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Verwaltungsvorlage (Sprachtests von Kita-Kindern und Sprachstandsfeststellung für Nicht-Kita-Kinder - Anträge der UWG-Ratsgruppe vom 27.02.2015 und 09.03.2015)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
286 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 02:45
Verwaltungsvorlage (Sprachtests von Kita-Kindern und Sprachstandsfeststellung für Nicht-Kita-Kinder - Anträge der UWG-Ratsgruppe vom 27.02.2015 und 09.03.2015) Verwaltungsvorlage (Sprachtests von Kita-Kindern und Sprachstandsfeststellung für Nicht-Kita-Kinder - Anträge der UWG-Ratsgruppe vom 27.02.2015 und 09.03.2015) Verwaltungsvorlage (Sprachtests von Kita-Kindern und Sprachstandsfeststellung für Nicht-Kita-Kinder - Anträge der UWG-Ratsgruppe vom 27.02.2015 und 09.03.2015) Verwaltungsvorlage (Sprachtests von Kita-Kindern und Sprachstandsfeststellung für Nicht-Kita-Kinder - Anträge der UWG-Ratsgruppe vom 27.02.2015 und 09.03.2015)

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TOP Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld öffentlich Datum 30.04.2015 Nr. 1375 /15 Anlage-Nr. FB/Geschäftszeichen: - 401 Beratungsfolge: Sitzungstermin: Jugendhilfeausschuss - Ausschuss für Kinder Jugend und Familie 27.05.2015 Ausschuss für Schule und Weiterbildung 02.06.2015 Betreff Sprachtests von Kita-Kindern und Sprachstandsfeststellung für Nicht-Kita-Kinder - Anträge der UWGRatsgruppe vom 27.02.2015 und 09.03.2015 Beschlussentwurf: Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja X nein Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten Begründung Seite 1 Finanzielle Auswirkungen Vorlage-Nr. 1375 /15 Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt: ja nein Innenauftrag: Kostenart: PSP-Element: Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft: Personalkosten Sachkosten Kapitalkosten (Abschreibungen oder Zinsen) Kosten insgesamt abzüglich 0,00 EUR - Erträge - Einsparungen 0,00 EUR Bemerkungen Begründung Seite 2 Mit Beschluss vom 26.03.2015 wurden die benannten Anträge an den Ausschuss für Kinder und Jugendliche sowie den Ausschuss für Schule und Weiterbildung zur Beratung verwiesen. Das Verfahren der Sprachstandserhebung findet seine rechtliche Grundlage im Schulgesetz. Die Durchführung obliegt dem Schulamt und gehört somit zu den inneren Schulangelegenheiten. Die Ergebnisfeststellung wird zentral durch das Ministerium aufgrund von standardisierten Erhebungen und Auswertungen vorgenommen. In diesem Jahr wird das Verfahren zur Sprachstandsfeststellung neu aufgestellt. Bisher wurden alle Kinder zwei Jahre vor der Einschulung mit dem Verfahren „Besuch im Zoo“, der von Lehrkräften, unter Beteiligung der Tageseinrichtungen in den Tageseinrichtungen als Gruppentest durchgeführt wurde, getestet. Kinder die keine Tageseinrichtung besuchen sowie Kinder die nach Stufe I nicht eindeutig zugeordnet werden konnten, wurden mit dem Einzeltest „Besuch im Pfiffikushaus“ in der Schule getestet. In Folge der im Kibiz verankerten alltagsintegrierten Sprachbildung und Beobachtung in NordrheinWestfalen wurden die Verfahrensabläufe im Testverfahren verändert und den neuen rechtlichen Vorgaben angepasst. Ab 2015 werden nur noch Kinder getestet, die keine Tageseinrichtung besuchen, Kinder die eine Tageseinrichtung besuchen, die keine Sprachförderung nach § 13 c KiBiz gewährleistet oder Kinder die zwar eine Kindertageseinrichtung besuchen, deren Eltern aber der Bildungsdokumentation (§13 b KiBiz) nicht zugestimmt haben. Aus dieser Einführung wird deutlich, dass die Federführung des Verfahrens und damit auch die statistische Erfassung in der Verantwortung des Schulamtes als untere Schulaufsichtsbehörde des Landes liegt und eine Beantwortung der Fragen nur im Rahmen der dem Schulamt vorliegenden, mit Ermächtigung des Landes erhobenen Daten möglich ist. Die vom Schulamt bereitgestellten Daten lassen eine Beantwortung der vorliegenden Fragen wie folgt zu: Antrag vom 27.02.2015 Frage 1: Die Sprachstandserhebung für 2015 wird im Zeitraum 05.05.2015 – 19.06.2015 durchgeführt. Im Jahr 2014 wurden 1885 Kinder im Rahmen des bisherigen zweistufigen Verfahrens getestet. Im Ergebnis wurde bei 457 Kindern ein zusätzlicher Sprachförderbedarf festgestellt. 1375 Kinder hatten keinen zusätzlichen Förderbedarf. Zur Dauer des Kita Besuchs liegen keine Auswertungen vor. Frage 2: Hier liegen keine Erkenntnisse bzw. Datenerhebungen vor. Frage 3: Die Bildungsdokumentation wird ausschließlich den Erziehungsberechtigten ausgehändigt. Die Erziehungsberechtigten entscheiden über eine Weitergabe der Daten. Der Austausch zwischen Kindertageseinrichtung und Schule bedarf der Zustimmung der Erziehungsberechtigten. Frage 4: Das Verfahren sieht die Vorlage des Ergebnisses der Sprachstandserhebung in den Kitas vor. Die dem Schulamt vorliegenden Ergebnisbögen sind nach Abschluss des Verfahrens zu vernichten. Eine Vorlage der Ergebnisbögen durch die Eltern im Rahmen der Einschulungsuntersuchung ist gesetzlich nicht vorgegeben. Frage 5: Zu dieser Frage liegen keine Erkenntnisse vor. Antrag vom 09.03.2015 Frage 1: Da wie Eingangs dargestellt im Rahmen des zweistufigen Verfahrens nur die Kinder erfasst wurden die an Stufe II teilgenommen haben (Kinder die nach Stufe 1 nicht eindeutig zugeordnet werden konnten, Kinder ohne Kindergartenbesuch) ist eine Beantwortung nicht möglich. Frage 2: Hier kann nur auf die Gesamtzahl der letzten drei Jahre zurückgegriffen werden. Überprüfungsjahr 2012 2013 2014 Begründung Anzahl der zu überprüfenden Kinder Davon ohne Förderbedarf Mit zusätzlichem Förderbedarf Anteil der Kinder mit Förderbedarf (%) Seite 3 1965 1394 496 25,24% 1850 1373 422 22,81% 1885 1375 457 24,24% Fragen 3 - 5: Siehe Antwort zu Frage 2. Detailliertere Auswertungen liegen nicht vor. In Krefeld werden Kindern mit festgestelltem zusätzlichem Förderbedarf grundsätzlich Plätze in einer Tageseinrichtungen angeboten. Dieses Angebot nehmen die meisten Eltern an. Zur Teilnahme an zusätzlichen Sprachförderkursen, die im Montessori-Kinderhaus St. Stephan angeboten wurden, sind in diesem Jahr lediglich 5 Kinder verpflichtet worden. Bußgeldverfahren wurden in 7 Fällen notwendig. Die Eltern haben trotz mehrfacher Aufforderung ihr Kind nicht vorgestellt. In allen Fällen wurde ein Bußgeld in Höhe von 500,- € festgesetzt. Parallel wurde das Jugendamt gebeten die Familien aufzusuchen.