion werden den Teilnehmern des Wettbewerbs und dem Preisgericht in Form eines Protokolls zur Verfügung gestellt. Weiterhin finden zu Beginn des Verfahrens, unter Ausschluss der Öffentlichkeit, ein Rundgang und ein Rückfragenkolloquium mit den teilnehmenden Büros statt. Dieses dient zur Beantwortung von inhaltlichen Fragen, die zur Bearbeitung der Aufgabenstellung notwendig sind. Nach Ablauf des Rückfragenkolloquiums beginnt die Bearbeitungsphase der Aufgabenstellung durch die Wettbewerbsteilnehmer. Das Preisgericht setzt sich zusammen aus 5 Fachpreisrichtern, 4 Sachpreisrichtern (stimmberechtigt) und 2 „Berater“ (nicht stimmberechtigt). Fachpreisrichter haben die fachliche Qualifikation der Teilnehmer. Sachpreisrichter sollen mit der Wettbewerbsaufgabe vertraut sein und die örtlichen Verhältnisse kennen. Begründung Seite 3 Die Vorprüfung erfolgt durch das vom Auslober beauftragte Büro ISR, Innovative Stadt- und Raumplanung GmbH, Haan und durch die Fachbereiche der Stadt Krefeld. Die Fach- und Sachpreisrichter sind noch zu benennen. Zu den Fachpreisrichtern sollen zwei Vertreter der Stadt Krefeld gehören und zwei Stadtplaner und ein Stadtplaner/Architekt. Zu dem Kreis der vier Sachpreisrichter sollen ein Vertreter der Stadt Krefeld und drei Vertreter aus dem politischen Raum gehören. Für alle Preisrichter sind Vertreter zu benennen. Das Preisgericht beschließt nach der Bearbeitungsphase in nicht öffentlicher Sitzung, welcher Entwurf dem Auslober und der Stadt zur weiteren Bearbeitung empfohlen wird. Nach Abschluss des Wettbewerbs wird der Öffentlichkeit das Ergebnis in einer Veranstaltung vorgestellt. Hier haben die Bürger erneut die Möglichkeit Stellung zu nehmen. Abb.: Ablauf des Verfahrens (Quelle: ISR) Bewertungskriterien Die Beurteilung der Arbeiten durch das Auswahlgremium erfolgt aufgrund der im Folgenden aufgeführten Kriterien. Die Reihenfolge der Kriterien hat keinen Einfluss auf ihre Gewichtung. • • • • • • • Qualität der städtebaulichen Struktur und Gestalt Identitätsstiftung durch die Besonderheit der städtebaulichen Struktur und Gestaltung Flexibilität der Erschließungsstruktur Einbindung in das städtebauliche Umfeld Berücksichtigung der städtebaulichen Vorgaben Wirtschaftlichkeit der städtebaulichen Struktur Berücksichtigung der vorgegebenen Kennzahlen Begründung Seite 4 Städtebauliche Struktur Die Geschossigkeit der Einfamilienhäuser soll bei II bis II + Staffelgeschoss und die der Mehrfamilienhäuser bei II + bis III + Staffelgeschoss liegen. Für Allgemeine Wohngebiete sind gemäß Baunutzungsverordnung als Maß der baulichen Nutzung eine Grundflächenzahl (GRZ) von 0,4 und eine Geschossflächenzahl (GFZ) von 1,2 zugrunde zu legen. Im Plangebiet ist ein ausgewogener, dem Standort entsprechender Wohnungsmix aus Mehrfamilien- und Einfamilienhäusern vorzusehen. Die Mehrfamilienhäuser sollen vor allem im zentralen Plangebiet liegen. Der Anteil der Mehrfamilienhäuser soll mit einem Flächenanteil von mind. 50% des Nettowohnbaulandes angesetzt werden. Für den Bereich der Einfamilienhäuser sind verschiedene Formen abzubilden, wie zum Beispiel Doppelhaushälften, Reihenhäuser, Kettenhäuser und auch freistehende Einfamilienhäuser. Für Einfamilienhäuser sind Grundstücksgrößen von 200 m² für Reihenhäuser und bis zu 450 m² für freistehende Einfamilienhäuser anzunehmen. Tiefgaragen sind wegen des hohen Grundwasserstands nur mit hohem finanziellem und technischem Aufwand zu realisieren. Bei freistehenden Einfamilienhäusern und Doppelhäusern ist der zweite Stellplatz vor der Garage oder dem Carport nachzuweisen. Bei Mehrfamilienhäusern sind mindestens 1,0 Stellplätze pro Wohneinheit nachzuweisen. Zudem ist eine ausreichende Anzahl an Besucherparkplätzen im öffentlichen Raum vorzusehen (0,2 je Wohneinheit). Insgesamt soll von den Wettbewerbsteilnehmern ein flexibles städtebauliches Gerüst mit sinnvollen Grundstückstiefen (ca. 25 m) entwickelt werden, um bei der Entwicklung des Wohngebietes auf die aktuelle Wohnungsmarktsituation reagieren zu können. Dann könnten z.B. Grundstücke für Mehrfamilienhäuser wahlweise auch durch Hausgruppen, Reihenhäuser oder Stadthäuser bebaut werden oder umgekehrt. Derzeit ist der Bedarf für eine Kindertagesstätte nicht gegeben. Optional ist