Daten
Kommune
Krefeld
Größe
286 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 02:45
Stichworte
Inhalt der Datei
TOP
Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld
öffentlich
Datum 30.04.2015
Nr.
1375 /15
Anlage-Nr.
FB/Geschäftszeichen: - 401 Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Jugendhilfeausschuss - Ausschuss für Kinder Jugend und Familie
27.05.2015
Ausschuss für Schule und Weiterbildung
02.06.2015
Betreff
Sprachtests von Kita-Kindern und Sprachstandsfeststellung für Nicht-Kita-Kinder - Anträge der UWGRatsgruppe vom 27.02.2015 und 09.03.2015
Beschlussentwurf:
Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Unmittelbare finanzielle Auswirkungen
ja
X nein
Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten
Begründung
Seite 1
Finanzielle Auswirkungen
Vorlage-Nr. 1375 /15
Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt:
ja
nein
Innenauftrag:
Kostenart:
PSP-Element:
Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft:
Personalkosten
Sachkosten
Kapitalkosten
(Abschreibungen oder Zinsen)
Kosten insgesamt
abzüglich
0,00 EUR
- Erträge
- Einsparungen
0,00 EUR
Bemerkungen
Begründung
Seite 2
Mit Beschluss vom 26.03.2015 wurden die benannten Anträge an den Ausschuss für Kinder und Jugendliche sowie den Ausschuss für Schule und Weiterbildung zur Beratung verwiesen.
Das Verfahren der Sprachstandserhebung findet seine rechtliche Grundlage im Schulgesetz. Die Durchführung obliegt dem Schulamt und gehört somit zu den inneren Schulangelegenheiten. Die Ergebnisfeststellung wird zentral durch das Ministerium aufgrund von standardisierten Erhebungen und Auswertungen vorgenommen.
In diesem Jahr wird das Verfahren zur Sprachstandsfeststellung neu aufgestellt.
Bisher wurden alle Kinder zwei Jahre vor der Einschulung mit dem Verfahren „Besuch im Zoo“, der von
Lehrkräften, unter Beteiligung der Tageseinrichtungen in den Tageseinrichtungen als Gruppentest durchgeführt wurde, getestet. Kinder die keine Tageseinrichtung besuchen sowie Kinder die nach Stufe I nicht
eindeutig zugeordnet werden konnten, wurden mit dem Einzeltest „Besuch im Pfiffikushaus“ in der Schule getestet.
In Folge der im Kibiz verankerten alltagsintegrierten Sprachbildung und Beobachtung in NordrheinWestfalen wurden die Verfahrensabläufe im Testverfahren verändert und den neuen rechtlichen Vorgaben angepasst. Ab 2015 werden nur noch Kinder getestet, die keine Tageseinrichtung besuchen, Kinder
die eine Tageseinrichtung besuchen, die keine Sprachförderung nach § 13 c KiBiz gewährleistet oder Kinder die zwar eine Kindertageseinrichtung besuchen, deren Eltern aber der Bildungsdokumentation (§13 b
KiBiz) nicht zugestimmt haben.
Aus dieser Einführung wird deutlich, dass die Federführung des Verfahrens und damit auch die statistische Erfassung in der Verantwortung des Schulamtes als untere Schulaufsichtsbehörde des Landes liegt
und eine Beantwortung der Fragen nur im Rahmen der dem Schulamt vorliegenden, mit Ermächtigung
des Landes erhobenen Daten möglich ist.
Die vom Schulamt bereitgestellten Daten lassen eine Beantwortung der vorliegenden Fragen wie folgt zu:
Antrag vom 27.02.2015
Frage 1:
Die Sprachstandserhebung für 2015 wird im Zeitraum 05.05.2015 – 19.06.2015 durchgeführt.
Im Jahr 2014 wurden 1885 Kinder im Rahmen des bisherigen zweistufigen Verfahrens getestet. Im Ergebnis wurde bei 457 Kindern ein zusätzlicher Sprachförderbedarf festgestellt. 1375 Kinder hatten keinen
zusätzlichen Förderbedarf. Zur Dauer des Kita Besuchs liegen keine Auswertungen vor.
Frage 2:
Hier liegen keine Erkenntnisse bzw. Datenerhebungen vor.
Frage 3:
Die Bildungsdokumentation wird ausschließlich den Erziehungsberechtigten ausgehändigt. Die Erziehungsberechtigten entscheiden über eine Weitergabe der Daten. Der Austausch zwischen Kindertageseinrichtung und Schule bedarf der Zustimmung der Erziehungsberechtigten.
Frage 4:
Das Verfahren sieht die Vorlage des Ergebnisses der Sprachstandserhebung in den Kitas vor. Die dem
Schulamt vorliegenden Ergebnisbögen sind nach Abschluss des Verfahrens zu vernichten. Eine Vorlage
der Ergebnisbögen durch die Eltern im Rahmen der Einschulungsuntersuchung ist gesetzlich nicht vorgegeben.
Frage 5:
Zu dieser Frage liegen keine Erkenntnisse vor.
Antrag vom 09.03.2015
Frage 1:
Da wie Eingangs dargestellt im Rahmen des zweistufigen Verfahrens nur die Kinder erfasst wurden die an
Stufe II teilgenommen haben (Kinder die nach Stufe 1 nicht eindeutig zugeordnet werden konnten, Kinder
ohne Kindergartenbesuch) ist eine Beantwortung nicht möglich.
Frage 2:
Hier kann nur auf die Gesamtzahl der letzten drei Jahre zurückgegriffen werden.
Überprüfungsjahr
2012
2013
2014
Begründung
Anzahl der zu überprüfenden Kinder
Davon ohne Förderbedarf
Mit zusätzlichem Förderbedarf
Anteil der Kinder mit Förderbedarf (%)
Seite 3
1965
1394
496
25,24%
1850
1373
422
22,81%
1885
1375
457
24,24%
Fragen 3 - 5:
Siehe Antwort zu Frage 2. Detailliertere Auswertungen liegen nicht vor.
In Krefeld werden Kindern mit festgestelltem zusätzlichem Förderbedarf grundsätzlich Plätze in einer
Tageseinrichtungen angeboten. Dieses Angebot nehmen die meisten Eltern an. Zur Teilnahme an zusätzlichen Sprachförderkursen, die im Montessori-Kinderhaus St. Stephan angeboten wurden, sind in diesem
Jahr lediglich 5 Kinder verpflichtet worden.
Bußgeldverfahren wurden in 7 Fällen notwendig. Die Eltern haben trotz mehrfacher Aufforderung ihr
Kind nicht vorgestellt. In allen Fällen wurde ein Bußgeld in Höhe von 500,- € festgesetzt. Parallel wurde
das Jugendamt gebeten die Familien aufzusuchen.