deshalb ein etwa 2.000 – 2.500 m² großes Grundstück als Variante für eine viergruppige Kindertagesstätte in verkehrsgünstiger Lage vorzusehen und entsprechend im Konzept darzustellen. Das Konzept muss auch ohne die Variante mit Kita ein schlüssiges Gesamtbild ergeben. Es sind bis zu zwei Baugruppen im Plangebiet vorzusehen. Dabei soll eine Baugruppe am Luiter Weg nördlich der LVR-Gerd-Jansen-Schule vorgesehen werden. Eine zweite ist nur optional darzustellen. Für die Baugruppen und die Kita sind insgesamt zwei Grundstücke je 2.500 – 3.000 m² vorzuhalten, entweder zwei Baugruppen oder optional eine Baugruppe und eine Kita. Zum Landschaftsraum entlang der Nordgrenze des Plangebietes ist eine Eingrünung zu schaffen, welche die notwendigen Abstände zum Gestüt gewährleistet. In die Grünfläche ist eine ortsrandbegleitende Fuß- und Radwegeverbindung, mit Anknüpfung an die Umgebung (nach Westen zum Waldheimer Weg und nach Osten zum Luiter Weg), zu integrieren. Die Grünfläche soll als Siedlungsrand mit einem harmonischen Übergang zur Umgebung gestaltet werden. Hier soll vor allem die Naherholungsfunktion (Bewegung / Aufenthalt) berücksichtigt werden. Begründung Seite 5 In den geplanten Grünstrukturen sind begleitende Wege anzulegen, die in das Plangebiet führen und dies mit der Umgebung verknüpfen. Insgesamt soll das Plangebiet stark von Grün durchzogen werden und die umgebenen Strukturen mit dem Plangebiet verzahnen. Der Auslober beabsichtigt, gemäß der Empfehlung des Preisgerichtes, einen oder mehrere Preisträger mit der Überarbeitung und weiteren Ausarbeitung des städtebaulichen Entwurfs als Vorbereitung für die weitere Bauleitplanung, zu beauftragen. Zur weiteren Umsetzung des Projektes soll ein Landschaftsplaner einbezogen werden. Erschließungsnetz Für die zukünftige Entwicklung des Wohngebietes muss ein funktionales und wirtschaftliches Erschließungsnetz entwickelt werden. (Straßen- und Wegenetz im Quartier, ruhender Verkehr). Für die äußere verkehrsmäßige Anbindung sollen drei Punkte vorgesehen werden: Die Nieper Straße im Westen, Flünnertzdyk im Süden und der Luiter Weg im Osten. Hierdurch soll eine Verteilung der Verkehre ermöglicht werden. Die Erschließung von der Straße Flünnertzdyk soll dabei nur untergeordnet sein. Die Anbindung an die Nieper Straße soll in Form einer „T-Kreuzung“ ohne Ampelschaltung mit einer separaten Linksabbiegerspur von Norden erfolgen. Um eine Geschwindigkeitsreduzierung des Durchgangsverkehrs zu erreichen, ist eine bauliche Maßnahme z.B. Mittelinsel, Beet, Baumpflanzung etc. von den Teilnehmern vorzuschlagen, die auch gestalterisch überzeugt. Insgesamt sollen die Erschließungsflächen des Plangebietes für den motorisierten Individualverkehr, zugunsten von Fußgängern und Radfahrern sowie einen qualitativen öffentlichen Raum, reduziert werden. Der Anteil der Verkehrsflächen soll 15 % vom Bruttobauland nicht überschreiten. Abgabeleistungen Alle Abgabeleistungen sollen die städtebauliche Einordnung und Struktur mit Darstellung der Umgebung zeigen (Maßstab 1: 2.000), einen städtebaulichen Lageplan, M 1:500 als Dachaufsicht mit Angabe der Geschossigkeit, Darstellung von Ein- und Ausgängen, Zufahrten, oberirdischen Stellplätzen und Zonierung der Freiräume. Eine schematische Darstellung der Verteilung der Wohnungsmixverteilung, eine schematische Darstellung des Erschließungskonzeptes und des Stellplatznachweises sowie exemplarische Gebäudegrundrisse (EG, Regelgeschoss) und Ansichten (Vorder- und Rückansicht) sollen ebenfalls geliefert werden. Es wird ein Rahmenmodell (Maßstab: 1:1.000) mit Darstellung der Umgebung zur Verfügung gestellt, für das die Teilnehmer ein Einsatzmodell zu fertigen haben, mit Darstellung ihres Entwurfes. Begründung Seite 6 Zeitplanung Vorbehaltlich der Beschlussfassung soll die Vorbereitung des Wettbewerbs im 2. Quartal 2017 starten. Dann könnte im Juni 2017 die Bürgerinformation stattfinden. Eine Zusammenfassung der Bürgerinformationsveranstaltung wird den Teilnehmern des Wettbewerbs und dem Preisgericht zur Verfügung gestellt. Der Abgabetermin der Wettbewerbsbeiträge könnt Ende August erfolgen. Nach den Sommerferien und nach Tagung des Preisgerichts könnte im Anschluss die Vorstellung der Wettbewerbsergebnisse erfolgen.